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Document 52022AE0552

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu a) „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“ (COM(2022) 27 final) und zu b) „Digitale Rechte und Grundsätze“ (Sondierungsstellungnahme)

    EESC 2022/00552

    ABl. C 365 vom 23.9.2022, p. 13–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.9.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 365/13


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu a) „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“

    (COM(2022) 27 final)

    und zu b) „Digitale Rechte und Grundsätze“

    (Sondierungsstellungnahme)

    (2022/C 365/03)

    Berichterstatter:

    Philip VON BROCKDORFF

    Mitberichterstatterin:

    Violeta JELIĆ

    Befassung durch

    a)

    Europäische Kommission, 2.5.2022

    b)

    Tschechischer Ratsvorsitz, 26.1.2022

    Rechtsgrundlagen

    a)

    Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    b)

    Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

    Annahme in der Fachgruppe

    1.6.2022

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    15.6.2022

    Plenartagung Nr.

    570

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    181/0/2

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) verweist auf die starke Verbindung zwischen dem Weg in die digitale Dekade und der Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade. Beim ersten liegt der Schwerpunkt auf quantitativen Zielen, beim zweiten auf qualitativen. Der EWSA ist der Auffassung, dass beides wesentlich dazu beiträgt, der Gesellschaft und der Wirtschaft den digitalen Wandel zu erleichtern.

    1.2.

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die Erklärung bei der gesamten nachhaltigen Entwicklung Anwendung finden sollten. Ein erfolgreicher digitaler Wandel bringt eine Mischung aus wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteilen mit sich, denn er leistet einen Beitrag zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, Beschäftigung und Wohlergehen sowie zum Übergang zu einer emissionsfreien Kreislaufwirtschaft, verbunden mit der Vermeidung und Minimierung potenzieller unerwünschter Risiken für die Gesellschaft.

    1.3.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass digitale Kompetenzen, digitale Infrastruktur, digitale Unternehmen und digitale öffentliche Dienste unbedingt in Angriff genommen werden müssen, um die wirtschaftliche Erholung und das Wachstum in Europa zu unterstützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Fortschritte im Einklang mit den Grundrechten und auf eine auf den Menschen ausgerichtete und inklusive Weise erzielt werden und niemand zurückgelassen wird. Der EWSA empfiehlt ferner, die Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft in Bezug auf den digitalen Wandel zu berücksichtigen.

    1.4.

    Die Erklärung soll zwar als solide politische Verpflichtung dienen, würde aber die bestehenden gesetzlichen Rechte nicht berühren. Der EWSA ist der Ansicht, dass sich die digitalen Rechte aus den bestehenden Grundrechten ableiten und durch diese definiert werden. Sie sind deshalb Teil der Werte und Grundsätze der EU, die unterschiedliche Rechte und Freiheiten vereinen, wobei sich die Werte auch gegenseitig Grenzen setzen.

    1.5.

    Die verschiedenen, im Erklärungsentwurf beschriebenen Grundsätze und Rechte überschneiden sich in vielerlei Hinsicht, und die Mischung von Grundsätzen und Rechten erschwert es, den wesentlichen Inhalt zu erfassen. Deshalb muss das Verständnis ihrer praktischen Bedeutung unbedingt gefördert werden. Dies gilt für Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbraucher und die Bevölkerung im Allgemeinen.

    1.6.

    Die Grundrechte und Werte der EU sind aus Sicht der Menschen und der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. In der Erklärung sollte daher anerkannt werden, dass die meisten Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Anpassung an die digitale Welt mehr oder weniger vor den gleichen Herausforderungen wie die Bürger im Allgemeinen stehen. Der EWSA verweist auch darauf, dass eine digitale Kluft in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen durch ältere Menschen und die ländliche Bevölkerung unbedingt vermieden werden muss.

    1.7.

    Der EWSA betont, wie wichtig die Grundsätze der Konnektivität, Kompetenzen und Sicherheit sind, die sowohl für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen als auch für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung insgesamt eine entscheidende Bedeutung haben. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat dies noch deutlicher gemacht und gezeigt, dass die Kompetenzen erweitert und die Mittel zur Erkennung und Bekämpfung von Desinformation ausgebaut werden müssen.

    1.8.

    Der EWSA betont, wie wichtig es ist, den digitalen Fortschritt zu messen und zu überwachen, und empfiehlt, in diesem Bereich nicht noch weitere Instrumente einzusetzen. Die Ziele der Erklärung müssen anhand konkreter Indikatoren im Rahmen des Wegs zur digitalen Dekade gemessen werden, und der Jahresbericht über den Stand der digitalen Dekade sollte in das Europäische Semester einfließen.

    1.9.

    Ein reibungslos funktionierender und gerechter Binnenmarkt spielt bei der digitalen Entwicklung in der EU eine entscheidende Rolle. Nach Ansicht des EWSA muss das zentrale Wesen der Freiheiten im Binnenmarkt daher umfassend geschützt werden. Freier Datenverkehr und Dateneigentum gewinnen immer mehr an Bedeutung, da sie nicht nur den Binnenmarkt für Daten als solchen betreffen, sondern auch untrennbar mit den Kapital-, Waren- und Dienstleistungsmärkten verbunden sind. Auch die Grundsätze im Zusammenhang mit Innovation und geistigem Eigentum sowie die unternehmerische Freiheit sollten in der Erklärung anerkannt werden.

    1.10.

    Der Binnenmarkt kann der EU auch als Sprungbrett dienen, externe Märkte und Lieferketten stärker zu nutzen und als einflussreicher und mächtiger globaler Akteur aufzutreten. Die Erklärung sollte daher weltweit über eine Vielzahl von Instrumenten gezielt bekannt gemacht werden, die von globalen Vereinbarungen der Sozialpartner in multinationalen Konzernen bis hin zu diplomatischen Maßnahmen, Zusammenarbeit im Bereich Innovation, Kooperations-, Handels- und Investitionsabkommen sowie Finanzierungsbedingungen reichen.

    2.   Hintergrund

    2.1.

    Bei der letzten Rede zur Lage der Union stellte die Europäische Kommission den Weg in die digitale Dekade (1) vor. Der Plan sieht die Digitalisierung von Kompetenzen, Infrastrukturen, Unternehmen und öffentlichen Diensten vor, um den digitalen Wandel unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft bis 2030 zu verwirklichen.

    2.2.

    Parallel dazu arbeitet die Kommission an der Fertigstellung des Vorschlags für eine gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu den digitalen Grundsätzen, mit der sichergestellt werden soll, dass die europäischen Werte und Rechte auch im digitalen Raum respektiert werden. Dadurch wird ermöglicht, dass alle von den Möglichkeiten der digitalen Technologie (allgemeiner Zugang zum Internet, Algorithmen unter Wahrung der Grundrechte durch eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte) und einem sicheren und zuverlässigen Online-Umfeld profitieren können.

    2.3.

    Damit Europa die Ziele der digitalen Dekade rasch erreichen kann, bietet der vorgeschlagene Steuerungsrahmen ein Überwachungssystem, das auf dem gestärkten Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI-Index) beruht. Außerdem wird der Bericht über den Stand der digitalen Dekade als jährliche Bewertung des digitalen Wandels in Europa dienen. Insbesondere werden in dem Bericht i) die Bereiche aufgeführt, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind, ii) Investitionslücken oder andere fehlende Ressourcen analysiert und Maßnahmen genannt, die nötig sind, um die digitale Souveränität der EU zu stärken, und iii) die Umsetzung einschlägiger Rechtsetzungsvorschläge und die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen bewertet. Ferner wird der Bericht Gelegenheit bieten, eine Bestandsaufnahme der Einhaltung der Digitalgrundsätze durchzuführen, die in der künftigen Erklärung festgelegt werden sollen.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Nach Ansicht des EWSA ist der Weg in die digitale Dekade eine wichtige Entwicklung zur Unterstützung des digitalen Wandels in der EU, da dabei die sich beschleunigenden Digitalisierungstrends und der wachsende Digitalisierungsbedarf, wie sie auch in der Pandemie deutlich wurden, berücksichtigt werden. Die notwendige Schließung der Lücken bei den digitalen Kapazitäten in Europa ist nach wie vor ein zentrales Anliegen, ebenso wie ein einheitlicheres Vorgehen und Investitionen in groß angelegte digitale Projekte, um die Vorteile der Digitalisierung nutzen zu können.

    3.2.

    Der EWSA hält es für unerlässlich, der Frage der digitalen Kompetenzen, der digitalen Infrastruktur, der digitalen Wirtschaft und der digitalen öffentlichen Dienste Augenmerk zu schenken, um den wirtschaftlichen Aufschwung und das Wachstum in Europa zu unterstützen, die für die Verbesserung der Einkommen, des Lebensstandards und der Arbeitsbedingungen von entscheidender Bedeutung sind. Besondere Aufmerksamkeit sollte den älteren Menschen und der ländlichen Bevölkerung in der EU gewidmet werden, damit sie beim digitalen Wandel nicht zurückgelassen werden.

    3.3.

    Durch einen erfolgreichen digitalen Wandel kann Europa außerdem eine Vorreiterrolle bei globalen Entwicklungstrends spielen, seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und zur Festlegung weltweiter Standards beitragen. Darüber hinaus spielen digitale Technologien für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Grünen Deals durch die EU eine maßgebliche Rolle.

    3.4.

    Der EWSA begrüßt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Vorgaben und Ziele der digitalen Dekade eng zusammenarbeiten werden. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Beschlusses über den Weg in die digitale Dekade werden sie zunächst gemeinsam für jedes der Ziele die entsprechenden Zielpfade, auf EU-Ebene festlegen, die eine Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele ermöglichen werden.

    3.5.

    Der EWSA weiß, dass es in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ihre nationalen Zielpfade in die digitalen strategischen Fahrpläne aufzunehmen, ebenso wie die bestehenden oder geplanten Maßnahmen oder Instrumente, die sie einsetzen wollen. Natürlich sind nicht für alle Ziele der digitalen Dekade gleiche Anstrengungen in allen Mitgliedstaaten nötig. Einige Mitgliedstaaten haben bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Mehrere Ziele verlangen einigen Mitgliedstaaten besondere gezielte Anstrengungen ab. Der EWSA ist sich bewusst, dass der potenzielle Beitrag der Mitgliedstaaten zur Erreichung der auf EU-Ebene festgelegten Ziele in einigen Fällen stark variiert. Dies muss berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang fordert der EWSA konkrete zentrale Leistungsindikatoren auf nationaler Ebene, um die Fortschritte zu überwachen und sicherzustellen, dass die Ziele erreicht werden.

    3.6.

    Der EWSA erwartet, dass diese Erwägungen in den jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission zum Stand der digitalen Dekade einfließen. In diesem Zusammenhang begrüßt der EWSA die Zusage, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten in den fünf Monaten nach der Veröffentlichung des Berichts eng zusammenarbeiten werden, um Bereiche zu ermitteln, in denen nur unzureichende Fortschritte erzielt wurden, und Maßnahmen zu beschließen, um das Erreichen der Ziele sicherzustellen. Auch hier wird es Sache der Mitgliedstaaten sein, ihre nationalen strategischen Fahrpläne anzupassen, um den in dem Bericht formulierten Empfehlungen Rechnung zu tragen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sie sich verpflichten, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und/oder Projekte (z. B. multinationale Projekte) durchzuführen.

    3.7.

    Der EWSA begrüßt ferner alle vorgeschlagenen Entscheidungsinstrumente, mit denen sichergestellt werden soll, dass die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um bei der Verwirklichung der Ziele der digitalen Dekade voranzukommen. Diese Instrumente, zu denen eine Peer-Review, Empfehlungen der Kommission, mögliche weitere Maßnahmen auf EU-Ebene sowie ein gezielter Dialog zählen, sind in Bezug auf ihre Wirksamkeit überaus vielversprechend, sofern alle Empfehlungen befolgt werden.

    3.8.

    In Bezug auf die Berichterstattung betont der EWSA, dass die Ziele der digitalen Dekade mit dem Europäischen Semester verknüpft werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester sind Fragen der Digitalisierung sowie die Überwachung der Fortschritte beim digitalen Wandel in der EU äußerst wichtig, und der EWSA unterstützt den Vorschlag, den jährlichen Bericht über den Stand der digitalen Dekade in das Europäische Semester einfließen zu lassen. Die Erreichung der Ziele der Erklärung sollte anhand konkreter Indikatoren überwacht werden, die beispielsweise die Fortschritte bei den beruflichen digitalen Kompetenzen und Kompetenzen zur Erkennung falscher Informationen im Internet sowie die Verringerung der digitalen Kluft und die Unterstützung von Menschen ohne Zugang zu Online-Diensten messen. Hier sollten auch Aspekte im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität berücksichtigt werden.

    3.9.

    Der EWSA bekräftigt seine befürwortende Haltung, die er in einer diesbezüglichen Stellungnahme gegenüber multinationalen Projekten vertreten hat, bei denen es sich um groß angelegte Projekte handelt, mit denen die Ziele für den digitalen Wandel der EU unterstützt werden. Wichtig ist die Kanalisierung koordinierter Investitionen, an denen mindestens drei Mitgliedstaaten und gegebenenfalls weitere öffentliche Akteure oder sämtliche Akteure der Zivilgesellschaft beteiligt sind (2).

    3.10.

    Mit diesen Projekten werden die Produktivität und Resilienz der EU-Wirtschaft unterstützt, weshalb klare Leitlinien festgelegt werden müssen, wie Mittel für multinationale Projekte bereitgestellt werden können. Zu den möglichen Finanzierungsquellen gehört eine Mischung aus Mitteln der EU und der Mitgliedstaaten. Auf Seiten der EU sind die Aufbau- und Resilienzfazilität, das Programm Digitales Europa, die Fazilität „Connecting Europe“, die Programme InvestEU und „Horizont Europa“ sowie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds zu nennen. Der EWSA unterstützt jedoch nachdrücklich den Beitrag der Mitgliedstaaten zu multinationalen Projekten, die seines Erachtens entscheidende Bedeutung für einen wirksameren und besser abgestimmten digitalen Wandel Europas haben.

    3.11.

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die Tragfähigkeit der multinationalen Projekte regelmäßig geprüft werden sollte, und begrüßt den Vorschlag, dass die Kommission gegebenenfalls entsprechende Leitlinien bereitstellen wird, um die Umsetzung multinationaler Projekte zu unterstützen.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1.

    Die Vorschläge der Kommission bilden eine Grundlage und liefern Argumente für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, eine gemeinsame Erklärung auszuarbeiten und zu unterzeichnen. Eine Erklärung, in der verschiedene Grundsätze im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel zusammengeführt werden, wäre nach Ansicht des EWSA ein nützlicher Bezugspunkt für die Umsetzung des digitalen Kompasses und des Wegs in die digitale Dekade. Im besten Fall würde diese Erklärung das Vertrauen der Bürger und Unternehmen stärken. Dies erfordert einen klaren und leicht verständlichen Wortlaut und eine ebensolche Kommunikation.

    4.2.

    Obwohl die Erklärung politischer Natur und an sich nicht rechtsverbindlich ist, würde sie als wichtiger Bezugspunkt und Richtschnur für künftige politische Maßnahmen dienen. Wie es in der Mitteilung heißt, würde die Erklärung die bestehenden gesetzlichen Rechte nicht berühren. Folglich müssen bei weiteren darauf beruhenden Maßnahmen geltende Rechtsakte und sonstige Instrumente gebührend berücksichtigt werden.

    4.3.

    Zudem sollte eine Vielzahl von Instrumenten und Maßnahmen verstärkt werden, die zur Umsetzung der Erklärung beitragen. So ist es beispielsweise unbedingt erforderlich, das Bewusstsein für die praktische Bedeutung der Grundsätze zu schärfen und das Verständnis dafür zu fördern. Dies gilt für Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbraucher und die Bürger im Allgemeinen.

    4.4.

    Bestehende Mechanismen sollten genutzt werden, um zu überwachen, wie die Grundsätze bereits in die Praxis umgesetzt sind und künftig umgesetzt werden. Der vorgeschlagene Steuerungsmechanismus für den Weg in die digitale Dekade ist mit seinen übergeordneten Zielen in dieser Beziehung das wichtigste Instrument. Zudem sollte über Eurobarometer-Umfragen verfolgt werden, wie sich die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger verändert.

    4.5.

    Der EWSA hat in mehreren früheren Stellungnahmen betont, wie wichtig es ist, dass der digitale Wandel auf eine auf den Menschen ausgerichtete, inklusive und nachhaltige Weise erfolgt. Die Erklärung würde in dieser Hinsicht einen zentralen Bezugsrahmen bieten. Auch in den Weg in die digitale Dekade wurden entsprechende Ziele aufgenommen. Nach Ansicht des EWSA bilden sie einen qualitativen Rahmen für die in diesem Dokument und im digitalen Kompass festgelegten quantitativen Ziele (3).

    4.6.

    Die im Entwurf der Erklärung beschriebenen Grundsätze und Rechte überschneiden sich in vieler Hinsicht und alle weisen verschiedene, teilweise recht umfassend dargelegte Aspekte auf. Dadurch fällt es schwer, den wesentlichen Inhalt zu erfassen. Auch die Mischung aus Grundsätzen und Rechten führt dazu, dass der Inhalt nicht klar herausgearbeitet wird. Die ursprünglichen digitalen Grundsätze, die die Kommission zur Konsultation vorgelegt hat, waren klarer und leichter verständlich und daher ein besserer Ansatz, bei dem die wertvollen Beiträge der Konsultation genutzt wurden.

    4.7.

    Nach Meinung des EWSA leiten sich die digitalen Rechte aus den bestehenden Grundrechten ab und werden durch diese definiert. Sie sind Teil der Werte und Grundsätze der EU, die ein vielschichtiges und multidimensionales Ganzes bilden, bei dem verschiedene Rechte und Freiheiten nebeneinander bestehen und in dem sich die Werte gegenseitig auch Grenzen setzen und für ein angemessenes Gleichgewicht sorgen. Dies ist beispielsweise bei den Grundsätzen der Redefreiheit und der Nichtdiskriminierung im Kontext von Hetze der Fall, die in der Online-Welt zunehmend als Phänomen zu beobachten sind.

    4.8.

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass digitale Grundsätze bei der gesamten nachhaltigen Entwicklung Anwendung finden sollten. Der im Entwurf der Erklärung enthaltene Grundsatz der Nachhaltigkeit scheint sich jedoch in erster Linie auf ökologische Nachhaltigkeit zu beziehen, wohingegen die anderen fünf Grundsätze hauptsächlich mit sozialer Nachhaltigkeit zu tun haben. Nach Ansicht des EWSA sollte Nachhaltigkeit bei der Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien in zweierlei Hinsicht berücksichtigt werden: durch die Verringerung der nachteiligen Folgen von Technologien und durch die Maximierung ihrer positiven Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Ein erfolgreicher digitaler Wandel bringt eine Mischung aus wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteilen mit sich, denn er leistet einen Beitrag zu mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, Arbeitsplätzen und Wohlergehen sowie zum Übergang zu einer emissionsfreien Kreislaufwirtschaft.

    4.9.

    Die Grundrechte und Werte der EU sind aus Sicht der Menschen und der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die meisten Aspekte des Projekts sind nicht nur für die Menschen im Allgemeinen relevant, sondern auch für Unternehmer, einschließlich sozialwirtschaftlicher Unternehmen, und Organisationen der Zivilgesellschaft. In der Erklärung sollte deshalb anerkannt werden, dass die meisten Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Anpassung an die digitale Welt mehr oder weniger vor den gleichen Herausforderungen wie die Bürger im Allgemeinen stehen.

    4.10.

    Nach Meinung des EWSA sollte auch mehr Gewicht auf der Stärkung der Vorteile des digitalen Wandels, einschließlich des wirtschaftlichen Wohlstands, liegen. Dadurch wird deutlich, wie wichtig die mit Konnektivität, Kompetenzen und Sicherheit verbundenen Grundsätze sind, die für die sozioökonomische Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind. Zusätzlich zu den Grundsätzen, die im Entwurf der Erklärung vorgeschlagen werden, haben die Grundsätze in Bezug auf Innovation und geistiges Eigentum sowie unternehmerische Freiheit für Unternehmen in der digitalen Welt große Bedeutung und sollten in der Erklärung gewürdigt werden.

    4.11.

    Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat den Stellenwert gut funktionierender digitaler Verbindungen und der Cybersicherheit auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Gesellschaft sowie bei internationalen Verbindungen deutlich gemacht. Infolge des Krieges ist es nunmehr auch verstärkt notwendig, die Kompetenzen der Menschen auszubauen und Mittel zur Erkennung und Bekämpfung von Desinformation zu entwickeln.

    4.12.

    Der EWSA hat die Bedeutung der digitalen Souveränität als tragender Säule der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung Europas bereits hervorgehoben und betont, dass die digitale Souveränität auf der globalen Wettbewerbsfähigkeit beruhen muss und einer engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bedarf. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die EU auf internationaler Ebene als Maßstab fungiert, auch im Hinblick auf die Zuverlässigkeit digitaler Technologien. In Bezug auf das Hosting europäischer Daten betont der EWSA, dass das europäische Projekt „GAIA X Cloud“ fertiggestellt werden muss. Es würde das Vertrauen der europäischen Bevölkerung stärken und so den Datenfluss fördern (4).

    4.13.

    Ein reibungslos funktionierender und gerechter Binnenmarkt spielt bei der digitalen Entwicklung in der EU eine entscheidende Rolle. Nach Ansicht des EWSA muss das zentrale Wesen der Freiheiten im Binnenmarkt daher umfassend geschützt werden. Freier Datenverkehr und Dateneigentum gewinnen immer mehr an Bedeutung, da sie nicht nur den Binnenmarkt für Daten als solchen betreffen, sondern auch untrennbar mit den Kapital-, Waren- und Dienstleistungsmärkten verbunden sind.

    4.14.

    Der Binnenmarkt kann der EU auch als Ausgangspunkt und Sprungbrett dienen, externe Märkte und Lieferketten stärker zu nutzen und als einflussreicher und mächtiger globaler Akteur aufzutreten. Die Erklärung sollte daher weltweit gezielt bekannt gemacht werden. Werte können zwar nicht „exportiert“ werden, doch kann die EU weltweit Einfluss nehmen, indem sie eine Vielzahl von Instrumenten nutzt, die von globalen Vereinbarungen der Sozialpartner in multinationalen Konzernen bis hin zu diplomatischen Maßnahmen, Zusammenarbeit im Bereich Innovation, Kooperations- und Handelsabkommen sowie Finanzierungsbedingungen reichen. Dies gilt für bilaterale und multilaterale Außenbeziehungen.

    Brüssel, den 15. Juni 2022

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  COM(2021) 574 final.

    (2)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ (ABl. C 194, vom 12.5.2022, S. 87).

    (3)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ (ABl. C 194, vom 12.5.2022, S. 87).

    (4)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Politikprogramm für 2030 „Weg in die digitale Dekade“ (ABl. C 194, vom 12.5.2022, S. 87).


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