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Dokument 32003R2276
Commission Regulation (EC) No 2276/2003 of 22 December 2003 opening tariff quotas and laying down the duties applicable within these tariff quotas for imports into the European Community of certain processed agricultural products originating in Egypt
Verordnung (EG) Nr. 2276/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 betreffend die Eröffnung von Zollkontingenten und die Festlegung der Zölle für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Ägypten in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen dieser Zollkontingente
Verordnung (EG) Nr. 2276/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 betreffend die Eröffnung von Zollkontingenten und die Festlegung der Zölle für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Ägypten in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen dieser Zollkontingente
SL L 336, 23.12.2003, S. 46-67
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Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 31/05/2010; stavljeno izvan snage 32010R0449
Verordnung (EG) Nr. 2276/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 betreffend die Eröffnung von Zollkontingenten und die Festlegung der Zölle für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Ägypten in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen dieser Zollkontingente
Amtsblatt Nr. L 336 vom 23/12/2003 S. 0046 - 0067
Verordnung (EG) Nr. 2276/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 betreffend die Eröffnung von Zollkontingenten und die Festlegung der Zölle für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Ägypten in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen dieser Zollkontingente DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Handelsbestimmungen für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2580/2000(2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Hinblick auf die Beendigung des Verfahrens für die Ratifizierung und das Inkrafttreten des am 25. Juni 2001 unterzeichneten Europa-Mittelmeer-Abkommens über die Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ägypten andererseits wurde im Wege eines Briefwechsels eine Vereinbarung bezüglich der vorläufigen Anwendung der Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens mit Ägypten - nachstehend "Abkommen" genannt - getroffen, das am 1. Januar 2004 in Kraft tritt. Dieses Abkommen wurde vom Rat mit Beschluss vom 19. Dezember 2003 über die vorläufige Anwendung der Handelsbestimmungen und der Begleitmaßnahmen zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen über die Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ägypten andererseits(3) genehmigt. (2) Durch das Abkommen werden die Handelsbestimmungen des am 18. Januar 1977(4) unterzeichneten Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Ägypten und des am 18. Januar 1977(5) unterzeichneten Abkommens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Ägypten ersetzt. (3) Die Handelsbestimmungen des Abkommens sehen für eine Reihe von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen gegenseitige Zugeständnisse im Bereich der Einfuhrzölle vor. (4) Diese Zugeständnisse der Gemeinschaft betreffen die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Ägypten. Dabei handelt es sich um eine vollständige Befreiung von Einfuhrabgaben, eine Befreiung von den Wertzöllen und einen Abbau der nach dem Gewicht berechneten Zölle im Rahmen der jährlichen Gemeinschaftskontingente. (5) Die jährlichen Zollkontingente sollen auf der Grundlage des Abkommens eröffnet werden. Die Zölle für diese jährlichen Zollkontingente müssen gesondert berechnet werden. Diese Berechnung soll gemäß Verordnung (EG) Nr. 1460/96 der Kommission vom 25. Juli 1996 über die Modalitäten der Anwendung von Präferenzregelungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates(6) vorgenommen werden. (6) Die Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften(7) legt die Regeln für die Verwaltung der Zollkontingente fest. Dabei ist sicherzustellen, dass die mit dieser Verordnung eröffneten Zollkontingente nach diesen Regeln verwaltet werden. (7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für horizontale Fragen des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, die nicht unter Anhang I fallen - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang I aufgeführten Jahreskontingente für Erzeugnisse mit Ursprung in Ägypten werden vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 sowie vom 1. Januar bis zum 31. Dezember der darauf folgenden Jahre zu den in diesem Anhang ausgewiesenen Bedingungen eröffnet. Artikel 2 Die Zollkontingente gemäß Artikel 1 werden von der Kommission nach Artikel 308a, 308b und 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet. Artikel 3 Die Zölle, die ab dem 1. Januar 2004 innerhalb der Zollkontingente für die Einfuhr der in Anhang II Tabelle 3 des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ägypten aufgeführten Waren mit Ursprung in Ägypten gelten, sind in Anhang I, II und III dieser Verordnung festgelegt. Artikel 4 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2004. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 22. Dezember 2003 Für die Kommission Erkki Liikanen Mitglied der Kommission (1) ABl. L 318 vom 20.12.1993, S. 18. (2) ABl. L 298 vom 25.11.2000, S. 15. (3) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. (4) ABl. L 266 vom 27.9.1978, S. 2. (5) ABl. L 316 vom 12.12.1979, S. 2. (6) ABl. L 187 vom 26.7.1996, S. 18. (7) ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1334/2002 (ABl. L 187 vom 26.7.1993, S. 16). ANHANG I Gemeinschaftskontingente für die Einfuhr von Erzeugnissen mit Ursprung in Ägypten im Jahr 2004 und den darauf folgenden Jahren und ab dem 1. Januar 2004 geltende Zölle für die Einfuhr bestimmter der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 unterliegender Waren mit Ursprung in Ägypten in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen der jährlichen Gemeinschaftskontingente >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG II Zusatzcodes und ermäßigte Agrarteilbeträge >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG III Herabgesetzte Zusatzzölle für Zucker (AD S/Z R) und Mehl (AD F/M R) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE>