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Document 62011TN0043
Case T-43/11: Action brought on 25 January 2011 — Singapore Airlines and Singapore Airlines Cargo PTE v Commission
Rechtssache T-43/11: Klage, eingereicht am 25. Januar 2011 — Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo PTE/Kommission
Rechtssache T-43/11: Klage, eingereicht am 25. Januar 2011 — Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo PTE/Kommission
ABl. C 89 vom 19.3.2011, p. 21–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.3.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 89/21 |
Klage, eingereicht am 25. Januar 2011 — Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo PTE/Kommission
(Rechtssache T-43/11)
2011/C 89/43
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: Singapore Airlines Ltd und Singapore Airlines Cargo PTE Ltd (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Kallaugher, J. P. Poitras, J. R. Calzado und É. Barbier de la Serre)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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den Beschluss der Kommission vom 9. November 2010 in der Sache COMP/39.258 — Luftfracht für nichtig zu erklären, |
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ergänzend dazu oder hilfsweise, die gegen sie verhängte Geldbuße herabzusetzen, und |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerinnen bringen sechs Klagegründe vor:
1. |
Mit ihrem ersten Klagegrund machen sie geltend, dass der Beschluss wesentliche Formvorschriften verletze. Dazu gehörten:
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2. |
Mit ihrem zweiten Klagegrund machen sie geltend, dass der Beschluss mit einer Reihe von Sachverhaltsirrtümern und Rechtsfehlern bei der Anwendung von Art. 101 AEUV in Bezug auf die Art und die Reichweite des behaupteten „Kartells“ behaftet sei, da
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3. |
Mit ihrem dritten Klagegrund machen sie geltend, die Kommission habe durch die Anwendung von Art. 101 AEUV auf Verhalten im Zusammenhang mit Verkäufen, die ausländischen Rechtsordnungen unterlägen, Sachverhaltsirrtümer und Rechtsfehler begangen, da
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4. |
Mit ihrem vierten Klagegrund machen sie geltend, die Kommission habe eine Reihe von Fehlern begangen, indem sie die behauptete Zuwiderhandlung der Singapore Airlines Cargo PTE Ltd zugeschrieben habe, da
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5. |
Mit ihrem fünften Klagegrund machen sie geltend, die Kommission habe ihre Verpflichtung verletzt, alle Gesichtspunkte des Falles gemäß dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung sorgfältig und unparteiisch zu prüfen. |
6. |
Mit ihrem sechsten Klagegrund machen sie geltend, dass der Beschluss mit mehreren Sachverhaltsirrtümern und Rechtsfehlern bei der Berechnung der ihnen auferlegten Geldbuße behaftet sei, da
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