This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014DC0548
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Implementation report on the Commission Communication on Rare Diseases: Europe's challenges [COM(2008) 679 final] and Council Recommendation of 8 June 2009 on an action in the field of rare diseases (2009/C 151/02)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Durchführung der Mitteilung der Kommission über seltene Krankheiten – eine Herausforderung für Europa [KOM(2008) 679 endg.] und der Empfehlung des Rates vom 8. Juni 2009 für eine Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten (2009/C 151/02)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Durchführung der Mitteilung der Kommission über seltene Krankheiten – eine Herausforderung für Europa [KOM(2008) 679 endg.] und der Empfehlung des Rates vom 8. Juni 2009 für eine Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten (2009/C 151/02)
/* COM/2014/0548 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Durchführung der Mitteilung der Kommission über seltene Krankheiten – eine Herausforderung für Europa [KOM(2008) 679 endg.] und der Empfehlung des Rates vom 8. Juni 2009 für eine Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten (2009/C 151/02) /* COM/2014/0548 final */
Inhalt 1. Einführung. 2 a. Der politische Rahmen. 2 b. Grundlagen des Berichts
und Methodik. 3 2. Pläne und Strategien im
Bereich seltener Krankheiten. 4 a. Tätigkeiten der
Europäische Kommission. 4 b. Die Lage in den
Mitgliedstaaten. 5 3. Definition, Kodierung und
Bestandsaufnahme seltener Krankheiten. 6 a. Tätigkeiten der
Europäischen Kommission. 6 b. Tätigkeiten der
Mitgliedstaaten. 7 4. Erforschung seltener
Krankheiten. 8 a. Tätigkeiten der
Europäischen Kommission. 8 b. Tätigkeiten der
Mitgliedstaaten. 10 5. Fachzentren und
europäische Referenznetze für seltene Krankheiten. 11 a. Tätigkeiten der
Europäischen Kommission. 11 b. Tätigkeiten der
Mitgliedstaaten. 12 6. Zusammenführung des
Fachwissens über seltene Krankheiten auf europäischer Ebene. 13 7. Mitbestimmung von
Patientenverbänden. 13 a. Tätigkeiten der
Europäischen Kommission. 13 b. Tätigkeiten der
Mitgliedstaaten. 13 8. Verwaltung und europäische
Koordinierung. 14 9. Maßnahmen zur weiteren
Verbesserung der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Bereich
seltener Krankheiten 14 a. Die Verordnung über
Arzneimittel für seltene Leiden. 14 b. Leichterer Zugang zu
Arzneimitteln für seltene Leiden. 15 Die Arbeitsgruppe für das Verfahren für den
koordinierten Zugang zu Arzneimitteln für seltene Leiden (Mechanism of Coordinated
Access to Orphan Medicinal Products) im Rahmen des Prozesses zum Thema
„Verantwortung der Unternehmen im Bereich Arzneimittel“. 15 c. Reihenuntersuchungen der
Bevölkerung auf seltene Krankheiten. 16 10. Die globale Dimension
der Politik im Bereich seltener Krankheiten. 16 11. Fazit und Vorschläge
für die Zukunft. 17
1. Einführung
a.
Der politische Rahmen
In
der Europäischen Union leiden zwischen 27
und 36 Mio. Menschen an einer seltenen Krankheit; aufgrund der
begrenzen Zahl von Patienten und der begrenzten einschlägigen Erkenntnisse und
Erfahrungswerte in diesem Bereich sind seltene Krankheiten eine wichtige
Priorität der Gesundheitspolitik. Patienten
mit seltenen Krankheiten verbringen oft Jahre der Ungewissheit, bis ihre
Krankheit diagnostiziert und eine geeignete Behandlung gefunden worden ist. Der
Mediziner, der eine solch seltene Krankheit diagnostizieren kann, praktiziert
möglicherweise in einer anderen Region oder sogar in einem anderen
Mitgliedstaat, und die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die betreffende
seltene Krankheit dürften unzulänglich und verstreut sein. Aus
diesem Grund können die Dimension der Europäischen Union und die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten einen Unterschied machen, beispielsweise indem die
Erkenntnisse und Erfahrungswerte gebündelt und die Erforschung und Kooperation
gefördert werden und indem den bestmöglichen Arzneimitteln die Zulassung für
die gesamte Europäische Union erteilt wird. Die EU kann mit Maßnahmen im
Bereich seltener Krankheiten einen großen Nutzen bewirken. Um
dieses Ziel zu erreichen, nahm die Kommission im Jahr 2008 eine Mitteilung
über seltene Krankheiten – eine Herausforderung für Europa[1]
an, in der sie eine allgemeine Strategie zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Diagnose, Behandlung und Versorgung
von EU-Bürgern mit seltenen Krankheiten darlegt. In der Mitteilung wird der
Schwerpunkt auf drei Hauptbereiche gelegt: i) seltene Krankheiten besser
erkennen und ins Bewusstsein rücken, ii) Strategien zur Bekämpfung seltener
Krankheiten in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine kohärente allgemeine
Strategie fördern und iii) Zusammenarbeit, Koordinierung und Regelungen im
Bereich seltener Krankheiten auf EU-Ebene entwickeln. Neben
der Mitteilung wurde einige Monate später eine Empfehlung des Rates für eine
Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten[2]
angenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, nationale
Strategien vorzusehen. In der Empfehlung wird der Schwerpunkt i) auf die
Definition, Kodierung und Bestandsaufnahme seltener Krankheiten, ii) auf die
Erforschung seltener Krankheiten, iii) auf europäische Referenznetze für
seltene Krankheiten, iv) auf die Zusammenführung des Fachwissens über seltene
Krankheiten auf europäischer Ebene, v) auf die Mitbestimmung von
Patientenverbänden und vi) auf die langfristige Funktionsfähigkeit gelegt. Auch
in Artikel 13 der Richtlinie 2011/24/EU[3]
über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung geht es um seltene Krankheiten. Darin heißt es, dass die
Kommission die Mitgliedstaaten unterstützt, insbesondere indem sie die
Angehörigen der Gesundheitsberufe für die Instrumente sensibilisiert, die ihnen
zur Verfügung stehen, um sie bei der korrekten Diagnoseerstellung bei seltenen
Krankheiten zu unterstützen, und indem sie die Interessenträger für die
Möglichkeiten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004[4]
sensibilisiert, Patienten mit seltenen Krankheiten in andere Mitgliedstaaten zu
überweisen. Seltene
Krankheiten wurden erstmalig in der Mitteilung der Kommission vom
24. November 1993 über den Aktionsrahmen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit[5]
als Schwerpunkt für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit genannt.
Daraufhin wurden mehrere Projekte finanziell gefördert und die Taskforce für
seltene Krankheiten eingesetzt. In
der Verordnung über Arzneimittel für seltene
Leiden (Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. Dezember 1999)[6]
sind Kriterien für die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Leiden in der EU
festgelegt und Anreize (z. B. ein zehnjähriges Marktexklusivitätsrecht,
Unterstützung bei der Erstellung des Prüfplans, Zugang zu dem zentralisierten
Verfahren für die Beantragung der Genehmigung für das Inverkehrbringen)
beschrieben, um die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von Arzneimitteln
zur Behandlung, Prävention oder Diagnose seltener Krankheiten zu fördern. In
diesem Bericht wird ein Überblick über die bisherige Durchführung der Strategie
im Bereich seltener Krankheiten gegeben und es wird eine Bestandsaufnahme der
erzielten Erfolge und der gesammelten Erfahrungen vorgenommen. Darin soll ein
Fazit hinsichtlich der Frage gezogen werden, inwieweit die Maßnahmen, die in
der Mitteilung der Kommission und in der Empfehlung des Rates vorgesehen sind,
durchgeführt wurden, und es soll der Frage nachgegangen werden, ob es weiterer
Maßnahmen bedarf, um die Lebensumstände der an seltenen Krankheiten leidenden
Patienten und ihrer Familien zu verbessern.
b.
Grundlagen des Berichts und Methodik
In
der Mitteilung und in der Empfehlung des Rates wurde die Kommission
aufgefordert, über die Durchführung der Strategie Bericht zu erstatten. Um
Informationen über die Lage auf nationaler Ebene zu erheben, übermittelte die
Kommission den Mitgliedstaaten einen elektronischen Fragebogen. 18 Länder
erteilten die erbetenen Informationen. Die Antworten der Mitgliedstaaten sowie
die Informationen, die von dem Sachverständigenausschuss der Europäischen Union
für seltene Krankheiten (EUCERD) im Rahmen einer gemeinsamen Aktion erhoben und
in Form eines Berichts über den Sachstand der Tätigkeiten im Bereich seltener
Krankheiten in Europa (Report on the State of the Art of Rare Diseases
Activities in Europe[7])
veröffentlicht wurden, dienten als Hauptinformationsquelle für diesen
Durchführungsbericht.
2.
Pläne und Strategien im Bereich seltener
Krankheiten
a.
Tätigkeiten der Europäische Kommission
Um
die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung nationaler Pläne und Strategien zu
unterstützen, kofinanzierte die Europäische Kommission das Projekt EUROPLAN mit
Mitteln des Gesundheitsprogramms der EU. An
dem Projekt, das vom April 2008 bis zum März 2011 durchgeführt wurde,
waren Vertreter der nationalen Gesundheitsbehörden von 21 Mitgliedstaaten
beteiligt, und es wirkten hieran 57 Assoziations- und Kooperationspartner
aus 34 Ländern mit. Eine der zu erbringenden Leistungen war ein Bericht zu
den Indikatoren für die Begleitung der Durchführung des nationalen Plans oder
der nationalen Strategie im Bereich seltener Krankheiten und für die Bewertung
der betreffenden Auswirkungen (Report on indicators for monitoring the
implementation and evaluating the impact of National Plans or Strategies for
rare diseases), der als Grundlage für die Annahme der EUCERD-Empfehlungen zu
den Kernindikatoren für die nationalen Pläne und Strategien im Bereich seltener
Krankheiten (EUCERD Recommendations on Core Indicators for Rare Disease
National Plans/Strategies)[8]
diente. Einige
Tätigkeiten im Rahmen des Projekts EUROPLAN, insbesondere diejenigen im
Zusammenhang mit der technischen Unterstützung von Mitgliedstaaten, die
besondere Schwierigkeiten mit der Erarbeitung ihres nationalen Plans oder ihrer
nationalen Strategie hatten, sind außerdem Gegenstand eines spezifischen
Arbeitspakets im Rahmen der Gemeinsamen Aktion des EUCERD. Im
Rahmen dieses Arbeitspakets unterstützt die Kommission weiterhin die
Erarbeitung nationaler Pläne in denjenigen Ländern, in denen es solche Pläne
noch nicht gibt. Die
Gemeinsame Aktion des EUCERD erstreckt sich über einen Zeitraum von
42 Monaten (März 2012 – August 2015). Mit ihr werden
Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung von Strategien, bei der Erfassung
erbrachter spezialisierter sozialer Dienstleistungen, bei der Berücksichtigung
seltener Krankheiten in der allgemeinen Sozialpolitik sowie bei der
Verwirklichung eines Systems zur Kodierung und Klassifizierung seltener
Krankheiten unterstützt. Mit der Gemeinsamen Aktion werden ferner die
Produktion des Mitteilungsblatts OrphaNews Europe[9]
und die Erarbeitung des jährlichen Berichts zum Sachstand der Tätigkeiten im
Bereich seltener Krankheiten in Europa (Annual State of the Art Report of Rare
Disease Activities in Europe) unterstützt.
b.
Die Lage in den Mitgliedstaaten
Handlungsziele: In
der Empfehlung des Rates verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, möglichst
bald, spätestens jedoch vor Ende 2013 einen Plan oder eine Strategie zur
Bekämpfung seltener Krankheiten anzunehmen. Im
Jahr 2009 war es in den meisten Mitgliedstaaten relativ neu und innovativ,
das Augenmerk auf seltene Krankheiten zu legen, und nur wenige verfügten über
einschlägige nationale Pläne. Bei diesen handelte es sich um Bulgarien,
Frankreich, Portugal und Spanien. Im
ersten Quartal 2014 verfügten 16 Mitgliedstaaten
über nationale Pläne oder Strategien im Bereich seltener Krankheiten.
Weitere sieben Länder haben bereits gute Fortschritte bei der
Erarbeitung solcher Pläne bzw. Strategien erzielt. Mitgliedstaaten, die einen nationalen Plan oder eine nationale Strategie im Bereich seltener Krankheiten angenommen haben: Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Litauen, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich. Mitgliedstaaten, die bei der Erarbeitung des nationalen Plans oder der nationalen Strategie im Bereich seltener Krankheiten fortgeschritten sind: Österreich, Kroatien, Dänemark, Finnland, Irland, Italien, Polen. Der
Grad der Durchführung der Pläne ist zwischen den Ländern sehr unterschiedlich.
Dies ist zum Teil auf die Tatsache zurückzuführen, dass mehrere Länder, etwa
das Vereinigte Königreich, Deutschland, die Niederlande und Belgien, erst
kürzlich Pläne oder Strategien angenommen haben. Lediglich ein Land, nämlich Frankreich,
hat die Durchführung des ersten Plans bereits abgeschlossen und einen zweiten
nationalen Plan angenommen. Die
meisten Mitgliedstaaten verfügen nicht über zweckgebundene Mittel für die Durchführung
der nationalen Pläne. In der Regel werden die Mittel im Rahmen der allgemeinen
Gesundheitsausgaben bereitgestellt. Für die Durchführung spezifischer Projekte
stellen Länder hingegen gelegentlich Haushaltsmittel bereit. Einige Länder
berichten, dass die Haushaltsmittel infolge der Wirtschaftskrise besonders
knapp sind. Obwohl
die Pläne umfangreich sind und bei der Erarbeitung ein geschäftsbereichsübergreifender
Ansatz verfolgt wurde, wurden sie sämtlich auf der Ebene des
Gesundheitsministeriums angenommen. In der Tschechischen Republik wurde der
Plan zudem vom Ministerpräsidenten gebilligt. Die
Anwendungsbereiche der Pläne für seltene Krankheiten sind von Land zu Land
unterschiedlich. Obgleich beispielsweise seltene Krebserkrankungen ein
wichtiger Teil des Spektrums der seltenen Krankheiten sind, erstrecken sich
mehrere Pläne bzw. Strategien nicht auf diese Gruppe von Krankheiten. Dies
trifft auf Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark und Portugal zu. Dänemark
betrachtet Infektionskrankheiten nicht als seltene Krankheiten. 14 Länder
haben Kampagnen zur besseren Aufklärung über seltene Krankheiten durchgeführt.
Deutschland, Kroatien, Zypern und Lettland erarbeiten derzeit solche Kampagnen. Die
Begleitung und Bewertung der nationalen Pläne sind wichtige Aspekte dieser
Initiative und des von der EU kofinanzierten Projekts EUROPLAN[10]
- sowie folglich der Gemeinsamen Aktion des EUCERD[11],
denn damit wird ein Rahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren
Bemühungen zur Erarbeitung und Durchführung der nationalen Pläne geschaffen. Andere
Länder, die über solche Pläne verfügen (Kroatien, Frankreich, Litauen, Portugal
und Spanien), stützen ihre Begleitstrategie auf die Indikatoren des Projekts
EUROPLAN. Bulgarien und die Slowakei verfügen nicht über eine Begleitstrategie.
In den verbleibenden Ländern sind die Begleitstrategien in Erarbeitung
begriffen.
3.
Definition, Kodierung und
Bestandsaufnahme seltener Krankheiten
a.
Tätigkeiten der Europäischen Kommission
Handlungsziele:
Die
eindeutige Definition seltener Krankheiten ist eine Grundvoraussetzung für
wirksame Maßnahmen in diesem Bereich. Unter Nummer 3
der Empfehlung des Rates verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, für die
Zwecke der diesbezüglichen Arbeit auf Gemeinschaftsebene eine gemeinsame
Definition seltener Krankheiten anzuwenden, nach der seltene Krankheiten
nicht mehr als 5 von 10 000 Menschen betreffen. Auch ist es
wichtig, die Kodierung seltener Krankheiten in den Gesundheitssystemen rasch zu
verbessern. Die Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, sicherstellen zu
wollen, dass seltene Krankheiten in geeigneter Weise kodiert werden und in
allen Gesundheitsinformationssystemen auffindbar sind, und sie wollen aktiv zum
Aufbau einer leicht zugänglichen, ausbaufähigen Bestandsaufnahme seltener
Krankheiten in der Europäischen Union auf der Grundlage der Datenbank Orphanet
beitragen.[12] Beispiele für die Lage in verschiedenen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Definition seltener Krankheiten: · Schweden: Krankheiten oder Störungen, die weniger als 100 von 1 Mio. Menschen betreffen und die zu einer deutlichen Behinderung führen. · Finnland wendet die Definition an, nach der nicht mehr als eine von 2 000 Personen betroffen sein darf und nach der es sich um eine schwere oder eine zu Invalidität führende Krankheit handeln muss. · Dänemark verfügt nicht über eine amtliche Definition seltener Krankheiten. Die dänischen Gesundheitsbehörden neigen dazu, seltene Krankheit als solche zu definieren, wenn nicht mehr als 500 bis 1 000 Patienten der dänischen Bevölkerung hieran leiden. · Estland verfügt nicht über eine anerkannte, amtliche Definition seltener Krankheiten. Jedoch akzeptieren die Interessenträger die in der Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden genannte Definition der EU. · Belgien definiert seltene Krankheiten als lebensbedrohliche oder chronische Invalidität nach sich ziehende Krankheiten mit einer so geringen Prävalenz, dass spezielle, gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind, um sie zu bekämpfen. Als Richtschnur für die Prävalenz gilt, dass diese gering ist, wenn weniger als 5 von 10 000 Personen in der Europäischen Union hieran leiden.
b.
Tätigkeiten der Mitgliedstaaten
Die
Mitgliedstaaten, die Pläne oder Strategien angenommen haben, erfüllen die
EU-Definition für die Politik auf Unionsebene. Diejenigen Mitgliedstaaten, die
nicht über Pläne oder Strategien verfügen, haben in der Regel auch keine
amtliche Definition des Begriffs „seltene Krankheit“. Gegenwärtig
wenden alle Mitgliedstaaten die internationale Klassifikation der
Krankheiten (ICD-9 oder ICD-10) an, in der die meisten seltenen Krankheiten
nicht aufgeführt sind. Kürzlich beschlossen einige Mitgliedstaaten, parallel zu
der ICD-Nomenklatur oder als Pilotprojekt in ihren Gesundheitsstatistiken die
ORPHA-Codes (System zur Kodierung seltener Krankheiten, das für die Zwecke der
Orphanet-Datenbank erarbeitet wurde) einzuführen. Der EUCERD leistet im Rahmen
der Gemeinsamen Aktion Beiträge zu dem Entwurf der ICD-11 der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), um dafür zu sorgen, dass seltene Krankheiten
in den internationalen Nomenklaturen aufgeführt werden. Um
Informationen über seltene Krankheiten zu erheben und verfügbar zu machen,
unterstützt die Kommission gegenwärtig im Rahmen des Gesundheitsprogramms der
EU und unter Einbindung aller Mitgliedstaaten, entweder als Assoziations- und
Kooperationspartner, die Gemeinsame Aktion für das Orphanet[13].
Beim Orphanet handelt es sich um eine relationale Datenbank, die in sieben
Sprachfassungen verfügbar ist und Mehrfachabfragen ermöglicht und mit der das
Ziel verfolgt wird, Informationen zu mehr als 6 000 Krankheiten
miteinander zu verknüpfen. Für jedes Land gibt es außerdem eine eigene
Eingangsseite in der jeweiligen Landessprache.
4.
Erforschung seltener Krankheiten
a.
Tätigkeiten der Europäischen Kommission
Handlungsziele:
Nach Nummer 5.12 der Mitteilung und nach Ziffer III
der Empfehlung des Rates sind die Mitgliedstaaten und die Kommission
aufgefordert, sich zu bemühen, die Koordination der gemeinschaftlichen,
nationalen und regionalen Programme für seltene Krankheiten zu verbessern. Die
EU hat im Wege ihres Siebten Rahmenprogramms für Innovation und
technologische Entwicklung (RP 7) annähernd 120 Verbundforschungsprojekte
finanziert, die für den Bereich seltener Krankheiten von Belang sind.[14]
Diese mit einem Gesamtbudget von mehr als 620 Mio. EUR
ausgestatteten Projekte wurden in mehreren Krankheitsbereichen, z. B.
Neurologie, Immunologie, Krebs, Pneumologie und Dermatologie, durchgeführt.[15]
Aufgrund ihrer forschungspolitischen Tätigkeiten war die Europäische Kommission
außerdem die treibende Kraft für das Ergreifen von Initiativen mit dem Ziel,
die Erforschung auf europäischer und internationaler Ebene besser zu
koordinieren. Beispiele für nationale Programme zur Erforschung seltener Krankheiten In Deutschland wurde im September 2010 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die mögliche Ausweitung der 10 Netze, die im Jahr 2008 ihre Arbeit aufgenommen hatten, und für die Gründung neuer Netze veröffentlicht. Nach Auswertung von 39 Vorschlägen durch ein Prüfungsgremium aus internationalen Sachverständigen für seltene Krankheiten wählte das Bundesministerium für Bildung und Forschung 12 Netze für die Finanzierung aus, mit der im Jahr 2012 mit Mitteln in Höhe von mehr als 21 Mio. EUR begonnen wurde und die sich auf einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt. Im Rahmen weiterer Finanzierungsinitiativen, z. B. für das Nationale Genomforschungsnetz (NGFN), innovative Therapien, regenerative Medizin, Molekulardiagnostik, klinische Prüfungen und sonstige Initiativen, wurden zusätzlich Mittel zur Erforschung seltener Krankheiten in Höhe von etwa 20 Mio. EUR bereitgestellt. In Frankreich sind die Agence nationale de la recherche (Landesforschungsbehörde) (Grundlagenforschung) oder das Ministère des Affaires sociales et de la Santé (Ministerium für Soziales und Gesundheit) (klinische Forschung) oder beide (translationale Forschung) für die Ausschreibungen für Forschungsprojekte zuständig. Ausschreibungen für Projekte auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften gibt es ebenfalls. Forschungsmittel werden zudem von Patientenverbänden bereitgestellt. Die Grundlagenforschung, die klinische Forschung und die translationale Forschung werden fortwährend allgemein unterstützt, ohne dass national der Schwerpunkt auf eine bestimmte seltene Krankheit gelegt würde. Für die Forschung während des zweiten nationalen Plans (2011-2014) wurde ein Betrag in Höhe von 51 Mio. EUR bereitgestellt. In Kroatien gibt es keine genauen Daten zur Höhe der zweckgebundenen Mittel für die Erforschung seltener Krankheiten. Schätzungsweise dürften etwa 4 % der laufenden Forschungsprojekte in Kroatien im Zusammenhang mit seltenen Krankheiten stehen. Der
Schwerpunkt der Strategie der EU zur Finanzierung der Erforschung seltener
Krankheiten liegt darauf, Erkenntnisse über die Ursachen dieser Krankheiten zu
gewinnen, sowie auf ihrer Diagnose, Prävention und Behandlung. Die unter dem RP 7
in den Jahren 2012 und 2013 veröffentlichten Ausschreibungen im
Themenbereich „Gesundheit“ veranschaulichen diese Strategie, denn mehrfach ging
es hierbei um seltene Krankheiten[16].
Im Rahmen der von der EU finanzierten Verbundforschung kommen multidisziplinäre
Teams aus Universitäten, Forschungseinrichtungen, KMU, Industrie- und
Patientenverbänden aus ganz Europa und darüber hinaus zusammen. Die Verbundforschung
auf europäischer und internationaler Ebene ist insbesondere in einem Bereich
wie dem der seltenen Krankheiten wichtig, der durch kleine
Patientenpopulationen und eine geringe Mittelausstattung gekennzeichnet ist.
Ferner hat die EU mehr als 100 Einzelstipendien, Zuschüsse und
Schulungsnetze in diesem Bereich finanziert.[17] Das
von der EU finanzierte ERA-NET-Projekt E-RARE-2[18]
zielt darauf ab, die Koordinierung nationaler und regionaler
Forschungsprogramme zu entwickeln und zu stärken. Eine der Hauptmaßnahmen im
Rahmen des Projekts ist die Durchführung gemeinsamer transnationaler
Ausschreibungen. An diesen Ausschreibungen haben sich
Finanzierungseinrichtungen aus 13 EU- Mitgliedstaaten[19]
sowie der Türkei, Israel, Schweiz und Kanada beteiligt. Im Rahmen des
Vorläuferprojekts und des Projekts E-RARE-2 wurden zusammen mehr als
60 Forschungsprojekte finanziert. Gemeinsam mit
ihren nationalen und internationalen Partnern trieb die Europäische Kommission
Anfang 2011 die Einrichtung des International Rare Diseases Research
Consortium (IRDiRC)[20]
voran. Hauptzweck dieses internationalen Konsortiums zur Erforschung
seltener Krankheiten ist es, bis zum Jahr 2020 200 neue Therapien für
seltene Krankheiten und die Mittel zur Diagnose der meisten dieser Krankheiten
zu liefern, indem es auf globaler Ebene zur Erforschung seltener Krankheiten
anregt, diese besser koordiniert und die Ergebnisse maximiert. Ende 2013
hatte das IRDiRC mehr als 35 Mitgliedsorganisationen auf vier Kontinenten,
die sich der gemeinsamen Verwirklichung der Ziele der Initiative verschrieben
hatten. Die EU wird ihr
starkes Engagement für die Erforschung seltener Krankheiten und das IRDiRC im
Wege der finanziellen Förderung des Rahmenprogramms für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) fortsetzen. Während des nächsten,
sieben Jahre umfassenden Zeitraums wird die EU weiterhin Mittel zur Erforschung
seltener Krankheiten zum Nutzen von Patienten in Europa und der ganzen Welt
bereitstellen. Patientenregister
und Datenbanken stellen wichtige Instrumente für
die Forschungstätigkeit im Bereich seltener Krankheiten sowie zur Verbesserung
der Versorgung von Patienten und der Planung im Gesundheitswesen dar. Mit ihrer
Hilfe können Daten gebündelt werden, um eine ausreichende Stichprobengröße für
die epidemiologische und/oder klinische Forschung zu erhalten. Ferner sind sie
sehr wichtig, um die Durchführbarkeit klinischer Versuche zu bewerten, die
Planung geeigneter Versuche zu erleichtern und die Mitwirkung von Patienten zu
fördern. Sie können außerdem zur Messung der Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit
und Effizienz einer Behandlung genutzt werden. Ein Überblick über die Fragen im
Zusammenhang mit der Einrichtung, Verwaltung und Finanzierung der
wissenschaftlichen Zwecken dienenden Register wurde vom Orphanet[21]
veröffentlicht. Im
Januar 2014 gab es 588 Register für seltene Krankheiten, die sich
wie folgt verteilten: 62 europäische Register, 35 globale Register,
423 nationale Register, 65 regionale Register und 3 nicht näher
benannte Register. Die meisten dieser Register wurden von öffentlichen und
wissenschaftlichen Einrichtungen angelegt. Eine Minderzahl der Register wird
von Unternehmen der Pharma- oder Biotechnologie verwaltet, andere hingegen von
Patientenverbänden. Die mangelnde Interoperabilität der Register für seltene
Krankheiten beeinträchtigt ihr Potenzial ganz erheblich. Aus diesem Grund
entwickelt die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission
gegenwärtig eine Europäische Plattform für die Registrierung seltener
Krankheiten. Diese Plattform soll im Wesentlichen dazu dienen, allen
Interessenträgern einen zentralen Punkt für den Zugang zu Informationen zu den
Registern von Patienten mit seltenen Krankheiten zu bieten, neue und vorhandene
Register im Hinblick auf ihre Interoperabilität zu unterstützen, IT-Werkzeuge
zur Pflege erhobener Daten vorzusehen und die Tätigkeiten von
Überwachungsnetzen zu hosten.
b.
Tätigkeiten der Mitgliedstaaten
Einige Länder
verfügen über spezifische Programme zur Finanzierung der Forschung im Bereich
seltener Krankheiten. Zu den Ländern, die gegenwärtig Programme zur
Finanzierung der Erforschung seltener Krankheiten haben oder entsprechende
Ausschreibungen durchführen bzw. solche Programme und Ausschreibungen
durchgeführt haben, zählen Österreich, Frankreich, Deutschland, Ungarn,
Italien, die Niederlande, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich. Viele weitere
Länder unterstützen Projekte zur Erforschung seltener Krankheiten im Wege
allgemeiner Forschungsförderprogramme. Einige wenige Länder (z. B.
Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande und Spanien) haben oder
hatten außerdem spezifische Initiativen und Anreize vorgesehen, um die
Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Arzneimittel für seltene Leiden
und andere innovative Therapien auf nationaler Ebene zu fördern.
5.
Fachzentren und europäische
Referenznetze für seltene Krankheiten
a.
Tätigkeiten der Europäischen Kommission
In der
Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (2011)[22] sind
die Rechte der Patienten beim Zugang zu einer sicheren und hochwertigen
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU und die Grundsätze für
die Kostenerstattung geregelt. Die Richtlinie bietet eine tragfähige Grundlage
für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gesundheitsbehörden.
In einigen Vorschriften geht es um seltene Krankheiten. Nach Artikel 12
ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vorgesehen und es wird
darin auf die Kriterien und Bedingungen für Europäische Referenznetzwerke und
für Gesundheitsdienstleister Bezug genommen. Mit der
Richtlinie wird bezweckt, die bereits vorhandenen Fachzentren zu ermitteln und
die Gesundheitsdienstleister zur freiwilligen Mitwirkung an den künftigen
Europäischen Referenznetzwerken zu bewegen. Am
10. März 2014 legte die Kommission die Kriterien und Bedingungen fest, die
die Europäischen Referenznetzwerke erfüllen müssen, sowie die Kriterien und
Bedingungen, die die Gesundheitsdienstleister erfüllen
müssen, die sich um die Mitgliedschaft in einem Europäischen
Referenznetzwerk bewerben.[23],[24] Vor dem Erlass
der Richtlinie 2011/24/EU förderte die Kommission im Rahmen des
Gesundheitsprogramms der EU 10 spezifische europäische
Pilot-Referenznetzwerke für seltene Krankheiten. Die mit diesen Projekten
gewonnenen Erfahrungen haben dazu beigetragen, einen Rechtsrahmen zu
erarbeiten, und sie werden künftigen europäischen Referenznetzwerken von Nutzen
ein. Verzeichnis der europäischen Pilot-Referenznetzwerke für seltene Krankheiten: · Dyscerne: Europäisches Netzwerk der Referenzzentren für Dysmorphologie · ECORN CF: Europäische Zentren des Referenznetzwerks für zystische Fibrose · PAAIR: Patientenvereinigungen und internationales Register Alpha-1 · EPNET Europäisches Netzwerk für Porphyrien · EN-RBD Europäisches Netzwerk für seltene Blutgerinnungsstörungen, Netzwerk für Morbus Hodgkin im Kindesalter · NEUROPED: Europäisches Referenznetzwerk für seltene neurologische Erkrankungen im Kindesalter · EURO HISTIO NET: Referenznetzwerk für Langerhans-Zell-Histiozytose und assoziierte Syndrome in der EU · TAG: Gemeinsam gegen Genodermatosen · CARE NMD: Verbreitung und Anwendung der Standards für die Versorgung von Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie in Europa
b. Tätigkeiten der Mitgliedstaaten
Hinsichtlich der
Einrichtung von Fachzentren im Rahmen ihrer Systeme für die
Gesundheitsversorgung haben die Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Ansätze
verfolgt. Einige Länder – Frankreich, Dänemark, Spanien und das Vereinigte
Königreich – haben förmlich Fachzentren für seltene Krankheiten benannt.
Italien hat regional Fachzentren für seltene Krankheiten benannt. Die
Benennungskriterien sind von Land zu Land unterschiedlich, manchmal sogar von
Region zu Region innerhalb eines Landes, wenngleich diese Kriterien häufig im
Einklang mit den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses der Europäischen
Union für seltene Krankheiten (EUCERD) für Qualitätskriterien für Fachzentren
für seltene Krankheiten in den Mitgliedstaaten[25]
stehen. Eine Reihe von
Ländern verfügt über Fachzentren für seltene Krankheiten, die – obgleich sie
nicht amtlich benannt wurden – von den Behörden in unterschiedlichem Maß anerkannt
sind: Österreich, Belgien, Kroatien, die Tschechische Republik, Zypern,
Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, die Niederlande, Schweden und
Slowenien. Eine Reihe von
Ländern verfügt über Fachzentren für seltene Krankheiten, die aufgrund ihres
guten Rufes anerkannt sind und von denen sich einige selbst zu Fachzentren
erklärt haben: Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Portugal,
Polen, Rumänien und die Slowakische Republik.
6.
Zusammenführung des Fachwissens über
seltene Krankheiten auf europäischer Ebene
Handlungsziele: Nach
Ziffer V der Empfehlung des Rates sollen die Mitgliedstaaten das in
ihrem Land vorhandene Fachwissen über seltene Krankheiten zusammenführen und
die Zusammenführung dieses Wissens unterstützen. Die meisten Mitgliedstaaten
unterstützen die Zusammenführung des Fachwissens mit europäischen Partnern, um
den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf Diagnoseinstrumente und
medizinische Versorgung sowie Aufklärung und soziale Versorgung im Bereich
seltener Krankheiten zu fördern. Mehrere hiervon haben für die Schulung und
Ausbildung aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Information über
die zur Versorgung in diesen Fällen zur Verfügung stehenden Mittel gesorgt. Zur Unterstützung dieses
Prozesses kofinanzierte die Kommission kürzlich das Projekt „Bewährte
Verfahren bei seltenen Krankheiten“[26].
Hierbei handelt es sich um ein auf vier Jahre angelegtes Projekt (Januar 2013 ‑ Dezember 2016),
das aus dem Siebten Rahmenprogramm für Innovation und technologische
Entwicklung (RP 7) kofinanziert wird. Mit dem Projekt werden unter anderem
die folgenden wichtigen Ziele verfolgt: Erarbeitung von Standards und
transparenten verlässlichen Verfahren für die Entwicklung und Bewertung von
Leitlinien für die klinische Praxis im Bereich seltener Krankheiten und Konsensbildung
über eine innovative Methodik.
7.
Mitbestimmung von Patientenverbänden
a.
Tätigkeiten der Europäischen Kommission
Handlungsziele:
Nach Ziffer VI der Empfehlung des Rates sollen
die Mitgliedstaaten die Patientenverbände zu den Strategien für seltene
Krankheiten konsultieren und die Tätigkeiten der Patientenverbände fördern. Die
Einbindung der Patientenverbände in alle Aspekte der Erarbeitung von Strategien
für seltene Krankheiten ist sehr wichtig, um die Bedürfnisse der Patienten
festzustellen. Die Kommission unterstützt diesen Ansatz auf EU-Ebene, indem sie
die europäischen Dachorganisationen der Patientenverbände in verschiedenen
Maßnahmen, z. B. in Sachverständigengruppen und Fachausschüsse, einbindet.
Außerdem
hat die Kommission im Rahmen des Programms der EU den Patientenverbänden Finanzhilfen
gewährt.
b.
Tätigkeiten der Mitgliedstaaten
In
Europa schließen sich immer mehr Verbänden von Patienten, die an seltenen
Krankheiten leiden, zu nationalen Bündnissen zusammen. Nach Angaben von
Orphanet gab es Ende 2013 2 512 spezifische Verbände von
Patienten, die unter seltenen Krankheiten leiden, darunter 2 161 nationale,
213 regionale, 72 europäische und 61 internationale
Zusammenschlüsse. Alle
Mitgliedstaaten, die den Fragebogen beantwortet haben, führen einen aktiven
Dialog mit den Verbänden von Patienten, die unter seltenen Krankheiten leiden,
und zwar hauptsächlich indem sie die Patienten und Patientenvertreter zu
den Strategien gegen seltene Krankheiten konsultieren.
8.
Verwaltung und europäische Koordinierung
Handlungsziele: In der
Mitteilung heißt es unter Nummer 7, dass die Kommission von einem
Beratenden Ausschuss für seltene Krankheiten unterstützt werden sollte. Ein solcher Ausschuss wurde mit
Erlass des Beschlusses der Kommission vom 30. November 2009 zur
Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission für seltene Krankheiten
(Beschluss 2009/872/EG)[27]
eingesetzt. Der Ausschuss bewirkte mit seiner Arbeit, dass fünf Gruppen von
Empfehlungen und eine Stellungnahme angenommen wurden, dass zweimonatlich ein
Mitteilungsblatt veröffentlicht und jährlich ein Bericht über den aktuellen
Stand der Tätigkeiten im Bereich seltener Erkrankungen in Europa (Annual Report
on the State of the Art of Rare Diseases Activities in Europe) herausgegeben
wird, in dem die Tätigkeiten auf der Ebene der Mitgliedstaten und der EU sowie
weltweit beschrieben werden. Der Ausschuss wurde kürzlich
durch die Expertengruppe der Kommission für seltene Krankheiten[28]
ersetzt; dies geschah im Einklang mit der Rahmenregelung für Expertengruppen
der Kommission: horizontale Bestimmungen und öffentliches Register[29]. Die Expertengruppe setzt sich aus
Vertretern der Mitgliedstaaten sowie aus Vertretern von
Patientenorganisationen, von europäischen Verbänden der Hersteller von
relevanten Produkten oder Dienstleistungen und von europäischen Berufsverbänden
oder von wissenschaftlichen Gesellschaften sowie aus als Experten ernannten
Personen zusammen. Die Hauptaufgabe der Expertengruppe ist es, die Kommission
bei der Durchführung von Unionsmaßnahmen im Bereich seltener Krankheiten zu
beraten, was auch die Ausarbeitung von Rechtsinstrumenten, Strategiepapieren,
Leitlinien und Empfehlungen umfasst.
9.
Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der
qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Bereich seltener Krankheiten
a.
Die Verordnung über Arzneimittel für
seltene Leiden
Um
auf ein Problem der öffentlichen Gesundheit zu reagieren und um die Erforschung
und Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Leiden anzuregen, erließ die EU
die Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden, mit der Anreize für die
Entwicklung solcher Arzneimittel gegeben werden sollen. In der Verordnung (EG)
Nr. 141/2000[30]
des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein zentrales Verfahren zur
Ausweisung von Arzneimitteln für seltene Leiden festgelegt und es werden darin
Anreize für die Erforschung und Entwicklung sowie das Inverkehrbringen von
Arzneimitteln für seltene Krankheiten vorgesehen. Bis
Januar 2014 hatte die Europäische Kommission mehr als 90 Arzneimittel
für seltene Leiden zugelassen. Als ebenso wichtig ist zu erwähnen, dass die
Europäische Kommission mehr als 1 000 Produkte als Arzneimittel für
seltene Leiden[31]
ausgewiesen hat. Die Investoren, die diese Produkte entwickeln, profitieren von
den Anreizen, etwa von der Unterstützung bei der Erstellung des Prüfplans.
Diese Unterstützung dürfte der Entwicklung und Zulassung innovativer
Arzneimittel zum Nutzen der Patienten förderlich sein. In
den letzten Jahren ist die Zahl der Ausweisungen gestiegen, während die Zahl
der Zulassungen weitgehend unverändert blieb (7 Zulassungen im
Jahr 2013, 10 Zulassungen im Jahr 2012).
b.
Leichterer Zugang zu Arzneimitteln für
seltene Leiden
Trotz
der Anreize sind zugelassene Arzneimittel für seltene Leiden nicht in allen Mitgliedstaaten
der EU verfügbar und der Zugang der Patienten zu solchen Arzneimitteln ist
nicht in allen Mitgliedstaaten der EU gleich. Darüber hinaus wurde
festgestellt, dass es zu großen Verzögerungen bei der Verfügbarmachung kommt.
Daher haben die Mitgliedstaaten und die Kommission ein Projekt zur
Koordinierung der Investitionen für die Bewertung neuer Arzneimittel und für
den Austausch von Informationen und Erkenntnissen[32]
begonnen. Obgleich
die Entscheidungen über die Preisgestaltung und die Erstattung ausschließlich
in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, sehen sich diese häufig der
großen Herausforderung gegenüber, Patienten, deren medizinische Bedürfnisse
offensichtlich nicht erfüllt werden, den Zugang zu erschwinglichen, wertvollen
Arzneimitteln nachhaltig zu ermöglichen. Sich dieser Herausforderung zu
stellen, kann sogar noch mehr Probleme aufwerfen, wenn die Zahl der betroffenen
Patienten beschränkt ist und wenn die möglichen Behandlungen, mit denen sich
die unerfüllten medizinischen Bedürfnisse erfüllen ließen, kaum verfügbar und
teuer sind, wie dies häufig bei seltenen Krankheiten und bei Arzneimitteln für
seltene Leiden der Fall ist.
Die
Arbeitsgruppe für das Verfahren für den koordinierten Zugang zu Arzneimitteln
für seltene Leiden (Mechanism of Coordinated Access to Orphan Medicinal
Products) im Rahmen des Prozesses zum Thema „Verantwortung der Unternehmen im
Bereich Arzneimittel“
Die
Arbeitsgruppe[33]
sollte in erster Linie prüfen, wie man Patienten, die an einer seltenen
Krankheit leiden, unter realen Bedingungen Zugang zu Arzneimitteln für seltene
Leiden verschaffen kann. Die wichtigste Empfehlung dieser Arbeitsgruppe
lautete, dass man ein koordiniertes Verfahren erarbeiten solle, an dem sich
Mitgliedstaaten und Investoren freiwillig beteiligten, um den Wert eines
Arzneimittels für seltene Leiden zu beurteilen, was auf der Grundlage eines
transparenten Werterahmens geschehen könne; damit werde der Austausch von
Informationen unterstützt, was wiederum dazu beitrage, auf der Ebene der
Mitgliedstaaten fundierte Entscheidungen über die Preisgestaltung und die
Erstattung zu ermöglichen. Dies dürfte dazu führen, dass die Kostenträger
vernünftigere Preise zahlen, die Marktbedingungen für die Branche
vorhersehbarer sind und sich der Zugang für die Patienten gerechter gestaltet.[34]
c.
Reihenuntersuchungen der Bevölkerung auf
seltene Krankheiten
Handlungsziele: In der
Mitteilung verpflichtet sich die Kommission unter Nummer 5 zu einer Bewertung
derzeitiger Strategien für Reihenuntersuchungen in der Bevölkerung
(einschließlich Neugeborener). Die Kommission hatte einen
Bericht über die Verfahren für die Reihenuntersuchung Neugeborener auf seltene
Leiden in Auftrag gegeben, die in allen Mitgliedstaaten der EU durchgeführt
werden; darin soll auch die Anzahl der Zentren angegeben werden, die Anzahl der
einer Reihenuntersuchung unterzogenen Kleinkinder soll geschätzt werden, die Anzahl
der Leiden soll geschätzt werden, auf die sich die Reihenunteruntersuchungen
Neugeborener erstrecken, und es sollen die Gründe für die Auswahl dieser Leiden
angegeben werden[35]. Die
meisten Mitgliedstaaten, auf die sich dieser Bericht erstreckt, haben eine
Einrichtung geschaffen, die die Reihenuntersuchungen Neugeborener
beaufsichtigt. Die Anzahl der untersuchten Krankheiten ist von Mitgliedstaat
zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und reicht von einer Krankheit in
Finnland bis zu 29 Krankheiten in Österreich. Auf
der Grundlage dieses Berichts nahm der Sachverständigenausschuss der EU für
seltene Krankheiten eine Stellungnahme zu den möglichen Bereichen für eine europäische Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Reihenuntersuchung Neugeborener [36] an.
10.
Die globale
Dimension der Politik im Bereich seltener Krankheiten
Handlungsziele: Mit der Mitteilung wird bezweckt,
die Zusammenarbeit im Bereich seltener Krankheiten auf internationaler Ebene
mit allen interessierten Ländern und in enger Abstimmung mit der
Weltgesundheitsorganisation zu fördern. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
gelten als führend bei der Konzipierung von Maßnahmen im Bereich seltener
Krankheiten. Die von der EU und in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen
haben in außereuropäischen Ländern die Entwicklungen in diesem Bereich
beeinflusst, und die politischen und technischen Entwicklungen in der
Europäischen Union haben sich außerdem erheblich auf die Politik anderer Länder
im Bereich seltener Krankheiten ausgewirkt. Außereuropäische Länder haben mehrere spezifische Maßnahmen
aufgegriffen - manchmal aufgrund der Unterrichtung über diese Maßnahmen im
Internet, wie dies beim Orphanet der Fall ist, das online Informationen in
sieben Sprachfassungen veröffentlicht und sich als eine wahrhaft globale
Informationsquelle etabliert hat. Im Rahmen anderer Initiativen werden weltweit
tätige, internationale Organisationen bei ihrer Arbeit im Zusammenhang mit
seltenen Krankheiten unterstützt – so wirkt z. B. der EUCERD im Rahmen der
Gemeinsamen Aktion an der Aktualisierung der internationalen Klassifikation der
Krankheiten (ICD-10) mit. Das
internationale Konsortium für die Erforschung seltener Krankheiten[37] ist ein ausgezeichnetes Beispiel für
die von der Europäischen Kommission veranlasste, internationale Zusammenarbeit. Die Politik der Europäischen Kommission im Bereich
seltener Krankheiten hat auch von den Leistungen der Politik anderer Länder
profitiert.
11.
Fazit und Vorschläge für die Zukunft
Wie es in der Empfehlung des Rates heißt, sollte in
dem Bericht über die Durchführung der Empfehlung geprüft werden, inwieweit die
vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind und ob es weiterer Maßnahmen bedarf, um
die Lebensumstände der an seltenen Krankheiten leidenden Patienten und ihrer
Familien zu verbessern. Seit
der Annahme der Mitteilung der Kommission im
Jahr 2008 und der Empfehlung des Rates im Jahr 2009 hat die
Europäische Union schon viel getan, um die
Zusammenarbeit zu fördern, damit die Lebensumstände
der an seltenen Krankheiten leidenden Menschen verbessert werden.
Im Großen und Ganzen wurden die Ziele der Mitteilung
der Kommission und der Empfehlung des Rates erreicht. Beide haben dazu
gedient, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, den
Mitgliedstaaten und allen einschlägigen Interessenträgern zu stärken. Die Kommission hat den Austausch von Erfahrungen
gefördert, um den Mitgliedstaaten zu helfen, eigene nationale Pläne oder
Strategien im Bereich seltener Krankheiten zu erarbeiten. Dies hat einer ganzen Reihe von Mitgliedstaaten
geholfen, spezifische Pläne im Bereich seltener Krankheiten zu erstellen:
Inzwischen verfügen 16 Mitgliedstaaten über Pläne im Bereich seltener
Krankheiten (während es im Jahr 2008 lediglich vier waren), und eine
beträchtliche Zahl von Mitgliedstaaten wird demnächst einen solchen Plan annehmen.
Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei diesen Bemühungen bleibt ein
wichtiges, vorrangiges Anliegen für die Arbeit der Kommission in diesem
Bereich. Trotz der ermutigenden Fortschritte muss noch viel
getan werden, um sicherzustellen, dass Menschen, die an einer seltenen
Krankheit leiden, in der gesamten EU die richtige Diagnose und die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Es gibt nach wie vor Mitgliedstaaten, die immer noch nicht über einen
nationalen Plan oder eine nationale Strategie verfügen. In denjenigen
Mitgliedstaaten, die nicht über einen nationalen Plan oder eine nationale
Strategie verfügen, wurde mit der Durchführung erst kürzlich begonnen, und
diese bedarf der Begleitung. Aus
diesem Grund spielt die Thematik der seltenen Krankheiten in dem neuen
Gesundheitsprogramm und dem neuen Rahmenprogramm der EU für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“ eine wichtige Rolle. Um die Mitgliedstaaten
weiterhin zu unterstützen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die koordinierende
Rolle der EU bei der Erarbeitung der Politik der EU im Bereich
seltener Krankheiten soll beibehalten und die Mitgliedstaaten sollen bei
ihren Tätigkeiten auf nationaler Ebene weiterhin unterstützt werden.
Die
Erarbeitung hochwertiger nationaler Pläne und Strategien im Bereich seltener
Krankheiten soll in der Europäischen Union weiterhin gefördert werden.
Das Internationale
Konsortium für die Erforschung seltener Krankheiten und die unter
seiner Federführung konzipierten Initiativen sollen weiterhin unterstützt
werden.
Die geeignete
Kodierung seltener Krankheiten soll weiterhin gewährleistet werden.
Die Arbeit
daran, die Ungleichheit zwischen der Versorgung von Patienten, die
an einer seltenen Krankheit leiden, und von Patienten, die an einer
häufiger vorkommenden Erkrankung leiden, zu verringern, soll fortgesetzt
werden, und die Initiativen zur Förderung des gleichen Zugangs zu Diagnose
und Behandlung sollen weiterhin gefördert werden.
Die
aufgeklärte Mitbestimmung der Patienten soll bei allen Aspekten der
Gestaltung der Politik im Bereich seltener Krankheiten weiterhin gefördert
werden.
Die
Tätigkeiten zur besseren Aufklärung der Öffentlichkeit über seltene
Krankheiten und das Handeln der EU in diesem Bereich sollen fortgesetzt
werden.
Die
Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung soll genutzt werden, um die europäischen
Referenznetze für seltene Krankheiten zusammenzubringen. Die
Erarbeitung eines Instrumentariums, das die Kooperation und
Interoperabilität der europäischen Referenznetze für seltene
Krankheiten erleichtert, soll gefördert werden.
Die
Entwicklung und Anwendung von Online-Gesundheitsdiensten im Bereich
seltener Krankheiten soll angeregt werden.
Die
europäische Plattform zur Registrierung seltener Krankheiten soll
eingeführt und weiterhin unterstützt werden.
Im Rahmen der Initiative im
Bereich seltener Krankheiten soll weiterhin weltweit eine Rolle gespielt
und mit wichtigen internationalen Interessenträgern zusammengearbeitet
werden.
Die Auffassungen,
die die Mitgliedstaaten und die Interessenträger im Rahmen der Expertengruppe
der Kommission für seltene Krankheiten äußern, werden ebenfalls berücksichtigt. [1] KOM(2008) 679 endgültig vom 11. November 2008. [2] ABl. C 151 vom 3.7.2009, S. 7. [3] ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45. [4] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:166:0001:0123:de:PDF. [5] http://aei.pitt.edu/5792/ [6] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:018:0001:0005:de:PDF. [7] http://www.eucerd.eu/?page_id=15. [8]
http://www.eucerd.eu/wp-content/uploads/2013/06/EUCERD_Recommendations_Indicators_adopted.pdf. [9] http://www.orpha.net/actor/cgi-bin/OAhome.php?Ltr=EuropaNews. [10] http://www.europlanproject.eu/_newsite_986989/index.html. [11] http://ec.europa.eu/eahc/projects/database.html?prjno=20112201. [12] http://www.orpha.net/consor/cgi-bin/index.php. [13] http://ec.europa.eu/eahc/projects/database.html?prjno=20102206. [14] Diese Zahl bezieht sich auf die Forschung, die unter dem Themenbereich
„Gesundheit“ des Programms „Zusammenarbeit“ des RP 7 (2007-2013)
finanziert wurde. [15] Eine aktuelle Veröffentlichung mit Angaben zur Finanzierung der
Erforschung seltener Krankheiten durch die EU ist unter folgender
Internetadresse zu finden: http://ec.europa.eu/research/health/pdf/rare-diseases-how-europe-meeting-challenges_en.pdf.
[16] In den Ausschreibungen, die in den Jahren 2012 und 2013 im
Themenbereich „Gesundheit“ des RP 7 durchgeführt wurden, ging es im
Bereich seltener Krankheiten thematisch um Folgendes: Unterstützung
der internationalen Erforschung seltener
Krankheiten; klinischer Nutzen der Anwendung von „-omik“-Technologien
zur besseren Diagnose von seltenen Krankheiten; Datenbanken,
Biobanken und zentrale Einrichtungen für die klinische Bioinformatik betreffend
seltene Krankheiten; präklinische
und klinische Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Leiden; Beobachtungsversuche
im Zusammenhang mit seltenen Krankheiten; bewährte Verfahren und
Wissensaustauch im Rahmen des klinischen Managements seltener Krankheiten
(2012) und Entwicklung von bildgebenden Technologien für therapeutische
Maßnahmen im Zusammenhang mit seltenen Krankheiten; neue Methoden für klinische
Versuche betreffend kleine Populationsgruppen (2013). [17] Diese Tätigkeiten wurden aus dem spezifischen Programm „Menschen“ des
RP 7 (Marie-Curie-Maßnahmen) und dem spezifischen Programm „Ideen“ des RP 7
(Europäischer Forschungsrat) finanziert. Nähere Angaben hierzu unter http://ec.europa.eu/research/mariecurieactions
und unter http://erc.europa.eu. [18] Nähere Angaben hierzu sind der Website zum Projekt E-RARE-2 zu
entnehmen: http://www.e-rare.eu [19] Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn,
Italien, Lettland, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien und Spanien. [20] Nähere Angaben hierzu sind der Website des IRDiRC zu entnehmen: http://www.irdirc.org. [21] http://www.orpha.net/orphacom/cahiers/docs/GB/Registries.pdf. [22] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:de:PDF. [23]ABl. L 147 vom 17.5.2014, S. 71. [24]ABl. L 147 vom 17.5.2014, S. 79. [25] http://www.eucerd.eu/?post_type=document&p=1224. [26] http://www.rarebestpractices.eu/. [27] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:315:0018:0021:DE:PDF. [28] http://ec.europa.eu/health/rare_diseases/docs/dec_expert_group_2013_de.pdf. [29] http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/PDF/C_2010_DE.pdf. [30] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:018:0001:0005:de:PDF. [31] http://ec.europa.eu/health/human-use/orphan-medicines/index_en.htm. [32]http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/healthcare/competitiveness/process_on_corporate_responsibility/platform_access/index_en.htm#h2-2.
[33]http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/healthcare/competitiveness/process_on_corporate_responsibility/platform_access/index_en.htm#h2-2.
[34] Nachdem die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit im Jahr 2013 beendet
hatte, verfolgten einige ihrer Mitglieder weiterhin die Diskussion über die
Initiative des Ausschusses für die Bewertung von Arzneimitteln (MEDEV, eine
informelle Sachverständigengruppe der Träger der gesetzlichen
Krankenversicherung in Europa), um die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe in
die Praxis umzusetzen und Pilotprojekte zu konzipieren. [35] http://ec.europa.eu/eahc/news/news104.html. [36]
http://www.eucerd.eu/wp-content/uploads/2013/07/EUCERD_NBS_Opinion_Adopted.pdf. [37] Nähere Angaben hierzu enthält die Website des IRDiRC: http://www.irdirc.org.