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Document 52008IP0093

Gesundheitscheck der GAP
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2008 zum Gesundheitscheck der GAP (2007/2195(INI))

ABl. C 66E vom 20.3.2009, p. 9–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 66/9


„Gesundheitscheck“ der GAP

P6_TA(2008)0093

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2008 zum „Gesundheitscheck“ der GAP (2007/2195(INI))

(2009/C 66 E/03)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. November 2007 an das Europäische Parlament und den Rat „Vorbereitung auf den ‚GAP-Gesundheitscheck‘“ (KOM(2007)0722),

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (1),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 11. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Anstieg der Futtermittel- und Lebensmittelpreise (3),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 26. September 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 hinsichtlich der Flächenstilllegung für das Jahr 2008 (4),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 14. Februar 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.1290/2005 (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 (6),

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (7), insbesondere die Anhänge I und III sowie die Erklärungen Nr. 3 und 9

unter Hinweis auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (8),

unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 22. März 2004 zur Anpassung der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (9),

unter Hinweis auf das Mandat, das der Europäische Rat der Kommission für die Verhandlungen im Agrarbereich im Rahmen der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Vorbereitung der dritten Miniterkonferenz der WTO vom 26. Oktober 1999 erteilt hat,

unter Hinweis auf Artikel 33 Absatz 2 des EG-Vertrags, der unverändert in den Vertrag von Lissabon übernommen wurde,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0047/2008),

A.

unter Hinweis darauf, dass die Landwirtschaft zusammen mit der nachgelagerten Industrie zur Lebensmittelherstellung immer noch einen der größten Wirtschaftszweige in der Europäischen Union darstellt und über die Sicherheit der Lebensmittelversorgung in der Europäischen Union entscheidet sowie in zunehmendem Maße zur Gewährleistung der Energiesicherheit beiträgt,

B.

in der Erwägung, dass eine gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) nach einem ökonomischen, ökologischen und sozialen europäischen Agrarmodell, welches Nachhaltigkeit und Sicherheit der Lebensmittelversorgung garantiert, erforderlich ist, dass jedoch der erfolgreiche Reformweg fortgesetzt werden muss, einschließlich einer weiteren Stärkung der ländlichen Entwicklung,

C.

in der Erwägung, dass die GAP in Zukunft darauf abzielen muss, die Hindernisse zu beseitigen, die derzeit für den Zugang von jungen Menschen zum Beruf des Landwirts bestehen, indem der Generationenwechsel als Priorität festgeschrieben wird,

D.

unter Hinweis darauf, dass Bürokratieabbau im Agrarsektor durch transparente, einfachere und weniger schwerfällige Vorschriften sowohl geringere Kosten für landwirtschaftliche Betriebe und Erzeuger, als auch weniger Verwaltungsaufwand bedingt,

E.

in der Erwägung, dass die GAP, wenn sie sich großen Unterschieden in der Agrar- und Regionalstruktur stellen und gleichzeitig Antworten auf neue Herausforderungen, wie Klimawandel, Boden- und Gewässerschutz, verstärkte Öffnung zum Weltmarkt oder Bereitstellung von Biomasse, Rohstoffen und erneuerbarer Energie finden muss, auch mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden und ihre ursprünglichen Ziele beibehalten muss, die vor kurzem im Vertrag von Lissabon bekräftigt wurden und die wie folgt zusammengefasst werden können: Erzeugung gesunder, hochwertiger Nahrungsmittel, die die Versorgung aller Europäer zu angemessenen Preisen gewährleisten und es den Landwirten gleichzeitig ermöglichen, ihr Einkommen auf dem derzeitigen Niveau zu halten,

F.

in der Erwägung, dass bei allen künftigen Änderungen der GAP der besonderen Situation der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, Rechnung getragen und vermieden werden sollte, die Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in diesen Ländern zu gefährden,

G.

unter Hinweis darauf, dass das System der Direktzahlungen seit 1992 dreimal, und alle wesentlichen Marktordnungen, mit Ausnahme des Sektors Milch, seit 2004 grundlegend und weitgehend erfolgreich reformiert wurden,

H.

unter Hinweis darauf, dass alle Industriestaaten eine eigene Agrarpolitik verfolgen und dass neue Bedingungen wie die wachsende Weltbevölkerung, der Klimawandel, steigender Energiebedarf, Abbau der Preisstützungen und die verstärkte Öffnung zum Weltmarkt auf der einen Seite zu höheren Marktpreisen für Agrarprodukte in der Europäischen Union und auf der anderen Seite zu deutlich stärkeren Ertragsschwankungen und zu einer stärkeren Preisvolatilität führen, weshalb die Beibehaltung einer gemeinsamen Agrarpolitik dringender notwendig ist denn je,

I.

in der Erwägung, dass die Sicherheit der Lebensmittelversorgung (im quantitativen und qualitativen Sinn) auch weiterhin eines der wichtigsten Ziele der GAP sein wird, neben der Erhaltung der Ökosysteme, ohne die es keine gesunde und nachhaltige Produktion geben kann, und der Aufwertung von Gebieten in der gesamten Union,

J.

in der Erwägung, dass die Europäische Union große Anstrengungen unternommen hat, um ihre Agrarausgaben im Verhältnis zum Gesamthaushalt zu senken, die von fast 80 % in den 70er Jahren auf 33 % am Ende der derzeitigen Finanziellen Vorausschau zurückgegangen sind, während die landwirtschaftlich genutzten Flächen infolge des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten seit 2003 aber um 37 % zugenommen haben,

K.

in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschef auf dem Gipfel von Berlin Verpflichtungen in Bezug auf die Garantie der Gesamtausgaben für die 1. Säule der GAP bis 2013 eingegangen sind,

L.

in der Erwägung, dass in der Beitrittsakte aus dem Jahr 2004 Ausnahmen von der Anwendung einiger Regeln der GAP auf die neuen Mitgliedstaaten als Ausgleich für die geringeren Direktzahlungen vorgesehen sind,

M.

unter Hinweis darauf, dass es in bestimmten Regionen keine Alternative zu gewissen traditionellen landwirtschaftlichen Produktionsformen gibt, die häufig die wichtigste landwirtschaftliche Tätigkeit für diese Regionen sind und daher aus zwingenden umwelt- und regionalpolitischen Gründen und um das wirtschaftliche und soziale Gefüge zu wahren unbedingt erhalten und unterstützt werden müssen, insbesondere in Anbetracht der Rolle der GAP in den so genannten Konvergenzregionen, in denen Landwirtschaft und Viehzucht für gewöhnlich große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben,

N.

in der Erwägung, dass den europäischen Landwirten Stabilität gewährleistet werden muss, damit ihre Erwartungen erfüllt und ihre Investitionen nicht zunichte gemacht werden, und dass die Regelungen in bestimmten Sektoren eine mittel- und langfristige Planung ermöglichen müssen,

O.

unter Hinweis darauf, dass der EU-Gesetzgeber Diskriminierungen von EU-Landwirten und Viehzüchtern gegenüber ihren Konkurrenten aus Drittstaaten vermeiden oder durch geeignete Instrumente Chancengleichheit für die EU-Landwirte und Viehzüchter herstellen muss; sowie in der Erwägung, dass insbesondere der Grundsatz zur Anwendung kommen muss, dass unter anderem Qualitäts-, Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutzstandards, die für die Landwirte in der Europäischen Union verbindlich sind, auch von den Exporteuren landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die Europäische Union eingehalten werden müssen,

P.

in der Erwägung, dass die Ziele der GAP in Artikel 33 des EG-Vertrags formuliert sind und vorbehaltlich der vollständigen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon alle wesentlichen rechtlichen und budgetären Entscheidungen zur GAP der Zustimmung des Europäischen Parlamentes bedürfen,

Q.

in der Erwägung, dass die Gewährleistung der Sicherheit der Lebensmittelversorgung für die Bürger der Europäischen Union ein vorrangiges Ziel ist und in der Erwägung, dass dies am besten durch Förderung der Nahrungsmittelerzeugung in der Europäischen Union in Kombination mit Einfuhren im Rahmen der WTO-Regeln erreicht werden kann; in der Erwägung, dass die Sicherheit der Lebensmittelversorgung auch von dem Beitrag abhängt, den die Europäische Union zum Aufbau weltweiter Nahrungsmittelbestände (die derzeit äußerst niedrig sind) leistet, womit die Europäische Union nicht nur sich selbst vor Nahrungsmittelknappheit schützen, sondern auch Verantwortung hinsichtlich der weltweiten Sicherheit der Lebensmittelversorgung übernehmen kann,

R.

in der Erwägung, dass die Marktentwicklung und ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt unter Berücksichtigung der internationalen Lage im Hinblick auf die Preise und die Rohstofferzeugung eingehender untersucht werden müssen,

Einleitung

1.

hält an der Verteidigung des Modells einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und multifunktionalen Landwirtschaft fest, das den Besonderheiten jedes Sektors und jedes Produktionsgebietes Rechnung trägt und deren Hauptziel in der Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und unbedenklichen Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und zu für die Verbraucher erschwinglichen Preisen besteht;

2.

ist der Auffassung, dass die GAP-Reform von 2003 in wesentlichen Teilen ein großer Erfolg war, weil sie die Transparenz und Effizienz der GAP und die Eigenverantwortung und Marktorientierung der Landwirte deutlich gesteigert hat, und ist der Auffassung, dass dieser Prozess fortgesetzt werden muss, wobei die Zusage der Staats- und Regierungschefs vom Dezember 2002, die Mittel für die Landwirtschaft in der ersten Säule bis 2013 unangetastet zu lassen, eingehalten werden muss; weist darauf hin, dass im Gegenzug die Verwaltung der GAP und die vielen EU-Richtlinien und Verordnungen, die Auswirkungen auf die Landwirte haben, weiter deutlich vereinfacht werden müssen, um die Landwirte zu entlasten, ohne dass diese Vereinfachung zu einer Renationalisierung der GAP oder zu einer stärkeren Kürzung der Beihilfen für EU-Landwirte führt;

3.

ist der Ansicht, dass der Verzicht auf jede Form der Regulierung im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen politisch nicht wünschenswert ist, da, wie die derzeitige Situation zeigt, sich die Bestände in Europa und weltweit derzeit auf einem dramatischen Tiefstand befinden, was sich negativ auf die Kaufkraft der Verbraucher und das Einkommen der Landwirte auswirkt und gleichzeitig der Spekulation Vorschub leistet; betont, dass überdies Instrumente gegen einen möglichen Konjunkturumschwung oder zur Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen oder infolge der mit dem Klimawandel immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen erforderlich sind;

4.

begrüßt daher die technischen Anpassungen der genannten Mitteilung der Kommission, die sicherstellen sollen, dass die Reform von 2003 greift, und fordert die Kommission auf, als wirtschaftliches Grundprinzip die Stabilität der GAP zu gewährleisten;

5.

fordert die Kommission auf, im Hinblick auf künftige Reformen eine Kosten-Nutzen-Analyse der GAP in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittelversorgung, die Selbstversorgung und die Verhinderung der Landflucht vorzunehmen; fordert die Kommission ferner auf, eine Untersuchung der Kosten durchzuführen, die den Verbrauchern aufgrund des Preisanstiegs bei Nahrungsmitteln infolge der gestiegenen globalen Nachfrage entstehen können, im Vergleich zu den Kosten, die den Bürgern derzeit aufgrund der Agrarpolitik entstehen;

6.

ist der Ansicht, dass die Herausforderung für die Europäische Union hinsichtlich der WTO-Verhandlungen darin besteht, künftige Beschränkungen so zu gestalten, dass ihr Wohlstand maximiert wird; betont, dass es Sache der Europäischen Union ist, die vorhandene Flexibilität, beispielsweise im Falle der „sensiblen Erzeugnisse“ bestmöglich zu nutzen; betont jedoch, dass jedes WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft voraussetzt, dass ein Übereinkommen über das geistige Eigentum, das sich auf die geografischen Angaben erstreckt, und die Anerkennung der nicht handelsbezogenen Anliegen als Einfuhrkriterien erreicht wird;

7.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion als Sektor zur Erzeugung von Lebensmitteln und als strukturelles Element für das territoriale Gleichgewicht, den Schutz der Umwelt und die Sicherung einer ausreichenden und hochwertigen Nahrungsmittelversorgung zu berücksichtigen;

8.

ist jedoch der Auffassung, dass die Europäische Union auch in Zukunft über ausreichend Instrumente verfügen muss, um Vorsorge gegen Markt- und Versorgungskrisen im Agrarsektor und gegen Gesundheitskrisen treffen zu können;

9.

betont, dass die Funktionen der Landwirtschaft in den Bereichen Produktion, Umwelt und ländlicher Raum effektiv und mit geeigneten — finanziellen und anderen — Mitteln anerkannt werden müssen;

10.

unterstützt grundsätzlich die Integration allgemeiner Ziele in die GAP, insbesondere die der Sicherheit der Lebensmittelversorgung, der territorialen Kohärenz, des Verbraucher-, Umwelt-, Klima- und Tierschutzes, der erneuerbaren Energien und der Artenvielfalt; weist aber darauf hin, dass dies Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklungspolitik sein muss, wobei Wirtschaftsleistung, Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Ressourcen, lokale Entwicklung und soziale Gerechtigkeit miteinander verbunden werden; erinnert jedoch daran, dass die Staats- und Regierungschefs die Ziele der GAP bekräftigt haben, indem sie den Inhalt von Artikel 33 des Vertrags von Rom in den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon übernommen haben;

11.

betont, dass die Integration der allgemeinen Ziele in die GAP die Produktion von pflanzlichen und tierischen Agrarerzeugnissen in den Berggebieten, besonders benachteiligten Gebieten, Gebieten in äußerster Randlage und Inselgebieten der Europäischen Union nicht in Frage stellen darf, die extensive Produktionssysteme einsetzen und große Mengen für den lokalen Markt produzieren, aber auch pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse auf den nationalen Märkten der Mitgliedstaaten verkaufen;

12.

vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union, wenn sie hohe Standards für Landwirte und Erzeuger aus der Europäischen Union festlegt, auch gewährleisten muss, dass diese Standards von den Exporteuren landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die Europäischen Union eingehalten werden, und dass die Europäische Union daher bei den WTO-Verhandlungen auf die Einbeziehung der genannten allgemeinen Ziele drängen muss;

13.

lehnt eine Kürzung des Gesamtbudgets der 1. Säule für den Zeitraum bis 2013 ab und weist darauf hin, dass die Landwirte in einer Phase rascher Umwälzungen der Agrarmärkte im Bereich des Ackerbaus und der Viehzucht und zur Halbzeit laufender Reformen dringend auf Verlässlichkeit, Sicherheit und insbesondere Achtung der im Jahr 2003 getroffenen Entscheidungen angewiesen sind;

14.

lehnt jede Diskriminierung nach Betriebsgröße und Rechtsform bei den Direktzahlungen ab, erkennt jedoch gleichzeitig an, dass jede Umverteilung von Hilfsmitteln in der 1. Säule auf einer umfassenden Bewertung ihrer Auswirkungen auf den sozialen und regionalen Zusammenhalt, die Beschäftigung, die Umwelt, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation beruhen muss;

15.

fordert, dass ausschließlich die aktiv agrarisch wirtschaftenden Landwirte gefördert werden;

16.

weist darauf hin, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung nur unzureichend darauf eingeht, mit welchen Problemen, Erfordernissen und Herausforderungen der Agrarsektor der zwölf neuen Mitgliedsstaaten konfrontiert ist, und fordert, dies bei den anstehenden Reformen zu berücksichtigen und auch die gezielte Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Umstrukturierung und Modernisierung in Betracht zu ziehen;

Direktzahlungen

17.

hält Direktzahlungen auch zukünftig als Einkommensgrundsicherung nicht nur bei Marktversagen, sondern auch als Zahlungen für die Erbringung öffentlicher Leistungen durch die Landwirte und als Ausgleich für die im internationalen Vergleich sehr hohen Standards in den Bereichen Umweltschutz, Sicherheit der Lebensmittelversorgung, Rückverfolgbarkeit, Tierschutz und Sozialstandards in Europa für unbedingt erforderlich;

18.

stellt jedoch fest, dass die Höhe der Zahlungen nicht immer den Anstrengungen der betreffenden Landwirte zur Einhaltung von Verpflichtungen zu entsprechen scheint, da die Zahlungen immer noch weitgehend von den Ausgaben in der Vergangenheit abhängen;

19.

fordert die Kommission daher auf, einen Bericht vorzulegen, worin die Mehrkosten veranschlagt werden, die den Landwirten durch die Einhaltung der gemeinsamen Standards in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Sicherheit der Lebensmittelversorgung im Vergleich zu ihren wichtigsten Konkurrenten auf dem Weltmarkt entstehen; weist darauf hin, dass in dem Bericht außerdem diese Kosten mit der derzeitigen Höhe der Direktzahlungen an die Landwirte verglichen werden sollten; ist der Ansicht, dass der Bericht ausreichend genaue Angaben zu verschiedenen Kategorien von Landwirten in den einzelnen Mitgliedstaaten enthalten sollte; weist darauf hin, dass der Bericht vor Beginn der Beschlussfassungsverfahren für die GAP nach 2013 veröffentlicht werden sollte;

20.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass die Mitgliedstaaten bei der Lösung der Direktzahlungen von historischen Referenzwerten und der Einführung eines einheitlicheren Systems auf freiwilliger Basis flexibler vorgehen können, und fordert die Kommission auf, zusammen mit dem Vorschlag für einen Rechtsakt darzulegen, ob angesichts positiver Erfahrungen in den Mitgliedstaaten ein beschleunigter Übergang der Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis zur flächenbezogenen regionalen oder nationalen Einheitsprämie der entkoppelten Zahlungen, eventuell auch schon bis 2013, möglich ist; ist jedoch der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten, die bereits eine vollständige (oder teilweise) Entkopplung auf der Grundlage der historischen Referenzwerte durchgeführt haben, bis 2013 beschließen können, aus dem System auszutreten; fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die potenziellen Auswirkungen einer gebietsbezogenen Prämie, insbesondere auf Betriebe mit einer hohen Viehdichte auf einer relativ kleinen Betriebsfläche, durchzuführen;

21.

betont, dass bei der Entscheidung für den Übergang zum regionalen Modell die Schwierigkeiten berücksichtigt werden sollten, die aufgrund der besonderen Rechte im Bereich der Tierhaltung bestehen, also der Tatsache, dass manche Viehzüchter über keine oder nur kleine landwirtschaftliche Flächen verfügen sowie dass die extensive Tierhaltung in vielen Regionen der Europäischen Union auf der kollektiven Nutzung der öffentlichen Weideflächen basiert, die Gemeinden, Gemeinschaften oder dem Staat gehören;

22.

ist der Auffassung, dass angesichts der kontinuierlich steigenden Zahl der Sektoren, in denen die Betriebsprämienregelung angewandt wird, und im Lichte der Erfahrungen mit der Anwendung dieser Regelung einige Entscheidungen und Durchführungsvorschriften unnötig streng und komplex erscheinen, weshalb eine Neufestlegung von Vorschriften, des Anwendungsbereichs und der Verwaltungsbestimmungen notwendig erscheint, mit der ihre Anwendung in den Staaten und Sektoren, die dies wünschen, erleichtert wird;

23.

ist der Auffassung, dass die Entkoppelung der Direktzahlungen aufgrund höherer Einkommenswirkung und größerer Entscheidungsfreiheit der Landwirte sowie der mit ihr verbundenen Vereinfachung der GAP grundsätzlich zu einer erfolgreichen Marktorientierung der EU-Landwirtschaft geführt hat; fordert die Kommission auf, die Politik der Entkoppelung beschleunigt voranzutreiben, sofern dies nicht mit erheblichen sozioökonomischen und/oder ökologischen Nachteilen in bestimmten Regionen, insbesondere den am meisten benachteiligten Regionen, einhergeht; stellt jedoch fest, dass weitere Folgenabschätzungen erstellt werden müssen, um die Auswirkungen der Entkopplung auf bestimmte Regionen, die Produktion und den Grundstücksmarkt umfassend zu untersuchen;

24.

ist der Ansicht, dass die Entkoppelung der Direktzahlungen von der landwirtschaftlichen Erzeugung generell langfristig dazu beitragen kann, die nachteiligen Umweltauswirkungen der europäischen Landwirtschaft zu verringern, sofern sie mit einer verstärkten Stützung für nachhaltige Verfahren im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums einhergeht;

25.

betont, dass jede weitere Entkoppelung nur nach einer sorgfältigen Prüfung der möglichen Auswirkungen vorgenommen werden sollte, zu denen u. a. die Bedrohung des Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Agrarsektoren, die zunehmende Gefahr von Monokulturen und die Gefährdung der Agrarsektoren mit großem Bedarf an Arbeitskräften gehören;

26.

erkennt an, dass die Situation bei tierbezogenen Prämien, einschließlich Milch, angesichts schwerer Marktverwerfungen u. a. augrund steigender Futtermittelpreise, die sich in bestimmten Systemen der Viehhaltung in der Europäischen Union besonders stark auswirken, nicht vergleichbar ist;

27.

ist der Auffassung, dass bei voller Entkoppelung tierbezogener Prämien in bestimmten Regionen, z. B. Bergregionen oder anderen besonders benachteiligten Gebieten (Inseln, Trocken- und Feuchtgebieten, Regionen in äußerster Randlage), in denen keine Alternativen zur relativ arbeitsintensiven Tierhaltung bestehen, erhebliche soziale, wirtschaftliche und umweltpolitische Nachteile infolge der geänderten Inputpreise drohen, die mit den Zielen des Vertrages nicht in Einklang zu bringen sind; fordert, dass im Fall einer (Teil-) Entkoppelung genaue Daten als Grundlage für die Gewährung von Zahlungsansprüchen verwendet werden;

28.

ist sich der Schlüsselstellung der Tierhaltung für die EU-Landwirtschaft, insbesondere in bestimmten Ländern und Regionen mit intensiver Viehzucht, bewusst und hält daher eine vorläufige teilweise Beibehaltung gekoppelter Tierprämien für vertretbar; erkennt an, dass diese äußerst erfolgreichen Betriebe für die regionale Wirtschaft von enormer Bedeutung sind; weist darauf hin, dass in den Artikeln 47 bis 50 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 eine Lösung für die intensive Tierhaltung enthalten ist, die mit Blick auf die Zeit nach 2013 weiter geprüft werden sollte;

29.

ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht ausreichen wird; begrüßt daher als ersten Schritt in die richtige Richtung die angekündigte Änderung des Artikels 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (im Folgenden: Artikel 69); weist allerdings darauf hin, dass diese Änderung kein Tarnmanöver sein darf, um die freiwillige Modulation einzuführen und die 2. Säule doppelt zu stärken, und dass dieses Instrument keine Renationalisierung der GAP bewirken darf und dem Grundsatz der gleichen Voraussetzungen für alle Mitgliedstaaten soweit wie möglich Geltung verschafft werden sollte;

30.

fordert, Mittel aus Artikel 69 vorrangig für Maßnahmen der territorialen Kohärenz und der Stärkung einzelner Sektoren einzusetzen, insbesondere für Maßnahmen, die verhindern, dass die landwirtschaftliche Produktion und besonders die Tierhaltung in Gebieten aufgegeben wird, in denen dies zu erheblichen Nachteilen für Natur, Landschaft oder die regionale Entwicklung führen würde (besonders Berggebiete, Feuchtgebiete, Gebiete mit Wasserknappheit, andere besonders benachteiligte Gebiete und extreme Grünlandstandorte), für Maßnahmen, die der Umstrukturierung und Stärkung landwirtschaftlicher Schlüsselbereiche (z. B. Milch- und Fleischrinderhaltung, Schafe) dienen, für flächenbezogene Umweltmaßnahmen (z. B. Biolandbau), die bisher nicht in der 2. Säule enthalten sind und für das Risikomanagement;

31.

ist der Auffassung, dass die Ausstattung des neu zu definierenden Artikels 69 vorbehaltlich anderer Ergebnisse einer Folgenabschätzung und auf freiwilliger Basis bis zu 12 % der Direktzahlungen pro Mitgliedstaat umfassen könnte;

32.

fordert, dass die Kommission Vorschläge für gemeinsame Regeln für die Anwendung des Artikels 69 durch die Mitgliedstaaten vorlegt, damit so weit wie möglich Handelshemmnisse und wettbewerbsverzerrende Wirkungen vermieden werden, und dass dies gegebenenfalls im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation erfolgt; fordert ferner, dass die Kommission über alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 69 unterrichtet wird; fordert ferner, dass die Kommission eine Folgeanalyse erstellt und diese dem Legislativvorschlag beifügt;

33.

ist der Auffassung, dass Maßnahmen, die der Stärkung einzelner Sektoren dienen, auf Dauer grundsätzlich aus der 1. Säule zu finanzieren sind; ist daher ferner der Auffassung, dass die Kommission die Ergebnisse der Anwendung des revidierten Artikels 69 in Vorbereitung einer Reform nach 2013 intensiv auswerten muss;

34.

fordert die Kommission weiter auf, bis zum 30. Juni 2010 einen Bericht vorzulegen, in dem umfassend dargestellt wird, wie die gemeinschaftliche Produktion pflanzlicher Erzeugnisse sowie die Versorgungssicherheit der Tierhaltung in Europa unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionssysteme in der Europäischen Union, der Multifunktionalität und der Regionalaspekte (Berggebiete, besonders benachteiligte Gebiete und kleine Inseln u. a.) langfristig gesichert werden kann; ist der Ansicht, dass sich der Bericht auch mit der Frage auseinandersetzen sollte, inwiefern durch entkoppelte, indirekte Förderungen, z. B. durch Prämien für extensives Grün- oder Weideland, eine besondere Beihilfe für die Milch- und Fleischproduktion, Prämien für Ställe, die in Einklang mit allgemeinen Tier- und Umweltschutzstandards gebaut und ausgestattet wurden, oder spezifische Instrumente des Krisenmanagements, die Ziele der GAP auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und soziale Aspekte effizienter und zielgerichteter erreicht werden können; betont, dass im Bericht Antworten auf die Frage gegeben werden müssen, ob oder in welchem Ausmaß aus der spezifischen Perspektive der Bedürfnisse von Regionen mit intensiver Tierhaltung gekoppelte Tierprämien oder Lösungen im Sinne der Artikel 47 bis 50 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 auch nach dem Jahr 2013 erforderlich sein werden;

35.

empfiehlt, dass die neuen Mitgliedstaaten, die dies wünschen, das vereinfachte System der einheitlichen Flächenzahlungen (SAPS) bis 2013 anwenden können und fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die Anwendung des SAPS durch Änderung der Regeln über beihilfefähige Flächen weiter vereinfacht werden kann;

36.

vertritt die Auffassung, dass sämtliche bei der Umsetzung der GAP eingesparten bzw. nicht abgerufenen Mittel anschließend auch im Rahmen der GAP eingesetzt werden sollten;

37.

ist der Auffassung, dass Direktzahlungen auch nach 2013 erforderlich sein werden, dass diese aber auf neuen objektiven Kriterien, insbesondere den direkt durch landwirtschaftliche Betriebe geschaffenen Arbeitsplätzen, beruhen und sich stärker in Richtung einer Zahlung oder Entschädigung für bestimmte Gemeinwohlleistungen oder besondere Standards, einschließlich Tierschutzstandards, entwickeln müssen, wobei dann auch die erheblichen Unterschiede in den regionalen Flächenzahlungen in Europa und die unterschiedliche Ausstattung der 2. Säule auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen wären; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die sicher stellen, dass der volle Satz an Direktzahlungen nur den Personen und Unternehmen zugute kommt, die auch tatsächlich landwirtschaftlich tätig sind;

Vereinfachung, Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance) und Marktorientierung

38.

unterstützt die schrittweise Integration kleinerer und daher sehr verwaltungsaufwändiger produktionsbezogener Zahlungssysteme (Trockenfutter, Hanf, Flachs, Kartoffelstärke) in das System der einheitlichen Flächenprämie, die nach einem angemessenen Übergangszeitraum erfolgt, sofern dies in bestimmten Regionen keine erheblichen Nachteile für die Wirtschaft und die Gesellschaft bzw. für die Umwelt zur Folge hat; ist der Ansicht, dass Begleitmaßnahmen gemäß Artikel 69 vorgesehen werden sollten, soweit dies aus regionalpolitischen Gründen erforderlich ist; fordert die Kommission auf, ihre wirtschaftlichen und regionalen Auswirkungen Fall für Fall zu untersuchen, um nachzuweisen, dass dies die angemessene Lösung ist, und den notwendigen zeitlichen Rahmen für die Durchführung zu bestimmen; betont, dass die Entkopplung nicht das Überleben der betroffenen Produktionsformen gefährden darf;

39.

unterstützt die sofortige Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung, die als Mengensteuerungsinstrument in einem System entkoppelter Direktzahlungen ihren Sinn verloren hat und zudem extrem verwaltungsaufwändig ist, und die Umwandlung von Zahlungsansprüchen bei Flächenstilllegungen in normale Ansprüche;

40.

ist der Auffassung, dass in Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund der steigenden Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen weniger Flächen stillgelegt werden, etwaige umweltpolitische Vorteile der Flächenstilllegung, z. B. im Zusammenhang mit der Bestäubung der angebauten Pflanzen durch Bienen, besser und gezielter über Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der 2. Säule und durch eine neue Definition der Aufrechterhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands, der der Entwicklung der Artenvielfalt von Tieren und ihrer Lebensräume zuträglich ist, zu erreichen sind;

41.

fordert die schrittweise Abschaffung der Energiepflanzenprämie im Laufe eines Auslaufzeitraums, weil diese sehr verwaltungsaufwändig ist und geringe oder keine energiepolitischen Vorteile im derzeitigen Marktumfeld bietet;

42.

fordert, dass die durch Abschaffung der Energiepflanzenprämie eingesparten Mittel nach Artikel 69 unter anderem gezielt für Begleitmaßnahmen zur Milchmarktordnung (besonders in Berggebieten und anderen Gebieten mit besonderen Schwierigkeiten) bereitgestellt werden;

43.

fordert die Kommission auf, nicht genutzte Mittel des Agrarhaushaltes, die für Marktsteuerungsmaßnahmen wie Intervention, Exportsubventionen oder Lagerhaltung vorgesehen waren, vorrangig über Artikel 69 für die Stärkung der Wirtschaft in den ländlichen Räumen, insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe, im Sinne der ländlichen Entwicklungsziele einzusetzen;

44.

ist der Auffassung, dass sich Direktzahlungen ohne Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance) nicht mehr rechtfertigen lassen; betont in diesem Zusammenhang, dass die neuen Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Vorschriften über die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen während eines Übergangszeitraums von der Europäischen Union unterstützt werden müssen;

45.

lehnt angesichts sinkender Direktzahlungen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Cross-Compliance ab, solange Mitgliedsstaaten und Kommission keine wesentlichen Fortschritte bei Vereinfachung und Harmonisierung der Kontrollvorschriften erzielen und die Kommission keine Übersicht über die mit der Cross-Compliance verbundenen Kosten für die Landwirte vorlegt; verweist insoweit auf seinen Standpunkt vom 11. Dezember 2007;

46.

ist der Auffassung, dass sich die Cross-Compliance auf die Kontrolle wesentlicher Standards des europäischen Produktionsmodells und solcher Standards beschränken sollte, die systematischen und in den verschiedenen Mitgliedstaaten einheitlich geregelten Kontrollen zugänglich sind;

47.

fordert, dass die Cross-Compliance in Bezug auf ihre Ziele besser eingehalten wird und eine homogenere Umsetzung in den Mitgliedstaaten durchgeführt wird; fordert die Kommission auf, präzisere Leitlinien zu entwickeln, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung unterstützt werden;

48.

fordert, überproportionale Belastungen der Tierhaltung durch die Cross-Compliance zu beenden; fordert insoweit insbesondere eine kritische Prüfung einiger Hygiene- und Kennzeichnungsstandards (z. B. Ohrmarken);

49.

könnte sich eine maßvolle Anpassung der Anforderungen an den Erhalt des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands und eine nachhaltige Landbewirtschaftung im Hinblick auf geänderte Umwelt- und Produktionsbedingungen (Klimawandel, Biomasse) vorstellen, wenn sichergestellt ist, dass diese neuen Anforderungen europaweit vergleichbar umgesetzt werden;

50.

vertritt die Auffassung, dass jene Mitgliedstaaten, die das System einheitlicher Flächenzahlung anwenden, die Möglichkeit haben sollten, das Cross-Compliance-Prinzip gestaffelt einzuführen, so dass eine entsprechende Vorbereitung der Kontrollsysteme möglich ist und die Landwirte davon überzeugt werden können, dass die Einhaltung der festgelegten Standards begründet ist;

51.

fordert die Kommission auf, die Vereinfachung der GAP weiter voranzutreiben und somit die Gesetzgebung regelmäßig auf weitere Notwendigkeit und auf die Zweckmäßigkeit der konkreten Ausgestaltung hin zu prüfen; in diesem Zusammenhang sind zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, wie z. B. vereinfachte Übertragungsregeln für Zahlungsansprüche bei Nicht-Aktivierung, Verschmelzung von Kleinst-Zahlungsansprüchen, Einführung einer Einheitsprämie bei Klein-Empfängern, Vereinfachung der Regeln zur nationalen Reserve oder ihre Reduktion bzw. Abschaffung in Abhängigkeit vom Übergang zur regional/national einheitlichen Flächenprämie, Verzicht auf Verfall von Zahlungsansprüchen bei Nicht-Inanspruchnahme, Abschaffung handgeschriebener Register für Rinder und für andere landwirtschaftliche Nutztiere;

52.

fordert die Mitgliedstaaten auf, für fristgerechte Zahlungen zu sorgen, und fordert die Kommission auf, Vorauszahlungen an die Landwirte zuzulassen;

53.

fordert die Kommission auf, die erforderlichen Mechanismen zu schaffen, um zu gewährleisten, dass die Einfuhren aus Drittländern, was CC, Sicherheit der Lebensmittelversorgung usw. anbelangt, dieselben Normen erfüllen wie die Gemeinschaftserzeugnisse;

Sicherheitsnetz

54.

ist der Auffassung, dass angesichts vermehrt zu erwartender Umwelt-, Klima- und Seuchengefahren sowie großen Preisausschlägen auf den Agrarmärkten eine zusätzliche Risikovorsorge als Sicherheitsnetz unbedingt erforderlich ist;

55.

verweist darauf, dass marktorientierte Produktion, angepasste Fruchtfolge, Diversifizierung, Finanzmarktinstrumente, Lieferverträge und Versicherungen wichtige Mittel sind, mit denen sich Landwirte gegen Risiken absichern können, und dass die Verantwortung für eine angemessene Risikovorsorge grundsätzlich bei den Landwirten liegt;

56.

ist der Ansicht, dass das Interventionssystem beibehalten und zu einem reinen Sicherheitsnetz für außergewöhnliche Umstände umgewandelt werden sollte, dessen Regelwerk den Entwicklungen auf dem Weltmarkt Rechnung trägt;

57.

unterstützt daher den Vorschlag der Kommission die Interventionsschwellen im Marktfruchtbereich auf Null herab zu setzen und nur bei Weizen eine gegebenenfalls abgesenkte Interventionsschwelle beizubehalten;

58.

ist der Auffassung, dass privatwirtschaftliche oder gemischte Vorsorgesysteme, wie die Mehrgefahrenversicherung, angesichts zunehmender Risiken dringend ausgebaut werden müssen; ist sich der Tatsache bewusst, dass dies ohne öffentliche Beteiligung an der Finanzierung nicht gelingen kann; betont, dass die Einführung dieser Systeme die Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten keinesfalls gefährden darf; fordert die Kommission auf, die künftige Einführung oder Unterstützung eines gemeinschaftsweiten Rückversicherungssystems für Probleme infolge von Klima- oder Umweltkatastrophen zu prüfen;

59.

verweist darauf, dass praktisch alle relevanten Drittstaaten über derartige staatlich geförderte Systeme verfügen;

60.

ist der Auffassung, dass daher in einem ersten Schritt Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen sind, um auf nationaler und regionaler Ebene Risikovorsorgesysteme ab 2009 zu bewerten, die den unterschiedlichen Risikopotentialen in Europa Rechnung tragen; fordert die Kommission auf zu prüfen, inwieweit Erzeugergemeinschaften oder Branchenvereinigungen und die private Versicherungswirtschaft in die Systeme eingebunden werden können;

61.

ist der Auffassung, dass angesichts vollkommen unterschiedlicher Bedingungen in den einzelnen Sektoren differenzierte sektorbezogene Lösungen (vergleichbar mit der Lösung im Obst- und Gemüsesektor) gegenüber horizontalen Ansätzen wahrscheinlich vorzuziehen sind;

62.

ist der Auffassung, dass die teilweise Förderung dieser Maßnahmen in der 1. Säule über Artikel 69 erfolgen sollte, da es sich um marktpolitische Maßnahmen handelt;

63.

fordert die Kommission auf, die Einführung von Instrumenten zur Bewältigung von Marktversagen sowie von Klimakrisen zu prüfen, die auf die Erzeugerorganisationen und -genossenschaften ausgerichtet sind und ihnen dabei Hilfe leisten sollen, die Kosten im Zusammenhang mit einem Rückgang der von ihren Mitgliedern erzeugten Produkte zu tragen;

64.

ist der Auffassung, dass Maßnahmen des Risikomanagements und der Risikovorsorge nicht zu einer Wiedereinführung produktionsbezogener Fördermaßnahmen führen dürfen;

65.

ist daher der Auffassung, dass die Kommission einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Risikomanagement-Systemen durch die Mitgliedsstaaten entwickeln muss, die den derzeit verwendeten und seinerzeit von der Kommission genehmigten Systemen Rechnung tragen, um wettbewerbs- und handelsverzerrende Wirkungen so weit wie möglich auszuschließen, gegebenenfalls durch Schaffung gemeinschaftlicher Regeln in der Einheitlichen Marktordnung;

66.

fordert die Kommission auf bis zum 30. Juni 2010 eine umfassende Analyse bestehender Risikomanagementsysteme und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung auf Gemeinschaftsebene nach 2013 vorzulegen;

Modulation/Kappungsgrenze/Degression/Mindestschwelle

67.

weist darauf hin, dass degressive Obergrenzen, Modulation und Hauhaltsdisziplin bei Umsetzung der Vorschläge der Kommission in bestimmten Regionen beachtliche Umverteilungseffekte haben könnten;

68.

vertritt die Auffassung, dass Änderungen der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, die nicht mit den vereinbarten Obergrenzen bzw. Teilobergrenzen nach Anhang III der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 in Einklang stehen, von allen drei Unterzeichnerparteien gemeinsam festgelegt werden müssen;

69.

weist darauf hin, dass Folgenabschätzungen zu den Auswirkungen von weiterer Modulation, Degression und Mindestschwellen auf den Arbeitsmarkt der ländlichen Räume und regionale Kohäsion bisher nicht vorliegen; ist der Ansicht, dass daher eine Evaluierung der 1. Säule stattfinden muss;

70.

betont, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Untergrenzen in einigen Mitgliedstaaten nicht unerhebliche Auswirkungen haben könnten und die Aufteilung der GAP-Zahlungen zwischen den Mitgliedstaaten möglicherweise beeinträchtigt wird, wobei aufgrund der Obergrenze ungefähr 500 Millionen Euro von der 1. Säule in die 2. Säule übertragen werden; weist darauf hin, dass nach wie vor erhebliche Zweifel an der derzeitigen Kosteneffizienz der Maßnahmen im Rahmen der 2. Säule bestehen; ist der Auffassung, dass Mittel, die aufgrund der Durchführung dieser Maßnahmen eingespart werden, in der 1. Säule verbleiben sollten;

71.

lehnt den Vorschlag der Kommission zur Degression (bis zu 45 % Kürzung) in der jetzigen Form ab, da es keinen eindeutigen Bezug zwischen der Größe und dem Wohlstand eines landwirtschaftlichen Betriebs gibt und er die für die Bewirtschaftung eines größeren landwirtschaftlichen Betriebs erforderlichen Arbeitskräfte nicht berücksichtigt; ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Kommission großen landwirtschaftlichen Betrieben oder Zusammenschlüssen ungerechtfertigte Nachteile bescheren würde sowie zu Arbeitskräfteabbau und zur Zerschlagung gewachsener, wettbewerbsfähiger Strukturen führen würde und dass er allein fördertechnisch bedingte Betriebsspaltungen nach sich ziehen würde, was Strukturbrüche in einigen Gegenden Europas zur Folge hätte;

72.

ist der Auffassung, dass eine Degression und/oder die Festlegung von Obergrenzen nur auf der Basis einer umfassenden Abschätzung der arbeitsmarkt- und regionalpolitischen Folgen vertretbar ist und nur, wenn eine Möglichkeit geschaffen wird, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräfte oder bestimmte Betriebsstrukturen (Mehrfamilienbetriebe, genossenschaftliche Organisation u. a.) oder die Kosten der gesamten landwirtschaftlichen Beschäftigten degressionsmindernd zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, zu berücksichtigen, dass kleinere landwirtschaftliche Betriebe, die sich zu einer einheitlichen Rechtsperson zusammenschließen, um Größenvorteile zu nutzen und wettbewerbsfähiger zu sein, nicht benachteiligt werden dürfen;

73.

fordert, dass etwaige Mittel aus der Degression in der Region oder im Mitgliedstaat verbleiben und dort beispielsweise zur Finanzierung von Maßnahmen nach Artikel 69 oder in der 2. Säule eingesetzt werden; fordert, dass diese Mittel gezielt für Landwirte eingesetzt werden;

74.

unterstützt auch in Anbetracht des Jahresberichts 2006 des Europäischen Rechnungshofes die vorgeschlagene Anhebung der Mindestschwellen, die bei einem Hektar oder entsprechend bei 250 EUR liegen könnte, wobei den Inhabern kleiner landwirtschaftlicher Betriebe auch gleichzeitig eine einmalige Prämie bzw. ein pauschaler Mindestbetrag ausgezahlt werden könnte; stellt aber fest, dass in ausreichend begründeten Fällen bei großen agrarstrukturellen Unterschieden den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Festlegung von Mindestschwellen eingeräumt werden sollte;

75.

unterstützt jedoch die Bemühungen der Kommission um eine angemessene Finanzierung einer zukunftsfähigen Politik für die ländlichen Räume in der 2. Säule der GAP, wenngleich dieses Ziel nicht zu Lasten der 1. Säule verwirklicht werden sollte;

76.

weist darauf hin, dass angesichts ohnehin einschneidender individueller Kürzungen einer weiteren Kürzung der Direktzahlungen um 8 % ohne Vorlage einer Folgenabschätzung nicht zugestimmt werden kann;

77.

ist der Auffassung, dass in Anbetracht weit verbreiteter Forderungen nach Kürzung großer Zahlungen eine progressive Modulation in Erwägung gezogen werden könnte, und zwar auf der Grundlage der bisher vorliegenden Erkenntnisse und auf der Grundlage einer Folgenabschätzung, bei der die Struktur des landwirtschaftlichen Betriebs (Zusammenschlüsse usw.), die landwirtschaftlichen Beschäftigten und/oder die Arbeitskosten sowie bestimmte Produktionsarten in den verschiedenen Direktzahlungssystemen (z. B. spezifische Probleme der landwirtschaftlichen Betriebe und Regionen mit intensiver Tierhaltung auf relativ kleinen Flächen) berücksichtigt werden:

ist der Ansicht, dass die Mittel aus der progressiven Modulation entsprechend den für Modulationsmittel allgemein geltenden Regeln verteilt und in den Regionen oder Mitgliedstaaten, in denen sie anfallen, eingesetzt werden müssen;

hält eine progressive Modulation in folgender Form für denkbar:

Direktzahlungen von 10 000-100 000 EUR

- 1 % (für die gesamte Laufzeit 2009-2013)

Direktzahlungen von 100 000-200 000 EUR

- 2 % (für die gesamte Laufzeit 2009-2013)

Direktzahlungen von 200 000-300 000 EUR

- 3 % (für die gesamte Laufzeit 2009-2013)

Direktzahlungen über 300 000 EUR

- 4 % (für die gesamte Laufzeit 2009-2013)

78.

fordert, dass die freiwillige Modulation durch die obligatorische Modulation ersetzt wird;

79.

ist der Auffassung, dass Modulationsmittel vorrangig im Rahmen der LEADER-Methode eingesetzt werden, sowie zur Bekämpfung des Verlusts der biologischen Vielfalt, zur Risikovorsorge, zur Anpassung an den Klimawandel, für Maßnahmen zum nachhaltigen Einsatz von Biomasse, Begleitmaßnahmen bei Strukturreformen (z.B. Milchmarktordnung), zur Sicherung der Produktion in Berggebieten, auf kleinen Inseln und in anderen vergleichbar benachteiligten Gebieten, zur Qualitätssicherung einschließlich Tierschutzmaßnahmen, zum Biolandbau, zu Absatzmaßnahmen und zur Anpassung an den technischen Fortschritt, bereitgestellt werden sollten; fordert, dass all diese Maßnahmen unmittelbar auf die Landwirte ausgerichtet werden;

Milchmarktordnung

80.

ist sich bewusst, dass das System der Milchquoten in der bisherigen Form nach 2015 vermutlich nicht fortgeführt werden wird und fordert die Kommission auf, umfassend zu prüfen, wie die Milchmarktordnung der Zukunft aussehen könnte; fordert die Kommission auf, für die Zeit nach 2015 ein schlüssiges Konzept für den Milchsektor vorzulegen, das die Fortführung der Milchproduktion in Europa auch in Berggebieten, abgelegenen Regionen und anderen besonders benachteiligten Regionen sichert;

81.

verweist die Kommission auf die Parlamentsbeschlüsse (10) im Rahmen des Mini-Milch-Pakets in Bezug auf die Marktmaßnahmen und den Milchfonds;

82.

fordert alle Beteiligten auf, die Zeit bis 2015 zu nutzen, um Marktpositionen zu stabilisieren oder zu stärken und für den europäischen Milchsektor eine „sanfte Landung“, vorzugsweise durch strukturelle Quotenerhöhungen, zu gewährleisten;

83.

fordert, dass die Milchquote bei Veränderungen der Nachfrage auf den Weltmärkten angepasst wird; ist daher der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten die Quoten im Milchjahr 2008/2009 auf freiwilliger Basis um 2 % anheben sollten; fordert die Kommission auf, diese Anhebung der nationalen Reserve zuzuweisen, und dass die Quoten jährlich überprüft werden;

84.

fordert weiter eine substanzielle Minderung der Superabgabe für das Milchjahr 2009/2010 und dann weitere Absenkungen in den Folgejahren, um einem Anstieg der Quotenpreise entgegenzuwirken, und eine europaweite Saldierung ex-post, die eine bessere Quotenausnutzung erlaubt;

85.

fordert besondere Begleitmaßnahmen, um die Aufgabe der Milchwirtschaft in Berggebieten und anderen Gebieten mit besonderen Schwierigkeiten zu verhindern, soweit dort Alternativen zur traditionellen Milchwirtschaft fehlen oder die Aufgabe der Landwirtschaft zum Verlust wichtiger Naturräume führen würde;

86.

ist der Auffassung, dass vorrangig über Artikel 69 ausreichend Mittel zur Erhaltung der Milchwirtschaft insbesondere in Berggebieten, Gebieten in äußerster Randlage (wie den Azoren) oder anderen Gebieten mit vergleichbaren Schwierigkeiten bereitgestellt werden müssen, z. B. durch Top-Ups auf Flächenzahlungen (vergleichbar den Maßnahmen im Zuckersektor), in Form von Prämien für Milchkühe, für Grünland oder Extensivbeweidung, eines besonderen Milchgelds oder von regionalen Sonderprogrammen zur Stärkung oder Umstrukturierung des Sektors und zur Förderung besonderer Qualitätsprodukte;

87.

ist der Auffassung, dass eine Stärkung von Erzeugervereinigungen, Branchenverbänden und Fachverbänden eine weiteres Element des revidierten Artikels 69 darstellen könnte;

88.

bittet die Kommission und die Mitgliedstaaten, eine nicht lineare Erhöhung der nationalen Quoten mit dem Ziel zu prüfen, zusätzliche Quotenerhöhungen für die Mitgliedstaaten vorzunehmen, in denen die Produktionsquoten seit jeher zu niedrig sind;

89.

ist der Auffassung, dass zur Finanzierung der Maßnahmen ein spezieller Fonds (Milchfonds) eingerichtet werden sollte, der zum Teil mit Hilfe der durch die Reform des Sektors erzielten Einsparungen finanziert werden könnte;

Sonstiges

90.

weist darauf hin, dass die Stärke und die Zukunft der europäischen Landwirtschaft in den Bereichen regionaler und traditioneller sowie anderer anerkannter hochwertiger Qualitäts- und Veredelungsprodukte liegt;

91.

fordert deshalb die Kommission auf, eine „europäische Marke“ einzuführen, die die Qualität der europäischen Produktion von Agrarprodukten und Lebensmitteln auf dem europäischen Markt und den internationalen Märkten kennzeichnen soll und die strengen Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsnormen, die der Produktion zugrunde liegen, kennzeichnet;

92.

fordert daher die Kommission auf, ein umfassendes Konzept vorzulegen, um die Vermarktung europäischer hochwertiger Qualitätsprodukte im In- und Ausland zu verbessern, z. B. durch Informations- und Öffentlichkeitskampagnen, Förderung der Gründung und Stärkung von Erzeuger- oder andere Formen von Branchenorganisationen und Einführung einer gezielten Kennzeichnung, die insbesondere eine Ursprungsangabe für die verwendeten landwirtschaftlichen Rohstoffe vorsieht und für die Verbraucher klarer und transparenter ist;

93.

fordert die Kommission auf, im Rahmen von Haushaltsanpassungen die Mittel für Informations- und Öffentlichkeitskampagnen auf dem Binnenmarkt und auf dem Weltmarkt aufzustocken;

94.

fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit einer über reine Werbe- und Absatzförderungsmaßnahmen hinausgehenden wahrhaftigen Kommunikationspolitik im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik zu prüfen, so dass die Kluft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft überbrückt werden kann;

95.

ist der Auffassung, dass Erzeugerorganisationen und Fachverbände zusätzlich gestärkt und gefördert werden müssen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit einer geringen Zahl Organisationen bzw. Verbänden, um den Landwirten auf dem Markt eine bessere Position gegenüber dem Einzel- und Großhandel zu verschaffen, und gleichzeitig Qualitätssicherungssysteme in der Lebensmittelproduktionskette, einschließlich von Alternativen zu bisherigen Herstellungspraktiken, gefördert werden sollen;

96.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Lebensmittelunternehmen Spekulation betreiben, eine marktbeherrschende Stellung auf dem Lebensmittelmarkt aufbauen oder Kartelle bilden, indem sie das bestehende Rechtsvakuum und die fehlenden Kontrollen, die mangelhafte Organisation bei Erzeugern und Verbrauchern und das Fehlen geeigneter Infrastrukturen ausnutzen, um ihre Gewinne zu steigern, die Preise für die Erzeuger zu drücken und für die Verbraucher in die Höhe zu treiben;

97.

bedauert es, dass die Kommission die Gelegenheit versäumt hat, die Probleme im Zusammenhang mit den gestiegenen Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln, die den EU-Standards nicht entsprechen und daher die Errungenschaften der Europäischen Union hinsichtlich der Bindung der öffentlichen Beihilfen an Umwelt-, Tierschutz- und soziale Auflagen auszuhöhlen drohen, umfassender anzugehen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um hier möglichst rasch Abhilfe zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Umwelt- und Gesundheitsvorschriften der Gemeinschaft eingehalten werden;

98.

fordert die Kommission auf, dringend ein umfassendes Konzept zur Durchsetzung europäischer Non-trade-concerns, insbesondere zur Anerkennung und zum Schutz geografischer Angaben, Fragen im Zusammenhang mit dem Tierschutz, der Tierseuchenlage im Hinblick auf eingeführte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse usw., in den Welthandelsgesprächen zu entwickeln, um einen unlauteren Wettbewerb zuungunsten europäischer Produzenten und die Verlagerung von Tierschutz- und Umweltproblemen in Drittländer zu vermeiden; fordert die Kommission auf, das Konzept des qualifizierten Marktzugangs zur Förderung von Nachhaltigkeitsstandards in der Landwirtschaft aktiv in die WTO-Verhandlungen einzubringen;

99.

weist darauf hin, dass die europäische Landwirtschaft auch zukünftig nicht ohne einen angemessenen Außenschutz auskommen wird, und fordert daher, dass an die Erzeugnisse aus Drittländern die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gestellt werden wie an die in der Europäischen Union hergestellten Erzeugnisse;

100.

vertritt die Auffassung, dass die Beseitigung von Exportbeihilfen im Einklang mit Öffentlichkeitsmaßnahmen in Drittstaaten erfolgen muss;

101.

weist darauf hin, dass sich im Zusammenhang mit dem Klimawandel zwei wichtige politische Herausforderungen für die Landwirtschaft ergeben, und zwar die Verringerung der für den Klimawandel verantwortlichen Treibhausgasemissionen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels; betont, dass dies die Landwirtschaft vor eine zweifache Herausforderung stellt, die darin besteht, ihre eigenen Emissionen zu senken und sich gleichzeitig an die voraussichtlichen Auswirkungen der globalen Erwärmung anzupassen;

102.

betont, dass der Klimawandel nicht nur ein Umweltproblem, sondern auch ein sozioökonomisches Problem darstellt und dass daher die Umweltanliegen und -maßnahmen im Agrarsektor, einem der anfälligsten Sektoren, der unmittelbar von klimatischen Faktoren abhängt, der Notwendigkeit Rechnung tragen sollten, die wirtschaftliche und soziale Lebensfähigkeit der ländlichen Gebiete zu gewährleisten;

103.

weist darauf hin, dass der Beitrag der Landwirtschaft zum Treibhauseffekt (als Emissionsquelle für zwei hochwirksame Treibhausgase: Methan und Stickstoffoxid) in der Europäischen Union begrenzt und weiter rückläufig ist, und zwar aufgrund der Durchführung von im Rahmen der GAP bereits bestehenden Maßnahmen wie Auflagenbindung, Agrar-Umweltprogrammen und anderen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums;

104.

fordert die Kommission auf, zu überprüfen, inwieweit diese Leistungen durch Einbindung der Landwirtschaft in die Kyoto-Mechanismen noch gesteigert werden können;

105.

ist der Auffassung, dass die Auswirkungen der Bereitstellung von erneuerbaren Energien landwirtschaftlichen Ursprungs nicht einseitig zu Lasten der Tierhaltung und der Sicherheit der Lebensmittelversorgung der Menschen in Europa und in der Welt, der Nachhaltigkeit und der Biodiversität gehen dürfen; fordert die Kommission deshalb auf, eine Verträglichkeitsprüfung der Förderung erneuerbarer Energien im Hinblick auf Ernährungssicherung und Umwelt durchzuführen; fordert eine angemessene Fördermittelausstattung für die Forschung und die Einführung der jeweils neuesten und effizientesten Energietechnik, die die Biomasse voll nutzt (z. B. Biokraftstoffe der 2. Generation); erinnert noch einmal nachdrücklich daran, dass kurzfristig Biogasanlagen auf Basis tierischer Reststoffe über das größte und nachhaltigste Steigerungspotential für zusätzliche Energie aus Biomasse verfügen;

106.

unterstreicht den engen Zusammenhang zwischen Landwirtschaft und Wasserqualität und -quantität und betont, dass die Belastung der Wasserumwelt durch die Landwirtschaft in nachhaltiger Weise reguliert werden muss; ist der Ansicht, dass Umweltvorschriften in Verbindung mit dem Verursacherprinzip das Leitprinzip für die effektive Erreichung der nachhaltigen Wasserwirtschaft und der Umweltziele sein sollten;

107.

ist der Auffassung, dass das System der Agrarzahlungen auch nach 2013 weiterentwickelt werden muss und fordert die Kommission auf, hierfür zum 30. Juni 2010 auch angesichts der Tatsache, dass die europäischen Landwirte eine langfristige und verlässliche Planungssicherheit brauchen, eine umfassende Analyse denkbarer Neugestaltungen vorzulegen, insbesondere mit strategischen Zielen zur Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft zugunsten der Innovation, der territorialen Entwicklung, der Qualität der Erzeugnisse, des Einkommens der Landwirte, des Umweltschutzes und der Sicherheit der Lebensmittelversorgung; fordert die Kommission auf, eine grundlegende Verwaltungsvereinfachung, insbesondere für jährliche Prämienzahlungen von weniger als 20 000 Euro je Beitragsempfänger zu prüfen;

108.

weist darauf hin, dass die Artenvielfalt von der Landwirtschaft beeinflusst — sowohl hervorgebracht als auch gefährdet — wird; ist der Ansicht, dass auf weltweiter, lokaler und auf EU-Ebene Anstrengungen notwendig sind, um die mit der Artenvielfalt verbundenen wertvollen Ökosystemleistungen wie Luft- und Wasserreinigung, Bestäubung von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und Schutz vor Erosion zu schützen;

109.

weist darauf hin, dass die Entwicklung des ländlichen Raums (und ihr Finanzierungsinstrument ELER) als 2. Säule der GAP im laufenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 wichtige regionale Auswirkungen hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Möglichkeiten für eine kohärentere Umsetzung der regionalpolitischen Programme (Strukturfonds) zu nutzen, um in Bereichen, in denen Synergieeffekte erzielt werden können, zu einem integrierten Konzept zu gelangen;

110.

ist der Auffassung, dass die ländliche Entwicklung ohne landwirtschaftliche Tätigkeit nicht möglich ist, da es das Ziel ist, die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der Bewohner der ländlichen Gebiete zu sichern und ihre Lebensqualität zu verbessern;

111.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein kohärentes Bündel von Vorschlägen vorzulegen, um die nachhaltige Landwirtschaft insbesondere in benachteiligten Gebieten und in Gebieten mit natürlichen Nachteilen aufrechtzuerhalten und zu entwickeln, da diese von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Artenvielfalt und für die Erhaltung der Ökosysteme sind;

112.

fordert die Kommission auf, die Forschungspolitik und Technologietransfermaßnahmen zu verstärken, um im Interesse einer nachhaltigen Landwirtschaft insbesondere Produktionsverfahren zu fördern, die stärker auf den Schutz der Umwelt und der Ökosysteme gerichtet sind;

113.

weist auf die erfolgreichen Projekte in der gesamten Europäischen Union hin, in deren Rahmen durch Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene zwischen Landwirten, Umweltgruppen und Behörden die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft erfolgreich verringert wurden;

114.

ist insbesondere der Auffassung, dass ein zukünftiges System sich verstärkt auf die Aspekte sozialer, wirtschaftlicher und territorialer Kohärenz und integrierter Entwicklung ländlicher Räume und auch peri-urbaner Räume, die Stärkung von landwirtschaftlichen Schlüsselsektoren, die Zahlung für Leistung sowie die Entschädigung für Sonderbelastungen und Risikomanagement konzentrieren muss; ist der Auffassung, dass hierzu das Verhältnis zwischen der 1. und der 2. Säule völlig neu bestimmt werden muss;

115.

ist der Meinung, dass die europäische Landwirtschaft umweltfreundliche Lösungen für die dringlichsten Probleme unserer urbanisierten Gesellschaft auch in peri-urbanen Regionen liefern kann und damit zur Erfüllung der Ziele der Lissabon- als auch der Göteborg-Agenda beiträgt;

116.

weist auf die besondere Rolle hin, die von den Landwirten in peri-urbanen Gebieten wahrgenommen wird; ist der Ansicht, dass Landwirte und die Bodenbewirtschafter in peri-urbanen Gebieten Lösungen fördern können, die sowohl den Lissabon-Zielen (Wissen, Forschung, Innovation) als auch den Göteborg-Zielen (Nachhaltigkeit) gerecht werden.

*

**

117.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 146/2008 (ABl. L 46 vom 21.2.2008, S. 1).

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0598.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0480.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0411.

(5)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 341.

(6)  ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 373.

(7)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(8)  ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33.

(9)  ABl. L 93 vom 30.3.2004, S. 1.

(10)  Angenommene Texte vom 5.9.2007, P6_TA(2007)0371, P6_TA(2007)0372, P6_TA(2007)0373.


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