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Document 62015TN0710

    Rechtssache T-710/15: Klage, eingereicht am 3. Dezember 2015 — Drex Technologies/Rat

    ABl. C 59 vom 15.2.2016, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 59/32


    Klage, eingereicht am 3. Dezember 2015 — Drex Technologies/Rat

    (Rechtssache T-710/15)

    (2016/C 059/36)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Drex Technologies SA (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

    Beklagter: Rat der Europäischen Union

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;

    demzufolge die Europäische Union zu verurteilen, ihr den gesamten ihr entstandenen Schaden in einer vom Gericht festzusetzenden angemessenen Höhe zu ersetzen;

    dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund, mit dem sie den immateriellen Schaden, nämlich die Beeinträchtigung ihres Rufes, geltend macht, den sie unmittelbar kausal durch die Maßnahmen des Rates der Europäischen Union erlitten habe, für die dieser haftbar sei.


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