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Document 52011XG0122(01)
Council conclusions on European Court of Auditors’ Special Report No 4/2010: ‘Is the design and management of the mobility scheme of the Leonardo da Vinci programme likely to lead to effective results?’
Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht Nr. 4/2010 des Europäischen Rechnungshofs: „Lassen Konzeption und Verwaltung der Mobilitätsmaßnahmen des Programms Leonardo da Vinci wirksame Ergebnisse zu?“
Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht Nr. 4/2010 des Europäischen Rechnungshofs: „Lassen Konzeption und Verwaltung der Mobilitätsmaßnahmen des Programms Leonardo da Vinci wirksame Ergebnisse zu?“
ABl. C 22 vom 22.1.2011, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 22/1 |
Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht Nr. 4/2010 des Europäischen Rechnungshofs:
„Lassen Konzeption und Verwaltung der Mobilitätsmaßnahmen des Programms Leonardo da Vinci wirksame Ergebnisse zu?“
2011/C 22/01
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IN ANBETRACHT der Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Verbesserung des Verfahrens zur Prüfung der im Rahmen des Entlastungsverfahrens erstellten Sonderberichte des Rechnungshofs (1);
UNTER HINWEIS DARAUF, dass es sich bei dem Programm Leonardo da Vinci um ein Unterprogramm des Programms für lebenslanges Lernen (2007-2013) handelt, für dessen Umsetzung und Überwachung die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden die Gesamtverantwortung trägt;
ANGESICHTS DER TATSACHE, dass Mobilitätsprojekte den größten Teil dieses Unterprogramms ausmachen —
1. |
BEGRÜSST den Sonderbericht Nr. 4/2010 des Rechnungshofs, in dem Konzeption und Verwaltung der Mobilitätsmaßnahmen des Programms Leonardo da Vinci im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen bewertet werden (2); |
2. |
NIMMT die dem Bericht beigefügten Antworten der Europäischen Kommission ZUR KENNTNIS; |
3. |
BEGRÜSST die Maßnahmen, die bereits getroffen wurden, um das Konzept der Kommission für die Verwaltung des Programms Leonardo da Vinci zu verbessern; |
4. |
NIMMT die Gesamtschlussfolgerung des Rechnungshofs ZUR KENNTNIS, wonach zwar weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Mobilitätsmaßnahmen des Programms Leonardo da Vinci zu verbessern, Konzeption und Verwaltung dieser Maßnahmen jedoch durchaus wirksame Ergebnisse zulassen würden; |
5. |
SCHLIESST SICH GLEICHWOHL den im Bericht des Rechnungshofs ausgesprochenen Empfehlungen AN und ERSUCHT DIE KOMMISSION im Hinblick auf das laufende Programm wie auch auf künftige Programme,
|
6. |
ERSUCHT SOWOHL DIE MITGLIEDSTAATEN ALS AUCH DIE KOMMISSION, die in dem Sonderbericht enthaltenen Empfehlungen im breiteren Kontext der Vorarbeiten zur nächsten Generation von EU-Programmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und der diesbezüglichen Diskussionen zu berücksichtigen. |
(1) Dok. 7515/00 FIN 127 vom 3. April 2000 + COR 1 vom 12. April 2000.
(2) Sonderbericht Nr. 4/2010: „Lassen Konzeption und Verwaltung der Mobilitätsmaßnahmen des Programms Leonardo da Vinci wirksame Ergebnisse zu?“ (Dok. 14619/10 FIN 452 EDUC 160 SOC 624 vom 7. Oktober 2010).