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Document 62009TA0247

    Rechtssache T-247/09: Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2012 — Evropaïki Dynamiki/Kommission (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Ausschreibungsverfahren — Dienstleistungen zur Herstellung und Verbreitung des Supplements zum ABl. und zugehörige Online- und Offlinemedien — Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Begründungspflicht — Gleichbehandlung — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Außervertragliche Haftung)

    ABl. C 366 vom 24.11.2012, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 366/31


    Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2012 — Evropaïki Dynamiki/Kommission

    (Rechtssache T-247/09) (1)

    (Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungen zur Herstellung und Verbreitung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union und zugehörige Online- und Offlinemedien - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Begründungspflicht - Gleichbehandlung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Außervertragliche Haftung)

    2012/C 366/58

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Dermitzakis)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Bambara und E. Manhaeve, zunächst im Beistand von N. Dimopoulos, Solicitor, dann von Rechtsanwalt E. Petritsi und schließlich von O. Graber-Soudry, Solicitor)

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April 2009, das von der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung für Dienstleistungen zur Herstellung und Verbreitung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union und zugehörige Online- und Offlinemedien abgegebene Angebot abzulehnen, und aller folgenden Entscheidungen des Amts für Veröffentlichungen einschließlich der Entscheidung, mit der der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, und auf Schadensersatz

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.


    (1)  ABl. C 205 vom 29.8.2009.


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