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Document 62011CN0554

    Rechtssache C-554/11 P: Rechtsmittel des Internationalen Hilfsfonds eV gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. September 2011 in der Rechtssache T-141/05 RENV, Internationaler Hilfsfonds eV gegen Europäische Kommission, eingelegt am 2. November 2011

    ABl. C 25 vom 28.1.2012, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.1.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 25/32


    Rechtsmittel des Internationalen Hilfsfonds eV gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. September 2011 in der Rechtssache T-141/05 RENV, Internationaler Hilfsfonds eV gegen Europäische Kommission, eingelegt am 2. November 2011

    (Rechtssache C-554/11 P)

    (2012/C 25/60)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführer: Internationaler Hilfsfonds eV (Prozessbevollmächtigter: H. Kaltenecker, Rechtsanwalt)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

    Anträge des Rechtsmittelführers

    Der Rechtsmittelführer beantragt,

    a)

    den Beschluss vom 21. September 2011 aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen mit der Auflage, eine neue Bewertung nach Erlass des Urteils in der Rechtssache T-300/10 vorzunehmen;

    hilfsweise, in der Rechtssache selbst zu entscheiden;

    b)

    die Kosten, die durch den Zwischenstreit, auf den sich der angefochtene Beschluss bezieht, entstanden sind, sowie die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, der Kommission aufzuerlegen.

    Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

    Das Rechtsmittel richtet sich gegen den Beschluss des Gerichts vom 21. September 2011 in der Rechtssache T-141/05 RENV, durch den ein Verfahren, das der Rechtsmittelführer und Kläger im ersten Rechtszug gegen eine Entscheidung der Kommission im Jahre 2005 eingeleitet hatte, in der Hauptsache für erledigt erklärt worden war. Die ursprüngliche Klage richtete sich gegen die Weigerung der Kommission, dem Kläger einen vollständigen Zugang zu der Vertragsakte LIEN 97-2011 zu gewähren.

    Mit dem Rechtsmittel rügt der Rechtsmittelführer den Beschluss des Gerichts wegen fehlerhafter Anwendung der Verfahrensregeln, insbesondere der mangelhaften Koordination der Verfahren in den Rechtssachen T-36/10 sowie T-141/05 RENV, wodurch nach Ansicht des Rechtsmittelführers seine Interessen erheblich beeinträchtigt wurden. Außerdem habe das Gericht zu seinem Nachteil eine fehlerhafte Kostenentscheidung getroffen.


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