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Document 32019D0568

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/568 des Rates vom 8. April 2019 über die Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

ST/5580/2019/INIT

ABl. L 99 vom 10.4.2019, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/04/2024

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/568/oj

10.4.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 99/38


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/568 DES RATES

vom 8. April 2019

über die Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (1), insbesondere auf Artikel 56 Absatz 6,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat am 5. Dezember 2018 nach Anhörung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (im Folgenden „Ausschuss“) in ihrer Plenartagung eine Auswahlliste der Kandidaten für die Position eines Mitglieds des Ausschusses angenommen und dem Europäischen Parlament unterbreitet.

(2)

Der Rat wurde an demselben Tag über die Auswahlliste unterrichtet.

(3)

Gemäß Artikel 56 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 beträgt die Amtszeit eines Vollzeitmitglieds des Ausschusses fünf Jahre.

(4)

Am 30. Januar 2019 hat die Kommission einen Vorschlag für die Ernennung von Sebastiano LAVIOLA zum Mitglied des Ausschusses angenommen, ihn dem Europäischen Parlament unterbreitet und um Annahme des Vorschlags ersucht.

(5)

Das Europäische Parlament hat diesen Vorschlag am 14. März 2019 gebilligt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Sebastiano LAVIOLA wird für eine Amtszeit von fünf Jahren ab dem 1. Mai 2019 zum Vollzeitmitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 8. April 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1.


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