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Document 62013FB0031

    Rechtssache F-31/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. September 2013 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Art. 34 Abs. 1 und 6 der Verfahrensordnung — Klageschrift, die mittels Fernkopie innerhalb der um die Entfernungsfrist von zehn Tagen verlängerten Klagefrist eingereicht worden ist — Klageschrift, die innerhalb der zehn darauffolgenden Tage per Schreiben eingegangen ist — Fehlende Identität der beiden Fassungen — Verspätete Klage)

    ABl. C 313 vom 26.10.2013, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.10.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 313/35


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. September 2013 — Marcuccio/Kommission

    (Rechtssache F-31/13)

    (Öffentlicher Dienst - Art. 34 Abs. 1 und 6 der Verfahrensordnung - Klageschrift, die mittels Fernkopie innerhalb der um die Entfernungsfrist von zehn Tagen verlängerten Klagefrist eingereicht worden ist - Klageschrift, die innerhalb der zehn darauffolgenden Tage per Schreiben eingegangen ist - Fehlende Identität der beiden Fassungen - Verspätete Klage)

    2013/C 313/66

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über den Antrag des Klägers auf Ersatz des Schadens, der ihm aus Anlass und infolge seiner Umsetzung von der Delegation der Kommission in Luanda an den Sitz der Kommission in Brüssel entstanden sein soll

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

    2.

    Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten.


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