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Document 32008E0481

    Gemeinsame Aktion 2008/481/GASP des Rates vom 23. Juni 2008 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/131/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan

    ABl. L 163 vom 24.6.2008, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2008

    ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2008/481/oj

    24.6.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 163/51


    GEMEINSAME AKTION 2008/481/GASP DES RATES

    vom 23. Juni 2008

    zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/131/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14, Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 23 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 18. Februar 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/131/GASP (1), mit der das Mandat von Herrn Francesc Vendrell als Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Afghanistan bis zum 31. Mai 2008 verlängert wurde, sowie am 26. Mai 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/391/GASP (2) angenommen, mit der das Mandat von Herrn Francesc Vendrell bis zum 30. Juni 2008 verlängert wurde.

    (2)

    Herr Francesc Vendrell hat den Generalsekretär/Hohen Vertreter darüber unterrichtet, dass er bis zum 31. August 2008 als Sonderbeauftragter der Europäischen Union (EUSR) weiter zur Verfügung steht. Sein Mandat als Sonderbeauftragter sollte bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden. Der Rat beabsichtigt, für den danach folgenden Zeitraum, d. h. bis zum 28. Februar 2009, einen neuen Sonderbeauftragten zu ernennen.

    (3)

    Artikel 5 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/131/GASP, geändert durch die Gemeinsame Aktion 2008/391/GASP, sieht zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) bis zum 30. Juni 2008 einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag von 975 000 EUR vor. Dieser als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte um 678 000 EUR erhöht werden, um die Ausgaben in Verbindung mit dem noch verbleibenden Zeitraum des Mandats des Sonderbeauftragten zu decken —

    HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

    Artikel 1

    Änderung

    Die Gemeinsame Aktion 2008/131/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 1 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 1

    Sonderbeauftragter der Europäischen Union

    Das Mandat von Herrn Francesc Vendrell als Sonderbeauftragter der Europäischen Union (EUSR) für Afghanistan wird bis zum 31. August 2008 verlängert.“

    2.

    Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen zur Deckung der mit dem Mandat des Sonderbeauftragten verbundenen Ausgaben im Zeitraum vom 1. März 2008 bis zum 31. August 2008 beläuft sich auf 1 653 000 EUR.“

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

    Artikel 3

    Veröffentlichung

    Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Luxemburg am 23. Juni 2008.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    I. JARC


    (1)  ABl. L 43 vom 19.2.2008, S. 26.

    (2)  ABl. L 137 vom 27.5.2008, S. 52.


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