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Document 52012AE1802

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ‚Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016‘ “ COM(2012) 286 final

    ABl. C 44 vom 15.2.2013, p. 115–118 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 44/115


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ‚Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016‘“

    COM(2012) 286 final

    2013/C 44/20

    Berichterstatterin: Béatrice OUIN

    Die Europäische Kommission beschloss am 19. Juni 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ‚Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016‘“

    COM(2012) 286 final.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 23. November 2012 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 485. Plenartagung am 12./13. Dezember 2012 (Sitzung vom 13. Dezember) mit 104 Stimmen ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels, bei der er mitwirken möchte, und unterstreicht gleichwohl, dass der Begriff „Beseitigung“ wenig realistisch wirkt angesichts der gegenwärtigen Tragweite des Phänomens, des diesbezüglichen Klimas relativer Toleranz und der Unzulänglichkeit der Ressourcen zu seiner Bekämpfung.

    1.2

    Der EWSA betont, dass diese Strategie nur mit aktiver Unterstützung durch die Zivilgesellschaft und im Kontakt mit den Opfern umgesetzt werden kann. Die Opferhilfe-Organisationen brauchen finanzielle Mittel, um ihre Aufgabe erfolgreich bewältigen zu können.

    1.3

    Der EWSA schlägt vor, den Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung von anderen Formen des Menschenhandels (zwecks Arbeit, Scheinehen, Bettelei oder Organhandel) zu unterscheiden, damit für alle klar ist, wogegen vorgegangen werden soll. Darüber hinaus sollte ein Gütesiegel für Städte eingeführt werden, die hart gegen sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern vorgehen.

    1.4

    Außerdem fordert der EWSA eine differenzierte Behandlung für Kinder (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes).

    1.5

    Die europäischen Staaten sollten rasch das ILO-Übereinkommen über menschwürdige Arbeit für Hausangestellte wie auch alle anderen einschlägigen internationalen Übereinkommen unterzeichnen.

    1.6

    Der EWSA fordert nachdrücklich einen ausreichenden Opferschutz, der es den Betroffenen ermöglicht, sich in die rechtsstaatliche Gesellschaft zu integrieren, von der sie ausgeschlossen wurden (Schutz bei der Klageerhebung, Zugang zu Wohnraum und Gesundheitsversorgung usw.). Damit diese Eingliederung nachhaltig sein kann, sollte den Opfern die Möglichkeit eröffnet werden, auf dem zweiten Arbeitsmarkt mit Unterstützung aus Mitteln der öffentlichen Hand eine Beschäftigung zu finden.

    1.7

    Die Bekämpfung des Menschenhandels muss auf einem Querschnittsansatz beruhen, der neben einer wirklichen Sozialpolitik auch repressive Maßnahmen gegen den Handel vorsieht. Dabei müssen Synergien mit anderen Strategien geschaffen werden, z.B. denen zur Integration von Roma oder zur Bekämpfung von Armut, Drogenabhängigkeit und sexuellem Missbrauch an Kindern usw.

    2.   Einführung

    2.1

    Sklaverei ist nicht nur Gegenstand von Geschichtsbüchern, sondern existiert noch heute – und zwar auch in hoch entwickelten Ländern. Der Fortbestand, ja sogar die Zunahme des Menschenhandels auf dem Unionsgebiet ist ein Übel, das die demokratischen Grundlagen der EU schwächt. Wenn in den Rechtsstaaten Menschen zwecks sexueller Ausbeutung, Arbeit oder Zwangsbettelei oder jetzt auch zwecks Organhandel und Scheinehen verkauft werden und die kriminellen Händler damit beträchtliche Einkünfte erzielen, steht die Glaubwürdigkeit der Grundsätze hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte, die die EU engagiert in die Welt trägt, auf dem Spiel.

    2.2

    Menschenhandel ist gemäß Artikel 5 der EU-Grundrechtecharta untersagt. Die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, die auf einem umfassenden Ansatz beruht und auf die Menschenrechte und die Opfer abhebt sowie der Geschlechterfrage Rechnung trägt, dürfte ein besseres Vorgehen gegen den Menschenhandel ermöglichen, wenn sie von den Mitgliedstaaten bis zum 6. April 2013 umgesetzt sein wird. Auch andere Rechtsinstrumente, die die Rechte der Opfer, die Gleichstellung von Männern und Frauen und die sexuelle Ausbeutung von Kindern betreffen oder sich gegen Arbeitgeber richten, die bewusst illegal aufhältige Drittstaatsangehörige beschäftigen, ermöglichen es, gegen Menschenhändler vorzugehen.

    2.3

    Die vielen einzelnen Rechtsinstrumente können sich überlagern oder aushebeln und bilden zusammen noch keinen Politikansatz. Deshalb bedarf es einer Strategie zur Festlegung von Prioritäten, zur Schließung von Lücken und zur Verzahnung der verschiedenen Rechtstexte. Dies ist das Ziel der hier untersuchten Strategie.

    2.4

    Zur derzeitigen Situation kann zunächst gesagt werden, dass zwischen der Proklamation der Grundsätze und der Realität vor Ort eine tiefe Kluft klafft. Vom Grundsatz her sind die EU, die Mitgliedstaaten und die Bürger entschieden gegen den Menschenhandel, den sie als moderne Sklaverei betrachten. Vor Ort kann ein jeder – Bürger, Sozialarbeiter, Arzt, Polizist, Mandatsträger usw. – Opfern wie etwa sehr jungen Ausländerinnen, die sich auf den Straßen europäischer Städte prostituieren, oder bettelnden Kindern begegnen oder aber auf indirekte Weise an der Ausbeutung von Menschen mitwirken, indem er Produkte kauft, die so billig sind, dass sie zumindest für eine Phase der Herstellung Zwangsarbeit vermuten lassen. In diesem Zusammenhang gibt es eine große kollektive Toleranz – ein großes Schweigen rund um den Menschenhandel. Die Meisten verschließen die Augen, wollen nicht sehen oder fühlen sich nicht betroffen – und das obwohl jeder einen Beitrag leisten kann.

    2.5

    In der hier vorliegenden Mitteilung schlägt die Europäische Kommission eine Strategie für ein wirksameres Handeln vor, was der EWSA nur befürworten kann, so wie er es bereits in einer Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag getan hat (1).

    2.6

    Diese Strategie kann nur erfolgreich sein, wenn die Zivilgesellschaft daran maßgeblich beteiligt ist. Die Organisationen der Zivilgesellschaft haben die größten Sachkenntnisse und sind deshalb am besten in der Lage, zur Ermittlung der Opfer beizutragen und präventiv tätig zu werden. Polizei, Justiz, Gewerbeaufsicht usw. sind zwar unabdingbar; wenn aber die staatlichen Stellen tatsächlich den Menschenhandel alleine ausmerzen könnten, dann wäre dieser bereits verschwunden. Die Einbindung der Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Strategie ist das einzige wirksame Mittel. Organisationen, die sich um die Unterstützung der Opfer kümmern, brauchen finanzielle Unterstützung.

    2.7

    In der Mitteilung werden fünf Prioritäten vorgeschlagen: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer; Verstärkung der Prävention; Verfolgung der Menschenhändler; Verbesserung der Koordination, Kooperation und Kohärenz; Reaktion auf die neuen Herausforderungen, insbesondere die Nutzung des Internets durch kriminelle Netze.

    3.   Bemerkungen des EWSA

    3.1

    Der EWSA hat sich bereits zu Aspekten des Menschenhandels in mehreren Stellungnahmen geäußert, z.B. zu der sexuellen Ausbeutung von Kindern (2), den Rechten der Opfer (3) und dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität (4).

    Erkennen von Opfern

    3.2

    In seiner Stellungnahme vom Oktober 2010 forderte der EWSA nachdrücklich den Schutz der Opfer, sobald diese als solche anerkannt sind. Das ganze Problem besteht in dieser Anerkennung sowie der Beweislast, die bei den schutzbedürftigen Personen liegt, die nicht die Landessprache sprechen, die von jenen, die sie ausbeuten, überwacht werden, die Angst haben, die ihre Rechte nicht kennen und die nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Gerade bei der Erkennung der Opfer müssen Fortschritte erreicht werden, damit ihre Anliegen mehr Gehör finden. Gewerkschaften haben Pilotprojekte initiiert, um Arbeitnehmer, die möglicherweise mit Opfern der Zwangsarbeit in Kontakt kommen, so auszubilden, dass sie wissen, wie sie diese erkennen, ansprechen, begleiten und schützen können. Öffentliche Stellen und Vereinigungen sollten solche Maßnahmen auch für Personen anbieten, die mit großer Wahrscheinlichkeit Opfern des Menschenhandels zwecks sexueller Ausbeutung (ca. 80 % der Opfer) begegnen. Bestehende Instrumente, Ausbildungsmaßnahmen, Richtlinien und Verfahrensleitfäden müssen sehr viel größere Verbreitung finden, damit bekannt wird, wie man bei Verdacht auf Menschenhandel handeln muss oder an wen man sich wenden kann.

    3.3

    Die derzeitige Tendenz muss umgekehrt werden: Wenn sich ein Opfer an eine Hilfsorganisation wendet, wird sie häufig an eine andere Organisation verwiesen, die als kompetenter eingeschätzt wird. Bestimmte Opfer müssen auf diese Weise ihre Geschichte Dutzenden von Personen erzählen, bevor sie wirklich Unterstützung finden. Vielmehr sollten sich aber alle in der Lage fühlen, den Opfern zuzuhören und ihnen zu helfen. Dazu müssen sie entsprechend informiert, ausgebildet und ausgerüstet werden, um zu wissen, was sie sagen und veranlassen sollen. Auch müssen sich Sozialverbände und Sozialdienste zu Netzen zusammenschließen.

    3.4

    Die Opfer – insbesondere Kinder – benötigen eine spezialisierte Behandlung. Das Kindeswohl muss das Leitprinzip sein. Die Bekämpfung der Zwangsbettelei durch Roma-Kinder muss Teil der europäischen Strategie zur Integration der Roma sein.

    Stärkung der Prävention

    3.5

    Der EWSA begrüßt die Schwerpunktlegung auf die Geschlechterdimension. Tatsächlich sind beinahe 80 % der Opfer des Menschenhandels weiblichen Geschlechts. Sie werden meist zur Prostitution gezwungen. Sexuelle Ausbeutung liegt in 76 % der Fälle des Menschhandels vor. Das Fortbestehen des Handels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung führt die Ungleichheit von Männern und Frauen vor Augen. Dass zumeist junge Frauen in die reichsten Städte der EU gebracht werden, um dort als Prostituierte zu arbeiten, wirft die Frage auf, welches Bild sich die Kunden von diesen Frauen (und von Frauen im Allgemeinen) machen, und konterkariert im Übrigen die Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen.

    3.6

    Der EWSA empfiehlt folglich einen klare Unterscheidung zwischen dem Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung und dem Menschenhandel zwecks Arbeit, Zwangsbettelei und Organhandel. Auch ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern gesondert zu betrachten. In den meisten Fällen (80 %) geht es beim Menschhandel um sexuelle Ausbeutung. Es ist daher wichtig, die Dinge beim Namen zu nennen, damit klar ist, was bekämpft wird. Menschenhändler scheinen aus einem nebulösen, fernen bzw. unerreichbaren Milieu zu stammen; aber sowohl die Kunden als auch die Opfer sind Personen, die uns in den Straßen europäischer Städte begegnen.

    3.7

    Die Prävention zu stärken bedeutet zunächst, sich mit der Nachfrageseite zu beschäftigen. So lange es Kunden gibt, gibt es auch Menschenhändler. Zur Verringerung der Nachfrage muss bereits im frühen Kindesalter und in allen Schichten über die Gleichheit von Männern und Frauen aufgeklärt und somit für eine stärkere Mischung der Geschlechter im Berufsleben gesorgt werden. Wenn die Geschlechtermischung am Arbeitsplatz gegeben ist – wenn also Männer und Frauen dieselben Berufe ausüben – wird es schwieriger, sich Fantasievorstellungen von Frauen zu machen und diese als kaufbare Sexualobjekte zu betrachten. Eine Sexualerziehung, die emotionalen Aspekten und der Menschenwürde Rechnung trägt, ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Wenn Eltern sich nicht zu sexuellen Beziehungen äußern, machen sich Jugendliche auf die Suche nach Informationen im Internet und laufen Gefahr, auf negative Bilder zu stoßen, die ihre künftige Vorstellung vom Verhältnis zwischen Männern und Frauen beeinträchtigen können.

    3.8

    Aber nicht nur die Geschlechterdimension ist wichtig. Auch muss bei der Behandlung zwischen Kindern und Erwachsenen differenziert werden. Es sei daran erinnert, dass sexuelle Beziehungen zu Kindern ein Verbrechen sind. In diesem Bereich sind umfangreichere Mittel bereitzustellen, da mit der Zunahme pornografischer Internetseiten, auf denen Kinder zur Schau gestellt werden, ein Teil der Erwachsenen die Gesetze mitunter vergessen oder ignorieren. Außerdem müssen Kinder über Sexualität und den ihnen gebührenden Respekt aufgeklärt werden (5).

    3.9

    Zur Prävention gehört der Kampf gegen die Armut, die die Menschen zwingt, ihre Heimat zu verlassen, sowie gegen die Schleuser, die aus dem Menschenhandel Profit ziehen. Vom Reichtum des Westens angezogen, sind die illegalen Auswanderer, die ohne Schutz, Dokumente, Geld und Sprachkenntnisse dastehenden und in Angst vor dem Aufgriff durch die Polizei leben, der Willkür der Menschenhändler ausgeliefert, die sie zur Sklaverei zwingen – auch wenn sie nicht gewaltsam aus ihren Heimatländern gebracht wurden, sondern ganz freiwillig gekommen sind.

    3.10

    Die Zunahme der Zwangsarbeit ist besorgniserregend. Es ist auch erforderlich, sich mit den Auswüchsen in diesem Bereich zu beschäftigen. So sollte der Status von Au-pairs und für bestimmte religiöse Einrichtungen tätiger Pilger geklärt werden, da die Übergänge zwischen Freiwilligentätigkeit und Zwangsarbeit hier mitunter verschwimmen.

    Strafrechtliche Verfolgung der Menschenhändler

    3.11

    In seiner vorhergehenden Stellungnahme unterstrich der EWSA die Bedeutung der finanziellen Aspekte von Strafverfolgungen, und dies ist noch immer aktuell. Tatsache ist, dass es sich um eine der lukrativsten Formen der Kriminalität handelt. Die jährlichen Gewinne aus Menschenhandel und Zwangsarbeit belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 31,6 Mrd. USD. Davon werden 15,5 Mrd. USD, d.h. 49 %, in Industrieländern generiert (6). Finanzermittlungen auf europäischer Ebene sind ein Kernelement der Verfolgung von Menschenhändlern. Der EWSA fordert dazu auf, die im Zuge des Menschenhandels erzielten Gewinne zu beschlagnahmen und diese zur Entschädigung der Opfer und zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verwenden.

    3.12

    Eine weitere Herausforderung besteht in der Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Rahmen des Opferschutzes. Für den Erfolg der Strafverfahren gegen Menschenhändler spielen die Opfer eine entscheidende Rolle. Doch dazu müssen diese Vertrauen haben. Ihr Schutz muss u.a. den Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung und persönlicher Sicherheit umfassen. Entscheidend ist, dass den Opfern die Möglichkeit eröffnet wird, auf dem zweiten Arbeitsmarkt mit Unterstützung aus Mitteln der öffentlichen Hand eine Beschäftigung zu finden, damit die Eingliederung nachhaltig sein kann, denn so erwerben sie Erfahrungen und Fähigkeiten in der Arbeitswelt, die als notwendige Voraussetzung für ihre Wiedereingliederung und einen erfolgreichen Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt gelten. Nachdem die Opfer gezwungen waren, am Rande der Gesellschaft zu leben, muss ihnen jetzt geholfen werden, sich in die rechtsstaatliche Gesellschaft zu integrieren.

    3.13

    Es müssen Übereinkommen mit den Herkunftsländern der illegalen Einwanderer geschlossen werden, um ihnen dabei zu helfen, wirksamer gegen Schleuser vorzugehen, die nicht wegen Menschenhandels verfolgt werden, obwohl sie kriminelle Netze mit potenziellen Opfern versorgen.

    Verbesserung der Koordination, Kooperation und Kohärenz

    3.14

    Der EWSA begrüßt das Projekt der Europäischen Unternehmenskoalition gegen Menschenhandel. Das Engagement der Unternehmen ist wesentlich, um die Zwangsarbeit in den Drittstaaten, aber auch innerhalb der EU zu bekämpfen. Diese Koalition sollte sich auf kleine Subunternehmen von Konzernen in Branchen erstrecken, in denen die Schwarzarbeit bekanntermaßen von Bedeutung ist: Gastronomie, Bauwesen, Landwirtschaft. Die Bekämpfung des Menschenhandels ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Verantwortung von Unternehmen. Sie betrifft auch die illegale Arbeit oder die Zwangsarbeit in den Drittstaaten bei allen Subunternehmen in allen Phasen der Produktionskette. Da solche Prozesse globalisiert sind, spielen multinationale Unternehmen eine maßgebliche Rolle bei der Überprüfung der Art und Weise, wie sämtliche von ihnen verwendete Produkte hergestellt werden.

    3.15

    Darüber hinaus müssen Handelsabkommen ausdrückliche Klauseln über das Verbot der Verbreitung von Gütern und Dienstleistungen aus Zwangsarbeit enthalten.

    3.16

    Vom Bereich der Dienstleistungen – insbesondere der häuslichen – ist bekannt, dass Sklaverei weiterhin existiert. Ein Instrument gegen Missbräuche ist das von der ILO im Juni 2010 verabschiedete Übereinkommen über menschwürdige Arbeit für Hausangestellte (7). Der EWSA empfiehlt die rasche Ratifizierung dieses Übereinkommens und aller internationalen Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel durch die 27 EU-Mitgliedstaaten (8).

    3.17

    Der EWSA spricht sich für die Schaffung einer Plattform der Zivilgesellschaft aus, um die Bereitstellung von Informationen und Ausbildungsmaßnahmen in allen potenziell vom Menschenhandel betroffenen und über das notwendige Fachwissen verfügenden Vereinigungen zu ermöglichen.

    3.18

    Nationale Berichterstatter und eine bessere Datenerhebung sind von wesentlicher Bedeutung. Im Interesse eines identischen Vorgehens aller Staaten muss die Datenerhebung vereinheitlicht werden. Nationale Berichterstatter sind für die Bekämpfung des Menschenhandels maßgeblich zuständig und können deshalb das Handeln der verschiedenen betroffenen Dienststellen und Vereinigungen koordinieren, die nicht immer zusammenarbeiten: Einwanderung, Schutz von Kindern und Jugendlichen, Gewerbeaufsicht, Organisationen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen usw. Eine wichtige Rolle kommt Europol zu, da der Menschenhandel keine nationalen Grenzen kennt.

    3.19

    Die Koordinierung der auswärtigen Maßnahmen der EU und die ausdrückliche Erwähnung des Menschenhandels in den Freihandelsabkommen werden zwangsläufig die Aufmerksamkeit auf dieses zu oft verschleierte oder unterschätzte Phänomen lenken.

    3.20

    Die lokalen Gebietskörperschaften, vor allem jene in den Großstädten, sind in einer besonders guten Position, um die illegale sexuelle Ausbeutung von Opfern des Menschenhandels zu bekämpfen. Der EWSA empfiehlt die Schaffung eines Gütesiegels durch eine unabhängige Institution, um damit die Städte auszuzeichnen, die den Menschenhandel am rigorosesten bekämpfen und die sich am stärksten gegen Prostitution oder Zwangsbettelei engagieren. Es gibt Gütesiegel für die Luft- und Wasserqualität: Ist das menschliche Umfeld aber nicht genauso wichtig?

    3.21

    Unabdingbar sind die Beurteilung der Wirksamkeit der EU-Finanzierungsmittel, die Erarbeitung, Übersetzung und Verbreitung von Leitfäden für vorbildliche Methoden und die Entwicklung effizienter, auf die unterschiedlichen Akteure (Polizei, Justiz, lokale Gebietskörperschaften, Vereinigungen) abgestellter Verfahren.

    Reaktion auf neue Herausforderungen

    3.22

    Die Anwerbung von Opfern und Kunden über das Internet ist ein neues Risiko, das unter Rückgriff auf das Internet und die sozialen Netzwerke untersucht und angegangen werden muss, um einen Diskurs über Verantwortung und Achtung der Menschenwürde anzustoßen. Es wäre bedauerlich, wenn nur die (realen) Gefahren des Internets in den Blick genommen würden, wo doch dieses Instrument auch genutzt werden kann, um zur Verbreitung positiver Botschaften und zur Prävention beizutragen.

    Brüssel, den 13. Dezember 2012

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Staffan NILSSON


    (1)  ABl. C 51 vom 17.2.2011, S. 50-54.

    (2)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 138-144.

    (3)  ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 39-46.

    (4)  ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 134-141.

    (5)  ABl. C 24 vom 28.1.2012, S.154-158.

    (6)  Patrick Belser: „Forced Labor and Human Trafficking: Estimating the Profits“, Arbeitspapier, Genf, Internationales Arbeitsamt, 2005.

    (7)  Dieses ILO-Übereinkommen wurde noch von keinem europäischen Staat ratifiziert (zwei Länder haben es ratifiziert: Uruguay und Philippinen).

    (8)  Zusatzprotokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (Vertragssammlung, Bd. 2237, S. 319); Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 197, Warschau, 16. Mai 2005); Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (New York, 18. Dezember 1979, Vertragssammlung der Vereinten Nationen, Bd. 1249, S. 13); Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (20. November 1989, Vertragssammlung der Vereinten Nationen, Bd. 1577, S. 3); Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Zwangsarbeit (1930, Nr. 29); Übereinkommen der ILO über die Abschaffung der Zwangsarbeit (1957, Nr. 105);Übereinkommen der ILO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999, Nr. 182).


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