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Document 62019TN0365

    Rechtssache T-365/19: Klage, eingereicht am 17. Juni 2019 — Capraro/Parlament

    ABl. C 263 vom 5.8.2019, p. 65–65 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.8.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 263/65


    Klage, eingereicht am 17. Juni 2019 — Capraro/Parlament

    (Rechtssache T-365/19)

    (2019/C 263/70)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Klägerin: Patrizia Capraro (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Paniz)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Mitteilung der Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments für nichtig zu erklären, mit der der Beschluss Nr. 14/2018 vom 12. Juli 2018 des Präsidiums der Abgeordnetenkammer und/oder der Beschluss Nr. 6/2018 des Präsidentschaftsrats des Senats der Republik angenommen wurde, und jedenfalls

    die Neufestlegung und Neuberechnung des vom Europäischen Parlament gezahlten Ruhegehalts auf Lebenszeit für nichtig zu erklären,

    infolgedessen festzustellen, dass sie insoweit Anspruch auf Fortzahlung des fraglichen Ruhegehalts auf Lebenszeit hat, als der Ruhegehaltsanspruch auf der Grundlage der vor dem Beschluss Nr. 14/2018 des Präsidiums der Abgeordnetenkammer und/oder dem Beschluss Nr. 6/2018 des Präsidentschaftsrats des Senats der Republik geltenden Rechtsvorschriften erworben worden ist und weiterhin erworben wird, und das Europäische Parlament zu verurteilen, an sie alle rechtswidrig einbehaltenen Summen zuzüglich Inflationsausgleichs und gesetzlicher Zinsen ab dem Zeitpunkt der Einbehaltung bis zur Begleichung zu zahlen, sowie

    das Europäische Parlament zu verurteilen, dem zu erlassenden Urteil nachzukommen und das ursprüngliche Ruhegehalt auf Lebenszeit sofort und vollständig wiederherzustellen und alle Schäden zu ersetzen, wenn und soweit sie der Klägerin geschuldet sind,

    jedenfalls die vollständige Erstattung der Auslagen, der Anwaltskosten zuzüglich Mehrwertsteuer, Anwaltskasse und pauschalem Aufwandersatz.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-345/19, Santini/Parlament


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