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Document 52012AE1411

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ COM(2011) 870 final

    ABl. C 351 vom 15.11.2012, p. 45–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 351/45


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“

    COM(2011) 870 final

    2012/C 351/10

    Berichterstatterin: Anna Maria DARMANIN

    Mitberichterstatter: Ronny LANNOO

    Die Europäische Kommission beschloss am 7. Dezember 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss — Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU

    COM(2011) 870 final.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 30. August 2012 an.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 483. Plenartagung am 18./19. September 2012 (Sitzung vom 19. September) mit 174 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1   Der EWSA begrüßt den Aktionsplan der EU zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU, der zu einem Zeitpunkt vorgelegt wird, da viele europäische Länder mit unsicheren Konjunkturaussichten konfrontiert sind. Der EWSA ist der Auffassung, dass sich Europa wirtschaftlich nur erholen kann, wenn Maßnahmen für KMU ganz oben auf der Agenda seiner politischen Entscheidungsträger stehen. Er unterstützt deshalb nachdrücklich die Anstrengungen der EU-Institutionen zur Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems, damit es in den Dienst der Realwirtschaft gestellt werden kann.

    1.2   Der EWSA verweist darauf, dass solche Maßnahmen nur dann erfolgreich sein werden, wenn sie unter deutlicher Beteiligung der Mitgliedstaaten ergriffen werden. Deswegen fordert der EWSA die Mitgliedstaaten auf, den Aktionsplan umzusetzen und alle denkbaren Instrumente zur Unterstützung der KMU-Finanzierung zu mobilisieren, indem sie sich auf die Prioritäten der Strategie Europa 2020 konzentrieren. Die Mitgliedstaaten sollten beispielsweise Garantiefonds aufbauen und die Strukturfonds besser für Finanzinstrumente nutzen.

    1.3   Der EWSA räumt ein, dass die Finanzierung durch Kredite auch in Zukunft eines der am häufigsten genutzten Instrumente für die KMU-Entwicklung sein wird. Von daher unterstützt er voll und ganz die ordnungs- und finanzpolitischen Maßnahmen zur Stärkung der Kreditfinanzierung- und Garantieinstrumente für das KMU-Wachstum.

    1.4   Der Ausschuss betont, dass die Basel-III-Vorschläge im Wege der anstehenden CRD-IV-Richtlinie in Europa ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen, um nachteilige Folgen für die Finanzierung der Realwirtschaft zu verhindern.

    1.5   Der EWSA begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Förderung von Risikokapital in Europa. Der europäische Markt für Risikokapital muss entscheidende Impulse erhalten, damit Marktdefizite und regulatorische Hemmnisse überwunden werden können und dieses Marktsegment für private Investoren attraktiver wird.

    1.6   Die europäischen KMU sind vielfältig und uneinheitlich. Die Initiativen zur Verbesserung des Finanzierungszugangs müssen ein umfassendes Spektrum an unterschiedlichen und innovativen Maßnahmen umfassen, mit denen diese heterogene Gruppe von Akteuren wirksam angesprochen wird und deren konkreten Besonderheiten berücksichtigt werden. Sozialunternehmen und freie Berufe beispielsweise unterscheiden sich in ihren Rechtsformen und Betriebsarten von "herkömmlichen" Unternehmen, was ihren Zugang zu Finanzierung zusätzlich erschwert, da die Finanzakteure diese Rechtsformen und Betriebsarten nicht immer anerkennen oder verstehen.

    1.7   Auch Hybridkapital, das eine Alternative zu Bankdarlehen darstellt, muss gefördert werden. Das Auftreten neuer Finanzakteure und neuer Intermediäre, die sowohl innovative Finanzlösungen als auch Unternehmensberatung bieten, ist zu unterstützen. Die Fremdfinanzierung durch eine Vielzahl anonymer Kapitalgeber (Crowdfunding) ist ein gutes Beispiel, und auch die Tätigkeit von Beteiligungsbanken wäre denkbar.

    1.8   Der EWSA betont, dass die EIB-Gruppe in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission einen entscheidenden Beitrag zu Investitionen in KMU leisten muss, indem sie ein umfassendes Spektrum an allgemeinen und gezielten Instrumenten einsetzt. Was die EIB-Darlehen für KMU betrifft, so werden die EIB-Intermediäre aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den KMU-Verbänden ihre Informationsmaßnahmen zur Bekanntmachung dieses Finanzprogramms bei den KMU zu intensivieren.

    1.9   Der EWSA nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, die nächste Generation der Finanzierungsinstrumente (EU-Kreditfinanzierungsinstrument und EU-Beteiligungsfinanzierungsinstruments) im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens einfacher und transparenter zu gestalten. Der EWSA unterstützt die Vorschläge, da beide Programme einen starken Hebeleffekt haben werden.

    1.10   Der EWSA begrüßt die Entscheidung der Kommission, den Dialog zwischen den verschiedenen Interessenvertretern zu fördern, mit dem Ziel, die Marktentwicklungen zu überwachen und Empfehlungen abzugeben, wie der Finanzierungszugang für KMU verbessert werden kann. Der EWSA hofft, dass er zum Meinungsaustausch und zur Unterbreitung konkreter Vorschläge, wie die finanziellen Probleme der KMU abgemildert werden können, regelmäßig zu dem KMU-Finanzforum eingeladen wird.

    1.11   Der Ausschuss ist der Auffassung, dass konkrete Schulungen für Unternehmer wie Programme zur Unterstützung der Investitionsbereitschaft gefördert werden sollten.

    1.12   Der EWSA betont, dass die EU-Programme zur Unterstützung der KMU-Finanzierung, die über europäische, nationale oder regionale Intermediäre umgesetzt werden, für KMU leichter zugänglich gemacht werden müssen. Der Schlüssel zum Erfolg sind transparente, verständliche und einheitliche Verfahren auf sämtlichen Ebenen.

    2.   Vorschlag der Kommission

    2.1   In dem Aktionsplan wird untersucht, welche Hindernisse der Förderung der Finanzierung von KMU hauptsächlich entgegenstehen, wie z.B.:

    Zugang zu Krediten,

    Zugang zu Risikokapital,

    Zugang zu den Kapitalmärkten.

    2.2   Außerdem werden in dem Dokument die Maßnahmen beschrieben, die zwischen 2007 und 2012 ergriffen wurden, damit die Finanzierungsmöglichkeiten auch bei den KMU ankommen:

    das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP),

    von der EIB für die Darlehensvergabe an KMU bereitgestellte Mittel,

    Kohäsionsfondsmittel,

    das Risikoteilungsinstrument des FP7.

    2.3   Die Kommission nennt eine Reihe von Maßnahmen, um die KMU-Finanzierung zu erleichtern. Dazu gehören

    Regulierungsmaßnahmen,

    Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditvergabe und des Zugangs zu Risikokapital in der gesamten EU,

    Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1   Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission regelmäßig die Ergebnisse der Erhebungen über den Zugang von KMU des Euroraums zu Finanzierungsmöglichkeiten (1). Laut den Ergebnissen der jüngsten Erhebung hat der Bedarf an Fremdfinanzierung bei KMU im Euroraum zwischen Oktober 2011 und März 2012 zugenommen. Zugleich zeigen die Ergebnisse der Erhebung, dass sich der Zugang zu Bankdarlehen immer schwieriger gestaltet, wobei es Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt (2). Alles in allem gaben die Unternehmen eine abnehmende Verfügbarkeit von Bankkrediten an. Darüber hinaus wird aus den Ergebnissen der Erhebung deutlich, dass immer mehr Kreditgesuche abgelehnt werden. Allerdings ist der Anteil der Befragten, die den Zugang zu Finanzierung als ihr Hauptproblem bezeichnen, im Wesentlichen unverändert geblieben. Der EWSA fordert die Kommission deshalb auf, dafür zu sorgen, dass alternative Möglichkeiten des Finanzierungszugangs umfassend genutzt werden können.

    3.2   Der EWSA betont, dass jede Erhebung sorgfältig ausgewertet werden muss, damit durch entsprechende konkrete Maßnahmen rasch reagiert werden kann. Ergänzt werden kann dies durch Informationen, die auf dem KMU-Finanzforum, in den Mitgliedstaaten und von den Verbänden der KMU eingeholt werden. Dies sollte durch die Kommission unter Beteiligung des EWSA und der Zivilgesellschaft erfolgen.

    3.3   Der EWSA unterstützt die Untersuchung, die die Kommission zur Bewertung der Definition von KMU durchführt, und fordert insbesondere, dabei speziell auf Klein- und Kleinstunternehmen zu achten. Angesichts der Vielfalt und Größe von KMU (3) (z.B. Familienunternehmen, freie Berufe und Sozialunternehmen) erinnert der EWSA die Kommission daran, dass maßgeschneiderte finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für diese Unternehmen Vorrang haben müssen. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, bei der Vorbereitung der Finanzierungsprogramme zur Unterstützung der KMU-Entwicklung deren Besonderheiten zu berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf Kleinstunternehmen zu legen. Die Kommission muss jegliche Diskriminierung vermeiden, da es keine Einheitslösung für alle KMU-Bedürfnisse geben kann.

    4.   Besondere Bemerkungen und Anmerkungen zu den Regulierungsmaßnahmen

    4.1   Risikokapitalverordnung

    4.1.1

    Der EWSA unterstützt die Einführung einer einheitlichen Regelung für die grenzübergreifende Tätigkeit von Risikokapitalfonds. Der Vorschlag ist zu begrüßen, da er dank der Einführung eines Europäischer Passes, mit dessen Hilfe die EU-Risikokapitalfonds ihre Produkte vertreiben und in ganz Europa Kapital aufnehmen können, einen Abbau der Marktdefizite bewirken dürfte. Der EWSA hat in seiner früheren Stellungnahme zum Thema Risikokapital (4) eine Reihe von Bemerkungen vorgetragen und fordert die Kommission auf, diese zu berücksichtigen.

    4.1.2

    Der EWSA befürwortet nachdrücklich die Untersuchung über die Zusammenhänge zwischen Aufsichtsregulierung und Risikokapitalinvestitionen von Banken und Versicherungsunternehmen, die die Kommission 2012 durchführen will. Im Rahmen dieser Untersuchung sollte geprüft werden, ob diese Instrumente zu einem Oligopol großer internationaler Banken führen und mittel- oder langfristig geändert werden sollten.

    4.1.3

    Da die Mehrzahl der KMU kleine Unternehmen sind (weniger als 10 Beschäftigte), fordert der EWSA die Kommission auf, Risikokapitalfonds für solche Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Diese Fonds investieren in Unternehmen, deren Vorhaben einerseits nicht attraktiv genug für die üblichen Risikokapitalgeber sind, andererseits jedoch zu groß oder zu riskant, um Kapital aus traditionellen Darlehensquellen anzuziehen. Solche Fonds stärken die Kapitalbasis eines Unternehmens und begünstigen die Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten, indem während des gesamten Investitionszeitraums eine entsprechende Betreuung stattfindet (5). Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Instrumente wie konkrete steuerliche Maßnahmen vorzuschlagen, die die Entwicklung dieser Fonds und somit die Schließung der Finanzierungslücke begünstigen könnten.

    4.2   Steuerreformen

    4.2.1

    Die Vorschläge der Kommission zur Reform der Besteuerung grenzübergreifender Risikokapitalinvestitionen sind zu begrüßen. Der Ausschuss fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zugleich auf, deutliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerumgehung und -hinterziehung vorzuschlagen.

    4.2.2

    Neben der Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für grenzübergreifende Transaktionen sollte die Kommission auch dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten Steuerreformen für KMU-Finanzierungsprogramme in ihren eigenen Ländern fördern.

    4.2.3

    Es sollten vorbildliche Verfahren, die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen, geprüft und in der gesamten EU verbreitet sowie auf KMU übertragen werden (6). In einer Reihe von Ländern gibt es bereits Pakete mit steuerlichen Anreizen. Ein Beispiel ist Belgien/Flandern, wo vor einigen Jahren ein Win-win-Kredit eingeführt wurde: So können Privatpersonen Geld an KMU verleihen und erhalten dafür eine Steuervergünstigung. Ein weiteres gutes Beispiel sind die Niederlande mit ihrem Tante-Agaath-Kredit (7).

    4.2.4

    Auch Steuerbefreiungsregelungen wie das französische ISF-PME-Gesetz (8) (Nachlässe bei der Solidaritätssteuer auf Vermögen bei Investitionen in KMU) können für KMU mit hohen Wachstumsraten von echtem Nutzen sein. Der EWSA begrüßt solche Regelungen, solange sich die Steuerbefreiungen in vertretbarer Höhe bewegen und sich nicht negativ auf Beiträge für andere, gleichfalls wichtige Bereiche auswirken.

    4.3   Regeln für staatliche Beihilfen

    4.3.1

    Der EWSA unterstützt den Vorschlag zur geplanten Modernisierung des EU-Beihilfenrechts, mit dem die geltenden Regeln für staatliche Beihilfen für KMU vereinfacht werden sollen. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und verschiedene Leitlinien für staatliche Beihilfen, unter anderem für Risikokapital, überprüfen wird, um die Ziele von Europa 2020 zu verwirklichen. Diese Regeln müssen nach Ansicht des EWSA unbedingt verbessert, vereinfacht und klarer gefasst werden. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass staatliche Beihilfen nur eingesetzt werden, um Marktversagen zu beheben.

    4.4   Sichtbarere KMU-Märkte und börsennotierte KMU

    4.4.1

    Der EWSA begrüßt, dass in der MiFID-Richtlinie vorgesehen wird, homogene KMU-Wachstumsmärkte zu schaffen und diese dank einer Registrierung als KMU-Wachstumsmarkt für Investoren attraktiv zu machen. Der EWSA schlägt jedoch vor (9), konkrete Bestimmungen und Maßnahmen festzulegen, die eine effiziente und effektive Umsetzung ermöglichen.

    4.5   Entlastung börsennotierter KMU bei der Rechnungslegung

    4.5.1

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, für börsennotierte KMU in Europa die Rechnungslegungsvorschriften zu vereinfachen und den Aufwand für die Rechnungslegung zu reduzieren. Der Ausschuss erkennt an, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinfachung und Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien sowie gleichzeitig einen Vorschlag zur Änderung der Transparenzrichtlinie vorgelegt hat. Der EWSA fordert die Kommission auf, seine zwei diesbezüglichen Stellungnahmen aus dem Jahr 2012 (10) zu berücksichtigen, und ist der Auffassung, dass die KMU Ressourcen freisetzen müssen, um in ihr Unternehmen zu investieren und weiter wachsen zu können.

    4.6   Künftige Umsetzung von Basel III und Folgen für die KMU-Finanzierung

    4.6.1

    Die EU muss bei der Umsetzung der international vereinbarten Reformen der Finanzregulierung weiterhin vorangehen. Der EWSA stellt jedoch fest, dass die verschiedenen Eigenkapitalvorschriften zur Umsetzung von Basel III in der EU, die gegenwärtig diskutiert werden und dann in Kraft treten sollen (CRD IV/CRR), zu diversen Problemen für KMU (11) führen könnten.

    4.6.2

    Der EWSA unterstützt die Anstrengungen der EU-Institutionen zur Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems, um künftigen Krisen vorzubeugen. Allerdings darf eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte nicht auf Kosten der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen gehen. Der EWSA befürwortet voll und ganz den Bericht Karas, den das Europäische Parlament im Mai 2012 angenommen hat und der ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, nämlich hin zu einer vernünftigen und praktikablen Umsetzung der Basel-III-Eigenkapitalvorschriften in der EU, ist.

    4.6.3

    Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie (CRD IV) die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) anhören wird und die EBA einen Bericht über die Kreditvergabe an KMU und natürliche Personen erstellen wird. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, ihn umfassend in die Überprüfung der Risikogewichtung einzubinden, sprich ihm Gelegenheit zu geben, sich zu dem Bericht zu äußern, der dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt wird.

    4.7   Zahlungsverzugsrichtlinie

    4.7.1

    Die Kommission sieht die Umsetzung der Richtlinie bis zum 16. März 2013 vor. Der EWSA drängt die Mitgliedstaaten, dahingehend tätig zu werden, dass die KMU rascher von der Regelung profitieren können. Es ist auch sehr wichtig, dass die Kommission die fristgemäße Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten überwacht. Zudem muss die Kommission genau verfolgen, wie die Mitgliedstaaten Artikel 4 Absatz 5 umsetzen, der ihnen die Möglichkeit gibt, das Überprüfungsverfahren auf über 30 Tage auszudehnen, sofern dies für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten genau beobachten, damit sie diesen Artikel nicht zur künstlichen Verzögerung von Zahlungen missbrauchen, zumal der Zahlungsverzug durch öffentliche Stellen erhebliche Auswirkungen auf das Cash-Flow-Management und die Liquidität von KMU hat.

    4.7.2

    Der EWSA fordert die EU-Institutionen auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und Zahlungen an ihre Vertragspartner pünktlich zu entrichten und ihnen keine unnötigen administrativen und finanziellen Belastungen aufzuerlegen.

    4.8   Europäische Sozialinvestitionsfonds

    4.8.1

    Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Europäische Sozialinvestitionsfonds und macht die Kommission darauf aufmerksam, dass ein verbesserter Zugang zu angemessenem Kapital für Sozialunternehmen ganz oben auf der Agenda stehen muss. Der EWSA hat im Jahr 2012 bereits eine Stellungnahme (12) zu diesem Thema abgegeben. Eine der Herausforderungen liegt darin, dass die sozialen Auswirkungen von Portfolio-Unternehmen und ihr Einfluss auf die Gesellschaft gemessen werden müssen und hierüber Bericht erstattet werden muss. Der EWSA empfiehlt eine gemeinsame Untersuchung auf EU-Ebene zur Festlegung von Kriterien und Hinweisen, um diesbezügliche Probleme angehen zu können. Der Ausschuss weist die Kommission darauf hin, dass solche Fonds nur eines von vielen dringend benötigten Finanzinstrumenten sein können, die es noch zu schaffen gilt.

    4.8.2

    Der EWSA fordert auch die Mitgliedstaaten auf, die Anerkennung der verschiedenen Formen von Sozialunternehmen zu verbessern. Wenn diese Unternehmen mehr Anerkennung genössen, würde die Risikogewichtung für die ihnen gewährten Kredite sinken und sie wären im Vergleich zu herkömmlichen Unternehmen diesbezüglich nicht länger benachteiligt.

    5.   Besondere Bemerkungen und Anmerkungen zu den Finanzierungsmaßnahmen der EU für KMU

    5.1.   Der Ausschuss ist sich voll und ganz darüber im Klaren, dass zahlreiche KMU, vor allem kleinere Unternehmen, bei Fremdfinanzierung auch weiterhin hauptsächlich auf Kredite angewiesen sein werden.

    5.2   Der EWSA begrüßt die Kontinuität der EIB-Darlehen für KMU als eines der wichtigsten Darlehensinstrumente für KMU auf EU-Ebene und weist auf die finanziellen Vorteile hin, die an die KMU weitergegeben werden, da die Kreditkosten durch solche über Finanzintermediäre vergebenen Darlehen sinken. Der EWSA fordert die EIB auf, an der effiziente Umsetzung festzuhalten und regelmäßig über die erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten. Um die angestrebten Ergebnisse zu erreichen, werden die Intermediärbanken aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit den KMU-Verbänden ihre Informationsmaßnahmen zur Bekanntmachung dieser Darlehen bei den KMU zu verstärken.

    5.3   Auch ist es wichtig, das Entstehen neuer Formen von Intermediären zu unterstützen, die der vielfältigen Wesenscharakteristik der KMU oftmals besser entsprechen. Die Erfahrungen von Genossenschaftsbanken und sozialen Banken sind wertvoll, da diese maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung oft in Verbindung mit anderen unterstützenden Dienstleistungen bieten.

    5.4   Der EWSA fordert die Kommission auf, die Risikoteilungsinstrumente für Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnliche Investitionen in enger Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe auszudehnen und die Herausgabe von gebündelten Unternehmensanleihen zu unterstützen. Mit Blick auf den Markt für beteiligungsähnliche Investitionen fordert der EWSA insbesondere die Kommission und die EIB-Gruppe auf, Möglichkeiten zu erwägen, wie die Mezzanine-Finanzierung verbessert werden kann, und neue Mezzanine-Produkte wie Garantien für Mezzanine-Kredite ins Visier zu nehmen.

    5.5   Der EWSA empfiehlt der Europäischen Kommission, die EU-Finanzierungsprogramme bei den KMU-Verbänden weiterhin besser bekannt zu machen, um mehr Öffentlichkeitswirksamkeit und eine rasche Nutzung dieser Instrumente zu erreichen, vor allem bei Mitgliedstaaten, die diesbezüglich hinterherhinken. Da die wirksame Finanzierung von KMU als eines der wichtigsten Instrumente des Wachstumspakts betrachtet werden kann, sollte dieses Thema in den nationalen Reformprogrammen substanziell angegangen werden.

    5.6   Der Ausschuss ist der Auffassung, dass der Unterstützung von KMU im Wege der Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel des Programms für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU (COSME) sowie des Programms Horizont 2020 besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollten. Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Erhöhung der Obergrenze der Darlehensgarantie-Fazilität im Rahmen von COSME (150 000 EUR), wie bereits in einer früheren Stellungnahme zum Programm für Wettbewerbsfähigkeit (13) gefordert.

    5.7   Der EWSA betont, dass kohäsionspolitische Regelungen nötig sind, die eine reibungslose und effiziente Umsetzung der KMU-Programme garantieren, was unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Der EWSA bedauert, dass die EU-Finanzvorschriften gegenwärtig zu schwerfällig und zu komplex sind und deshalb Probleme für die nationalen Intermediäre, die für ihre Umsetzung zuständig sind, mit sich bringen. Es ist unbedingt nötig, den Einsatz der kohäsionspolitischen Finanzinstrumente besser zu überwachen (14).

    5.8   Ferner ist es wichtig, von der Projektfinanzierung zu nachhaltigeren Finanzierungsinstrumenten überzugehen, um eine Abhängigkeit von öffentlicher Finanzierung zu vermeiden. Hier sollte die Kommission für bewährte Verfahren bei der Kombination und Hebelung von Finanzinstrumenten aus verschiedenen Quellen in allen Entwicklungsphasen von KMU machen.

    5.9   Der EWSA nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, den Finanzierungszugang für KMU mit Hilfe neuer Finanzinstrumente im mehrjährigen Finanzrahmen in Form eigener Plattformen langfristig zu erleichtern (EU-Kreditfinanzierungsinstrument und EU-Beteiligungsfinanzierungsinstruments). Indem sie Mittel aus verschiedenen Quellen bündeln, können Finanzierungsinstrumente nach Auffassung des EWSA in Bereichen, in denen die einzelnen Mitgliedstaaten die erforderliche kritische Masse nur schwer erreichen können, Investitionen für ermittelte Marktdefizite mobilisieren, Größenvorteile erzielen und/oder das Ausfallrisiko minimieren. Der EWSA fordert die Kommission deshalb auf, die neue Generation von Finanzinstrumenten auf der Grundlage der Erfahrungen mit den bestehenden Instrumenten (Finanzinstrumente des CIP, Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis) anzuwenden. Wichtig ist, geeignete Regeln, Vorgaben und Standards im Einklang mit den Markterfordernissen und bewährten Verfahren festzulegen, um im Interesse einer größeren Effizienz und Finanzdisziplin Überschneidungen zu vermeiden und die Umsetzungsmodalitäten zu vereinfachen. Der EWSA betont, dass eine angemessene Überwachung, Berichterstattung, Rechnungsführung und verantwortungsbewusste Lenkung äußerst wichtig sind, damit die EU-Mittel auch tatsächlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden.

    6.   Besondere Bemerkungen und Anmerkungen zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU

    6.1   Bessere Information für KMU

    6.1.1

    Der EWSA begrüßt den Vorschlag, die Information von Intermediären zu verbessern und Banken und Finanzinstitute aufzurufen, ihren Kunden sämtliche erforderlichen Instrumente zur Verfügung zu stellen, die ihnen den Zugang zu Finanzierung erleichtern. Der EWSA ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Vermittlung von Finanzwissen bei den KMU verstärkt betrieben werden muss. Den Mitgliedstaaten wird nachdrücklich nahegelegt, sich an diesem Unterfangen zu beteiligen, indem sie in enger Zusammenarbeit mit den KMU-Verbänden Programme zur Unterstützung der Investitionsbereitschaft für KMU fördern.

    6.1.2

    Für die große Mehrheit der KMU ist eines der Hauptprobleme der Zugang zu maßgeschneiderter Beratung. Der EWSA unterstützt den Grundsatz und die Aufgaben des Enterprise Europe Network (EEN), ist indes der Auffassung, dass dessen Potenzial voll ausgeschöpft werden sollte (15). Der EWSA schlägt deshalb vor, die Beratungskapazitäten des EEN im Finanzbereich zu stärken. Er betont jedoch, dass die KMU-Verbände eng in diese Kampagne eingebunden werden müssen und die Kampagne auf die Vielfalt der KMU zugeschnitten sein sollte.

    6.2   Bessere Beobachtung und Datenerfassung des KMU-Finanzierungsmarkts

    6.2.1

    Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission bereits mit diesem Thema beschäftigt hat (Erhebungen zum Finanzierungszugang für KMU und KMU-Finanzierungsindex). Er begrüßt den Vorschlag der Kommission, enger mit den Bankenverbänden zusammenzuarbeiten und Rat von anderen Institutionen (EZB, EBA)einzuholen. Der EWSA empfiehlt, auch die KMU-Verbände und –Institutionen auf nationaler Ebene einzubeziehen. Der EWSA bedauert, dass im Aktionsplan nicht auf die Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der OECD bei der Erstellung von Daten und Statistiken (16) über den Finanzierungszugang Bezug genommen wird.

    6.3   Qualitative Ratings

    6.3.1

    Rein quantitative Ratingmodelle sind für die Bewertung von KMU oft nicht geeignet, weil sie zu streng sind. Die Heranziehung qualitativer Faktoren zusätzlich zur üblichen quantitativen Analyse ist daher uneingeschränkt zu begrüßen. Die Banken könnten deshalb erwägen, ihre Bewertungsverfahren für die Kreditwürdigkeit von KMU so zu gestalten, dass genügend Raum für ‧persönlichen Bankservice‧ bleibt. Diesbezüglich sollte auch ein Austausch bewährter Verfahren erfolgen. Der EWSA bedauert, dass einige Banken von dieser Idee offenbar eher abrücken, als sie zu fördern.

    6.4   Business Angels und andere in einer frühen Phase tätige Akteure

    6.4.1

    Der EWSA hält es beispielsweise für wichtig, die Verbindungen zwischen Business Angels und in der Frühphase aktiven Risikokapitalfonds sowie in einer späteren Phase tätigen Risikokapitalfonds auszubauen, damit eine robuste Kette zur Finanzierung von Innovationen gewährleistet ist. Darüber hinaus sind Initiativen zur Förderung eines besseren Dialogs auf regionaler Ebene zwischen Business Angels, Risikokapitalfonds und lokalen Unternehmern nachdrücklich zu fördern.

    6.4.2

    Innovative Konzepte für die Risikokapitalfinanzierung sollten geprüft und umgesetzt werden. Dazu gehört auch das Crowdfunding, bei dem Bürger, und nicht etwa Banken oder Spezialisten, mittels einer Online-Plattform statt der Börse in KMU investieren.

    6.4.3

    Maßgeschneiderte Formen des Hybridkapitals (17) mit Elementen von Darlehen, Eigenkapital und Fremdkapital (wie Darlehen mit Gewinnbeteiligung) sollten gefördert werden, weil sie für KMU sowohl in der Frühphase als auch in allen Entwicklungsphasen besser geeignet sind.

    7.   Weitere Empfehlungen zur Gewährleistung der KMU-Finanzierung

    7.1   Bewährte Verfahren im Bankensektor

    7.1.1

    Nach Ansicht des EWSA sollte die Schaffung von Rahmenbedingungen erwogen werden, bei denen die Kreditvergabe durch Institute, die aus einer Philosophie der Risikokoteilung und Gewinnbeteiligung heraus handeln, angeregt wird, da die KMU hiervon auf jeden Fall profitieren können. Modelle wie Beteiligungsbanken sollten von der Kommission sorgfältig geprüft werden. Der EWSA legt der Kommission nahe, als Grundlage für eine Diskussion über Beteiligungsbanken auf europäischer Ebene ein Grünbuch vorzulegen. Eigene Initiativen von Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und Malta sind zwar zu begrüßen, könnten jedoch eine weitere Integration des Finanzdienstleistungssektors in der EU verhindern. Darüber hinaus dürften eigene unkoordinierte Initiativen nicht die wirkungsvollsten Ergebnisse erzielen, die diese Art von Finanzierung erreichen kann, wie etwa Risikoteilung, Gewinnbeteiligung und eine sozial verantwortliche Finanzierung. Die Förderung der Mikrokreditfinanzierung mit besonderen Investitionsmaßnahmen, wie sie beispielsweise islamische Banken praktizieren, könnte auch zu neuen unternehmerischen Tätigkeiten führen und zugleich in bestimmten Regionen zur Bekämpfung der Armut beitragen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission eine Mitteilung über die Auslotung, Einführung und Förderung alternativer Finanzierungsmethoden vorlegen, um zu gewährleisten, dass diese die gleichen Ausgangsbedingungen herrschen wie für konventionelle Finanzierungsformen.

    7.1.2

    Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Tätigkeit und die Ergebnisse von Kreditmediatoren sowie die Probleme von KMU bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten geprüft hat (18). Der EWSA fordert alle Mitgliedstaaten auf, eine solche Funktion zu schaffen, um den Prozess der Kreditvergabe transparenter zu gestalten. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Artikel 145 Absatz 4 der Eigenkapitalrichtlinie (CRD III) sowie Artikel 418 Absatz 4 der vorgeschlagenen Eigenkapitalverordnung (CRD IV) Bestimmungen enthalten, nach denen KMU verlangen können, dass Banken ihnen Auskunft über ihr Rating und ihre Bewertung erteilen. Wichtig wäre, dass diese Bestimmungen voll in die Praxis umgesetzt werden.

    7.1.3

    Der EWSA fordert die Kommission auf, die Situation zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass es im Bankensektor in und zwischen den Mitgliedstaaten bei Finanzprodukten für KMU genügend Wettbewerb gibt. So besteht beispielsweise das Problem der Vorfälligkeitsentschädigung (siehe unten). Zudem sind die Zinssätze für Überziehungskredite für kleine Unternehmen nach wie vor sehr hoch, obwohl die Refinanzierungszinssätze der EZB auf einem historisch niedrigen Stand liegen. Große Unternehmen haben Alternativen (z.B. kurzfristige, tilgungsfreie Festzinskredite, sog. straight loans), die kleinen Unternehmen jedoch nicht offenstehen.

    7.1.4

    Vorfälligkeitsentschädigung: In vielen Mitgliedstaaten müssen Unternehmen eine Entschädigung an die Bank zahlen, wenn sie ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen. Wenn ein Kredit früher als in der Kreditvereinbarung vorgesehen zurückgezahlt wird, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, weil sie diese Mittel möglicherweise zu einem niedrigeren Zinssatz reinvestieren muss, als sie ihn erzielt hätte, wenn der Kredit nicht früher als erwartet zurückgezahlt worden wäre.

    7.1.5

    Das Problem besteht jedoch darin, dass diese Vorfälligkeitsentschädigungen oft sehr hoch sind. Außerdem sind sie in den Verträgen oft nicht sonderlich deutlich ausgewiesen, was auch für künftige, d.h. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unbekannte, Zinssätze gilt. Deshalb ist es für Unternehmen sehr schwierig, mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten einzuschätzen. Vielen Unternehmen ist nicht einmal klar, dass sie eine solche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

    7.1.6

    Es ist deshalb wichtig, dass die Banken klarer über diese Entschädigungen informieren, bevor eine Kreditvereinbarung unterzeichnet wird. Außerdem sollte die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt und angemessen sein.

    7.2   Öffentlichkeitswirksamkeit und Verwaltung von EU-Programmen zur KMU-Finanzierung

    7.2.1

    Der EWSA unterstützt die Schaffung einer einheitlichen mehrsprachigen Online-Datenbank der verschiedenen Finanzierungsquellen, in der europäische, nationale und regionale Maßnahmen erfasst sind, um KMU den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Der Ausschuss fordert die Kommission zu einer weiter Verbreitung ihres Leitfaden (19) mit Informationen über den Zugang zu 50 Mrd. EUR öffentlicher Mittel in den 27 Mitgliedstaaten auf.

    7.2.2

    Der EWSA ist der Auffassung, dass beim Programm Horizont 2020 ein gezieltes Budget in Höhe von 15 % des Gesamtmittelausstattung des Programms sowie eine Verwaltungsstruktur eigens für die KMU von entscheidender Bedeutung sind, um das Innovationspotenzial von KMU optimal zu nutzen. Verfahrensmäßig sind Verbesserungen in Finanz- und Verwaltungsfragen erforderlich. So haben viele KMU, die an EU-finanzierten Forschungsprojekten teilnehmen, nach wie vor enorme Probleme mit der Mehrwertsteuer in ihren jeweiligen Ländern. Sehr oft ist dies von Anfang an einer der größten Stolpersteine für die teilnehmenden Unternehmen. In allen Mitgliedstaaten sollten eindeutige Regelungen angewandt werden, um die KMU diesbezüglich zu entlasten. Die Mehrwertsteuer sollte bei EU-finanzierten Projekten stets rückerstattet werden.

    Brüssel, den 19. September 2012

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Staffan NILSSON


    (1)  Die Erhebung "Survey on the access to finance of small and medium-sized enterprises (SMEs) in the euro area" wurde zwischen dem 29. Februar und dem 29. März 2012 bei 7 511 Unternehmen im Euroraum durchgeführt.

    (2)  Ebenda, siehe Angaben auf S. 14/15.

    (3)  ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 22, ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 51.

    (4)  ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 72.

    (5)  Siehe beispielsweise Financités: http://www.financites.fr.

    (6)  Siehe EBAN-Bericht: Tax Outlook 2010 Executive Summary - http://www.eban.org/resource-center/publications/eban-publications.

    (7)  Tante Agaath regeling (http://www.tanteagaath.nl/agaath_regeling.htm).

    (8)  http://pme.service-public.fr/actualites/breves/reduction-isf-pour-investissements-pme.html.

    (9)  ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 80.

    (10)  ABl C 143 vom 22.05.2012, S. 78, ABl. C 181 vom 21.06.2012, S. 84.

    (11)  ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 39.

    (12)  ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 55.

    (13)  ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 125.

    (14)  Sonderbericht Nr. 2/2012 "Finanzinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" – Bericht des Europäischen Rechnungshofes - http://eca.europa.eu/portal/pls/portal/docs/1/13766748.PDF.

    (15)  ABl C 376 vom 22.12.2011, S. 51 - ABl. C 181 vom 21.06.2012, S. 125.

    (16)  Siehe beispielsweise "Finanzierung von KMU und Unternehmern 2012: vergleichende Untersuchung der OECD" (http://www.oecd-ilibrary.org/industry-and-services/financing-smes-and-entrepreneurship_9789264166769-en).

    (17)  http://www.schwabfound.org/pdf/schwabfound/SocialInvestmentManual.pdf.

    (18)  http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1186&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de.

    (19)  Abschlussbericht, Evaluation of Member State Policies to facilitate Access to Finance for SMEs – Juni 2012 http://ec.europa.eu/enterprise/policies/finance/guide-to-funding/indirect-funding/files/evaluation-of-national-financing-programmes-2012_en.pdf.


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