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Document 52008AP0077

Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (kodifizierte Fassung)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0755 - C6-0437/2007 - 2007/0256(COD))

ABl. C 66E vom 20.3.2009, p. 86–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 66/86


Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (kodifizierte Fassung) ***I

P6_TA(2008)0077

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0755 — C6-0437/2007 — 2007/0256(COD))

(2009/C 66 E/21)

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0755),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0437/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0055/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


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