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Document 52013IP0597

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2013 zu den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (19. bis 20. Dezember 2013) (2013/2626(RSP))

    ABl. C 468 vom 15.12.2016, p. 173–175 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 468/173


    P7_TA(2013)0597

    Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates (19./20. Dezember 2013)

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2013 zu den Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates (19. bis 20. Dezember 2013) (2013/2626(RSP))

    (2016/C 468/24)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. Juni 2013 zur Stärkung der europäischen Demokratie in der künftigen WWU (1), vom 23. Mai 2013 zu künftigen Legislativvorschlägen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) als Reaktion auf die Mitteilungen der Kommission (2) und vom 21. November 2013 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (3)

    gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass sich die EU-Organe und die Mitgliedstaaten intensiv darum bemüht haben, die finanzielle Glaubwürdigkeit und Stabilität wiederherzustellen, insbesondere durch die Annahme und Umsetzung von Strukturreformen und die Verabschiedung des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung; in der Erwägung, dass diese Bemühungen durch die Schaffung einer echten Bankenunion ergänzt werden müssen;

    B.

    in der Erwägung, dass es zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Beschäftigung in der EU einer besseren wirtschaftspolitischen Koordinierung bedarf;

    C.

    in der Erwägung, dass die „Gemeinschaftsmethode“ der richtige Weg ist, um die Herausforderungen zu bewältigen, denen sich die EU und ihre Währung stellen müssen;

    D.

    in der Erwägung, dass alle Beschlüsse einer parlamentarischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht unterliegen sollten, und zwar auf der Ebene, auf der sie gefasst werden;

    E.

    in der Erwägung, dass die umfassende Wahrung und konsequente Anwendung des EU-Rechts Grundelemente einer solchen Politik darstellen;

    F.

    in der Erwägung, dass die EU in einem sich schnell wandelnden geostrategischen Umfeld, das durch neue Sicherheitsherausforderungen, die Neuausrichtung der USA auf die Region Asien-Pazifik und die Folgen der Finanzkrise gekennzeichnet ist, ihrer Verantwortung als glaubwürdiger Sicherheitsgarant mit echter strategischer Unabhängigkeit — insbesondere in ihren Nachbarregionen — gerecht werden muss, wodurch ihre eigene Sicherheit gestärkt würde;

    G.

    in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs nur durch eine beschleunigte Koordinierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung auf diese geopolitischen Entwicklungen und die unkoordinierte Verringerung der Verteidigungsausgaben reagieren können;

    Bankenunion

    1.

    stellt nachdrücklich fest, dass die „Gemeinschaftsmethode“ der richtige Weg ist, um die Herausforderungen zu bewältigen, denen die EU und ihre Währung gegenüberstehen, wie etwa die Regulierung der Finanzdienstleistungen und die Bankenunion;

    2.

    erinnert den Europäischen Rat an seine politische Zusage, dass vor Ablauf der laufenden Wahlperiode eine Einigung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus erzielt werden sollte; fordert den Europäischen Rat auf, den Ministerrat erneut anzuweisen, die Verhandlungen über die Einlagensicherungsrichtlinie und den Sanierungs- und Abwicklungsrahmen bis Ende 2013 erfolgreich abzuschließen;

    Vertiefung der WWU

    3.

    fordert den Europäischen Rat auf, eine politische Verpflichtung bezüglich der auf die Verträge gestützten legislativen Vorarbeiten für eine verbesserte wirtschaftspolitische Koordinierung einzugehen; erwartet, dass das Parlament und die anderen EU-Organe bis zum Ende der laufenden Wahlperiode eine Einigung über die Eckpunkte dieser verbesserten wirtschaftspolitischen Koordinierung erzielen;

    4.

    fordert, dass auf der Grundlage der erwähnten verbesserten wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ein Rechtsakt über Konvergenzleitlinien erlassen wird, in dem für einen bestimmten Zeitraum eine sehr begrenzte Anzahl von Zielvorgaben für die dringendsten Reformmaßnahmen festgelegt wird;

    5.

    bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass die nationalen Reformprogramme, die auf der Grundlage der oben genannten Konvergenzleitlinien von der Kommission festgelegt und überprüft werden sollten, von ihren nationalen Parlamenten erörtert und angenommen werden; ist der Auffassung, dass dies für eine Stärkung der Eigenverantwortung und der demokratischen Rechenschaftspflicht im gesamten Verfahren unerlässlich ist;

    6.

    vertritt die Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten sollten, ihre nationalen Reformprogramme, nachdem sie überprüft worden sind, vollständig umzusetzen; regt in diesem Zusammenhang an, dass die Mitgliedstaaten eine „Konvergenzpartnerschaft“ mit den EU-Organen eingehen könnten, von der Finanzmittel für Reformaktivitäten abhängig gemacht werden könnten;

    7.

    weist erneut darauf hin, dass eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem auf Anreizen basierenden Mechanismus einhergehen sollte; ist der Ansicht, dass zusätzliche Finanzmittel oder Instrumente wie ein Solidaritätsmechanismus ein integraler Bestandteil des EU-Haushalts sein müssen, für den jedoch die vereinbarten Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nicht gelten sollten;

    8.

    erinnert daran, dass der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (SKSV) bis spätestens 1. Januar 2018 auf der Grundlage einer Bewertung der bei seiner Umsetzung gemachten Erfahrungen ins EU-Recht überführt werden muss, wie aus Artikel 16 SKSV hervorgeht;

    9.

    bekräftigt seine Grundsatzposition, dass eine gestärkte WWU die EU nicht spalten, sondern im Gegenteil eine vertiefte Integration und eine bessere Steuerung begründen sollte, und dass diese WWU allen Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören, auf freiwilliger Basis offenstehen sollte;

    10.

    fordert den Europäischen Rat auf, sich in vollem Umfang an Artikel 15 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) zu halten;

    Verteidigungspolitik

    11.

    ist der Auffassung, dass die EU in einem sich schnell wandelnden geostrategischen Umfeld, das durch neue Sicherheitsherausforderungen, die Neuausrichtung der USA auf die Region Asien-Pazifik und die Folgen der Finanzkrise gekennzeichnet ist, vor allem in benachbarten Regionen und mit echter strategischer Unabhängigkeit ihrer Verantwortung als politischer Akteur und glaubwürdiger Sicherheitsgarant gerecht werden muss, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit zu fördern, ihre Interessen in der Welt zu schützen und die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass die EU hinsichtlich ihrer Politik konsequent sein und bei der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen schneller und effizienter handeln muss;

    12.

    weist darauf hin, dass die EU derzeit unter erheblichem finanziellen Druck steht und dass die Mitgliedstaaten, sei es aus finanziellen, budgetären oder politischen Gründen, die mit der Krise im Euroraum zusammenhängen können oder auch nicht, sich in einer Phase der unkoordinierten Kürzung ihrer Verteidigungsetats befinden; verweist auf die potenziell negativen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf ihre militärischen Fähigkeiten und somit auf die Fähigkeit der EU, ihre Verantwortung in den Bereichen Friedenserhaltung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit wirksam wahrzunehmen;

    13.

    vertritt die Auffassung, dass die Staats- und Regierungschefs, wenn sie die oben beschriebenen Herausforderungen bewältigen wollen, die ihnen durch die Ratstagung im Dezember 2013 gebotene Chance nutzen müssen, sich eindeutig für eine stärkeres europäisches Verteidigungssystem auszusprechen;

    14.

    begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2013„Auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigeren und effizienteren Verteidigungs- und Sicherheitssektor“ (COM(2013)0542) und den am 15. Oktober 2013 veröffentlichten endgültigen Bericht der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur;

    15.

    fordert den Europäischen Rat auf, die Vorschläge umzusetzen, die das Parlament in seinen Berichten zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und zur verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas (EDTIB) gemacht hat;

    16.

    ist der Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten zunächst auf eine Behebung der operativen Unzulänglichkeiten der GSVP verpflichten müssen, indem sie ihre Unterstützung für zivile Missionen und militärische Operationen im Rahmen der GSVP zusagen, insbesondere durch Kapazitätsbeiträge;

    17.

    hebt hervor, dass mit dem Vertrag von Lissabon mehrere neue Instrumente auf dem Gebiet der GSVP eingeführt worden, von denen noch kein Gebrauch gemacht wurde; betont in diesem Zusammenhang, dass für eine weitere Stärkung der GSVP die betreffenden Bestimmungen angewandt werden müssen, und fordert daher den Rat auf, die Möglichkeiten der genannten Instrumente (etwa die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 46 Absatz 6 EUV), den Anschubfonds (Artikel 41 Absatz 3 EUV) und die Möglichkeit, die Durchführung von GSVP-Missionen und -Operationen einer Gruppe von Mitgliedstaaten zu übertragen (Artikel 42 Absatz 5 und Artikel 44 Absatz 1 EUV)) voll auszuschöpfen;

    18.

    hebt hervor, wie wichtig es ist, einen Prozess strategischer Überlegungen einzuleiten, um die Ziele und Prioritäten der EU festzulegen und einen Fahrplan mit zeitlichen Vorgaben für eine vertiefte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung aufzustellen (ein Weißbuch, das als Rahmen zur Reflektion nationaler Prozesse dienen würde);

    19.

    fordert den Rat auf, eine verstärkte Zusammenarbeit im Rüstungsbereich einzugehen und die Europäische Verteidigungsagentur in die Lage zu versetzen, ihrer Rolle in vollem Umfang gerecht zu werden, indem sie die Koordinierung fördert, die Einhaltung der Verpflichtungen überwacht, Investitionen in Technologien (darunter strategische Instrumente wie die Luftbetankung, die satellitengestützte Kommunikation, strategische Lufttransporte, ferngesteuerte Flugsysteme, die Abwehr von Cyberangriffen und der einheitliche europäische Luftraum) Vorrang einräumt, sich auf den verstärkten Rückgriff auf „Koalitionen der Willigen“/„Kerngruppen“ verständigt und eine praktikable Lösung für den Einsatz von Kampfgruppen findet;

    20.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Zusagen für eine solide verteidigungstechnologische und -industrielle Basis Europas (EDTIB) abzugeben, mit der die Fragmentierung überwunden werden kann, und die Kreativität und Stärke der europäischen Rüstungsindustrie durch eine engere Koordinierung der Planung der nationalen Rüstungshaushalte (möglicherweise durch die Schaffung eines „Europäischen Semesters“ für Verteidigungsfragen) und eine engere industrielle Koordinierung (Harmonisierung von Normen und Zertifizierung von Rüstungsgütern) zu stärken; fordert die Bereitstellung weiterer Anreiz- und Unterstützungsmaßnahmen für die Rüstungsindustrie sowie eine Zusage zur Entwicklung verteidigungstechnischer Schlüsseltechnologien und -systeme (steuerliche Anreize, finanzielle Unterstützung für Forschung und Entwicklung, Institutionalisierung von Synergien zwischen zivilen und militärischen Kapazitäten);

    21.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit und Koordinierung im Hinblick auf diejenigen Aspekte, die für eine wirksame GSVP relevant sind, erheblich auszubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die Bündelung und gemeinsame Nutzung viel mehr Ehrgeiz zu zeigen;

    22.

    hebt hervor, dass die Stärke der EU im Vergleich zu anderen Organisationen in ihrem einzigartigen Potenzial liegt, ein umfassendes Spektrum an politischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen und humanitären Instrumenten unter dem Dach einer einzigen politischen Instanz, nämlich der VP/HR, zu mobilisieren, um ihr ziviles und militärisches Krisenmanagement und Missionen und Operationen zu unterstützen, und dass dieser umfassende Ansatz der Europäischen Union, sei es durch „Soft Power“ oder gegebenenfalls durch robustere Aktionen, sowohl Flexibilität als auch eine einzigartige und weithin anerkannte Effizienz verleiht;

    23.

    befürwortet die Schaffung eines Rats der Verteidigungsminister, um dem Thema Verteidigung das Gewicht zu verleihen, das es verdient;

    24.

    fordert die Staats- und Regierungschefs auf, angesichts der strategischen Bedeutung der europäischen Verteidigung und der Tragweite der Herausforderungen, vor denen die Union steht, im Dezember 2015 auf der Grundlage eines Umsetzungsberichts der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu prüfen, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2013 erzielt worden sind;

    25.

    ist zutiefst über die politische Lage in der Ukraine nach dem Gipfeltreffen in Vilnius besorgt, und bittet den Europäischen Rat sich damit zu beschäftigen;

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    26.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0269.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0222.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0515.


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