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Document 62018CN0084
Case C-84/18 P: Appeal brought on 6 February 2018 by Sophie Montel against the judgment of the General Court (Sixth Chamber) delivered on 29 November 2017 in Case T-634/16, Montel v Parliament
Rechtssache C-84/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 6. Februar 2018 von Sophie Montel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. November 2017 in der Rechtssache T-634/16, Montel/Parlament
Rechtssache C-84/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 6. Februar 2018 von Sophie Montel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. November 2017 in der Rechtssache T-634/16, Montel/Parlament
ABl. C 161 vom 7.5.2018, p. 17–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.5.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 161/17 |
Rechtsmittel, eingelegt am 6. Februar 2018 von Sophie Montel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. November 2017 in der Rechtssache T-634/16, Montel/Parlament
(Rechtssache C-84/18 P)
(2018/C 161/20)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Sophie Montel (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Sauveur)
Andere Parteien des Verfahrens: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das angefochtene Urteil aufzuheben und dementsprechend |
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den am 6. Juli 2016 zugestellten Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 24. Juni 2016, dem zufolge „ein Betrag von 77 276,42 Euro zu Unrecht an Frau Sophie Montel gezahlt wurde“ und mit dem der zuständige Anweisungsbefugte und der Rechnungsführer des Organs angewiesen wurden, diesen Betrag zurückzufordern, aufzuheben; |
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zugleich die vom Generaldirektor für Finanzen am 4. Juli 2016 unterzeichnete Belastungsanzeige Nr. 2016-897 für nichtig zu erklären; |
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im Hinblick auf den Betrag, der ihr zuzuerkennen ist als Ersatz ihres immateriellen Schadens, der aus den vor jeglichem Abschluss der Untersuchung verbreiteten ungerechtfertigten Vorwürfen, der Schädigung ihres Rufs und der durch den angefochtenen Beschluss hervorgerufenen ganz erheblichen Beeinträchtigung ihres privaten und politischen Lebens entstanden ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden; |
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im Hinblick auf den ihr als Verfahrenskosten zuzuerkennenden Betrag nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden; |
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dem Europäischen Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1. |
Unzuständigkeit des Urhebers des Rechtsakts
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2. |
Verstoß gegen den Grundsatz „electa una via“
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3. |
Verletzung der Verteidigungsrechte
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4. |
Beweislastumkehr
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5. |
Unzureichende Begründung
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6. |
Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes
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7. |
Verstoß gegen die bürgerlichen Rechte der parlamentarischen Assistenten
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8. |
Diskriminierende Behandlung, „fumus persecutionis“ und Ermessensmissbrauch
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9. |
Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Abgeordneten
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10. |
Fehlen einer tatsächlichen Grundlage
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11. |
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
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