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Document 32014D0062

    2014/62/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. Februar 2014 zur Aufhebung der Entscheidung 2003/766/EG über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 467)

    ABl. L 38 vom 07/02/2014, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/62/oj

    7.2.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 38/45


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 6. Februar 2014

    zur Aufhebung der Entscheidung 2003/766/EG über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft

    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 467)

    (2014/62/EU)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3 Satz 4,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung 2003/766/EC (2) konnte eine Ausbreitung von Diabrotica virgifera virgifera Le Conte nicht verhindert werden, wie aus den jährlichen Erhebungen der Mitgliedstaaten hervorgeht. Diese Erhebungen haben ferner ergeben, dass sich Diabrotica virgifera virgifera Le Conte nunmehr in einem großen Teil des Unionsgebiets etabliert hat. Außerdem ist es nicht möglich, seine weitere Ausbreitung zu stoppen, und es gibt wirksame und nachhaltige Bekämpfungsmaßnahmen, die die Auswirkungen dieses Organismus auf den Maisertrag auf ein Minimum reduzieren, insbesondere die Anwendung eines Fruchtfolgesystems.

    (2)

    Deshalb sollte die Entscheidung 2003/766/EG aufgehoben werden.

    (3)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Entscheidung 2003/766/EG wird aufgehoben.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 6. Februar 2014

    Für die Kommission

    Tonio BORG

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.

    (2)  Entscheidung 2003/766/EG der Kommission vom 24. Oktober 2003 über Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera Le Conte in der Gemeinschaft (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 49).


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