This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C2017/189/16
Prior notification of a concentration (M.8440 — DuPont/FMC (Health and Nutrition business)) (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8440 — Dupont/FMC (Health and Nutrition business)) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8440 — Dupont/FMC (Health and Nutrition business)) (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 189 vom 15.6.2017, p. 52–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 189/52 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8440 — Dupont/FMC (Health and Nutrition business))
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2017/C 189/16)
1. |
Am 7. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen E.I. du Pont de Nemours and Company („DuPont“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Sparte Gesundheit und Ernährung (Health and Nutrition: „H&N“) des Unternehmens FMC Corporation („FMC“, USA); diese Sparte umfasst Texturiermittel für Lebensmittel sowie pharmazeutische Hilfsstoffe (mit Ausnahme des Omega-3-Geschäfts von FMC). Das Vorhaben ist Teil einer zwischen DuPont und FMC am 31. März 2017 geschlossenen Vereinbarung über die Übernahme und Veräußerung von Vermögenswerten, derzufolge FMC im Einklang mit den Veräußerungsverpflichtungen, die DuPont und The Dow Chemical Company („Dow“) im EU-Fusionskontrollverfahren zur Prüfung des geplanten Zusammenschlusses von Dow und DuPont (Sache M.7932) eingegangen sind, bestimmte Tätigkeiten von DuPont übernimmt. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8440 — DuPont/FMC (Health and Nutrition business) per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).