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Document C2017/189/16

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8440 — Dupont/FMC (Health and Nutrition business)) (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 189 vom 15.6.2017, p. 52–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 189/52


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8440 — Dupont/FMC (Health and Nutrition business))

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 189/16)

    1.

    Am 7. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen E.I. du Pont de Nemours and Company („DuPont“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Sparte Gesundheit und Ernährung (Health and Nutrition: „H&N“) des Unternehmens FMC Corporation („FMC“, USA); diese Sparte umfasst Texturiermittel für Lebensmittel sowie pharmazeutische Hilfsstoffe (mit Ausnahme des Omega-3-Geschäfts von FMC).

    Das Vorhaben ist Teil einer zwischen DuPont und FMC am 31. März 2017 geschlossenen Vereinbarung über die Übernahme und Veräußerung von Vermögenswerten, derzufolge FMC im Einklang mit den Veräußerungsverpflichtungen, die DuPont und The Dow Chemical Company („Dow“) im EU-Fusionskontrollverfahren zur Prüfung des geplanten Zusammenschlusses von Dow und DuPont (Sache M.7932) eingegangen sind, bestimmte Tätigkeiten von DuPont übernimmt.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    DuPont ist ein diversifiziertes Chemieunternehmen mit Sitz in den USA. Es ist die oberste Muttergesellschaft der DuPont-Gruppe, die auf dem Gebiet der Erforschung, Entwicklung und Produktion sowie des Vertriebs und Verkaufs einer Vielzahl von chemischen Erzeugnissen, Polymeren, Agrochemikalien, Saatgut, Lebensmittelzutaten und anderen Materialien tätig ist. Seine Sparte Ernährung und Gesundheit produziert und liefert Produkte zur Verbesserung der Sicherheit, des Nährwerts, der Textur und der Haltbarkeit von Lebensmitteln, Getränken, Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln,

    Dow, ein diversifiziertes Chemieunternehmen mit Sitz in den USA, ist die oberste Muttergesellschaft der Dow-Gruppe, die in den Bereichen Kunststoffe und Chemikalien, Agrarchemie sowie Kohlenwasserstoff- und Energieprodukte und -dienstleistungen tätig ist. Im Bereich Ernährung und Gesundheit hat Dow eine geringere Marktpräsenz,

    FMC ist ein in den USA ansässiges Spezialchemie-Unternehmen, das weltweit Produkte für Landwirtschaft, Industrie und Verbraucher anbietet. Die Geschäftstätigkeit gliedert sich in drei Segmente: i) Agricultural Solutions (Lösungen für die Landwirtschaft), ii) H&N (Gesundheit und Ernährung) und iii) Lithium. Die H&N-Sparte von FMC besteht aus drei Produktbereichen — Nutritional Ingredients (Lebensmittelzutaten), Health Excipients (pharmazeutische Hilfsstoffe) und Functional Health Ingredients (funktionelle Inhaltsstoffe).

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8440 — DuPont/FMC (Health and Nutrition business) per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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