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Document 62015FA0112
Case F-112/15: Judgment of the Civil Service Tribunal (Single Judge) of 20 July 2016 — HL v Commission (Civil service — Officials — Article 45 of the Staff Regulations — 2014 promotion exercise — General implementing provisions for Article 45 of the Staff Regulations — List of officials proposed for promotion by the Directors-General and heads of service — Omission of the applicant’s name — Possibility of challenging before the Joint Promotion Committee the list of officials proposed for promotion — Consideration of the comparative merits of the officials eligible for promotion — Opinions adopted by a joint body — Obligation to state grounds)
Rechtssache F-112/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 20. Juli 2016 — HL/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Art. 45 des Statuts — Beförderungsverfahren 2014 — Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts — Verzeichnis der von den Generaldirektoren und Dienststellenleitern zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten — Fehlen des Namens des Klägers — Möglichkeit, vor dem paritätischen Beförderungsausschuss gegen das Verzeichnis der zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten vorzugehen — Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten — Von einem paritätischen Organ abgegebene Stellungnahmen — Begründungspflicht)
Rechtssache F-112/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 20. Juli 2016 — HL/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Art. 45 des Statuts — Beförderungsverfahren 2014 — Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts — Verzeichnis der von den Generaldirektoren und Dienststellenleitern zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten — Fehlen des Namens des Klägers — Möglichkeit, vor dem paritätischen Beförderungsausschuss gegen das Verzeichnis der zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten vorzugehen — Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten — Von einem paritätischen Organ abgegebene Stellungnahmen — Begründungspflicht)
ABl. C 364 vom 3.10.2016, p. 34–34
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 364/34 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 20. Juli 2016 — HL/Kommission
(Rechtssache F-112/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 45 des Statuts - Beförderungsverfahren 2014 - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts - Verzeichnis der von den Generaldirektoren und Dienststellenleitern zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten - Fehlen des Namens des Klägers - Möglichkeit, vor dem paritätischen Beförderungsausschuss gegen das Verzeichnis der zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten vorzugehen - Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten - Von einem paritätischen Organ abgegebene Stellungnahmen - Begründungspflicht))
(2016/C 364/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: HL (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Rata)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser, G. Berscheid und A.-A. Gilly)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger nicht in das Verzeichnis der im Rahmen des jährlichen Beförderungsverfahrens 2014 beförderten Beamten aufzunehmen
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
HL trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen. |