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Document 32021R1960

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1960 des Rates vom 11. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1890 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

ST/13136/2021/INIT

ABl. L 400 vom 12.11.2021, p. 11–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/1960/oj

12.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 400/11


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1960 DES RATES

vom 11. November 2021

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1890 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 11. November 2019 hat die Verordnung (EU) 2019/1890 angenommen.

(2)

Nach Überprüfung der Maßnahmen sollten die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 aktualisiert werden.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 11. November 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Z. POČIVALŠEK


(1)  ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 3.


ANHANG

In Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1890 erhalten die Einträge 1 und 2 folgende Fassung:

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„1.

Mehmet Ferruh AKALIN

Geburtsdatum: 9.12.1960

Nummer des Passes oder Personalausweises: 13571379758

Staatsangehörigkeit: türkisch

Geschlecht: männlich

Mehmet Ferruh Akalın ist Vizepräsident (stellvertretender Generaldirektor) und Mitglied des Verwaltungsrats der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). Er leitet die Abteilung für Exploration der TPAO.

In seiner Funktion als Vizepräsident von TPAO und Leiter der Abteilung für Exploration ist er verantwortlich für die Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden.

Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:

a)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in den Hoheitsgewässern der Republik Zypern zwischen Juli und September 2019;

b)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten abgegrenzt wurde, zwischen Oktober 2019 und Januar 2020;

c)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten sowie einem Abkommen mit Israel abgegrenzt wurde, zwischen Januar und April 2020;

d)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten abgegrenzt wurde, zwischen April und Oktober 2020;

e)

dem TPAO-Bohrschiff Fatih in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat, in unmittelbarer Nähe seiner Hoheitsgewässer, zwischen November 2019 und Januar 2020;

f)

dem TPAO-Bohrschiff Fatih in einem westlich gelegenen Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat, zwischen Mai und November 2019.

27.2.2020

2.

Ali Coscun NAMOGLU

Geburtsdatum: 27.11.1956

Nummer des Passes oder Personalausweises: 11096919534

Staatsangehörigkeit: türkisch

Geschlecht: männlich

Ali Coscun Namoglu ist der stellvertretende Direktor der Abteilung für Exploration der Turkish Petroleum Corporation (TPAO).

In dieser Funktion ist er an der Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration beteiligt. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden.

Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:

a)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in den Hoheitsgewässern der Republik Zypern zwischen Juli und September 2019;

b)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten abgegrenzt wurde, zwischen Oktober 2019 und Januar 2020;

c)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten sowie einem Abkommen mit Israel abgegrenzt wurde, zwischen Januar und April 2020;

d)

dem TPAO-Bohrschiff Yavuz in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat und die in einem Abkommen mit Ägypten abgegrenzt wurde, zwischen April und Oktober 2020;

e)

dem TPAO-Bohrschiff Fatih in einem Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat, in unmittelbarer Nähe seiner Hoheitsgewässer, zwischen November 2019 und Januar 2020;

f)

dem TPAO-Bohrschiff Fatih in einem westlich gelegenen Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern, deren Existenz Zypern den Vereinten Nationen notifiziert hat, zwischen Mai und November 2019.

27.2.2020“


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