Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62020TN0462

    Rechtssache T-462/20: Klage, eingereicht am 16. Juli 2020 — ZU/Kommission

    ABl. C 329 vom 5.10.2020, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.10.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 329/16


    Klage, eingereicht am 16. Juli 2020 — ZU/Kommission

    (Rechtssache T-462/20)

    (2020/C 329/34)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: ZU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidungen der Anstellungsbehörde vom 5. September 2019, mit der für seine Verteidigung relevante Informationen verweigert wurden, und vom 6. April 2020, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    die Beklagte zur Zahlung eines Betrags von 50 000 Euro als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden, zuzüglich Zinsen in der gesetzlichen Höhe bis zur vollständigen Zahlung, zu verurteilen; und

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:

    1.

    Verletzung der Verteidigungsrechte des Klägers und seines Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

    2.

    Offensichtlicher Fehler der Anstellungsbehörde bei der Würdigung des Gegenstands der Beschwerde, da ein wesentlicher Grund weggelassen und die Wahrscheinlichkeit der Änderung der rechtlichen Situation des Beschwerdeführers missachtet worden sei.


    Top