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Document 32014D0062
2014/62/EU: Commission Implementing Decision of 6 February 2014 repealing Decision 2003/766/EC on emergency measures to prevent the spread within the Community of Diabrotica virgifera Le Conte (notified under document C(2014) 467)
2014/62/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. Februar 2014 zur Aufhebung der Entscheidung 2003/766/EG über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 467)
2014/62/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. Februar 2014 zur Aufhebung der Entscheidung 2003/766/EG über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 467)
ABl. L 38 vom 07/02/2014, p. 45–45
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
7.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 38/45 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 6. Februar 2014
zur Aufhebung der Entscheidung 2003/766/EG über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 467)
(2014/62/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3 Satz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Entscheidung 2003/766/EC (2) konnte eine Ausbreitung von Diabrotica virgifera virgifera Le Conte nicht verhindert werden, wie aus den jährlichen Erhebungen der Mitgliedstaaten hervorgeht. Diese Erhebungen haben ferner ergeben, dass sich Diabrotica virgifera virgifera Le Conte nunmehr in einem großen Teil des Unionsgebiets etabliert hat. Außerdem ist es nicht möglich, seine weitere Ausbreitung zu stoppen, und es gibt wirksame und nachhaltige Bekämpfungsmaßnahmen, die die Auswirkungen dieses Organismus auf den Maisertrag auf ein Minimum reduzieren, insbesondere die Anwendung eines Fruchtfolgesystems. |
(2) |
Deshalb sollte die Entscheidung 2003/766/EG aufgehoben werden. |
(3) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Entscheidung 2003/766/EG wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 6. Februar 2014
Für die Kommission
Tonio BORG
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.
(2) Entscheidung 2003/766/EG der Kommission vom 24. Oktober 2003 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 49).