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Document 52012AE1696

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Anbindung von Energieinseln in der EU: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit im EU-Energiebinnenmarkt“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des zyprischen Ratsvorsitzes)

ABl. C 44 vom 15.2.2013, p. 9–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/9


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Anbindung von Energieinseln in der EU: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit im EU-Energiebinnenmarkt“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des zyprischen Ratsvorsitzes)

2013/C 44/02

Berichterstatter: Pierre-Jean COULON

Der zyprische Ratsvorsitz beschloss am 18. Juli 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgendem Thema zu ersuchen:

„Anbindung von Energieinseln in der EU: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit im EU-Energiebinnenmarkt“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des zyprischen Ratsvorsitzes).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 26. November 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 485. Plenartagung am 12./13. Dezember 2012 (Sitzung vom 13. Dezember) mit 159 gegen 5 Stimmen bei 13 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Aufgrund ihrer Lage als „Energieinseln“ im weitesten Sinne des Wortes sind die betroffenen Länder und Regionen in Europa sowohl wirtschaftlich als auch sozial und ökologisch benachteiligt, da sie oftmals stark von Importen fossiler Brennstoffe abhängig sind. Diese Lage begünstigt erhebliche Preisunterschiede, die aus der Solidaritätsperspektive und unter dem Gesichtspunkt einer homogenen Entwicklung der europäischen Gebiete zu Ungleichheiten führen.

1.2

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt das vom Europäischen Rat im Februar 2011 vereinbarte Ziel, dem Phänomen der „Energieinseln“ Abhilfe zu schaffen. Zur Verwirklichung dieses Ziels befürwortet der Ausschuss insbesondere die Initiativen für den Ausbau des Energieverbundnetzes entlang vorrangiger Korridore innerhalb der EU. Die Option einer Anbindung der „Energieinseln“ an die Netze von Drittländern kann vorrangig gewählt werden, wenn damit die Energieversorgung und die Diversifizierung der Energiequellen am besten gewährleistet sind.

1.3

Die als „Energieinseln“ eingestuften Mitgliedstaaten sind in Bezug auf die Energieerzeugung oder die Möglichkeiten für Energieimporte nicht alle in der gleichen Situation. Neben dem Auf- und Ausbau der Verbindungen, der für die „Energieinseln“ wie auch die sonstigen EU-Mitgliedstaaten vonnöten ist, müssen die Lösungen auf der Grundlage vor Ort vorhandener Energieträger auf jeden einzelnen Fall zugeschnitten werden.

1.4

So plädiert der Ausschuss insbesondere betreffend die baltischen sowie die mittel- und osteuropäischen Länder dafür, unterschiedliche Auslegungen Russlands und der EU, was die Grundsätze der Energiemärkte und der Energieversorgung angeht, zu bereinigen und dies in internationalen Abkommen festzuhalten, so z.B. in einem neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, in dem der Zusammenarbeit im Energiebereich besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird (siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2012 zum Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [12562/2011 – 2012/2050(INI)]).

1.5

Die Energiegemeinschaft Südosteuropa muss nach Ansicht des Ausschusses um ein Kapitel über die Abstimmung und Integration in Bezug auf die Energieaußenpolitik sowie um eine neue Dimension „Maßnahmen der organisierten Zivilgesellschaft“ erweitert werden.

1.6

Einige Mitgliedstaaten bzw. Regionen in „Insellage“ sind unbestritten in einer besonderen Situation. Aufgrund seiner geostrategischen Lage könnte die Republik Zypern zu einem echten „Energiehub“ für erneuerbare Energien und Erdgas werden. Ganz allgemein muss auf den Inseln die einheimische Energieerzeugung gefördert werden. Unter diesem Blickwinkel könnten sie als Versuchsfeld für die Erprobung und Bewährung neuer Energietechnologien dienen. Bei der Vergabe von EU-Fördermitteln für Entwicklungs- und Demonstrationsmaßnahmen könnten Bewertungskriterien angelegt werden, die ihren besonderen Merkmalen und Bedürfnissen Rechnung tragen. Mit dieser gemeinsamen Anstrengung könnte ihre Benachteiligung in Sachen Energie aufgrund ihrer unzulänglichen Anbindung an den Rest Europas ausgeglichen werden.

1.7

Der Ausschuss empfiehlt, gleichzeitig den Ausbau der Verbindungen, die Entwicklung erneuerbarer Energieträger vor Ort und die Durchführung von Maßnahmen für Energieeffizienz und Optimierung der Energienachfrage zu fördern. Die für die einschlägigen EU-Programme angelegten Bewertungskriterien sollten dem Ziel Rechnung tragen, dem Phänomen der „Energieinseln“ Abhilfe zu schaffen, insbesondere bei der Auswahl der Energieinfrastrukturvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse.

1.8

Bringt die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und der Zivilgesellschaft der betroffenen Gebiete nicht zügig Initiativen zur schrittweisen Abschaffung dieser „energetischen Insellage“ auf den Weg, wird es weitaus schwieriger werden, die Ziele der Europa-2020-Strategie umfassend zu verwirklichen und die bereits laufenden gemeinsamen Anstrengungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU voll zum Tragen zu bringen.

1.9

Nach Meinung des Ausschusses darf Energiearmut in diesem Kontext nicht mehr als rein nationales oder gar lokales Problem gesehen werden, dass ausschließlich Sache der Sozialpolitik ist. Da einige der Hauptgründe für Energiearmut auf Faktoren zurückzuführen sind, die den nationalen Rahmen sprengen, fordert der Ausschuss, dass die EU in ihrer Energiepolitik die immensen Ungleichheiten ins Visier nimmt, die dieses Phänomen verstärken. Die konkreten politischen Maßnahmen sollten daher in Bezug auf ihre erwarteten Auswirkungen auf die Faktoren bewertet werden, die zur Verstärkung oder zum Abbau von Energiearmut beitragen.

1.10

Die „Energieinseln“ verursachen nach Ansicht des Ausschusses Kosten für die Gemeinschaft. Diese Kosten müssen bewertet werden, und die Lösungen für ihre Senkung müssen sich in ein globales Konzept einreihen, d.h. die europäische Energiepolitik muss ausgestaltet und mit angemessenen Handlungsmöglichkeiten ausgestattet werden, die dem Ausmaß der gegenseitigen Abhängigkeit der Mitgliedstaaten und ihren Schwierigkeiten Rechnung trägt. Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission auf, umfassend zu prüfen, welche Kosten durch die fehlende Integration („Verzicht auf Europa“) im Energiebereich aufgrund des Fortbestehens dieser „Energieinseln“ entstehen, um die Gesamtauswirkungen des Phänomens „Energieinseln“ zu erfassen.

1.11

Der Ausschuss fordert eine transparente, umfassende und genaue Bewertung der Kosten – einschl. der externen Kosten – für fossile und erneuerbare Energieträger, in der auch die indirekten Kosten für Netzausbau, Back-up-Kapazitäten und die notwendige Förderung grüner Technologien berücksichtigt werden. Diese Bewertung ist für eine bestmögliche Orientierung der Investitionsentscheidungen und der politischen Entscheidungen zwingend, insbesondere im Hinblick auf einen umfangreichen Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energieträger im Gebiet bestimmter „Energieinseln“ und einen eventuellen Energieexport in andere Mitgliedstaaten der EU oder Drittländer.

2.   Einleitung: Breite Palette an geografisch und politisch bedingten „Energieinseln“

2.1

Das Ersuchen des zyprischen Ratsvorsitzes unterstreicht erneut die Notwendigkeit einer Europäisierung der Energiepolitik und der Schaffung einer „Europäischen Energiegemeinschaft“ (EEG), wie sie vom Ausschuss gefordert wird (1). Die EEG setzt einen verstärkten territorialen Zusammenhalt und eine einheitliche Vision der Entwicklung der europäischen Gebiete voraus. Das Ziel einer besseren Anbindung der „Energieinseln“ der EU ist somit auch mit den konkreten Leitlinien zur Verbesserung der Energiezusammenarbeit verzahnt, die der Ausschuss in seiner Stellungnahme zum Thema „Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Errichtung einer künftigen Europäischen Energiegemeinschaft (2) von Januar 2012 gefordert hat.

2.2

Im Rahmen der Befassung durch den zyprischen Ratsvorsitz und der Diskussionen auf europäischer Ebene (siehe insbesondere Ziffer 5 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011, Dokument EUCO 2/1/11 REV 1) werden in dieser Stellungnahme unter den Begriffen „energiewirtschaftliche Insellage“ bzw. „Energieinsel“ Insel- oder Festlandgebiete zusammengefasst, die nur über einige wenige oder gar keine eigenen Energiequellen verfügen, unzureichend an die Energietransportnetze angeschlossen sind und oftmals von einer einzigen externen Energiequelle oder einem einzigen externen Energielieferanten abhängen. Die Unterschiede in den Energiebilanzen der Mitgliedstatten lassen erhebliche Bruchlinien zwischen ihnen zu Tage treten. Der Begriff „Energieinsel“ umfasst daher sowohl technische als auch (geo)politische (Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten) Aspekte.

2.3

U.a. müssen insbesondere folgende Elemente berücksichtigt werden: fehlende Anbindungen, Abhängigkeit von einer einzigen Energiequelle und/oder einem einzigen Lieferanten; Entfernung von den Energieerzeugungsstätten/Energietransportkorridoren, Höhe der Investitionskosten im Vergleich zur Marktgröße, Schwierigkeiten der Neuausrichtung einer unflexiblen nationalen Energiepolitik und besondere geografische/klimatische Gegebenheiten.

2.4

Laut der Definition von Eurostat umfasst die Europäische Union mehrere hundert Inseln, deren Größe und Status unterschiedlich sind. Neben den vier Mitgliedstaaten in Insellage, namentlich Zypern, der Republik Irland, Malta und dem Vereinigten Königreich, gibt es in Europa mehr als 286 Inseln mit insgesamt mehr als 10 Millionen Einwohnern, und zwar Inseln in der Nord- und Ostsee sowie Regionen in äußerster Randlage (Kanarische Inseln (Spanien), Madeira und die Azoren (Portugal) sowie Réunion, Mayotte, Französisch-Guyana, Martinique, Guadeloupe und Saint-Martin (Frankreich)). Die verschiedenen den Mitgliedstaaten zugehörigen Inseln wie auch die Regionen in äußerster Randlage sind im Einzelnen nicht Gegenstand dieser Stellungnahme.

2.5

Es gibt eine Art von „Energieinsel“, die vor allem in der Geschichte des 20. Jahrhunderts begründet ist. Die iberische Halbinsel ist nach wie vor im Grunde eine „Energieinsel“, da das netzpolitische Leitmotiv der Regimes von Franco und Salazar Autarkie lautete, so dass das Verkehrsnetz (insbesondere das Schienennetz) und das Stromnetz nur einige wenige Anbindungen an die Außenwelt hatten, und zwar über Frankreich an den Rest des europäischen Kontinents. Aufgrund des Widerstands vor Ort gegen verschiedene Vorhaben zum Bau von Stromleitungen durch die Pyrenäen konnte dieses Problem in den letzten zwanzig Jahren nicht behoben werden. Nun steht es allerdings vor seiner Lösung: eine neue Leitung zur Hochspannungsgleichstromübertragung wird in Kürze eine bessere Anbindung an den südwestlichen Mittelmeerraum gewährleisten. Über den Ausbau der Stromverbindungen zwischen Frankreich und Spanien hinaus (die Übertragungskapazitäten werden 2014 von 1 400 auf 2 800 MW steigen) müssen in den kommenden Jahren weitere Energieverbindungen zwischen der iberischen Halbinsel und dem Rest des europäischen Kontinents aufgebaut werden. Das Ziel, bis 2020 insbesondere mittels einer neuen Stromverbindungsleitung durch die atlantische Ebene über 4 000 MW Übertragungskapazitäten zu verfügen, ist unbedingt aufrechtzuerhalten. Dieses Vorhaben reiht sich in die Liste der Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ein, die im Rahmen der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur festgelegt wird.

2.6

Die baltischen Länder (Estland, Lettland und Litauen) sind in Bezug auf die EU ebenfalls als „Energieinseln“ anzusehen, da ihre Netze ausschließlich von einem ehemaligen „Exklusivpartner“, d.h. Russland (und in geringerem Maße Belarus), abhängen. Dieses Gebiet muss im Sinne der europäischen Integration im Energiewesen vorrangig behandelt werden, denn es ist ein Paradoxon, dass diese drei baltischen Länder zwar vollwertige Mitglieder der politischen Union sind, bislang aber nicht in den Genuss der Vorteile der europäischen Integration und Solidarität im Energiewesen kommen. Es ist inakzeptabel, dass sie von einem Drittstaat abhängen, der zwar nunmehr WTO-Mitglied ist, aber die europäischen Normen für den Netzzugang nicht erfüllt, die Energiecharta nicht unterzeichnet hat und den Ausbau der Verbindungen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern nicht fördert. Der Ausschuss fordert daher eine Verringerung der Unterschiede zwischen dem russischen und dem europäischen Energiemarkt und den Abschluss eines neuen umfassenden und ehrgeizigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, in dem ein Kapitel über die Zusammenarbeit im Energiebereich vorgesehen ist (Siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2012 zum Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [12562/2011 – 2012/2050(INI)]).

2.7

Südosteuropa (der Balkanraum) ist eine Transitregion, und die Fortschritte einiger Länder in Bezug auf ihren EU-Beitritt (Kroatien, aber auch Serbien, Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) erfordern Entwicklungen insbesondere in den Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten in ihrer Region (Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Slowenien, Österreich und demnächst auch Kroatien). Die Errichtung einer Energiegemeinschaft in dieser Region ist Zeichen für eine Bewusstseinsbildung, die weiter gefördert und gestärkt werden muss, in erster Linie durch eine wirksame und transparente Konsultation der Organisationen der Zivilgesellschaft dieser Region zur Energiestrategie.

2.8

Ganz allgemein stehen die EU-Mitgliedstaaten in enger Abhängigkeit voneinander. Einige Länder sind zwar keine „Energieinseln“ im engsten Sinne, jedoch auch äußerst stark von Nachbarländern abhängig, namentlich in Mittel- und Osteuropa, und hier insbesondere Ungarn. Nach Meinung des Ausschusses ist daher eine gemeinsame Energiepolitik von Nöten, die dieser Situation Rechnung trägt. Diesbezüglich sind ebenso allgemeine Überlegungen der EU zu einer stärkeren europäischen Solidarität erforderlich. Auf diesen Aspekt wird übrigens in Artikel 194 AEUV hingewiesen.

3.   Energieinseln: Beeinträchtigung der Wirtschaftsleistung Europas und seiner sozialen Dimension

3.1

Die „Energieinseln“ weisen unterschiedliche Realitäten auf, die Auswirkungen dieser „energiewirtschaftlichen Insellage“ sind jedoch ungeachtet der Situation mehr oder weniger identisch. Sie finden in der Regel ihren Ausdruck in:

hoher Versorgungsunsicherheit;

Preisschwankungen (zumeist im Sinne von Preiserhöhungen) und davon beeinträchtigte Industrie- und Handelstätigkeiten;

größerer Energiearmut der Bevölkerung in diesen Mitgliedstaaten oder Regionen;

negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit;

erhöhter Umweltbelastung;

Instabilität der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Drittländern.

3.2

Die Energienachfrage ist sowohl in den „Energieinsel“-Gebieten als auch in den sonstigen Gebieten der EU hoch und weiter im Steigen begriffen. Unter diesen Bedingungen beeinträchtigen die Auswirkungen einer potenziell weniger zuverlässigen und in jedem Fall teureren Energieversorgung die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der „Energieinseln“ erheblich. Bestimmte Industriesektoren und somit Arbeitsplätze können gefährdet sein, wenn die entsprechenden Tätigkeiten nicht mehr rentabel genug sind.

3.3

Zudem sind die hohen Energiepreise auch eine große Belastung für die Privathaushalte. Energiearmut wurde lange Zeit als rein nationales oder gar lokales Problem angesehen, zumal diese Ebenen für die unmittelbare Hilfestellung für die betroffenen Haushalte zuständig sind. Allerdings sind einige der Hauptgründe für Energiearmut auf Faktoren zurückzuführen, die den nationalen Rahmen sprengen; daher muss auch die Energiepolitik der EU mittels Maßnahmen zum Abbau der immensen Ungleichheiten zur Verringerung der Energiearmut beitragen.

3.4

Die oftmals sehr starke Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, vor allem Öl, bedingt auch einen anhaltend hohen CO2-Ausstoß. Angesichts der Umweltnormen (Richtlinie über Industrieemissionen) und der allgemeinen Bemühungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit müssen entsprechende Investitionen zur Minderung dieser Emissionen getätigt werden. Diese Kosten müssen ebenfalls in der Energierechnung der „Energieinseln“ berücksichtigt werden.

3.5

Die Folgen dieser „Insellage“ sollten präziser bewertet werden, und zwar – für die betroffenen Gebiete – mit Blick auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit – und für die übrige EU – mit Blick auf Solidarität, Zusammenhalt und finanzielle Nachteile aufgrund des Fehlens eines unionsweit vollendeten und funktionierenden Energiemarkts. Die „Energieinseln“ verursachen nach Ansicht des Ausschusses Kosten für die Gemeinschaft. Diese Kosten müssen bewertet werden, und die Kostensenkungsmaßnahmen müssen sich in einen globalen Ansatz einreihen, d.h. die europäische Energiepolitik muss fertiggestellt und mit angemessenen Handlungsmöglichkeiten ausgestattet werden, so dass sie dem Ausmaß der gegenseitigen Abhängigkeit der Mitgliedstaaten und ihren Schwierigkeiten Rechnung tragen kann.

3.6

Es geht nicht nur darum, die Vorteile einer stärkeren europäischen Integration aufzuzeigen, sondern auch die industrielle Entwicklung und somit die Beschäftigung zu fördern. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie hängt von vielen Faktoren ab, auf die die staatlichen Behörden keinen oder nur geringen Einfluss haben. Die Energiepolitik, die die EU steuern kann und muss, darf daher nicht zu einem Faktor werden, der Wachstum und Beschäftigung beeinträchtigt. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, die Anwendung der bereits aufgezeigten Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und zur Stärkung der Versorgungssicherheit nicht weiter zu verzögern, beispielsweise eine bessere Koordinierung der nationalen Energieentscheidungen und eine gemeinsame Infrastruktur- und Netzplanung, die Vereinbarung von Einkaufsallianzen für fossile Brennstoffe und gegebenenfalls die Erteilung eines EU-Verhandlungsmandats gegenüber externen Partnern.

4.   Lösungen? Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netzinfrastruktur

4.1

Derzeit werden offenbar zwei Lösungen bevorzugt, zum einen eine stärkere Anbindung der „Energieinseln“ an den Energiebinnenmarkt (in punkto Infrastruktur und Marktorganisation), um die Solidarität zu stärken und die technische Organisation des europäischen Netzes in Einklang mit den politischen und legislativen Zielen der EU zu bringen, und zum anderen die Förderung alternativer Energieträger, d.h. konkret die Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort. Hierfür müssen das Potenzial der erneuerbaren Energieträger (sofern vorhanden) aufgezeigt und Maßnahmen vorgeschlagen werden, um es umfassend und nachhaltig auszuschöpfen. Darüber hinaus kann die Förderung von Energieeffizienz und Nachfragesteuerung über intelligente Netze zur Optimierung des Energiebedarfs beitragen.

4.2

Die Europäische Kommission hat bereits eine wichtige Reform der europäischen Politik zur Förderung von Energieinfrastrukturen, insbesondere Verbundnetze, auf den Weg gebracht (Schlagwort Fazilität „Connecting Europe“), zu der sich der Ausschuss positiv geäußert hat (3). Es könnte allerdings zweckdienlich sein, in der gemeinsamen Infrastrukturplanung noch weiter zu gehen, wie dies der Ausschuss in seiner Stellungnahme zur Europäischen Energiegemeinschaft betont (4). Im Strombereich hatte der Europäische Rat den Mitgliedstaaten 2002 das Ziel vorgegeben, einen Verbundgrad anzustreben, der 10 % der installierten Erzeugungskapazität entspricht. An einigen nach wie vor überlasteten Grenzkuppelstellen sind die Mitgliedstaaten jedoch noch weit von diesem Ziel entfernt.

4.3

Der massive Ausbau der erneuerbaren Energieträger wie der Windkraft in der Nordsee und der Sonnenenergie in Südeuropa, erfordert neue und „intelligentere“ Infrastrukturen, um sie besser in das große europäische Verbundnetz aufzunehmen. Diese Fortschritte beim Aufbau der intelligenten Netze könnten eine Verringerung des Energieverbrauchs um 9 % bis 2020 und der CO2-Emissionen um 9 bis 15 % ermöglichen. Auf kleineren Märkten könnten sich möglicherweise intelligente Netze und Instrumente zur Steuerung der Energienachfrage leichter durchsetzen und schneller zu besseren Ergebnissen führen. In Verbindung mit verstärkten Energieeffizienzmaßnahmen können sie erheblich zur Optimierung des Energiebedarfs beitragen. Die in der Folge notwendigen Investitionen sind im Zusammenhang mit einer umfassenden Kontrolle über die entsprechenden Maßnahmen, eine Senkung der Energierechnungen trotz Preissteigerungen und einen sinkenden Investitionsbedarf in Erzeugungskapazitäten für herkömmliche (Rückgang der Umsatzrenditen) oder erneuerbare Energieträger zu sehen.

4.4

Laut Einschätzung des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) müssen in Europa in den kommenden zehn Jahren 52 300 km Hochspannungsleitungen ausgebaut werden, für die Gesamtinvestitionen in Höhe von 104 Mrd. EUR für rund hundert vorrangige Vorhaben erforderlich sind, von denen 80 % auf die Entwicklung der erneuerbaren Energieträger ausgerichtet sind. Der Aspekt der Grenzkosten erschwert in den „Energieinsel“-Gebieten, die ein Potenzial in diesem Bereich aufweisen, die Integration der erneuerbaren Energieträger, da ihr Netz klein ist. Die Erzeugung erneuerbare Energien im industriellen Maßstab (im Gegensatz zur dezentralen Produktion) kann einen relativ hohen Anteil der Erzeugung oder des Verbrauchs abdecken, doch sind die Auswirkungen, insbesondere das fluktuierende Leistungsangebot, schwieriger zu handhaben.

4.5

Der Ausbau der Verbindungen ist daher von grundlegender Bedeutung, um zum einen die Versorgungssicherheit zu erhöhen und zum anderen Energieerzeugung und -verbrauch in einem erweiterten Netz im Zuge einer massiven Entwicklung der erneuerbaren Energieträger besser auszusteuern. Dies gilt auch für die konventionellen Energieerzeugungskapazitäten, die zum Ausgleich von Einspeiseausfällen oder massiven -schwankungen erneuerbarer Energien eingesetzt werden.

4.6

Für die Entwicklung der erneuerbaren Energien sind flexible Back-up-Kapazitäten erforderlich, die angemessen sein und auch bei geringer Auslastung funktionieren müssen. Flüssiggas (LNG) kann eine Antwort auf die Abhängigkeit von einem einzigen Gaslieferanten und die von ihm geforderten hohen Preise sein, da es eine flexiblere und kostengünstigere Lösung als Erdöl ist und die Entwicklung erneuerbarer Energieträger begleiten kann. Für den Ausbau von Flüssiggas sind jedoch erhebliche Investitionen in die Hafen- und Speicherinfrastrukturen notwendig.

4.7

Der Ausschuss ist überzeugt, dass die Zukunft des europäischen Energiesystems insbesondere von effizienteren Verbindungen und der Entwicklung der erneuerbaren Energien, erst recht für die „Energieinseln“, abhängt, um die Versorgungssicherheit zu verbessern. Auch wenn fossile Brennstoffe weiter vorherrschen werden, wird die Produktionssteigerung von erneuerbaren Energien einen umfassenden Ausbau des Netzes auf nationaler und europäischer Ebene unabdingbar machen (siehe Stellungnahme des Ausschusses zum „Energiefahrplan 2050“ und die so genannte „No-regrets“-Option (5)).

4.8

Hierfür ist allerdings eine transparente, umfassende und genaue Bewertung der Kosten erforderlich. Für eine bestmögliche Orientierung der Investitionsentscheidungen und politischen Entscheidungen muss eine möglichst objektive Berechnung aller Kosten einschl. der externen Kosten der fossilen Energieträger sowie der durch die erneuerbaren Energieträger bedingten Zusatzkosten vorgenommen werden. Die vorliegenden Analysen dieser indirekten Kosten sind äußerst widersprüchlich, weswegen oben genannte Bewertung umso dringlicher ist.

4.9

In Bezug auf die erneuerbaren Energien müssen sowohl die Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten als auch die Kosten für den Netzausbau und für etwaige Beihilfen berücksichtigt werden. Gerade in Bezug auf Beihilfen könnte es notwendig sein, die energiepolitisch stärker abhängigen Gebiete, in denen die erneuerbaren Energieträger bislang unterentwickelt sind, vermehrt zu fördern. Auf alle Fälle muss die Produktionssteigerung für grüne Energie im Gleichklang mit dem Netzausbau erfolgen. Außerdem muss die erforderliche Back-up-Kapazität pro Produktionseinheit zusätzlicher erneuerbarer Energieträger bestimmt werden. Diese kann zwar über Energieimporte gedeckt werden, hierfür sind jedoch ein Verbundnetz und eine effiziente regionale und europäische Zusammenarbeit vonnöten. Dieser Aspekt muss in den Bedingungen für die Förderung erneuerbarer Energien berücksichtigt werden, um die Entwicklungsgeschwindigkeit und die von den Steuerzahlern zu stemmenden Förderkosten zu optimieren.

4.10

Nach genauer Bewertung muss die Summe all dieser Kosten der Energierechnung für importierte fossile Energieträger, in der sämtliche Kosten auch politischer und ökologischer Art berücksichtigt sind, gegenübergestellt werden. Dies ist notwendig, um die positiven oder negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Gebiets zu bewerten. Eine erhebliche Produktionssteigerung der erneuerbaren Energieträger im Gebiet bestimmter „Energieinseln“ kann ebenfalls unter diesem Gesichtspunkt erfolgen, wenn diese dann in andere Mitgliedstaaten der EU oder Drittländer exportiert werden.

4.11

Nach Meinung des Ausschusses sollte sich dieser Infrastrukturausbau vorrangig auf die Mitgliedstaaten und Regionen erstrecken, die als „Energieinseln“ gelten, wobei bei der Festlegung der vorrangigen Korridore ihre starke Abhängigkeit berücksichtigt werden muss. So könnte beispielsweise im Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) das Fundament für eine bessere Koordinierung von Politik und Energiemix in der Region gelegt werden. Auf diese Weise könnten die Energienetze insbesondere von Estland, Lettland und Litauen an das europäische Verbundnetz angeschlossen werden.

4.12

Lettland und Litauen haben in ihrer Zusammenarbeit seit Kurzem erhebliche Fortschritte erzielt. In diesem Bereich gibt es ein Pilotprojekt: Litauen wird ein Flüssiggas-Terminal in Klaipeda errichten, der den Gasspeicher im lettischen Inčukalns speist. Nach Meinung Litauens könnte dieser Speicher zur regionalen Vorratshaltung dienen. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss auf seinen Vorschlag zur Bündelung fossiler Brennstoffressourcen und insbesondere zur Vereinbarung von Einkaufsallianzen für Erdgas (6). Litauen, Lettland und Estland entwickeln und verwirklichen Stromverbundprojekte (LitPol Link, NordBalt und Estlink 2) mit anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Polen. Gleichzeitig arbeiten sie an einer vollständigen Integration in das europäische Energiesystem durch den Anschluss ihrer Stromsysteme an die kontinentaleuropäischen Elektrizitätsnetze im Synchronmodus (derzeit wird eine Machbarkeitsstudie erstellt). Außerdem entwickeln sie gemeinsam das Bauvorhaben für ein Kernkraftwerk in Visaginas, das zur Sicherstellung ihrer Energieversorgungssicherheit beitragen und ein wichtiges Element für die Integration des europäischen Stromsystems sein kann.

4.12.1

Zypern könnte aufgrund seiner neuen energiepolitischen Stellung (Entdeckung erheblicher Erdgasvorkommen in seinen Hoheitsgewässern) zu einem wichtigen regionalen Akteur aufsteigen. Durch eine deutliche Produktionssteigerung bei erneuerbaren Energien und eine umfassende Mitwirkung an den genannten Vorhaben könnte Zypern zu einem auf eine stärkere regionale Integration ausgerichteten „Energiehub“ und einem Akteur der Nachbarschaftspolitik in Sachen Energie werden. Die jüngste Entscheidung betreffend die Betreiber zur künftigen Erschließung der zyprischen Erdgasvorkommen dürfte sowohl eine bessere Integration in der EU als auch eine aktive Nachbarschaftspolitik ermöglichen.

4.13

Darüber hinaus könnte die Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten durch die Umsetzung des 3. Energiepakets verringert werden. Der Aspekt der regionalen Marktorganisation ist ebenfalls von grundlegender Bedeutung: Estland und Litauen nehmen an der Strombörse der baltischen und nordischen Staaten, dem „Nord Pool Spot“, teil, Lettland will dieser Börse 2013 beitreten. Der Ausschuss fordert die baltischen Staaten auf, darüber hinaus gemeinsame Lösungen für ihre Bedürfnisse zu finden und einen regionalen Energiedialog aufzubauen.

4.14

Ferner müssen auch die Verbindungen zu den Nachbarländern der EU ausgebaut werden, die entweder Energie erzeugen und in die EU exportieren oder den Transit von anderen Erzeugungsstätten in die EU garantieren. Dies gilt insbesondere für Energievorhaben im Mittelmeerraum (Mittelmeer-Solarplan (MSP), Medgrid, Kapitel „Energie“ der Union für den Mittelmeerraum, Desertec usw.), indem die Teilhabe der betreffenden Länder (Zypern, Malta) oder Regionen (Kreta, Sardinien, Korsika, Sizilien, Balearen usw.) an diesen Vorhaben gefordert wird.

4.15

Die Energiegemeinschaft Südosteuropa muss ebenfalls um ein Kapitel über Abstimmung und Integration in Bezug auf die Energieaußenpolitik sowie eine Dimension „Maßnahmen der organisierten Zivilgesellschaft“ in diesem Bereich erweitert werden, wobei den gemeinsamen beratenden Ausschüsse (GBA) des EWSA (mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Kroatien) sowie den Wirtschafts- und Sozialräten und vergleichbaren Einrichtungen in diesen Ländern besondere Bedeutung beizumessen ist.

4.16

Des Weiteren sollten auch Demonstration und Entwicklung von erneuerbaren Energieträgern mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, insbesondere in Verbindung mit dem „Energiefahrplan 2050“ und der vor kurzem veröffentlichten Mittelung „Erneuerbare Energien: ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt“ (COM(2012) 271 final).

4.17

In der EU selbst wie auch mit ihren Nachbarländern tun abgestimmte Lösungen und Vorschläge Not, in die folgende Interessenträger eingebunden sind:

die Mitgliedstaaten;

die Europäische Kommission als unabdinglicher Koordinator der Debatten und Lösungsvorschläge;

die Energieunternehmen, insbesondere die (Strom- und Gas-)Netzbetreiber, ohne deren Mitwirkung keine Lösung machbar ist (technisches Knowhow, Finanzkraft);

die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die neben den Mitgliedstaaten über Entscheidungsgewalt verfügen und zunehmend für die Transportnetze, insbesondere die Vertriebsnetze, verantwortlich sind. Der Ausschuss der Regionen kann diesbezüglich ein privilegierter Ansprechpartner sein;

die organisierte Zivilgesellschaft und ihre Organisationen, deren Sprachrohr der Ausschuss ist: Verbraucherverbände, Sozialpartner, Umweltorganisationen, Organisationen zur Bekämpfung von Armut, Minderheitenvertretungen usw.

4.18

Gemeinsame Lösungen zwischen Staaten und zwischen Unternehmen sind die einzige Option. Die Energiepolitik in den Bereichen Versorgung, Netzaufbau, Forschung und Entwicklung usw. kann nicht von einigen Mitgliedstaaten, die eine unabhängige Energiepolitik verfolgen, alleine gestaltet werden, denn die Folgen wären auch für andere Mitgliedstaaten enorm. Eine stärkere Koordinierung des Energiemixes ist notwendig, beispielsweise zwischen den als „Energieinseln“ eingestuften Mitgliedstaaten und Regionen, deren Energiepolitik starken Einschränkungen unterliegt. Diese Mitgliedstaaten und Regionen könnten selbst den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene vorzeichnen und sich über alle Vorbehalte in Bezug auf die Energiehoheit hinwegsetzen.

4.19

Diese Lösungen (Infrastruktur, Erzeugung erneuerbarer Energieträger, stärkere Koordinierung der Energiepolitik der Mitgliedstaaten und Regionen) müssen angesichts ihrer Auswirkungen in Bezug auf Energiemix, Marktorganisation, Preise, Wettbewerbsfähigkeit, Umweltüberlegungen und gesellschaftliche Akzeptanz jedoch auch mit einer stärkeren Teilhabe der Zivilgesellschaft einhergehen. Diesbezüglich verweist der Ausschuss auf den Vorschlag zur Einrichtung eines Forums der Zivilgesellschaft für Energiefragen, den er in seinen Arbeiten zur Europäischen Energiegemeinschaft vorgebracht hat (7).

Brüssel, den 13. Dezember 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 15-20.

(2)  Ebda.

(3)  ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 125-129.

(4)  Siehe Fußnote 1.

(5)  ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 126-132.

(6)  Siehe Fußnote 1.

(7)  Siehe Fußnote 1.


ANHANG

zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Folgender abgelehnter Änderungsantrag erhielt mindestens ein Viertel der Stimmen:

Ziffer 2.5

Ändern:

„Es gibt eine Art von ‚Energieinsel‘, die auf Schwierigkeiten beim Ausbau des Verbundnetzes zurückzuführen ist vor allem in der Geschichte des 20. Jahrhunderts begründet ist. Die iberische Halbinsel ist nach wie vor im Grunde eine ‚Energieinsel‘, da in den letzten zwanzig Jahren das netzpolitische Leitmotiv der Regimes von Franco und Salazar Autarkie lautete, so dass das Verkehrsnetz (insbesondere das Schienennetz) und das Stromnetz nur einige wenige Anbindungen an die Außenwelt hatten, und zwar über Frankreich an den Rest des europäischen Kontinents. Aaufgrund des Widerstands vor Ort gegen verschiedene Vorhaben zum Bau von Stromleitungen durch die Pyrenäen konnte dieses Problem in den letzten zwanzig Jahren die Anbindung an das europäische Verbundnetz nicht vollständig fertiggestellt behoben werden konnte. Nun steht dieses Problem es allerdings vor seiner Lösung: eine neue Leitung zur Hochspannungsgleichstromübertragung wird in Kürze eine bessere Anbindung an den südwestlichen Mittelmeerraum gewährleisten. Über den Ausbau der Stromverbindungen zwischen Frankreich und Spanien hinaus (die Übertragungskapazitäten werden 2014 von 1 400 auf 2 800 MW steigen) müssen in den kommenden Jahren weitere Energieverbindungen zwischen der iberischen Halbinsel und dem Rest des europäischen Kontinents aufgebaut werden. Das Ziel, bis 2020 insbesondere mittels einer neuen Stromverbindungsleitung durch die atlantische Ebene über 4 000 MW Übertragungskapazitäten zu verfügen, ist unbedingt aufrechtzuerhalten. Dieses Vorhaben reiht sich in die Liste der Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ein, die im Rahmen der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur festgelegt wird.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

:

60

Nein-Stimmen

:

81

Stimmenthaltungen

:

18


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