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Document 62007TB0139

Rechtssache T-139/07: Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 4. September 2009 — Pioneer Hi-Bred International/Kommission (Rechtsangleichung — Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt — Verfahren zur Genehmigung des Inverkehrbringens — Unterlassung der Kommission, dem Regelungsausschuss einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen zu unterbreiten — Untätigkeitsklage — Wegfall des Streitgegenstands — Erledigung der Hauptsache)

ABl. C 267 vom 7.11.2009, p. 64–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 267/64


Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 4. September 2009 — Pioneer Hi-Bred International/Kommission

(Rechtssache T-139/07) (1)

(Rechtsangleichung - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Verfahren zur Genehmigung des Inverkehrbringens - Unterlassung der Kommission, dem Regelungsausschuss einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen zu unterbreiten - Untätigkeitsklage - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)

2009/C 267/115

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Pioneer Hi-Bred International, Inc (Iowa, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Solicitor J. Temple Lang)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. Lawunmi und C. Zadra, dann P. Oliver und C. Zadra)

Gegenstand

Klage nach Art. 232 EG auf Feststellung, dass die Kommission dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106, S. 1) verstoßen hat, dass sie dem Regelungsausschuss nicht nach Art. 5 Abs. 2 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 184, S. 23) einen Entwurf der hinsichtlich des bei ihr angemeldeten Inverkehrbringens von genetisch modifiziertem Mais 1507 zu treffenden Maßnahmen unterbreitet hat

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Pioneer Hi-Bred International, Inc.


(1)  ABl. C 155 vom 7.7.2007.


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