Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32010D0179

2010/179/GASP: Beschluss 2010/179/GASP des Rates vom 11. März 2010 zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

ABl. L 80 vom 26.3.2010, p. 48–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/179/oj

26.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 80/48


BESCHLUSS 2010/179/GASP DES RATES

vom 11. März 2010

zur Unterstützung der auf die Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die exzessive und unkontrollierte Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen hat zu größerer Unsicherheit in Südosteuropa geführt, wodurch der Konflikt in der Region verschärft und die Friedenskonsolidierung nach Konflikten untergraben wird, was den Frieden und die Sicherheit in der Region ernsthaft gefährdet.

(2)

Der Europäische Rat hat am 15. und 16. Dezember 2005 die EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit („SALW-Strategie der EU“) angenommen, die Leitlinien für das Vorgehen der EU in diesem Bereich enthält.

(3)

Zu den Zielen der SALW-Strategie der EU zählt auch die Förderung eines wirksamen Multilateralismus, damit auf internationaler und regionaler Ebene ebenso wie innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten Mechanismen entwickelt werden können, die dem Angebot und der destabilisierenden Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition entgegenwirken. In der SALW-Strategie der EU werden zudem die westlichen Balkanstaaten zu den Regionen gerechnet, die mit am stärksten dem unerlaubten Handel und von der exzessiven Anhäufung von Waffen betroffen sind.

(4)

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des früheren Stabilitätspakts für Südosteuropa (seit 2008 Regionaler Kooperationsrat) ist eine „Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen“ („South Eastern and Eastern Europe Clearinghouse for the Control of Small Arms and Light Weapons“, nachstehend „SEESAC“ genannt) eingerichtet worden. Die SEESAC hat ihren Sitz in Belgrad und besteht aus einer technischen Unterstützungseinheit, die eine Reihe operativer Tätigkeiten auf regionaler und nationaler Ebene unterstützt.

(5)

Die SEESAC soll auch darauf hinarbeiten, die Verbreitung und exzessive Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition überall in Südosteuropa zu verhindern. Die SEESAC legt ein besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, in deren Rahmen dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegengewirkt wird.

(6)

Die EU hat die SEESAC bereits durch den Beschluss 2002/842/GASP vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP unterstützt, der mit den Ratsbeschlüssen 2003/807/GASP vom 17. November 2003 und 2004/791/GASP vom 22. November 2004 verlängert und geändert wurde. Die Umsetzung dieser Ratsbeschlüsse wurde vom Rat positiv bewertet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die EU tritt weiterhin für Sicherheit und Frieden in den westlichen Balkanstaaten ein, indem sie einen wirksamen Multilateralismus fördert und einschlägige regionale Initiativen unterstützt, die darauf abzielen, die von der Verbreitung und der exzessiven Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition ausgehende Gefahr für Frieden und Sicherheit zu mindern.

(2)   Zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Ziels unterstützt die EU ein Projekt der SEESAC zur Minderung der von Kleinwaffen und leichten Waffen ausgehenden Gefahr für die Sicherheit in den westlichen Balkanstaaten. Mit den von der EU geförderten Tätigkeiten werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:

Verbesserung der Verwaltung und der Sicherheit unsicherer und instabiler Waffen- und Munitionsbestände;

Verringerung der verfügbaren Waffen- und Munitionsbestände durch Vernichtungsaktionen;

Verschärfung der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen, auch durch Anwendung der internationalen und nationalen Instrumente zur Kennzeichnung und Rückverfolgung dieser Waffen in den westlichen Balkanstaaten sowie durch eine Verbesserung des Registrierverfahrens für Waffen.

Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts übernimmt die SEESAC. Die SEESAC nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der SEESAC.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts beträgt 1 600 000 EUR.

(2)   Die aus dem in Absatz 1 festgelegten Betrag bestrittenen Ausgaben werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit dem UNDP ab, das im Auftrag der SEESAC handelt. In diesem Abkommen wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem EU-Beitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses des Rates zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, von der SEESAC vorbereiteter Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der Durchführung des Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens; sie endet jedoch sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Beschlusses, falls das Finanzierungsabkommen nicht bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist.

Artikel 6

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 11. März 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BLANCO


ANHANG

BEITRAG DER EU ZUM SEESAC-PROJEKT IN BEZUG AUF KLEINWAFFEN UND LEICHTE WAFFEN IN DEN WESTLICHEN BALKANSTAATEN

1.   Einleitung

Laut der SALW-Strategie der EU stellt die erhebliche Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Südosteuropa ein großes Problem für Frieden und Sicherheit dar. Die Länder des westlichen Balkans haben wegen der historischen Anhäufung von Waffen- und Munitionsbeständen besonderen Anlass zur Sorge gegeben. Diese Region ist nicht nur weiterhin von der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der zugehörigen Munition direkt betroffen, sondern es geht von ihr auch nach wie vor das Risiko aus, dass Waffen durch illegalen Handel in andere Konfliktgebiete gelangen.

Die größte Herausforderung für die westlichen Balkanstaaten besteht derzeit in der praktischen Umsetzung ihrer rechtlichen und politischen Verpflichtungen im Bereich der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen u.a. im Zusammenhang mit dem SALW-Aktionsprogramm der VN und dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument (ITI).

Soll das Risiko der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen minimiert werden, so ist es daher von entscheidender Bedeutung, die Sicherheit der vorhandenen Bestände an Kleinwaffen und leichten Waffen und an Munition zu erhöhen, Überbestände zu vernichten und beispielsweise durch die Anwendung des Internationalen Rückführungsinstruments auf regionaler Ebene und durch die Verbesserung des Registrierungsverfahrens strengere Kontrollen von Kleinwaffen und leichten Waffen einzuführen. Diese Ziele und Aktivitäten stehen im Einklang mit denen, die in der SALW-Strategie der EU verankert wurden. Auf Vorschlag der SEESAC sollen Projekte in Verbindung mit den drei genannten Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden.

2.   Projektbeschreibung

2.1.   Bessere Bestandsverwaltung

2.1.1.   Regionale Schulungsmodule zur Bestandsverwaltung von Kleinwaffen und leichten Waffen

Um dazu beizutragen, die Sicherheit von Waffen- und Munitionsbeständen zu erhöhen, ist im Rahmen des Projekts die Entwicklung von drei Lernmodulen für Beamte vorgesehen, die in den Verteidigungs- und Innenministerien der Länder des westlichen Balkans für materielle Ressourcen zuständig sind. Das Kursangebot richtet sich an Inspektionsteams und Beamte, die dadurch besser mit bewährten Praktiken der Bestandsverwaltung vertraut gemacht werden sollen.

Die Durchführung des Projekts wird dazu führen, internationale Standards und bewährte Verfahren der Bestandsverwaltung bekannter zu machen. Der Grad und die Qualität der Anwendung von Bestandsverwaltungsverfahren werden verbessert, wodurch die Sicherheit der Bestände erhöht wird.

2.1.2.   Mehr Sicherheit in SALW- und Munitionslagern

Durch das Projekt wird die Sicherheit von Waffen- und Munitionslagern im westlichen Balkan durch die Bereitstellung zielgerichteter Hilfe in den Bereichen Technik und Infrastruktur verbessert, um die Kapazitäten für eine sichere Lagerung auszubauen. Im Rahmen des Projekts werden die Verteidigungsministerien von Bosnien und Herzegowina und Montenegro sowie das Innenministerium Kroatiens dabei unterstützt, die für die Sicherung von Waffen- und Munitionsbeständen nötige Ausrüstung zu beschaffen und zu installieren. Dem für die Bestandsverwaltung zuständigen Personal werden Schulungen angeboten.

Durch das Projekt werden die Sicherheitsbestimmungen und die Zugangskontrolle in den ausgewählten Lagern verbessert und somit die Sicherheit von Munitionsbeständen erhöht. Dadurch wird das Risiko von Diebstählen und ungewollten Explosionen erheblich verringert, da der Zustand von Munition und Waffen besser kontrolliert wird

2.2.   Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen

Ziel des Projekts ist es, die Sicherheit zu erhöhen und das Risiko einer Verbreitung der Waffen zu mindern, indem die Überbestände an Waffen in den Lagern beträchtlich abgebaut werden. Um überzählige Kleinwaffen und leichte Waffen aus den Beständen der Innenministerien Kroatiens und Serbiens zu entfernen, sieht das Projekt mehrere Aktionen zur Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen vor. Für Kroatien ist dem Projekt zufolge die Vernichtung von rund 30 000 Waffen geplant. Die Zahl der in Serbien zu vernichtenden Waffen wird auf 40 000 Stück geschätzt.

Mit Hilfe des Projekts werden die Überbestände und die Zahl der beschlagnahmten Kleinwaffen und leichten Waffen in den Lagern der Innenministerien Kroatiens und Serbiens erheblich reduziert. Die Vernichtung sichergestellter Waffen wird spürbar dazu beitragen, der weiteren Verbreitung von SALW vorzubeugen. Darüber hinaus führt dies in beiden Ländern zu mehr Sicherheit, und schärft zugleich das Bewusstsein für die Problematik der Kleinwaffen und leichten Waffen.

2.3.   Verstärkte Kontrollen hinsichtlich Kleinwaffen und leichten Waffen

2.3.1.   Einrichtung nationaler Waffenregistrierungs- und -nachweissysteme

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Einrichtung oder Weiterentwicklung der bestehenden Systeme für die Registrierung, die Genehmigung und den Nachweis des Verbleibs von Waffen. Mit Hilfe der Registrierungssysteme wird es möglich sein, den Verbleib von Schusswaffen im Besitz von natürlichen und juristischen Personen sowie der Munition, zu deren Besitz sie befugt sind, zu überwachen. Zur Unterstützung der Nachweisführung wird auch Software entwickelt werden, mit deren Hilfe nicht nur Waffen im Besitz von Zivilpersonen erfasst werden können, sondern auch Vorgänge im Zusammenhang mit der Verwaltung von Waffen, Munition und/oder Explosivstoffen in Depots, zugelassenen Lagern oder Waffenkammern, beispielsweise in lokalen Polizeiwachen oder in zentralen Lagern. Es wird somit möglich sein, Waffen, deren Nutzer sowie den Ort der Lagerung von nicht genutzter Ausrüstung zu ermitteln. Im Rahmen des Projekts wird auch die erforderliche technische Infrastruktur für die Einführung der Waffenregistrierungssoftware bereitgestellt.

Die Entwicklung und Einführung elektronischer Systeme für die Registrierung und den Nachweis von Waffen wird es erlauben, die Anforderungen hinsichtlich Registrierung und Nachweis gemäß VN-Feuerwaffenprotokoll und Internationalem Rückverfolgungsinstrument zu erfüllen.

2.3.2.   Einsammeln und Registrierung von Waffen

Durch das Projekt soll das Einsammeln von jeglichen Waffen, Sprengkörpern, Kampfmitteln und der dazugehörigen Munition unterstützt werden, einschließlich der durch Registrierung vorgenommenen Legalisierung von Waffen im Besitz von Zivilpersonen.

Die Sensibilisierungsmaßnahmen werden von Ausschüssen koordiniert, in denen Experten der Innenministerien, des UNDP und der SEESAC sowie erforderlichenfalls andere sachkundige Experten für Öffentlichkeitsarbeit vertreten sind, damit Einzelheiten über die Legalisierung und freiwillige Abgabe illegaler Schusswaffen sachgemäß bekannt gemacht werden. Im Mittelpunkt der Kampagnen werden die lokalen Informationskanäle stehen, um die örtliche Bevölkerung möglichst lückenlos zu erreichen. Die Information vor Ort wird durch Berichte, Interviews und Dokumentarmaterial auf nationaler Ebene ergänzt. Informationen über die Kampagnen werden in elektronischer und schriftlicher Form verbreitet. Die Kampagnen werden positive Botschaften aussenden, und sie werden zeigen, wie Gesetze in der Praxis angewandt werden.

Durch das Projekt wird die Sicherheit im westlichen Balkan verbessert, indem gefährliche Waffen im Rahmen einer wechselseitigen Kommunikation zwischen Bevölkerung und Polizei aus dem Umlauf entfernt werden. Insbesondere erreicht das Projekt alle Altersgruppen von Personen, die illegale Waffen besitzen, und auch jene, die Waffen erwerben möchten.

2.3.3.   Regionales Seminar zu Kennzeichnung und Rückverfolgung

Laut Projekt ist die Organisation eines zweitägigen regionalen Seminars mit dem voraussichtlichen Veranstaltungsort Belgrad (Serbien) vorgesehen. Gegenstand des Seminars werden der aktuelle Stand hinsichtlich des Beitritts zu internationalen Rechtsinstrumenten und die Annahme nationaler Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung und Rückverfolgung in den westlichen Balkanstaaten sein. Außerdem wird sich das Seminar damit befassen, inwieweit nationale Rechtsvorschriften auch angewandt werden. Spezielles Ziel wird die Erfüllung der Anforderung hinsichtlich der Kennzeichnung importierter Waffen gemäß dem VN-Feuerwaffenprotokoll sein.

An dem regionalen Seminar teilnehmen werden u.a. Vertreter der westlichen Balkanstaaten und von internationalen Organisationen einschließlich NRO, nationale Branchenvertreter sowie technische Experten aus den EU-Mitgliedstaaten. Es wird von einer Zahl von bis zu 50 Teilnehmern ausgegangen.

Im Anschluss an das Seminar wird ein Bericht über die Beiträge, Erörterungen und Empfehlungen erstellt. Die Seminarunterlagen werden im Internet abrufbar sein.

3.   Dauer

Die Dauer der Durchführung des Projekts wird auf insgesamt 24 Monate geschätzt.

4.   Begünstigte

Begünstigte des Projekts sind die für Waffenkontrolle und Bestandsverwaltung zuständigen nationalen Stellen der westlichen Balkanstaaten.

Angesichts des Umstands, dass das mit der weiten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen einhergehende Risiko von Unsicherheit und Instabilität abnehmen wird, profitiert die gesamte Bevölkerung der Länder des westlichen Balkans von dem Projekt.


Top