Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62009CN0334

Rechtssache C-334/09: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Meiningen (Deutschland) eingereicht am 24. August 2009 — Frank Scheffler gegen Landkreis Wartburgkreis

ABl. C 267 vom 7.11.2009, p. 42–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 267/42


Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Meiningen (Deutschland) eingereicht am 24. August 2009 — Frank Scheffler gegen Landkreis Wartburgkreis

(Rechtssache C-334/09)

2009/C 267/73

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgericht Meiningen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Frank Scheffler

Beklagter: Landkreis Wartburgkreis

Vorlagefrage

Folgende Frage wird dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Darf ein Mitgliedstaat in Übereinstimmung mit Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG (1) seine Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG — seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuwenden — ausüben im Hinblick auf ein Fahreignungsgutachten, das von dem Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis vorgelegt wurde, wenn das Gutachten zwar nach dem Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins erstellt wurde und zudem auf einer nach der Ausstellung des Führerscheins durchgeführten Untersuchung des Betroffenen beruht, sich aber auf zeitlich vor der Ausstellung des Führerscheins liegende Umstände bezieht.


(1)  Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein; ABl. L 237, S. 1


Top