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Document 52021IP0347

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2021 zu dem Thema „Das Altern des Alten Kontinents — Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Politik betreffend das Altern in der Zeit nach 2020“ (2020/2008(INI))

    ABl. C 99 vom 1.3.2022, p. 122–145 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.3.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 99/122


    P9_TA(2021)0347

    Das Altern des Alten Kontinents — Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Politik betreffend das Altern in der Zeit nach 2020

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2021 zu dem Thema „Das Altern des Alten Kontinents — Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Politik betreffend das Altern in der Zeit nach 2020“ (2020/2008(INI))

    (2022/C 99/13)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf die Artikel 6, 153, 156 und 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“), insbesondere Artikel 21, 23, 24, 25, 26, 31, 32, 33, 34 und 35,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

    unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, in dem festgestellt wird, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts als Sonderfall der Gleichbehandlung ist (1),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juni 2010 zum aktiven Altern,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. September 2020 zu Menschenrechten, zur Teilhabe und zum Wohlbefinden von älteren Menschen im Zeitalter der Digitalisierung,

    unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

    unter Hinweis auf die politische Erklärung und den Internationalen Aktionsplan von Madrid über das Altern, die auf der Zweiten Weltversammlung über das Altern vom 8. bis 12. April 2002 angenommen wurden,

    unter Hinweis auf die auf der 4. Ministerkonferenz der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Fragen des Alterns In Lissabon verabschiedete Ministererklärung vom 22. September 2017 zum Thema „Eine nachhaltige Gesellschaft für alle Altersgruppen: Verwirklichung des Potenzials eines längeren Lebens“,

    unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Expertin der Vereinten Nationen für den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen an die 75. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Auswirkungen der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) auf den Genuss aller Menschenrechte durch ältere Menschen vom 21. Juli 2020,

    unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

    unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 940/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012) (2) sowie die vorausgegangene Mitteilung der Kommission zu dem Thema vom 6. September 2010 (COM(2010)0462),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 zum Thema „Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene“ (3),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. September 2010 zu der Rolle der Frau in einer alternden Gesellschaft (5) und vom 15. November 2018 zum Thema „Betreuungsangebote in der EU für eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter“ (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu dem Thema „Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive“ (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Schaffung von Arbeitsmarktbedingungen zur Förderung eines ausgewogenen Verhältnisses von Berufs- und Privatleben (9),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (10),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2017 zu der Bereitstellung kohäsionspolitischer Instrumente durch Regionen zur Bewältigung des demografischen Wandels (11),

    unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 28. März 2019 angenommenen Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (12),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (13), in der der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung aufgestellt wurde,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Rates vom 2. Juli 2008 zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM(2008)0426) und unter Hinweis auf den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 2. April 2009 (14),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel „Die demografische Zukunft Europas — Von der Herausforderung zur Chance“ (COM(2006)0571),

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit dem Titel „European Economy — the impact of ageing on public expenditure: projections for the EU-25 Member States on pensions, healthcare, long-term care, education and unemployment transfers (2004–2050)“ (Europäische Wirtschaft — die Auswirkungen des Alterns auf die öffentlichen Ausgaben: Prognosen für die Aufwendungen für Renten, Gesundheitsfürsorge, Langzeitpflege, Bildung und Arbeitslosigkeit der EU25-Mitgliedstaaten im Zeitraum 2004–2050),

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission und des Ausschusses für Sozialschutz für die im Rat (Beschäftigung und Soziales) zusammengetretenen Minister vom 7. Oktober 2014 mit dem Titel „Adequate Social Protection for Long-Term Care Needs in an Ageing Society“ (Angemessener sozialer Schutz für den Bedarf an Langzeitpflege in einer alternden Gesellschaft),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 mit dem Titel „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“ (COM(2017)0252),

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 24. November 2017 mit dem Titel „Bericht über die Bevölkerungsalterung 2018, zugrunde liegende Annahmen und Prognosemethoden“,

    unter Hinweis auf das interinstitutionelle Papier der Kommission vom 25. Mai 2018 mit dem Titel „Bericht über die Bevölkerungsalterung 2018, wirtschaftliche und finanzielle Prognosen für die 28 EU-Mitgliedstaaten (2016–2070)“,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152),

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juni 2020 über die Auswirkungen des demografischen Wandels (COM(2020)0241),

    unter Hinweis auf die Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 1. April 2002 mit dem Titel „Aktiv Altern: Rahmenbedingungen und Vorschläge für politisches Handeln“,

    unter Hinweis auf den Bericht der WHO vom 1. Oktober 2007 mit dem Titel „Global Age-Friendly Cities: A Guide“ (Leitfaden für altersfreundliche Städte),

    unter Hinweis auf den Bericht der WHO vom 30. September 2015 mit dem Titel „World Report on Ageing and Health“ (Weltbericht zu Altern und Gesundheit),

    unter Hinweis auf die Globale Strategie und den Aktionsplan der WHO für Altern und Gesundheit für 2016–2020 und den Beschluss der Vereinten Nationen, 2021–2030 zur Dekade des gesunden Alterns zu erklären,

    unter Hinweis auf die Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen, die mit der Resolution 46/91 der Generalversammlung vom 16. Dezember 1991 angenommen wurden,

    unter Hinweis auf den „Global Age Index 2015“,

    unter Hinweis auf Den Bericht der Vereinten Nationen von 2019 zum Thema „World Population Ageing“ (Altern der Weltbevölkerung),

    unter Hinweis darauf, dass aktives Altern eines der zentralen Elemente der Strategie Europa 2020 war,

    unter Hinweis auf die Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz,

    unter Hinweis auf das britische Gesetz zur Gleichbehandlung von 2010, durch das es illegal ist, Menschen auf der Grundlage der Geschlechtszuweisung, der sexuellen Ausrichtung und des Geschlechts zu diskriminieren,

    unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU (15) des Rates (die „Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“),

    gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

    unter Hinweis auf den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0194/2021),

    Allgemeine Bemerkungen

    A.

    in der Erwägung, dass die Bevölkerungsalterung in Europa ein demografisches Phänomen darstellt, das unter anderem durch einen Rückgang der Fertilitäts und der Mortalitätsrate und eine gestiegene Lebenserwartung gekennzeichnet ist;

    B.

    in der Erwägung, dass die Einwohnerzahl der Union zurückgeht; in der Erwägung, dass im Jahr 1960 die Einwohner der Union 13,5 % der Weltbevölkerung ausmachten, 2018 jedoch nur noch 6,9 % und voraussichtlich bis 2070 etwa 4 % (16); in der Erwägung, dass diese Situation unter anderem mit einem Rückgang der Geburtenraten in der EU im Vergleich zu anderen Regionen der Welt zusammenhängt, was zu einer Überalterung der Bevölkerung mit Auswirkungen auf die Alterszusammensetzung und die relativen Anteile der verschiedenen Altersgruppen führt und zur Umkehr der Bevölkerungspyramide beiträgt; in der Erwägung, dass der demografische Wandel ein universelles Phänomen ist und der sinkende Anteil der EU an der Weltbevölkerung einen früheren Beginn dieses globalen Prozesses widerspiegelt (17); in der Erwägung, dass die aktive Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft nicht unterschätzt werden sollte; in der Erwägung, dass mehr als 20 % der 65- bis 74-Jährigen und etwa 15 % der über 75-Jährigen an formellen und/oder informellen ehrenamtlichen Aktivitäten mitwirken (18);

    C.

    in der Erwägung, dass die gegenwärtige Bevölkerungslage schwerwiegende Auswirkungen auf den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in der EU hat; in der Erwägung, dass es für die EU wichtig ist, demografische Fragen in all ihren Politikbereichen zu berücksichtigen; in der Erwägung, dass die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Menschen zwischen 15 und 64 Jahren) voraussichtlich erheblich von 333 Millionen im Jahr 2016 auf 292 Millionen im Jahr 2070 sinken wird; in der Erwägung, dass Prognosen zufolge bis zum Jahr 2100 der Anteil der über 80-Jährigen 14,6 % ausmachen wird (19);

    D.

    in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein in den Verträgen und in der Charta verankerter Basiswert der EU ist, und in der Erwägung, dass die EU dazu verpflichtet ist, diesen in all ihre Tätigkeiten einzubinden;

    E.

    in der Erwägung, dass die hohe Lebenserwartung ein bemerkenswerter kollektiver Erfolg ist, der durch erhebliche Fortschritte bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und im Gesundheitswesen untermauert wird, wodurch die Lebensqualität erheblich verbessert und zu einem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen um 10 Jahre in den letzten 50 Jahren beigetragen wurde; in der Erwägung, dass die Lebenserwartung für Männer voraussichtlich von 78,3 auf 86,1 Jahre und für Frauen zwischen 2016 und 2070 Jahren von 83,7 auf 90,3 Jahre ansteigen wird; in der Erwägung, dass der Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung unter allen Umständen als ein Faktor des zivilisatorischen Fortschritts verstanden werden muss und nie als Zwangslage gesehen werden darf; in der Erwägung, dass der Datenlage zufolge im Jahre 2018 die geschätzte Anzahl an gesunden Lebensjahren bei Frauen bei 64,2 Jahren und bei Männern bei 63,7 Jahren lag (20); in der Erwägung, dass die Diskrepanz zwischen Lebenserwartung und gesunden Lebensjahren jedoch besorgniserregend ist und dringend angegangen werden sollte;

    F.

    in der Erwägung, dass ein längeres und gesünderes Leben sowohl für die Individuen als auch die Gesellschaft wertvoll ist und neue Chancen für die Beteiligung und Mitwirkung älterer Menschen am wirtschaftlichen und sozialen Leben schafft; in der Erwägung, dass soziales Engagement älterer Menschen gleichzeitig zu deren Gesundheit und Wohlbefinden beiträgt; in der Erwägung, dass ein Zusammenhang besteht zwischen Langlebigkeit und sozialem Status; in der Erwägung, dass die Beteiligung an einer Reihe verschiedener sozialer Aktivitäten, wie Ehrenamt, Sport oder Hobbys, sowie regelmäßiger Kontakt zu Familie und Freunden eine positive Auswirkung auf die Gesundheit älterer Menschen haben und ihrer Isolation vorbeugen;

    G.

    in der Erwägung, dass die EU seit 2012 eine negative natürliche Bevölkerungsbilanz aufweist und die Zahl der 2019 gemeldeten Sterbefälle (4,7 Millionen) die der Geburten übersteigt (4,2 Millionen); in der Erwägung, dass die Fruchtbarkeitsziffer in der EU sinkt und 2018 einen Wert von 1,55 aufwies; in der Erwägung, dass dies mit einer Vielzahl von Faktoren zusammenhängt, darunter eine bessere Gesundheit und ein höheres Bildungsniveau (21), aber auch die allgemeine sozioökonomische Lage, einschließlich Unsicherheit und Einkommensabwertung, die alle Gruppen, aber vor allem junge Menschen betrifft, und zwar insbesondere ihre Lebensqualität, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Lebensplanung; in der Erwägung, dass sich der demografische Wandel mittel- und langfristig auf die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der EU auswirken könnte; in der Erwägung, dass der Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen einen entscheidenden Faktor für die Lebensqualität darstellt; in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des demographischen Wandels die Notwendigkeit der Stärkung der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsversorgungssysteme unterstreichen;

    H.

    in der Erwägung, dass es Untersuchungen gibt, die auf einen Zusammenhang zwischen den Geburtenraten und politischen Maßnahmen hinweisen, durch die bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, flexible Arbeitsregelungen, eine angemessene Unterstützung der Familie, finanzielle Unterstützung während des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaubs, eine hochwertige Kinderbetreuung von den ersten Lebensjahren an und eine gleichmäßigere Verteilung der Betreuungsaufgaben zwischen Männern und Frauen gefördert werden;

    I.

    in der Erwägung, dass die Quote der Teilzeitbeschäftigung von Frauen höher ist als von Männern (31,3 % gegenüber 8,7 %) und dass dies auch ältere Frauen betrifft (49,8 % ältere Männer gegenüber 64,1 % ältere Frauen); in der Erwägung, dass 2018 die Zahl der üblichen Wochenarbeitsstunden in der EU-28 für Männer der Altersgruppe 65 bis 74 Jahre im Durchschnitt bei 30,3 und für Frauen der gleichen Altersgruppe bei 24,1 lag, und in der Erwägung, dass für die Lebensarbeitszeit von Männern ein Wert von 38,6 Jahren veranschlagt wird, während der entsprechende Wert für Frauen bei 33,7 Jahren liegt (22);

    J.

    in der Erwägung, dass die Überwindung der geschlechtsspezifischen Beschäftigungsunterschiede durch die Wahrung der grundlegenden sozialen Rechte und der Bereitstellung grundlegender sozialer Dienste bedingt ist;

    K.

    in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Frauen der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren niedriger als die der Männer ist (52,4 % für Frauen im Vergleich zu 65,4 % für Männer) und dass Frauen mit größter Wahrscheinlichkeit diejenigen sind, die informelle Betreuungsaufgaben zu Hause schultern (23);

    L.

    in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) in der EU zwischen 2005 und 2030 um 20,8 Millionen zurückgehen wird, da die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand eintreten und deshalb die Gesundheits- und Rentensysteme in den Mitgliedstaaten stärkeren Belastungen ausgesetzt sein werden; in der Erwägung, dass der Gesamtquotient der Altersabhängigkeit bis 2100 voraussichtlich 57 % erreichen wird, was fast doppelt so hoch ist wie 2019 (31 %);

    M.

    in der Erwägung, dass das Medianalter in der EU-28 von 38,3 Jahren im Jahre 2001 auf 43,1 Jahre im Jahre 2018 angestiegen ist (24); in der Erwägung, dass im Jahr 2018 19 % der EU-Bürger 65 Jahre alt oder älter waren und dass ihre Bedürfnisse bei der politischen Entscheidungsfindung auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene berücksichtigt werden sollten;

    N.

    in der Erwägung, dass das Leben mit Veränderungen wie dem Verlust eines Partners, von Angehörigen oder Freunden, einer Verschlechterung des Gesundheitszustands sowie Änderungen der Gewohnheiten, der Arbeitsmuster und der finanziellen Lage einhergeht; in der Erwägung, dass ältere Menschen den Phänomenen der sozialen Ausgrenzung und Isolation besonders ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass immer mehr Erwachsene in der EU (75 Millionen Menschen — 18 % der Bevölkerung) von sozialer Isolation betroffen sind; in der Erwägung, dass das Risiko der sozialen Isolation unter älteren Menschen am höchsten ist, während das Gefühl der Einsamkeit in der Altersgruppe zwischen 26 und 45 Jahren am stärksten ausgeprägt ist (25);

    O.

    in der Erwägung, dass mehr als 50 % der unter 65-jährigen Pflegepersonen Pflege mit Erwerbstätigkeit vereinbaren müssen; in der Erwägung, dass — wie vielfach von der Kommission betont — die Pflegeverantwortung einer der Hauptgründe für die geringere Erwerbsbeteiligung von Frauen ist, weil sie entweder ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben, was für Europa einen Verlust in Höhe von 370 Milliarden EUR pro Jahr bedeutet; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 80 % der gesamten Pflege in der EU von informellen Pflegepersonen, zu einem Großteil (75 %) Frauen, geleistet werden, was beweist, dass ein geschlechtsspezifisches Betreuungsgefälle existiert, das sich stark auf das geschlechtsspezifische Rentengefälle auswirkt; in der Erwägung, dass die von informellen Pflegepersonen ohne formalen Arbeitsvertrag geleistete Pflege ein besonderes Problem darstellt, da die betreffenden Personen vom Arbeitsmarkt und somit von jeder Möglichkeit einer Regularisierung ausgeschlossen sind; in der Erwägung, dass solche Umstände insofern einen doppelten Negativeffekt nach sich ziehen, als die betreffenden informellen Pflegepersonen (zumeist Frauen) einerseits in der Regel gering entlohnt werden, über keine soziale Absicherung verfügen, keine Sozialversicherungsbeiträge leisten und demzufolge am Ende ihres Arbeitslebens keine Altersversorgung oder nur die Mindestrente erhalten, während andererseits solche Umstände auch für den Staat und die staatlichen Einrichtungen von Nachteil sind, denen die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern entgehen;

    P.

    in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen oder Angehörige ethnischer, sprachlicher, sexueller oder sonstiger Minderheiten aller Altersgruppen aufgrund der Befürchtung oder Drohung von Ablehnung oder Misshandlung einen Teil ihrer Identität verborgen haben oder verbergen; in der Erwägung, dass ältere Menschen mit Behinderungen, von anderer ethnischer oder sozialer Herkunft oder mit anderen genetischen Merkmalen, anderer Sprache oder sexueller Orientierung mehr Diskriminierung, Stigmatisierung und nicht einvernehmliche Behandlungen erfahren und einem höheren Risiko der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind;

    Q.

    in der Erwägung, dass COVID-19 auch einen erheblichen Einfluss auf die Demografie hat; in der Erwägung, dass viele ältere Menschen gestorben sind und dass — wie einige Untersuchungen nahelegen — das Coronavirus erhebliche Folgen für die Bevölkerungsentwicklung der EU hatte, was sich z. B. in einer verringerten Lebenserwartung und in der Familienplanung niederschlägt;

    R.

    in der Erwägung, dass die Folgen der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Gesundheit und der Ungleichheiten im Gesundheitsbereich im Zusammenhang mit soziokulturellen Faktoren bei der Ausarbeitung unserer Strategien für das Altern gebührend berücksichtigt werden sollten; in der Erwägung, dass sich bestimmte altersbedingte Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie z. B. Depressionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auf Frauen und Männer unterschiedlich auswirken; in der Erwägung, dass mehr Frauen als Männer von bestimmten altersbedingten Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen sind, darunter Alzheimer oder Demenz, Brustkrebs, Inkontinenz, Osteoporose oder Osteoarthritis; in der Erwägung, dass solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen in unseren alternden Gesellschaften immer häufiger auftreten werden;

    S.

    in der Erwägung, dass der demografische Wandel nicht alle Länder und Regionen gleichermaßen betrifft, sondern sich besonders auf strukturschwache Regionen auswirkt, wodurch bestehende territoriale und soziale Ungleichheiten verstärkt werden; in der Erwägung, dass ländliche und abgelegene Regionen und Regionen in äußerster Randlage, einschließlich Inseln, am stärksten von Abwanderung betroffen sind, wobei in erster Linie junge Menschen und Frauen diese Gebiete verlassen, wodurch der Anteil der dort lebenden älteren Menschen ansteigt, was das Risiko einer sozialen Isolation erhöhen könnte; in der Erwägung, dass die ländliche Bevölkerung in einigen Regionen weniger von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht ist als die städtische Bevölkerung (26);

    T.

    in der Erwägung, dass die Zahl der älteren Menschen in der EU (80 Jahre und älter) zwischen 2010 und 2030 um 57,1 % ansteigen wird (27), was erhebliche Folgen für die Sozialversicherungssysteme haben wird;

    U.

    in der Erwägung, dass die wegen der COVID-19-Pandemie verhängten Lockdown-Maßnahmen und die Rezession Frauen aufgrund der ungleichen Aufteilung von Betreuungsaufgaben, der Konzentration auf einige Branchen und der Zunahme der häuslichen Gewalt unverhältnismäßig stark getroffen haben;

    V.

    in der Erwägung, dass die Bevölkerung im Alter von mehr als 60 Jahren im Zeitraum von 2000 bis 2015 in den Städten um 68 % und in ländlichen Gebieten um 25 % gestiegen ist;

    W.

    in der Erwägung, dass dem Europäischen Beobachtungsnetz für Raumordnung zufolge bis 2050 die Bevölkerung in den europäischen Ballungsräumen um 24,1 Millionen Menschen zunehmen wird, womit sie fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung der Union stellen wird, während die Bevölkerung in ländlichen Gebieten um 7,9 Millionen Menschen abnehmen wird;

    X.

    in der Erwägung, dass ältere Frauen im Vergleich zu älteren Männern in der Regel größere Schwierigkeiten haben, Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen wie Gesundheitsleistungen, Langzeitpflege und angemessenem Wohnraum zu erhalten, was auf verschiedene Faktoren, darunter das geschlechtsspezifische Lohngefälle und das Rentengefälle, die höhere Lebenserwartung von Frauen oder den höheren Anteil allein lebender älterer Frauen, zurückzuführen ist (28);

    Y.

    in der Erwägung, dass ältere Menschen häufiger mit eingeschränktem Zugang zum Internet sowie mit mangelndem Bewusstsein für und Wissen über bestehende und neu aufkommende Technologien zu kämpfen haben; in der Erwägung, dass nur 35 % der Menschen zwischen 55 und 74 Jahren über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, während es in der Altersgruppe von 16 bis 24 Jahren 82 % sind (29), und dass daher ältere Menschen stärker von Ausgrenzung, einschließlich digitaler Ausgrenzung, bedroht sind; in der Erwägung, dass sowohl die soziale als auch die digitale Ausgrenzung älterer Menschen durch die Lockdown- und die gesellschaftlichen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen haben, verschärft wurden; in der Erwägung, dass barrierefreie und benutzerfreundliche Technologien dazu beitragen können, diese Herausforderungen zu bewältigen; in der Erwägung, dass sich der Rat 2020 mit diesem Problem befasst hat und Schlussfolgerungen zu Menschenrechten, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung angenommen hat;

    Z.

    in der Erwägung, dass die Bevölkerung in einigen Regionen der EU zwischen 1998 und 2018 aufgrund der rasanten Abwanderung und der Alterung der Bevölkerung um bis zu 15 % zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass der rasche demografische Wandel unverhältnismäßig hohe Anpassungskosten verursacht; in der Erwägung, dass fast zwei Drittel der Regionen, in denen die Bevölkerung rasch abnimmt, ein niedriges Pro-Kopf-BIP aufweisen (30); in der Erwägung, dass das Altern der Bevölkerung zu einem Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter führt und den Niedergang von Gemeinden und Dörfern überall in der EU nach sich ziehen kann; in der Erwägung, dass Entscheidungen, Gemeinden und Dörfer zusammenzulegen oder in andere Gemeinden oder Städte einzugliedern, auch dazu führen können, dass Gemeinden und Dörfer vollständig verschwinden;

    AA.

    in der Erwägung, dass bei allen politischen Maßnahmen, die demografische Chancen und Herausforderungen zum Gegenstand haben, ein integrativer, auf Rechten basierender, faktengestützter und auf den Menschen ausgerichteter Ansatz verfolgt und den Grundsätzen der Gleichbehandlung — insbesondere der Gleichstellung der Geschlechter –, der Diskriminierungsfreiheit und der Sicherung der Rechte der Frauen, einschließlich ihrer sexuellen, reproduktiven und wirtschaftlichen Rechte, Geltung verschafft werden muss; in der Erwägung, dass die Bewältigung demografischer Herausforderungen unter keinen Umständen die individuelle reproduktive Selbständigkeit untergraben darf; in der Erwägung, dass der Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten und -gütern für das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden unerlässlich ist;

    AB.

    in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten Tendenzen bestehen, den demografischen Wandel zu instrumentalisieren, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu untergraben und so zur Aushöhlung der persönlichen Freiheiten beizutragen; in der Erwägung, dass alle politischen Maßnahmen, die sich mit dem demografischen Wandel befassen, auf Rechten basieren, auf die Menschen ausgerichtet, maßgeschneidert und evidenzbasiert sein müssen sowie die sexuellen und reproduktiven Rechte wahren müssen;

    AC.

    in der Erwägung, dass die Unionspolitiken und -maßnahmen in Bezug auf Alterung und demografischen Wandel vollständig mit der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 im Einklang stehen müssen; in der Erwägung, dass es einen engen Zusammenhang zwischen demografischen Herausforderungen und Gender Mainstreaming gibt, was sich in den entsprechenden politischen Maßnahmen widerspiegeln sollte;

    AD.

    in der Erwägung, dass Zeitbudgetstatistiken auf eine unausgewogene Geschlechterverteilung in der Pflegearbeit in ganz Europa hindeuten; in der Erwägung, dass Frauen trotz erheblicher nationaler Unterschiede im Zusammenhang mit der Ausweitung der Sozialfürsorge und sozialer Dienstleistungen und unterschiedlichen Frauenerwerbsquoten einen unverhältnismäßig hohen Teil der Pflegelast tragen, was tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Leistung auf dem Arbeitsmarkt und ihre Familienplanung hat;

    AE.

    in der Erwägung, dass auch dem extremen Alter besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, um erforderlichenfalls Menschen, die ihre Autonomie verloren haben, zu helfen und zu verhindern, dass sie isoliert werden;

    AF.

    in der Erwägung, dass der Anteil der Rentner ab 65 Jahren, die von Armut bedroht sind, in der EU seit 2013 schrittweise zugenommen hat;

    AG.

    in der Erwägung, dass ältere Menschen einen Beitrag für die Gesellschaft leisten und dies während der COVID-19-Pandemie weiterhin getan haben, unter anderem als Arbeitnehmer, Pflegekräfte oder Freiwillige; in der Erwägung, dass beispielsweise viele ältere medizinische Fachkräfte aus dem Ruhestand zurückgekehrt sind, um die Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen; in der Erwägung, dass informelle Pflegepersonen, zu einem Großteil Frauen, ihre Anstrengungen verstärkt haben, um das reduzierte Bildungsangebot und die reduzierte Kinderbetreuung und Langzeitpflege während der Pandemie auszugleichen;

    AH.

    in der Erwägung, dass eine alternde Bevölkerung als Quelle für Wissen über lokale Traditionen, Lebensmittel und Lebensweisen im ländlichen Raum fungieren kann, was wiederum für die Entwicklung des lokalen Tourismus und Gewerbes genutzt werden kann;

    AI.

    in der Erwägung, dass in der künftigen langfristigen Vision für ländliche Gebiete die Strategie der EU zur Bekämpfung der Auswirkungen des demografischen Wandels auf unser sozioökonomisches Gefüge vorgestellt wird;

    AJ.

    in der Erwägung, dass der Generationenwechsel eines der spezifischen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2020 ist; in der Erwägung, dass der Wissenstransfer und das intergenerationelle Lernen von wesentlicher Bedeutung sind, um die Zusammenarbeit und die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken und somit die Kluft zwischen den Generationen zu überbrücken;

    Gesundheit und Pflege

    AK.

    in der Erwägung, dass ethische Risiken, die von der Nutzung von Technologien im Gesundheitswesen herrühren, stets angemessen berücksichtigt werden sollten;

    AL.

    in der Erwägung, dass die WHO gesundes Altern als den Prozess der Entwicklung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, die das Wohlbefinden älterer Menschen ermöglicht, definiert; in der Erwägung, dass ein Zusammenhang zwischen der wahrgenommenen Gesundheit und dem Einkommen besteht; in der Erwägung, dass 2017 weniger als ein Drittel (32,4 %) der älteren Menschen im ersten Einkommensquintil (20 % der Bevölkerung mit den niedrigsten Einkommen) ihre Gesundheit als gut oder sehr gut wahrnahmen, im Vergleich zu 54,7 % der älteren Menschen, die zu den 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen gehören (31); in der Erwägung, dass den Ergebnissen der Europäischen Gesundheitsbefragung zufolge die meisten älteren Menschen an chronischen Krankheiten oder Beschwerden leiden und nur jeder neunte Befragte erklärt hat, keine derartigen Probleme zu haben, und dass zahlreiche Behinderungen erst im Alter auftreten oder deutlicher zum Tragen kommen; in der Erwägung, dass fast die Hälfte der älteren Menschen in der EU (65-Jährige und Ältere) von Schwierigkeiten bei mindestens einer persönlichen Tätigkeit oder Hausarbeit berichtet haben (32); in der Erwägung, dass im Jahr 2018 etwa ein Viertel der Bevölkerung der EU aufgrund von gesundheitlichen Problemen unter langfristigen Einschränkungen litt (33); in der Erwägung, dass rund 15 % der Erwachsenen ab 60 Jahren unter einer psychischen Störung leiden;

    AM.

    in der Erwägung, dass man in den meisten entwickelten Ländern unter älteren Menschen jene versteht, die 65 Jahre und älter sind; in der Erwägung, dass die Altersgruppe ab 65 Jahren sehr heterogen ist und erhebliche Unterschiede hinsichtlich Gesundheit, Lebensstil, Status, Lebensbedingungen und soziale Bedingungen aufweist; in der Erwägung, dass daher keine Verallgemeinerungen vorgenommen werden sollten; in der Erwägung, dass die strikte Grenzziehung für die Datenerhebung bei einem Alter von 65 Jahren häufig nicht der Wirklichkeit älterer Menschen mit Blick auf deren wirtschaftliche und soziale Aktivitäten entspricht, mit der Folge, dass die erhobenen Daten unvollständig und ungenau sind; in der Erwägung, dass ältere Menschen in vielen Statistiken und Datenerhebungen nicht erfasst werden, da es üblich ist, keine Daten über Personen zu erheben, die älter als 65 Jahre sind; in der Erwägung, dass dies angesichts des wachsenden Anteils der Bevölkerung, der ein höheres Alter erreicht, nicht mehr zeitgemäß ist;

    AN.

    in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Bildungsgefälle Frauen in den meisten europäischen Ländern zwar begünstigt, Müttern aber dennoch Einkommensnachteile entstehen, während Männer hinsichtlich der Erwerbsquoten und Gehälter durch eine Vaterschaft im Vorteil sind; in der Erwägung, dass die Schwierigkeiten aufgezeigt werden müssen, mit denen Frauen konfrontiert sind, die eine Mutterschaft mit einer beruflichen Karriere vereinbaren wollen, und durch die die verfügbaren Optionen sowohl für die Mutterschaft als auch für die Entwicklung einer beruflichen Karriere verringert werden; in der Erwägung, dass der Versuch, Beruf und Mutterschaft zu vereinbaren, häufig darin endet, dass Frauen die Mutterschaft hinauszögern und dadurch die mögliche Anzahl an Kindern verringern oder kinderlos bleiben; in der Erwägung, dass all diese Faktoren dazu führen, dass die Geburtenrate unterhalb des Reproduktionsniveaus liegt, was zu einer Alterung der Bevölkerung führt;

    AO.

    in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder gesundheitliche Bedürfnisse und langfristigen Pflegebedarf haben, mit dem Alter zunimmt; in der Erwägung, dass der Anteil der Personen, die solche Leistungen benötigen, bei den 80-Jährigen und darüber höher ist; in der Erwägung, dass die Abhängigkeit mit zunehmendem Alter steigt, aber auch durch andere Faktoren beeinflusst wird wie sozioökonomische und Umweltfaktoren sowie den Bildungsstand, zwischenmenschliche Beziehungen und das persönliche Wohlbefinden; in der Erwägung, dass die Pflegebedürftigkeit und der Unterstützungsbedarf ebenso vom Einzelfall abhängig sind wie die Angemessenheit der Mittel zur Sicherstellung von Eigenständigkeit und Unabhängigkeit; in der Erwägung, dass die Betreuung und Pflege älterer Menschen größtenteils von informellen, meist unbezahlten, weiblichen Pflegekräften übernommen wird, die selbst 60 Jahre oder älter sind;

    AP.

    in der Erwägung, dass die informellen und die formellen Betreuungs- und Pflegesysteme aufgrund des demografischen Wandels unter Druck stehen, was durch den Mangel an formellen Pflegekräften noch verschärft wird; in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound zeigen, dass für Menschen mit geringem langfristigem Pflegebedarf ein Zugang zur Betreuung zu Hause oder in der Gemeinschaft bereitgestellt werden muss, und zwar nicht nur, um informelle Pflegepersonen zu unterstützen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu steigern, sondern auch, um auftretenden Bedarf schneller zu erkennen und zu decken;

    AQ.

    in der Erwägung, dass es in der EU keine einheitliche Definition der Pflegebedürftigkeit gibt; in der Erwägung, dass Alter nicht unbedingt Pflegebedürftigkeit bedeutet;

    AR.

    in der Erwägung, dass manche ältere Menschen aufgrund verschiedener Faktoren wie ihrem Wohnort, ihrem Gesundheitszustand, fehlender Motivation und fehlender Gewohnheiten oder Möglichkeiten für regelmäßige körperliche, geistige, kulturelle oder soziale Aktivitäten und Erholung sich nicht auf Maßnahmen und Strategien für aktives Altern stützen können; in der Erwägung, dass ältere Menschen möglicherweise auch Schwierigkeiten beim Zugang zu Sport-, Kultur- und Rehabilitationseinrichtungen haben und mit finanziellen Einschränkungen oder dem Fehlen oder der Unzulänglichkeit von Aktivitäten zu kämpfen haben, die an ihre individuellen psychophysiologischen Gegebenheiten angepasst sind; in der Erwägung, dass sich eine wirksame Strategie für aktives Altern positiv auf die älteren Menschen, die Gesellschaft und die gesamte Wirtschaft auswirken sollte;

    AS.

    in der Erwägung, dass es Systemvorteile und individuelle Vorteile mit sich bringt, wenn durch einen umfassenden Ansatz zum Alter als Lebensabschnitt und durch Anpassung der Wohnbedingungen und des lokalen Umfelds, die es älteren Menschen ermöglicht, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und in ihrem Umfeld zu leben, die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Frauen und Männer im Alter gesund und selbstständig bleiben;

    AT.

    in der Erwägung, dass Pflege und Unterstützung zum Ziel haben sollten, die Eigenständigkeit, die Unabhängigkeit und das Wohlbefinden älterer Menschen zu erhalten; in der Erwägung, dass der Gedanke, dass Menschen an Ort und Stelle in ihrer eigenen Gemeinschaft in einem altersgerechten Umfeld alt werden, von zentraler Bedeutung für die Stadtplanung und für die Förderung des Übergangs von institutioneller Pflege und Betreuung zu wohnortnaher Versorgung ist; in der Erwägung, dass die Möglichkeiten zur Erhaltung von Eigenständigkeit und Unabhängigkeit darüber hinaus von Bedingungen abhängen wie einem altersgerechten Umfeld, Barrierefreiheit und der Erschwinglichkeit von Leistungen, einschließlich hochwertigem Wohnraum und wohnortnaher Versorgung; in der Erwägung, dass der demografische Wandel angemessene Antworten auf spezifische gesundheitliche Bedürfnisse und für unterstützende Dienste und Einrichtungen erfordert;

    AU.

    in der Erwägung, dass sich atypische Beschäftigungsformen zwar verbreitet haben und Flexibilität für die Erfüllung von Betreuungspflichten ermöglichen, dabei aber nicht immer auf die Bedürfnisse der Erwerbstätigen eingegangen wird, und in der Erwägung, dass die Unmöglichkeit der Organisation eines Pflegeplans es Frauen zusätzlich erschwert, Mutterschaft und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren;

    AV.

    in der Erwägung, dass durch die Akkumulation von Gesundheitsrisiken, Verletzungen und chronischen Krankheiten im Laufe des Lebens das Risiko einer Behinderung steigt; in der Erwägung, dass ältere Menschen häufiger Allgemeinärzte und Fachärzte aufsuchen, allerdings in einigen Mitgliedstaaten auch über größere Schwierigkeiten beim Zugang zur medizinischen Versorgung als die Durchschnittsbevölkerung berichten, was unter anderem auf die Preise medizinischer Leistungen, große Entfernungen und lange Wartelisten zurückzuführen ist (34); in der Erwägung, dass Investitionen in die Pflegewirtschaft unerlässlich sind, damit alle pflegebedürftigen Menschen und die Pflegekräfte ein menschenwürdiges Leben führen können; in der Erwägung, dass Menschen in höheren Altersgruppen generell anfälliger und damit auch anfälliger für Krankheiten und für Komplikationen und Todesfälle im Zusammenhang mit verschiedenen Krankheiten, darunter auch COVID-19, sind; in der Erwägung, dass COVID-19 aufgezeigt hat, dass es robusterer Gesundheitssysteme und höherer Kapazitäten in der Intensivpflege bedarf; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang der Zugang zu medizinischer Behandlung und die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung in Langzeitpflegeeinrichtungen dringend sichergestellt werden sollten;

    AW.

    in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass zugängliche und hochwertige öffentliche Dienste und Pflegedienste eine wirksame Antwort auf die Bedürfnisse der Bevölkerung sind, einschließlich der Bedürfnisse älterer Menschen, die während der Pandemie bei einer Reihe von Fällen im Hinblick auf den Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten Diskriminierung aufgrund des Alters erfahren haben und weiterhin erfahren, einschließlich Hindernissen für eine medizinische Behandlung im Allgemeinen; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie den Mangel an angemessenem Wohnraum, qualitativ hochwertigen Pflegeeinrichtungen und ausreichenden Pflege- und Unterstützungsdienstleistungen erneut ans Licht bringt; in der Erwägung, dass der höchste Anteil an Infektionen mit COVID-19 und damit verbundenen Todesfällen in der EU in Pflegeheimen, Betreuungs- und Wohneinrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie in anderen sozialen Versorgungseinrichtungen verzeichnet wurde (35); in der Erwägung, dass viele ältere Menschen während der Pandemie gestorben sind, weil viele Intensivstationen überlastet waren; in der Erwägung, dass in einigen Fällen das Alter des Patienten eines der Hauptkriterien für die Entscheidung über die Verfügbarkeit einer intensivmedizinischen Behandlung war; in der Erwägung, dass viele ältere Menschen beim Zugang zu medizinischer Behandlung, die nicht im Zusammenhang mit COVID-19 stand, mit Hindernissen konfrontiert waren und dass Pflegedienstleistungen während der Pandemie generell eingeschränkt oder vollständig eingestellt wurden;

    AX.

    in der Erwägung, dass die alternde Bevölkerung der EU neue Herausforderungen für die Geschlechtergleichstellung mit sich bringt, da es hauptsächlich Frauen sind, die Pflegeleistungen erbringen (sowohl bezahlt als auch unbezahlt) (36); in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise diese Situation noch verschärft hat;

    AY.

    in der Erwägung, dass ältere Menschen gegen extreme Wetterereignisse wie wiederholte Hitzewellen weniger resistent sind;

    Das Recht auf ein Altern in Würde

    AZ.

    in der Erwägung, dass die Gewährleistung eines Lebens in Würde bedeutet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht auf einen rechtzeitigen Eintritt in den Ruhestand zu garantieren, damit sie ihn gesund und eigenständig genießen können; in der Erwägung, dass das Recht auf Eintritt in den Ruhestand an die Arbeitszeit geknüpft sein muss und nicht von Schwankungen der durchschnittlichen Lebenserwartung oder anderen Gründen abhängen darf, die herangezogen werden, um Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben; in der Erwägung, dass die Nutzung der Zeit des Rentenbezugs auf Einkommen, die menschenwürdige Lebensbedingungen ermöglichen, was auch Gesundheitsschutz, kulturelle Bereicherung und den Erwerb neuer Kompetenzen umfasst, beruhen und es den Rentnerinnen und Rentnern ermöglichen sollte, uneingeschränkt Teil des sozialen Umfelds zu sein, in dem sie leben;

    BA.

    in der Erwägung, dass ein Leben in Würde, insbesondere für ältere Menschen, nicht von dem Recht auf Wohnen unter angemessenen sanitären Bedingungen, Barrierefreiheit und Komfort zu trennen ist, das ein Altern mit sozialem und familiärem Schutz ermöglicht; in der Erwägung, dass in verschiedenen Situationen unter dem Druck von Immobilienspekulation ältere Menschen die Ersten waren, gegen die Zwangsräumungen vollstreckt wurden, was ihre gesellschaftliche Isolation und ihre funktionelle Abhängigkeit verschärft hat;

    BB.

    in der Erwägung, dass Frauen stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, was unter anderem auf das anhaltende Problem des geschlechtsbedingten Gefälles bei der Beschäftigung, des geschlechtsbedingten Einkommens- und des geschlechtsbedingten Rentengefälles, die häufigere Unterbrechung der Berufstätigkeit aufgrund von familiären und Betreuungspflichten und die häufigere Teilzeitbeschäftigung (37), manchmal auch prekär und zeitlich befristet (38), insbesondere im Fall von alleinerziehenden Müttern, zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass diese Faktoren es vielen Frauen erschweren, Geld für später zurückzulegen, und sie besonders anfällig für Altersarmut machen;

    BC.

    in der Erwägung, dass Frauen laut Eurostat in allen Mitgliedstaaten der EU eine geringere Rente erhalten als Männer; in der Erwägung, dass die Rente, die Frauen in der Altersgruppe ab 65 Jahren in der EU erhalten, im Durchschnitt 30 % niedriger ist als die von Männern;

    BD.

    in der Erwägung, dass aus einer Eurobarometer-Umfrage von 2019 hervorgeht, dass sich 40 % der Menschen in der EU aus Gründen des Alters diskriminiert fühlen; in der Erwägung, dass Diskriminierung aus Altersgründen auf verschiedenen Ebenen erfolgt und sich in verschiedenen Formen äußert, unter anderem bei der individuellen Herangehensweise und der Selbstwahrnehmung sowie bei den Beziehungen zwischen den Generationen; in der Erwägung, dass Diskriminierung aus Altersgründen nachweislich die Gesundheit und die Lebenserwartung verringert und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und zivilen Leben behindert und zu Einschränkungen beim Zugang älterer Menschen zu Dienstleistungen oder ihrer aktiven Teilnahme am Arbeitsmarkt sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene und beim Zugang zu Dienstleistungen am Arbeitsplatz führen kann, was Marginalisierung und soziale Ausgrenzung nach sich zieht; in der Erwägung, dass Diskriminierung aus Altersgründen laut der jüngsten Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen die häufigste Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz ist; in der Erwägung, dass andere Formen der Diskriminierung, die von älteren Menschen hervorgehoben werden, den Zugang zu Finanzprodukten und -dienstleistungen, zur Gesundheitsversorgung, zu Bildung und Ausbildung sowie den Freizeitbereich betreffen (39); in der Erwägung, dass die erfolgreiche Bekämpfung von Diskriminierung aus Altersgründen und von Altersstereotypen, auch auf dem Arbeitsmarkt, von wesentlicher Bedeutung für aktives Altern, für mehr Solidarität zwischen den Generationen und für die Nutzung der Erfahrung älterer Arbeitnehmer ist; in der Erwägung, dass es in dieser Hinsicht auch unerlässlich ist, den gleichberechtigten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu stärken;

    BE.

    in der Erwägung, dass man laut WHO unter aktivem Altern den Prozess der Optimierung der Möglichkeiten von Menschen versteht, im zunehmenden Alter ihre Gesundheit zu wahren, am Leben ihrer sozialen Umgebung teilzunehmen und ihre persönliche Sicherheit zu gewährleisten, und derart ihre Lebensqualität zu verbessern, so dass die Menschen während ihres gesamten Lebens ihr Potenzial für Wohlbefinden ausschöpfen und entsprechend ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten an der Gesellschaft teilhaben können, während sie gleichzeitig angemessenen Schutz, Sicherheit und Pflege erhalten, wenn sie Hilfe benötigen;

    BF.

    in der Erwägung, dass die EU und mehrere Mitgliedstaaten eine aktive Rolle bei Überlegungen zu neuen internationalen Instrumenten zum Schutz der Rechte älterer Menschen spielen; in der Erwägung, dass derartige internationale Beratungen aktiv unterstützt und gefördert werden sollten; in der Erwägung, dass mit der Richtlinie 2000/78/EG zwar ein allgemeiner Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf festgelegt wird, Diskriminierung in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und Mehrfachdiskriminierung darin jedoch nicht zur Sprache kommen;

    BG.

    in der Erwägung, dass ältere Menschen manchmal Opfer von Gewalt, Misshandlung und anderen besorgniserregenden Taten werden, etwa Betrug und unlautere Geschäftspraktiken sowie Entzug der Rechtsfähigkeit und der Mittel zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten; in der Erwägung, dass das Phänomen der Misshandlung älterer Menschen besser durch Daten und Erhebungen zu Häufigkeit und Möglichkeiten zur Prävention erfasst werden sollte; in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um umfassendere Daten über die Misshandlung älterer Menschen zu erstellen;

    BH.

    in der Erwägung, dass die EU im Bereich der Bekämpfung von Straftaten gegen ältere Menschen unter anderem die Musterinitiativen EUROPeAN, MILCEA und WeDO finanziert;

    BI.

    in der Erwägung, dass ältere Menschen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten größeren altersbedingten Risiken ausgesetzt sind, darunter Armut, ein schlechterer Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und hochwertigen Gesundheitsdiensten, weniger Unterstützung im sozialen Umfeld, weniger Möglichkeiten der sozialen Interaktion und ein fehlender Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln;

    Beschäftigung und aktives Altern

    BJ.

    in der Erwägung, dass sich einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2012 zufolge 60 % der Menschen in EU dagegen aussprechen, das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erhöhen, und 51 % der Ansicht sind, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten; in der Erwägung, dass je nach finanziellem Bedarf fast die Hälfte der Arbeitnehmer im Alter von 50 Jahren oder darüber lieber weniger Stunden arbeiten würde, während ein erheblicher Anteil der Rentner gerne zumindest einige Stunden pro Woche arbeiten würde (40); in der Erwägung, dass die Arbeit nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters mit einer Arbeitsplatzpolitik verbunden ist, in deren Rahmen die Beschäftigungsfähigkeit und ein freiwilliger längerer Verbleib der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz unterstützt werden; in der Erwägung, dass die Einstellungsquote bei älteren, nicht erwerbstätigen Arbeitnehmern dennoch sehr gering ist und dass ältere Arbeiternehmer stark von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind; in der Erwägung, dass die Armuts- und Ausgrenzungsquote bei Personen zwischen 55 und 64 Jahren über dem EU-Durchschnitt für alle Altersgruppen liegt; in der Erwägung, dass 56 % der Menschen in Europa besorgt darüber sind, dass ihr Einkommen im Alter nicht ausreichen wird (41); in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit, eine neue Stelle zu finden, mit dem Alter abnimmt, was auf strukturelle Hindernisse, auch auf Diskriminierung aufgrund des Alters, zurückzuführen ist (42); in der Erwägung, dass die Daten über Personen, die zwar in Rente sind, aber weiterhin freiwillig arbeiten, auf ein höheres Maß an Lebenszufriedenheit hindeuten, als die Daten über Menschen, die vollständig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind (43); in der Erwägung, dass das Gefühl der Sinnhaftigkeit im Leben ab dem Alter von 50 Jahren grundsätzlich abnimmt, aber bei Menschen, die nach dem Rentenantritt weiter arbeiten oder an der Betreuung von Kindern beteiligt sind oder langfristigen Pflegeaufgaben nachgehen, als viel stärker wahrgenommen wird (44); in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit bei älteren Arbeitnehmern in der EU nach wie vor sehr wichtig ist;

    BK.

    in der Erwägung, dass geeignete Arbeits- und Beschäftigungsvoraussetzungen, einschließlich der Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, eines altersgerechten Arbeitsumfelds, geringerer quantitativer Anforderungen und Arbeitszeitautonomie, es vielen älteren Menschen ermöglichen und sie dazu motivieren kann, freiwillig auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben;

    BL.

    in der Erwägung, dass den Bedürfnissen von Arbeitnehmern, die physisch und psychisch stark herausfordernde Tätigkeiten ausüben, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; in der Erwägung, dass dieses Problem durch Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, den Zugang zu und die Inanspruchnahme von Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes, die Unterstützung des generationenübergreifenden Austauschs am Arbeitsplatz und die Möglichkeit der Altersteilzeit angegangen werden kann, was sowohl einen Nutzen für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft erbringt;

    BM.

    in der Erwägung, dass eine ältere EU mit weniger Arbeitskräften Druck auf die öffentlichen Haushalte sowie auf die Systeme der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsversorgung erzeugen könnte; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge die Gesamtkosten der Alterung (45) bis zum Jahr 2070 26,7 % des BIP ausmachen werden (46); in der Erwägung, dass in einer im Auftrag der Kommission im Jahr 2018 durchgeführten Studie über die Seniorenwirtschaft (Menschen im Alter von 50 Jahren und darüber) geschätzt wird, dass sich der Beitrag der Seniorenwirtschaft in der EU zum BIP bis 2025 auf 6,4 Billionen EUR und 88 Millionen Arbeitsplätze belaufen wird; in der Erwägung, dass dies 32 % des BIP in der EU und 38 % der Beschäftigung in der EU entspräche (47);

    BN.

    in der Erwägung, dass die Förderung der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus und die Sensibilisierung für die Bedeutung eines altersgerechten Arbeitsumfelds bei den Arbeitgebern für ein aktives Altern unerlässlich sind; in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit bei jungen und älteren Menschen in vielen Regionen nach wie vor eine entscheidende Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass die Union und die Mitgliedstaaten immer noch keine geeignete Lösung für die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt gefunden haben; in der Erwägung, dass die Qualifikationen älterer Arbeitskräfte, die von der Umstrukturierung der Wirtschaft besonders bedroht sind, angepasst werden müssen und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Mobilität älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern, insbesondere im Hinblick auf eine Wiederbeschäftigung;

    BO.

    in der Erwägung, dass Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern seltener eine angemessene Weiterbildung anbieten; in der Erwägung, dass lebenslanges Lernen zum aktiven Altern beiträgt und es den Menschen ermöglicht, zu arbeiten und umfassend an der Gesellschaft teilzuhaben; in der Erwägung, dass es eine Entschließung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Erasmus+“ angenommen hat;

    BP.

    in der Erwägung, dass die Gewährleistung einer hochwertigen Beschäftigung, einschließlich angemessener Löhne, von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, für Arbeitnehmer während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn eine notwendige Voraussetzung für ein nachhaltiges Berufsleben und für ein aktives Altern bei guter Gesundheit nach dem Eintritt in den Ruhestand ist; in der Erwägung, dass dies nicht nur mit der Verringerung arbeitsplatzbedingter Risiken verbunden ist, sondern auch mit der Förderung und Unterstützung gesundheitsfördernder Gewohnheiten der Arbeitnehmer und der Minderung von Risiken wie psychosozialen Risikofaktoren und Muskel-Skelett-Erkrankungen; in der Erwägung, dass die Gesundheit und Leistung älterer Arbeitnehmer nicht durch ihr Alter bestimmt wird, sondern durch eine Reihe eng damit zusammenhängender Faktoren, z. B. dem individuellen Lebensstil und der Exposition gegenüber Gefahren am Arbeitsplatz (48); in der Erwägung, dass hochwertige, sichere und gesunde Arbeitsplätze nicht nur für das Wohlergehen der Arbeitnehmer wichtig sind, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Nachhaltigkeit von Sozialsystemen;

    BQ.

    in der Erwägung, dass die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt deutlich gezeigt haben, dass eine weitere Verbesserung der Methoden der Unternehmensführung sowie der Arbeitsmethoden wichtig ist und dass digitale Lösungen wie z. B. Telearbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, eine wesentliche Rolle spielen, da sie zahlreiche Gelegenheiten bieten, die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, einschließlich derjenigen, die bald das Renteneintrittsalter erreichen, zu verbessern, und ein inklusiveres Arbeitsumfeld, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Menschen mit Behinderungen, bieten;

    BR.

    in der Erwägung, dass die Regionen mit hohen Arbeitslosenquoten höhere Alterungszahlen und einen Bevölkerungsrückgang aufweisen;

    BS.

    in der Erwägung, dass Beschäftigte in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen im Jahr 2019 59,1 % der Erwerbsbevölkerung in der EU ausmachten (49); in der Erwägung, dass 2016 rund ein Drittel der Betriebsleiter landwirtschaftlicher Familienbetriebe 65 Jahre oder älter war und die Mehrheit (57 %) mindestens 55 Jahre oder älter war; in der Erwägung, dass nur jeder zehnte landwirtschaftliche Betriebsleiter unter 40 Jahre alt war;

    Bewältigung von demografischen Herausforderungen mit Unterstützung von EU-Mitteln

    BT.

    in der Erwägung, dass die Programme, Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Strategien für aktives Altern in allen Politikbereichen berücksichtigt werden sollten, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten alle verfügbaren EU-Instrumente, etwa den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und insbesondere den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und die Fazilität „Connecting Europe“, nutzen sollten, um demografische Herausforderungen anzugehen; in der Erwägung, dass die Bereitstellung wesentlicher Infrastruktur durch die EU-Fonds erleichtert wird;

    BU.

    in der Erwägung, dass Initiativen wie der Access City Award zur Anpassung des öffentlichen Raums an die Bedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität anregen, was die Autonomie älterer Menschen positiv beeinflusst; in der Erwägung, dass mit solchen Initiativen nicht nur die Lebensqualität dieser Menschen verbessert, deren soziale Inklusion sichergestellt und ihnen die gleichberechtigte Wahrnehmung ihrer Grundrechte garantiert wird, sondern dass diese Initiativen auch positive wirtschaftliche Auswirkungen haben können;

    BV.

    in der Erwägung dass die Zahl der Einpersonenhaushalte seit 2010 um 19 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass in der Union im Jahr 2019 40 % der Frauen im Alter von 65 Jahren und darüber allein lebten, deren Anteil mehr als doppelt so hoch ist wie derjenige der alleinlebenden Männer (50); in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten von jungen, alleinstehenden oder älteren Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und Funktionseinschränkungen bewohnte Wohnungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit, niedriger Qualitätsstandards oder hoher Lebens- und Wohnkosten ungeeignet sind; in der Erwägung, dass Wohnungen erschwinglich, barrierefrei, sicher und komfortabel sein sollten, was allesamt besonders und nicht nur für ältere Menschen wichtig ist; in der Erwägung, dass viele ältere Menschen weniger geneigt sind, ihre Wohnungen renovieren zu lassen, wenn sie nicht die Eigentümer sind;

    BW.

    in der Erwägung, dass die Menschenrechte allgemein gelten, unveräußerlich und unteilbar sind, sich gegenseitig bedingen und miteinander zusammenhängen und für alle Menschen und Generationen gültig sind, ohne Diskriminierung aus gleich welchen Gründen; in der Erwägung, dass ältere Menschen und auch Menschen mit Behinderungen für die Gesellschaft wertvoll sind und daher ohne Einschränkungen an der Gesellschaft teilhaben und ihr Leben in Würde und so unabhängig wie möglich führen sollten; in der Erwägung, dass die Solidarität zwischen den Generationen als Antrieb für die Erholung der EU im Hinblick auf die Verwirklichung einer faireren, integrativeren und widerstandsfähigeren Gesellschaft, die niemanden zurück lässt, fungieren muss;

    BX.

    in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten und die EU das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet haben und gesetzlich verpflichtet sind, die individuelle Eigenständigkeit, Nichtdiskriminierung und die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft sowie Chancengleichheit und Zugänglichkeit sicherzustellen; in der Erwägung, dass in der Europäischen Union über 80 Millionen Menschen mit Behinderungen leben, von denen die Mehrheit Frauen und Mädchen sind, und in der Erwägung, dass die meisten Behinderungen erst mit zunehmendem Alter auftreten; in der Erwägung, dass ältere Menschen mit Behinderungen häufiger von Armut und Diskriminierung bedroht sind (51); in der Erwägung, dass im Rahmen der Politik zum Thema Altern für den Schutz und die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und deren Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Dienstleistungen gesorgt werden muss; in der Erwägung, dass Mobilität für eine eigenständige Lebensführung und Selbstbestimmung unerlässlich ist; in der Erwägung, dass eine uneingeschränkt zugängliche Transportkette von Haus zu Haus ein wichtiges Ziel ist;

    BY.

    in der Erwägung, dass neurodegenerative Erkrankungen, wie Alzheimer oder andere Formen von Demenz, in den meisten europäischen Ländern weiterhin nicht ausreichend diagnostiziert werden; in der Erwägung, dass deutliche Hinweise dafür vorliegen, dass sich die derzeitige Zahl von neun Millionen bestätigten Fällen von Demenzerkrankungen bis 2050 verdoppeln wird (52); in der Erwägung, dass Demenz die Hauptursache für Abhängigkeit und Beeinträchtigungen bei älteren Menschen in der Europäischen Union ist, von der derzeit rund 10 Millionen Menschen betroffen sind, und in der Erwägung, dass bis 2030 eine Verdoppelung der Häufigkeit dieser Krankheit erwartet wird;

    BZ.

    in der Erwägung, dass die GAP nach wie vor ein wesentliches Instrument für die Unterstützung der ländlichen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum ist;

    CA.

    in der Erwägung, dass unsere Ernährungssicherheit vom Erfolg des Generationenwechsels in der Landwirtschaft abhängt;

    Bekämpfung der Diskriminierung älterer Menschen

    1.

    betont, dass die Wertschätzung älterer Menschen und die Bekämpfung ihrer Diskriminierung nur auf der Grundlage einer Politik der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Inklusion möglich ist, in deren Mittelpunkt die Bereitstellung gerechter Renten steht, die eine hohe Lebensqualität sichern; hebt daher die Bedeutung öffentlicher Systeme der sozialen Sicherheit hervor, die verteilend sind, auf Beitragssolidarität zwischen Generationen beruhen und allen unabhängig von ihrem Beitragsverlauf (was beispielsweise besonders für Frauen gilt, die immer als Pflegekräfte gearbeitet haben) einen menschenwürdigen Lebensstandard weitab von Armut und sozialer Ausgrenzung ermöglichen;

    2.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung älterer Menschen, insbesondere von Frauen und insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu Finanzprodukten und -dienstleistungen, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Förderung der Eigenständigkeit, Bildung, Ausbildung und Freizeitbeschäftigung, zu verstärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten überdies auf, sich für eine positive Wahrnehmung des Alters in der Gesellschaft und die soziale Inklusion älterer Menschen einzusetzen, indem durch geeignete Maßnahmen ein altersgerechtes Umfeld in Europa gefördert wird, den Austausch bewährter Verfahren auf allen Regierungsebenen voranzubringen und ihre Unterstützung der Seniorenwirtschaft in der EU auszuweiten; ersucht die Kommission, den Bericht über die Durchführung der Richtlinie 2000/78/EG nach 20 Jahren weiterzuverfolgen, um den Rechtsrahmen bezüglich der Altersdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf zu stärken;

    3.

    betont, wie wichtig die Gleichstellung der Geschlechter, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und der Schutz von Minderheitenrechten im Hinblick auf die Bewältigung der demografischen Herausforderungen sind;

    4.

    bedauert das bestehende geschlechtsspezifische Rentengefälle und fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu seiner Beseitigung vorzuschlagen, auch indem gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle vorgegangen und die Beschäftigungsquote von Frauen durch Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erhöht wird, prekäre und informelle Beschäftigungsverhältnisse bekämpft werden und ein Mindesteinkommen für alle sichergestellt wird;

    5.

    hebt hervor, dass die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kein angemessenes Instrument darstellt, um die aktuelle wirtschaftliche und soziale Krise anzugehen und zu bewältigen, weil dies zu einer weiteren Verschlechterung der Grundrechte älterer Arbeitnehmer führen könnte;

    6.

    betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, bestehende Unterprogramme mit diesem Ziel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen weiterzuführen, um so mehr Möglichkeiten für Frauen in ländlichen Gegenden zu schaffen; fordert insbesondere, Landwirtinnen durch Maßnahmen zu unterstützen, die ihnen den Zugang zu Land sowie zu einer Sozialversicherung und Unterstützung bei der Anlage eines landwirtschaftlichen Betriebes ermöglichen;

    7.

    fordert die Kommission und den Rat auf, ein Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen zu beschließen und so die Ziele und den Geist des Europäischen Tags der Solidarität zwischen den Generationen und des Europäisches Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen zu ergänzen und auszubauen, um für Probleme, mit denen ältere Menschen konfrontiert sind, zu sensibilisieren und Abhilfestrategien zu fördern, Stereotypen und Vorurteile zu beseitigen, die Bindungen und die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und mit der sexuellen Gesundheit zusammenhängende Fragen anzugehen; betont die Bedeutung dieser Initiative nicht nur im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel, sondern auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, die gefährdete Gruppen, darunter ältere Menschen und ihre Pflegepersonen, am härtesten getroffen hat; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, bei der Inangriffnahme demografischer Herausforderungen wissenschaftliche Experten und Organisationen der Zivilgesellschaft zu konsultieren; fordert die Kommission und den Rat auf, die Schlussfolgerungen des Rates zu Menschenrechten, zur Teilhabe und zum Wohlbefinden von älteren Menschen im Zeitalter der Digitalisierung, einschließlich der Schaffung einer „Plattform für die Beteiligung und ehrenamtliche Arbeit nach dem Arbeitsleben“, rasch umzusetzen und den Austausch und die Bindungen zwischen den Generationen zu fördern;

    8.

    weist erneut darauf hin, dass das durch das geschlechtsspezifische Lohngefälle verursachte Rentengefälle zwischen Frauen und Männern — das auf der Ungleichbehandlung von Frauen im Erwerbsleben beruht, die sich im gesamten Verlauf ihres Erwerbslebens akkumuliert bzw.in den langen Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsmarkt begründet ist, die Frauen als Folge einer Vielzahl von Formen von Ungerechtigkeit und Diskriminierung aufoktroyiert werden — momentan bei 37 % liegt; betont, wie wichtig es ist, dieses Gefälle vor dem Hintergrund des demografischen Wandels anzugehen, denn seine Auswirkungen werden ältere Frauen in Zukunft für eine lange Zeit konkret zu spüren bekommen;

    9.

    begrüßt das Grünbuch der Kommission vom 27. Januar 2021 zum Thema „Altern — Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen“ (COM(2021)0050); fordert die Kommission auf, einen EU-Aktionsplan im Bereich demografischer Wandel und Solidarität zwischen den Generationen auszuarbeiten, in dessen Rahmen sie der Vielfalt und Komplexität der Situation in spezifischen Altersgruppen sowie den diesbezüglichen Unterschieden in den Mitgliedstaaten Rechnung trägt; betont, dass ein solcher Plan sozial inklusiv sein und darauf abzielen sollte, ein würdiges, aktives und gesundes Altern zu ermöglichen, und im Einklang mit dem Jahrzehnt des gesunden Alterns der WHO unter Einbeziehung von Vertretern aller Generationen ausgearbeitet werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung besonders auf die Situation älterer Menschen zu achten; wiederholt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, die vorgeschlagene Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung unverzüglich anzunehmen, die für das Vorgehen gegen Diskriminierung jeglicher Art und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und beim Kampf gegen Mehrfachdiskriminierung von wesentlicher Bedeutung ist;

    10.

    weist darauf hin, dass der demografische Wandel ein Phänomen ist, das nicht nur ältere Menschen im ländlichen Raum betrifft, sondern praktisch alle Generationen, unabhängig von ihrem Wohnort; hebt daher hervor, wie wichtig ein Lebenszykluskonzept für miteinander verknüpfte Politikbereiche ist, das alle Regionen abdeckt, auch städtische Gebiete;

    11.

    ist der Auffassung, dass in der langfristigen Vision für ländliche Gebiete ein besonderer Schwerpunkt auf Programme zur aktiven Einbeziehung älterer Menschen in den Alltag ländlicher Gemeinschaften gelegt werden muss;

    12.

    betont, wie wichtig es ist, Gewalt gegen ältere Menschen genauer zu untersuchen und besser zu verhindern;

    13.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ratifizieren und umzusetzen;

    Gesundheit und Langzeitpflege für ältere Menschen

    14.

    hebt hervor, dass ältere Frauen von den hohen Kosten der Langzeitpflege stärker betroffen sind, da sie länger leben, ihre Gesundheit im hohen Alter jedoch nachlässt, weshalb sie in verstärktem Maße Langzeitpflege und -unterstützung benötigen; weist ferner darauf hin, dass es sich bei der überwiegenden Mehrheit der informellen Pflegekräfte um Frauen handelt, was insbesondere die Chancen älterer Frauen im erwerbstätigen Alter schmälert, in den Arbeitsmarkt einzutreten und eigene Rentenansprüche zu erwerben;

    15.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für ein menschenwürdiges Leben von pflegebedürftigen Personen zu sorgen; unterstreicht, dass Strategien für eine personalisierte hochwertige Unterstützung für pflegebedürftige Personen gefördert werden müssen; betont, dass die spezifischen Bedürfnisse von Personen mit unterschiedlichen Erkrankungen, darunter neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer und Demenz, von der Diagnose bis hin zur Behandlung und zur Langzeitpflege berücksichtigt werden sollten;

    16.

    weist darauf hin, dass flexible Beschäftigungsformen wichtig dafür sind, dass Frauen und Männer Berufs- und Familienleben miteinander vereinbaren können, und dass es Sensibilisierungskampagnen für eine gerechte Aufgabenteilung in Haushalt, Betreuung und Pflege, höherer Investitionen in Betreuungs- und Pflegeinfrastrukturen und einer gleichen, nicht übertragbaren und bezahlten Elternzeit bedarf, um eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen;

    17.

    betont, dass die Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt, insbesondere in zukunftsträchtigen Berufsfeldern mit sehr guter Bezahlung wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Digitales, bekämpft werden muss; betont, dass lebenslanges Lernen in all diesen Bereichen, auch für ältere Frauen, wichtig ist, um deren fortgesetzte Erwerbsbeteiligung zu erhöhen;

    18.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, für einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu, auch häuslichen, Gesundheits- und Pflegediensten sowie zu Langzeit- und Palliativpflege zu sorgen;

    19.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sexuelle und reproduktive Rechte zu schützen und zu stärken und dafür zu sorgen, dass alle Bürger Zugang zu Diensten und Gütern im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit haben;

    20.

    fordert die Kommission auf, bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen in der EU einen evidenz- und menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen und dafür zu sorgen, dass alle in der EU lebenden Menschen ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte uneingeschränkt verwirklichen können; verurteilt jeglichen Versuch, den demografischen Wandel zu instrumentalisieren, um die Gleichstellung der Geschlechter und die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu untergraben, und fordert die Kommission und den Rat auf, die diesbezüglichen Werte der Union zu schützen;

    21.

    unterstreicht, dass es ungemein wichtig ist, das Recht älterer Menschen auf Pflege und Unterstützung umfassend zu schützen, um ihnen den Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen und ganzheitlichen Pflege- und Unterstützungsdiensten, die ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechen, zu ermöglichen und Wohlbefinden, Autonomie, Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe frei von Diskriminierung zu fördern; betont, dass angemessen finanzierte Sozialversicherungssysteme für eine erschwingliche und wirklich zugängliche Pflege unerlässlich sind;

    22.

    fordert die Kommission auf, einen Betreuungs- und Pflegedeal für Europa und ein europäisches Programm für Pflegekräfte vorzulegen, die den Weg für eine Betreuungs- und Pflegewirtschaft ebnen, die mit entsprechenden Investitionen und Rechtsvorschriften auf Unionsebene einhergeht, und in deren Rahmen ein umfassender Ansatz verfolgt wird, der den gesamten Betreuungs- und Pflegebedarf und alle entsprechenden Dienste abdeckt, und Qualitätsleitlinien für Betreuung und Pflege für Menschen aller Altersstufen, einschließlich Kinder, älterer Menschen und langfristig pflegebedürftiger Personen, festgelegt werden, um die unterschiedlichen Arten der informellen Pflege zu ermitteln und anzuerkennen und u. a. finanzielle Unterstützung für Pflegekräfte, angemessene Urlaubszeiten und erschwingliche Dienste zu gewährleisten;

    23.

    fordert, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, wie z. B. erschwingliche Pflege und Kinderbetreuung, eine ausreichend lange Elternzeit und zeit- und ortsflexibles Arbeiten, auch für Männer; weist darauf hin, dass sich nach Berechnungen der OECD die völlige Angleichung der Beschäftigungsquote von Frauen und Männern bis 2030 in einem um 12,4 % gesteigerten Pro-Kopf-BIP niederschlagen würde;

    24.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gesundheit in allen Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen und die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Gesundheit in allen einschlägigen Bereichen zu bewerten;

    25.

    weist darauf hin, dass höhere Geburtenziffern mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, stabile Beschäftigungs- und Wohnverhältnisse, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, flexible Arbeitsregelungen, eine großzügige Familienförderung, bezahlte Elternzeit für beide Elternteile, hochwertige Kinderbetreuung, und zwar von der frühen Kindheit an, und eine gerechte Verteilung der unbezahlten Betreuungs- und Haushaltspflichten zwischen Männern und Frauen erfordern; betont, dass es angesichts der demografischen Entwicklungen und der voraussichtlich höheren Lebenserwartung unerlässlich ist, dafür zu sorgen, dass Frauen voll am Arbeitsmarkt teilhaben, ohne ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen oder auf Teilzeit oder Zeitarbeit umzusteigen, da dies das Risiko von Frauen verringert, in Altersarmut zu geraten; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zügig und vollständig umzusetzen, und ersucht sie, über die in der Richtlinie festgelegten Mindeststandards hinauszugehen;

    26.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nutzerfreundliche, sichere und zugängliche digitale Unterstützungstechnologien, medizinische Fernversorgung und Telemedizin weiter zu prüfen, insbesondere in Regionen mit Bevölkerungsrückgang und in abgelegenen Regionen; unterstreicht, dass die bestehenden Datenschutzvorschriften bei der Nutzung dieser Technologien voll eingehalten und ethische Fragen, die die Nutzung von Technologien im Gesundheitswesen betreffen, gebührend berücksichtigt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, in der Nähe von Schulen und Kindergärten Tagespflegeeinrichtungen zu schaffen, was womöglich die Beziehungen zwischen den Generationen stärkt;

    27.

    ist der Ansicht, dass alle Bürger das Recht haben sollten, hochwertige Betreuungs- und Pflegedienste in Anspruch zu nehmen, die für sie und ihre Familien passend sind; ist ferner der Ansicht, dass beim Ausbau von Betreuungs- und Pflegediensten alle Nutzergruppen, die Unterschiede zwischen ihnen und ihre unterschiedlichen Präferenzen im Hinblick auf die von ihnen benötigten Dienste berücksichtigt werden sollten; weist darauf hin, dass mit dem Ausbau der Betreuungs- und Pflegedienste dazu beigetragen werden sollte, die Kontinuität der Betreuung und Pflege, die Gesundheitsvorsorge und die Rehabilitation sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes Leben zu führen;

    28.

    fordert, dass ein Regelungsrahmen geschaffen wird, mit dem hochwertige Betreuungs- und Pflegedienste, medizinische Fernversorgung und Telemedizin gewährleistet werden, indem Pflegekräften rechtliche Garantien gewährt und die erforderlichen Ausbildungsanforderungen festgelegt werden, um die Betreuung, Pflege und medizinische Grundversorgung der Unionsbürger aller Altersstufen unionsweit sicherzustellen;

    29.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, flexible, angemessene und maßgeschneiderte Betreuungs- und Pflegemodelle zu unterstützen, und betont, dass ein aktives, gesundes Altern, das Wohlbefinden und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen im erwerbsfähigen Alter ausschlaggebend dafür sind, die Tragfähigkeit der Sozialversicherungs- und Pflegesysteme sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung eines altersgerechten Umfelds und die Einrichtung häuslicher Pflege- und Betreuungsdienste in Familie und Gemeinschaft, auch für Menschen mit Demenz, zu unterstützen, ein öffentliches Netz von Unterstützungsdiensten und medizinischer Ausrüstung aufzubauen, Mobilität, ein selbstbestimmtes Leben, soziale Inklusion und Autonomie zu fördern und entsprechenden Initiativen der Zivilgesellschaft und der Sozialwirtschaft den Weg zu ebnen;

    30.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die informelle Pflege stärker anzuerkennen, den Sozialschutz und die unterschiedlichen Formen der Unterstützung für informelle Pflegekräfte zu verbessern, professionelle Unterstützung, Ausbildung und Peer-Beratung für informelle Pflegekräfte anzubieten und in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern unterschiedliche Formen der vorübergehenden Entlastung von Familienangehörigen, die einen pflegebedürftigen älteren Menschen pflegen, insbesondere wenn dieser Kurzzeit- und Tagespflege benötigt, und Unterstützungsdienste, einschließlich flexibler Arbeitsregelungen, einzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Strategien vorzuschlagen, um informelle Pflegekräfte zu unterstützen und ihren Beitrag zur Betreuung und Pflege älterer Menschen zu würdigen, und Vorschläge für angemessene Entlastungsdienste vorzulegen; betont, dass Menschen selbst entscheiden können sollten, ob sie informelle Pflege leisten wollen, und dass formelle Pflegedienste gefördert werden sollten;

    31.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, das freiwillige Engagement und die Unterstützung für ältere Menschen auszubauen, was insbesondere in Krisenzeiten wichtig ist, wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat;

    32.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Frauenarmut, insbesondere im höheren Alter, zu bekämpfen, die sich nachteilig auf die soziale Sicherheit der Betroffenen und das BIP in der gesamten Union auswirkt; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, sicherzustellen, dass allen Arbeitnehmern ein angemessener Sozialschutz gewährt wird;

    33.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Rehabilitations- und Wiedereingliederungsdiensten sicherzustellen, um ältere Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, nach gesundheitsbedingten Unterbrechungen der Berufstätigkeit auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, wenn sie dies wünschen, da aktives Altern wesentlich zur Gesundheit beiträgt;

    34.

    betont, dass die Feminisierung der Armut unterschiedliche Gründe hat, darunter die ungleiche Laufbahnentwicklung von Frauen und Männern, die Tatsache, dass Frauen häufig atypisch beschäftigt sind, die unzureichende soziale Absicherung derjenigen, die ihren selbstständigen Partner unterstützen, und die Armut in Haushalten mit alleinerziehenden Müttern;

    35.

    betont, dass der Ausbruch von COVID-19 gezeigt hat, wie wichtig solide, inklusive und krisenfeste Gesundheitssysteme für die Mitgliedstaaten sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass im Gesundheitswesen und in der Pflege genügend Fachkräfte beschäftigt sind, und den Zugang zu geriatrischer Medizin in der gesamten Union sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Gesundheitswesen und in der Pflege angemessen sind, und in die allgemeine und berufliche Bildung zu investieren, um die Qualität der angebotenen Pflege sicherzustellen; fordert, dass Anreize geschaffen werden, um den Beruf der Pflegekraft für ältere Menschen attraktiver zu machen;

    Sozialschutz und soziale Inklusion

    36.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu gewährleisten und dazu bewährte Verfahren auszutauschen, insbesondere was die Höhe der Mindestrenten betrifft;

    37.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Empfehlungen für ein geringeres Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung im Alter auszuarbeiten, die sich insbesondere auf das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern, ältere Menschen mit Behinderungen, ältere Migranten, ältere Angehörige der Roma und sonstige ethnische, sprachliche und sexuelle Minderheiten sowie weitere Bevölkerungsgruppen beziehen, die unverhältnismäßig stark von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind; fordert den Ausschuss für Sozialschutz auf, Gruppen, die stark von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, eingehender zu analysieren;

    Aktives Altern

    38.

    betont, dass die Schaffung und Umsetzung von altersgerechten Möglichkeiten des lebenslangen Lernens wesentlich und unerlässlich ist, um die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit und das Wohl des Einzelnen zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Kompetenzen und Bildung zu investieren und Projekte für formale, nicht formale und informelle allgemeine und berufliche Bildung und für formales, nicht formales und informelles lebenslanges Lernen zu entwickeln sowie Möglichkeiten für eine bessere Eingliederung älterer Menschen, auch in Bildungsangebote im Internet, zu schaffen, und zwar unabhängig davon, ob sie noch erwerbstätig oder bereits in Rente sind;

    39.

    betont in diesem Zusammenhang, dass die digitalen Kompetenzen älterer Menschen gestärkt werden müssen, wodurch sie nicht nur besseren Nutzen aus Bildungsangeboten im Internet ziehen können, sondern auch einen besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung und zu digitalen Diensten erhalten; fordert barrierefreie und erschwingliche Programme für digitale Kompetenzen, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind; fordert die Kommission auf, eigene Maßnahmen für ältere Menschen zu ergreifen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, Umschulungs- und Weiterbildungsinitiativen, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, zu unterstützen, um den Menschen dabei behilflich zu sein, einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden, und um den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu entsprechen, die digitale Kluft zu überwinden und sicherzustellen, dass sich die Betroffenen wirksam an innovative Management- und Arbeitsmethoden und digitale Lösungen wie Telearbeit anpassen und daraus Nutzen ziehen;

    40.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Mitteln aus dem ESF+ und dem EFRE zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beizutragen, Beschäftigungsmöglichkeiten in von Entvölkerung bedrohten Regionen zu schaffen und das Augenmerk dabei insbesondere auf eine bessere Erwerbsbeteiligung von Frauen zu legen; betont, dass Beratungsdienste, lebenslanges Lernen und Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für Arbeitnehmer aller Altersstufen wichtig sind;

    41.

    fordert die Mitgliedstaaten und das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf, Verfahren für die Eingliederung älterer Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt auszutauschen;

    42.

    begrüßt die Zusage der Kommission, sich für angemessene Löhne für alle Arbeitnehmer — entweder im Wege von gesetzlichen Mindestlöhnen oder durch Tarifverhandlungen — einzusetzen;

    43.

    unterstreicht, dass bei der Bewältigung des demografischen Wandels ein rechtegestützter Ansatz verfolgt werden sollte, der die unterschiedlichen Generationen nicht gegeneinander aufbringt, sondern Chancengleichheit, Dialog und Solidarität fördert und schafft;

    44.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sicherzustellen und regionale und lokale Initiativen und Projekte zu unterstützen, mit denen es Frauen und Männern erleichtert werden soll, Berufs- und Privatleben zu vereinbaren;

    45.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, ein Programm für digitale Freiwillige aufzulegen (53), um es jungen Fachkräften und älteren Menschen mit Erfahrung zu ermöglichen, ihre digitalen Kompetenzen an herkömmliche Unternehmen weiterzugeben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Freiwilligentätigkeit und Mentoring auszubauen, um den Wissenstransfer zwischen den Generationen zu fördern und auf diese Weise die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und zum Austausch von Fähigkeiten und Erfahrungen beizutragen, jüngere und ältere Arbeitnehmer darin zu bestärken, ihre Kompetenzen zu erweitern, und das traditionelle Handwerk, das Teil des europäischen Erbes ist, zu erhalten;

    46.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die digitale Kluft zu überbrücken und die Möglichkeiten der sozialen Inklusion und Integration älterer Menschen im erwerbsfähigen Alter in den Arbeitsmarkt weiter zu prüfen, insbesondere wenn die Betroffenen ihre Wohnung nicht mehr verlassen können, indem sie das Internet, andere Informationstechnologien und künstliche Intelligenz für Kultur-, Unterhaltungs-, Bildungs-, Arbeits-, Kommunikations- und medizinische Zwecke, darunter medizinische Fernversorgung und Telemedizin, auf sichere Weise nutzen und ein Höchstmaß an Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten und dabei die Bedeutung des direkten persönlichen Kontakts und eines würdigen Vorgehens anerkennen, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht; fordert insbesondere Strategien für die Erweiterung der digitalen Kompetenzen und die Verbesserung der Konnektivität und des Zugangs zu Geräten in Langzeitpflegeeinrichtungen;

    47.

    weist darauf hin, dass die Verbesserung der Konnektivität und Zugänglichkeit von Diensten in ländlichen und abgelegenen Gebieten von entscheidender Bedeutung ist, um der Entvölkerung dieser Regionen und der sozialen und digitalen Ausgrenzung der dort lebenden älteren Bevölkerung entgegenzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Bedeutung ländlicher und abgelegener Gebiete in all ihrer Vielfalt zu würdigen und deren Potenzial durch Anreize für Investitionen in die Wirtschaft vor Ort zu entwickeln, das Unternehmertum zu fördern und ihre Infrastruktur zu verbessern;

    48.

    fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Armut zu unterstützen, von der insbesondere alleinerziehende Mütter betroffen sind und die durch die Krise weiter verschärft wurde, was wiederum die soziale Ausgrenzung verstärkt hat;

    49.

    hebt die wesentlichen Auswirkungen hervor, die die sich ständig weiterentwickelnden digitalen Technologien auf den Alltag der Menschen haben, und betont daher, dass Schulen, Krankenhäuser und sämtliche anderen relevanten öffentlichen Versorgungseinrichtungen mit Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen sowie wichtiger und moderner technologischer Ausrüstung ausgestattet werden müssen, wozu auch die Entwicklung einer wirksamen E-Governance gehört; hält die durch das lebenslange Lernen in Verbindung mit der Digitalisierung geschaffenen Möglichkeiten für unerlässlich, um der alternden Bevölkerung in ländlichen und abgelegenen Gebieten vielfältige Chancen zu eröffnen, einschließlich eines zusätzlichen Einkommens; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, Aus- und Weiterbildungsprogramme zu fördern, mit denen die alternde Bevölkerung dabei unterstützt wird, in Bereichen wie dem elektronischen Geschäftsverkehr, Online-Marketing und IKT Kompetenzen und Wissen zu erwerben; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Haushalte einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang und Zugang zu digitalen Geräten haben, und den Erwerb digitaler Kompetenzen, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, zu begünstigen;

    50.

    ist der Ansicht, dass das Potenzial alternder ländlicher Gemeinschaften im Rahmen des grünen und des digitalen Wandels in der Union voll ausgeschöpft werden sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es wichtig ist, den Breitbandzugang und grundlegende Dienstleistungen in ländlichen Gebieten, den Erwerb digitaler Kompetezen und die Einführung neuer Konzepte für die nachhaltige Entwicklung, beispielsweise das Konzept intelligenter Dörfer und den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen, sicherzustellen;

    51.

    hebt hervor, dass aufgrund der Entwicklung, Digitalisierung und Spezialisierung der Landwirtschaft sowohl Personen, die bereits in dem Bereich tätig sind, als auch diejenigen, die kurz davor sind, eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen, eine angemessene digitale, technische und wirtschaftliche Ausbildung benötigen, und fordert, dass Austauschprogramme, Diskussionen, Online-Schulungen und E-Learning gefördert werden;

    52.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, der besonderen Lage der älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt durch Maßnahmen wie individuell zugeschnittene Schulungen und optimierte Arbeitszeiten Rechnung zu tragen;

    53.

    fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der intensiveren Nutzung der Strukturfonds für Investitionen in öffentliche Kinderbetreuungsangebote und in die Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen;

    54.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Betrieb und die Entwicklung von Organisationen, zu denen sich ältere Menschen zusammenschließen, und andere Formen gesellschaftlicher Teilhabe zu unterstützen;

    55.

    fordert die Kommission und den Ausschuss für Sozialschutz auf, sich im nächsten Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe eingehender mit nicht standardmäßigen Arbeitsmarktverläufen zu befassen und das geschlechtsbedingte Rentengefälle in all seinen Dimensionen und in allen drei Säulen des Rentensystems vollständig zu untersuchen; fordert die Kommission ferner auf, die Angemessenheit der Mindestrenten zu bewerten, die insbesondere für die Vermeidung von Altersarmut von Bedeutung sind;

    56.

    betont, dass die aufstrebende Seniorenwirtschaft insbesondere in ländlichen Gebieten zu einer der wichtigsten wirtschaftlichen Triebkräfte werden und Chancen für den Gesundheits- und Langzeitpflegesektor bieten sowie eine hochwertige Pflege auf effizientere Weise bereitstellen könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der Seniorenwirtschaft in den Strategien der EU und der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und stärker zu fördern, auch im Bereich des Tourismus und des auf ältere Menschen ausgerichteten Kulturaustauschs;

    57.

    weist erneut darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage besonders anfällig für Abwanderung sind und dass dort besondere Maßnahmen erforderlich sind, um die negativen demografischen Veränderungen, mit denen sie häufig konfrontiert sind, abzumildern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren Struktur- und Investitionsfonds vorausschauend zu nutzen, um den Herausforderungen, mit denen diese Regionen konfrontiert sind, zu begegnen;

    58.

    legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, Organisationen, die die Interessen älterer Menschen vertreten und schützen, in Entscheidungen, die diese Menschen betreffen, einzubeziehen;

    59.

    betont, dass Telearbeit zahlreiche Möglichkeiten für abgelegene Gebiete bieten kann, da sie eine der besten Möglichkeiten ist, digitale Technologien zu nutzen, um die Bevölkerung in ländlichen und abgelegenen Gebieten zu halten und gleichzeitig die lokalen Gemeinden und ihre Wirtschaft zu fördern; fordert die Kommission auf, eine EU-Agenda für Telearbeit vorzulegen, um einen Rechtsrahmen zu entwickeln, in dem klare Mindeststandards und -bedingungen für Telearbeit in der gesamten EU festgelegt sind;

    60.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen bei allen politischen Maßnahmen und Programmen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen durchgängig zu berücksichtigen und dabei die vollständige Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten;

    Besondere politische Maßnahmen und Forschung

    61.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, EU-Mittel und private Investitionen in Kombination mit nationalen und lokalen Investitionen zu nutzen, um erschwingliche, angemessene, sichere und zugängliche Wohnungen bereitzustellen und Gebäude an die Bedürfnisse älterer, schutzbedürftiger und benachteiligter Menschen anzupassen; betont, dass Gebäude Barrierefreiheitsmerkmale aufweisen sollten; betont, dass eine sichere Wohnung eine Wohnung ist, in der mögliche Gefahren eingeschränkt sind und leichter auf Gefahren reagiert werden kann; weist darauf hin, dass zugänglicher Wohnraum Hand in Hand mit einer angemessenen Infrastruktur gehen sollte;

    62.

    unterstreicht die unverzichtbare Rolle, die regionale und lokale Behörden bei der sinnvollen und nachhaltigen Bewältigung der sich immer weiter verschärfenden demografischen Probleme in ländlichen und abgelegenen Gebieten spielen;

    63.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren für eine effiziente Alterungspolitik zu fördern;

    64.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu fördern, die Bindungen zwischen den Generationen stärken und es älteren Menschen, die aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen ihren Wohnort verlassen müssen, ermöglichen, erschwinglichen Wohnraum zu finden;

    65.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, bei einer Reform des Rentensystems und der Anpassung des Rentenalters die Geschlechterkomponente und dabei die Unterschiede zwischen Frauen und Männern hinsichtlich Arbeitszeiten und Arbeitsrhythmus sowie das höhere Risiko der Diskriminierung älterer Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen;

    66.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer nationalen Reaktionen auf COVID-19 Gewalt gegen ältere Frauen, unter anderem durch Notrufnummern und Beratungsdienste, zu verhindern und zu beseitigen, und dabei besonderes Augenmerk auf Pflegeheime zu legen;

    67.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Programme für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln, die den Faktor Alter berücksichtigen, um den körperlichen, sexuellen, psychischen und wirtschaftlichen Missbrauch zu verhindern, der älteren Menschen, von denen die meisten Frauen sind, zugefügt werden kann; schlägt vor, Statistiken über die Zunahme von Gewalt gegen ältere Menschen zu erheben, um auf dieses gravierende Problem — das ältere Menschen normalerweise nicht ansprechen können, da sie es als Begleiterscheinung des fortgeschrittenen Alters und ihrer Abhängigkeit hinnehmen — aufmerksam zu machen, und die Misshandlung älterer Menschen mit mehr Effizienz und einem größeren Engagement der gesamten Gesellschaft zu bekämpfen;

    68.

    betont, dass Pflegeheime und betreutes Wohnen die Deinstitutionalisierung der Pflege begünstigen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten zur Förderung von Pflegeheimen, betreutem und generationenübergreifendem Wohnen sowie einer auf Qualitätskriterien beruhenden Anpassung von Wohnraum zu prüfen;

    69.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, an ältere Menschen gerichtete Informations- und Aufklärungskampagnen und -maßnahmen über die Straßenverkehrssicherheit durchzuführen, die die Auswirkungen physiologischer Veränderungen und der Abnahme psychomotorischer Fähigkeiten für die Teilnahme am Straßenverkehr aufzeigen, was die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern wird;

    70.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausgaben aus dem ESF+, dem EFRE und dem Fonds für einen gerechten Übergang für die Schulung und Umschulung älterer Arbeitnehmer aufzustocken und damit einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Versorgungsleistungen sicherzustellen, wobei besonderes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, Unternehmen anzuregen, ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen, und die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Verkehrs, und öffentliche Räume an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mithilfe von Strukturfonds Investitionen in öffentliche Dienstleistungen in ländlichen Gebieten zu erhöhen, was die jüngere Generation anziehen und das Wohlbefinden der in diesen Gebieten lebenden älteren Menschen steigern würde; fordert, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums stärker in Anspruch genommen wird, um der Isolation und sozialen Ausgrenzung älterer Menschen in ländlichen und benachteiligten Gebieten entgegenzuwirken, wobei besonderes Augenmerk auf Gebiete zu legen ist, die von Entvölkerung bedroht sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht die Möglichkeiten von NextGenerationEU zu nutzen;

    71.

    hebt hervor, wie wichtig angemessene, zuverlässige und vergleichbare Daten als Grundlage für Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen sind; fordert die Kommission auf, den statistischen Rahmen der EU zu überarbeiten, indem die obere Altersgrenze für die Sammlung von Daten angehoben wird, um sicherzustellen, dass Menschen, die in Einrichtungen leben, bei der Datenerhebung berücksichtigt und Daten nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt werden, wobei die Privatsphäre und die Grundrechte uneingeschränkt zu achten sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Daten zu erheben und die Entwicklung der Forschung im Bereich des gesunden Alterns und altersbedingter Krankheiten und der Lebensbedingungen älterer Menschen stärker zu unterstützen;

    72.

    begrüßt den Aktionsplan im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte und fordert die rasche und wirksame Umsetzung der in der Säule dargelegten Grundsätze; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Verbesserung und Stärkung der Vertretung älterer Menschen im Gesetzgebungsverfahren der EU und nach dem Vorbild des bestehenden EU-Jugendparlaments die Finanzierung einer entsprechenden Initiative im Rahmen des EU-Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ in Erwägung zu ziehen;

    73.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen auf die Erhöhung der gesunden Lebensjahre älterer Menschen zu konzentrieren; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Programmen für die lebenslange Gesundheitsförderung und -erziehung, die Prävention von Krankheiten und regelmäßige Untersuchungen sowie für neue Initiativen wie bessere Strategien zur Prävention von Krankheiten und wirksamere Gesundheitsprogramme, um den Prozess des gesunden Alterns anzuregen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich durch die Ausarbeitung von Plänen zum gesunden Altern in der EU, die nicht nur den Zugang zu Gesundheits- und Pflegedienstleistungen umfassen, sondern auch Strategien für Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, aktiv zur „Dekade des gesunden Alterns“ der WHO beizutragen; fordert die Kommission auf, als Teil des Programms „Horizont Europa“ eine ehrgeizige Forschungsagenda zur körperlichen und geistigen Gesundheit zu erstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck die Möglichkeit zu prüfen, die im mehrjährigen Finanzrahmen und im Rahmen von NextGenerationEU bereitgestellten Mittel zu nutzen;

    74.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den generationenübergreifenden Austausch zu fördern, indem unter anderem die Freiwilligentätigkeit jüngerer Menschen für ältere Menschen gefördert wird, und generationenübergreifende Zentren zu fördern und zu finanzieren, da diese für die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Alters und die Gewährleistung der sozialen Inklusion älterer Menschen von entscheidender Bedeutung sein können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Gemeinschaftspflegezentren und Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Arbeit und zum lebenslangen Lernen zu schaffen, die an ältere Menschen, die in der Nähe von Schulen und Kindergärten leben, gerichtet sind, und den Aufbau von Bindungen zwischen den Generationen zu fördern, indem der Austausch zwischen diesen Diensten begünstigt wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, Programme, Vorhaben und Maßnahmen zu fördern, mit denen die stärkere soziale, kulturelle und politische Teilhabe älterer Menschen gefördert wird;

    75.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen inklusiven Arbeitsmarkt und inklusive Gesellschaften, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen und auf den Fähigkeiten und Talenten aller Menschen beruhen, zu fördern und zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien für Beschäftigungsfähigkeit und Karrieremanagement zu entwickeln, um sich auf eine alternde Erwerbsbevölkerung und volatilere Arbeitsmärkte vor dem Hintergrund häufiger und tiefgreifender Veränderungen auf den Arbeitsmärkten vorzubereiten; unterstreicht, dass solche Strategien die Förderung von Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen für Menschen jeden Alters, gesunde Arbeitsplätze, die Mitarbeitern mit gesundheitlichen Schwierigkeiten oder Behinderungen eine angemessene Unterbringung bieten, eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Austauschs zwischen den Generationen am Arbeitsplatz umfassen sollten; fordert darüber hinaus die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt auf, der Förderung der Vielfalt in Bezug auf Alter, Fähigkeiten und Behinderung am Arbeitsplatz größere Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die Kommission auf, im neuen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz die psychosozialen und körperlichen altersbedingten Risiken für Frauen und Männer hervorzuheben; betont, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung sind;

    76.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Menschen im Alter von 60 Jahren und darüber, die dies wünschen, insbesondere Frauen, den Zugang zu Arbeit zu erleichtern, da dies ihr lebenslanges Einkommen erhöhen würde, und Teilzeitbeschäftigungen mit geringem Risiko für ältere Menschen einzuführen, wenn sie noch gesund sind und Verantwortung übernehmen können; betont, wie wichtig es ist, bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen zu schaffen, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und aktiv bleiben beziehungsweise aktiv werden möchten, nicht nur im Hinblick auf die Generierung eines zusätzlichen Einkommens, sondern auch, um sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken; fordert darüber hinaus Anreize für Freiwilligentätigkeit und Mentoring, um den Wissenstransfer zwischen den Generationen zu fördern; betont, dass derartige Maßnahmen und Aktivitäten nicht auf Kosten junger Arbeitssuchender oder Langzeitarbeitsloser durchgeführt werden dürfen;

    77.

    fordert die Kommission auf, eine EU-Strategie für Pflegekräfte anzunehmen; betont, dass Investitionen in Pflegedienstleistungen von entscheidender Bedeutung sind, da sie nicht nur die Beschäftigungsquote von Frauen erhöhen, indem sie Beschäftigungsmöglichkeiten in der formellen Wirtschaft für zuvor informell tätige Pflegekräfte schaffen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen fördern, sondern — durch Investitionen in Langzeitpflegeeinrichtungen, Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und zur Bekämpfung von Isolation sowie Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen ältere Frauen — auch die Lebensbedingungen älterer Menschen verbessern, indem durch Investitionen in die Gesundheit und Bildung von Menschen dafür gesorgt wird, dass sie im Alter aktiv und gesund bleiben; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Reihe von Indikatoren für den Zugang zu und die Nachhaltigkeit von Pflegesystemen für ältere Menschen sowie einen gemeinsamen, hochwertigen Rahmen für Pflegedienstleistungen für ältere Menschen anzunehmen; betont, dass es wichtig ist, dass die Altenpflege auch weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt;

    78.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ältere Menschen stärker zu berücksichtigen, die für Viruserkrankungen, u. a. COVID-19, besonders anfällig sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen die Isolation, Vernachlässigung und soziale Ausgrenzung älterer Menschen während der COVID-19-Pandemie vorzugehen, indem sie Sensibilisierungskampagnen fördern, Forschungsarbeiten durchführen, den Meinungsaustausch erleichtern und die Struktur- und Investitionsfonds der EU kombinieren; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie die Verfügbarkeit von und den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Arzneimitteln sicherzustellen; betont, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass mehr Solidarität vonseiten der EU vonnöten ist; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage von Artikel 25 der Charta eine EU-Charta für die Rechte älterer Menschen auszuarbeiten und anzunehmen;

    79.

    ist sich der herausragenden Rolle bewusst, die die Kohäsionspolitik und die GAP bei der Förderung und Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit und Inklusion von Frauen in ländlichen und abgelegenen Gebieten spielen könnten, die mit demografischen Problemen konfrontiert sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zu diesem Zweck bereitgestellten entsprechenden Mittel besser zu nutzen;

    80.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die REACT-EU-Mittel zu nutzen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken (54);

    81.

    hebt hervor, dass sich neue Technologien und innovative Methoden als nützlich erweisen könnten, um die Kosten für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu senken und gleichzeitig den Lebensstandard und die Qualität der Dienstleistungen in abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten zu erhalten; regt die Mitgliedstaaten und die zuständigen regionalen und lokalen Behörden an, in unkonventionelle und innovative Maßnahmen zu investieren, die darauf abzielen, der Bevölkerung wesentliche Dienstleistungen zu bieten und ein geeignetes Umfeld zu schaffen, um Menschen zur Rückkehr zu veranlassen und die Entvölkerung umzukehren;

    82.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Schaffung geeigneter demografischer politischer Maßnahmen und Initiativen zu verbessern, um die Chancen zu nutzen und die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Alterung der Bevölkerung in Europa ergeben;

    83.

    weist auf die Besonderheiten der familienbetriebenen Landwirtschaft hin, bei der die landwirtschaftliche Tätigkeit und das Familienleben verschmelzen und ältere Landwirte über das Rentenalter hinaus aktiv bleiben;

    84.

    erkennt das Potenzial an, über das ältere Menschen, darunter Landwirte, verfügen, um zur treibenden Kraft für eine dynamische Seniorenwirtschaft in ländlichen Gebieten zu werden, die auf sozialer Innovation, inklusiven ländlichen Gemeinschaften und einem gesünderen Lebensumfeld beruht; fordert die Kommission auf, dieses Potenzial bei der Entwicklung einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete und ein aktives Altern sorgfältig zu prüfen;

    85.

    fordert die öffentlichen Stellen auf, die Schaffung eines besonderen Schutzsystems voranzutreiben, das den Besonderheiten der Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern in der Landwirtschaft gerecht wird, die damit zusammenhängt, dass die Landwirtschaftsjahre stark von befristeter Arbeit geprägt sind; weist darauf hin, dass so den Menschen, die sich für eine Beschäftigung in der Landwirtschaft entscheiden, mehr Sicherheit gegeben werden könnte;

    86.

    weist darauf hin, dass eine alternde Erwerbsbevölkerung und der ausbleibende Generationswechsel in der Landwirtschaft ein schwerwiegenderes Problem darstellen als in anderen Branchen; ist der Ansicht, dass es für die Umkehrung dieser Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist, neue Berufe zu schaffen, um den Generationswechsel zu ermöglichen, indem die Attraktivität und die Rentabilität der Berufe im Agrarsektor sichergestellt werden;

    87.

    erkennt an, dass nur 11 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in der Europäischen Union von Landwirten unter 40 Jahren geführt werden (55); fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Hindernisse zu beseitigen, die Junglandwirte davon abhalten, eine Tätigkeit im Agrarsektor aufzunehmen, darunter Schwierigkeiten beim Zugang zu Land; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Generationen wie etwa Partnerschaften, Teilpacht, Erbpacht und andere Vereinbarungen zu fördern, mit denen dem Landmangel begegnet werden könnte und junge Menschen zu ermutigen, Landwirt zu werden;

    88.

    bekräftigt, dass einige der Hindernisse für den Generationswechsel in der Landwirtschaft mit dem Zugang zu Land und der Übertragung der Betriebe von einer an die nächste Generation zusammenhängen; weist darauf hin, dass ältere Landwirte, die mit dem Risiko geringer Renten, von Einkommensverlusten (einschließlich GAP-Zahlungen) und sozialer Ausgrenzung in ländlichen Gebieten nach dem Eintritt in den Ruhestand konfrontiert sind, dazu tendieren, aktiv zu bleiben und ihre Betriebe länger zu behalten; betont in diesem Zusammenhang, dass maßgeschneiderte politische Instrumente erforderlich sind, um eine reibungslose Übergabe der landwirtschaftlichen Betriebe und ein aktives Altern älterer Landwirte in ländlichen Gemeinschaften sicherzustellen;

    89.

    stellt fest, dass die nationalen Rentensysteme in zahlreichen Mitgliedstaaten den Landwirten im Ruhestand kein ausreichendes Einkommen gewährleisten; bedauert, dass die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus, die den Generationswechsel verzögert, häufig die einzige Möglichkeit ist, um dieser Situation entgegenzuwirken; betont, dass die Unterstützung im Rahmen der GAP nicht dafür gedacht ist, ein Rentensystem zu ersetzen;

    90.

    verweist auf den zunehmenden Bedarf an hochqualifizierten jungen Fachkräften in der Landwirtschaft, insbesondere in den Regionen, und weist darauf hin, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um junge Menschen zu ermutigen, ein Studium im Bereich Landwirtschaft aufzunehmen, sowie den Wissenstransfer von älteren Menschen an die jüngere Generation zu erleichtern;

    91.

    ist der Ansicht, dass Betriebspartnerschaften zwischen älteren und jüngeren Generationen von entscheidender Bedeutung sind, um die Solidarität zwischen den Generationen, den Wissenstransfer und das voneinander Lernen zu vertiefen, was für die Nutzung neuer Technologien und digitaler Kompetenzen in der Landwirtschaft besonders wichtig ist;

    92.

    ist der Auffassung, dass Familienangehörige nach wie vor die überwiegende Mehrheit der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte in Europa ausmachen, stellt jedoch fest, dass die Zahl dieser Arbeitskräfte seit Jahren stetig abnimmt und in naher Zukunft voraussichtlich weiter zurückgehen wird; weist darauf hin, dass die unaufhaltsame Landflucht, die bestimmte Regionen der Union erleben, die ländlichen Gebiete vor wirtschaftliche, soziale und Umweltprobleme stellen wird, die ehrgeizigere und besser koordinierte Konzepte erfordern;

    93.

    betont, wie wichtig es ist, ländliche Gebiete in ihrer Vielfalt zu unterstützen und Anreize für Investitionen in Projekte zur Förderung der Wirtschaft vor Ort, einschließlich einer besseren Zugänglichkeit des Verkehrs sowie der digitalen Konnektivität, zu schaffen; hält es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Erhalt der Beschäftigung in der Landwirtschaft unmittelbare Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung der Wirtschaft im ländlichen Raum hat; ist ferner der Ansicht, dass die Herausforderung, der sich alle Landwirte gegenübersehen, wenn es darum geht, die Rolle der modernen Technologie und Innovation in der Landwirtschaft zu verstehen und diese zu nutzen, nicht unterschätzt werden sollte; hebt daher hervor, wie wichtig die lebenslange berufliche Weiterbildung, Beratungsdienste und der Wissensaustausch sowohl innerhalb als auch außerhalb des Rahmens der GAP sind;

    94.

    ist der Auffassung, dass der Zugang von Frauen zur Landwirtschaft mit angemessenen öffentlichen Dienstleistungen erleichtert werden muss, die es Frauen ermöglichen, vermehrt in der Landwirtschaft arbeiten;

    95.

    stellt fest, dass die Alterung der Bevölkerung, insbesondere in landwirtschaftlich geprägten und ländlichen Gebieten, eine zwangsläufige Entwicklung ist, der bei der Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialpolitik Rechnung getragen werden muss; ist der Ansicht, dass die Frage der Bevölkerungsalterung einen mehrdimensionalen Ansatz erfordert, und hebt hervor, wie wichtig es ist, umfassendere Komplementarität und Synergieeffekte zwischen den Politikbereichen und den Unterstützungsinstrumenten zu fördern; weist erneut darauf hin, dass angemessene Ressourcen und Dienste von wesentlicher Bedeutung sind, um für ältere Menschen ein altersgerechtes Umfeld zu schaffen;

    96.

    betont, dass Ungleichheiten beim Zugang zu Land, Direktzahlungen und Unterstützung, sowohl zwischen als auch in den EU-Ländern, zu den Problemen zählen, die angegangen werden müssen, um die rückläufige regionale Entwicklung aufzuhalten, ältere Menschen zu ermutigen, die Landwirtschaft nach Erreichen des Renteneintrittsalters aufzugeben, und junge Menschen darin zu bestärken, eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen;

    97.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung ihrer Strategiepläne den Anteil älterer Menschen (über 65 Jahren) in ihren ländlichen Regionen zu berücksichtigen und die Einführung von Maßnahmen zu erwägen, die ältere Einwohner in ländlichen Regionen erfassen oder sich an sie richten, beispielsweise durch einen flexibleren Ansatz zu den Bedingungen, die für die reale und aktive Teilhabe dieser Altersgruppe am Wirtschaftsleben der betreffenden Region gelten;

    98.

    weist darauf hin, dass es in Anbetracht der durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Lage notwendig ist, auf einen lebendigen und dynamischen ländlichen Raum zu setzen, indem Bürokratie abgebaut und in hochwertige Infrastrukturen und Dienstleistungen im ländlichen Raum investiert wird, um den Alterungsprozess zu bremsen und die Rolle der Frauen als Inhaberinnen von Landwirtschaftsbetrieben zu stärken;

    99.

    weist darauf hin, dass ein effizientes Mobilitätssystem eine der Voraussetzungen für die regionale Wirtschaftsentwicklung, den territorialen Zusammenhalt und die Entwicklung des regionalen Potenzials ist; stellt fest, dass es daher erforderlich ist, die notwendige Finanzierung für die Entwicklung und die Aufrechterhaltung von Verkehrsverbindungen, mit denen die ältere Generation zum Verbleib in der Landwirtschaft ermutigt und junge Menschen aus regionalen Zentren für die Arbeit auf dem Land gewonnen werden könnten, bereitzustellen;

    100.

    hebt die Rolle und die Bedeutung der GAP bei der Förderung des Generationswechsels im Agrarsektor hervor; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu fördern, um die Zahl junger Landwirte in ihren Strategieplänen zu erhöhen und die Kohärenz mit anderen Instrumenten, die auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene verfügbar sind, zu stärken;

    101.

    hebt die zentrale Rolle hervor, die von der örtlichen Bevölkerung betriebene Initiativen für lokale Entwicklung spielen, wenn es darum geht, das Leben und eine florierende lokale ländliche Wirtschaft wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und dass eine ausreichende Mittelausstattung für das Programm LEADER erforderlich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kapazitäten von LEADER vollständig auszuschöpfen;

    102.

    weist auf die Bedeutung der Dienste hin, die von nichtstaatlichen Organisationen (NRO), insbesondere für ältere Menschen, erbracht werden; fordert, dass die Finanzmittel für die Tätigkeiten von NRO in den Regionen aufgestockt werden;

    o

    o o

    103.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    (1)  Urteil vom 22. November 2005, Werner Mangold gegen Rüdiger Helm, C-144/04, ECLI: EU:C:2005:709.

    (2)  ABl. L 246 vom 23.9.2011, S. 5.

    (3)  ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1.

    (4)  ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.

    (5)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 49.

    (6)  ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 80.

    (7)  ABl. C 74 E vom 13.3.2012, S. 19.

    (8)  ABl. C 76 vom 28.2.2018, S. 93.

    (9)  ABl. C 204 vom 13.6.2018, S. 76.

    (10)  ABl. C 331 vom 18.9.2018, S. 60.

    (11)  ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 10.

    (12)  ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 965.

    (13)  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

    (14)  ABl. C 137 E vom 27.5.2010, S. 68.

    (15)  ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79.

    (16)  COM(2020)0241.

    (17)  Vereinte Nationen, Changing population age structures and sustainable development: a concise report, (Veränderte Altersstrukturen der Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung: ein zusammenfassender Bericht), 2017.

    (18)  Eurostat, Ageing Europe — statistics on social life and opinions (Alterndes Europa — Statistiken über das soziale Leben und Meinungen), Datenauszug vom Juli 2020.

    (19)  Eurostat: Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsalterung, Datenauszug vom August 2020.

    (20)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 17. Juni 2020 zu ihrem Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels (SWD(2020)0109), S. 7.

    (21)  Vereinte Nationen, Changing population age structures and sustainable development: a concise report, (Veränderte Altersstrukturen der Bevölkerung und nachhaltige Entwicklung: ein zusammenfassender Bericht), 2017, S. 11.

    (22)  Eurostat, Ageing Europe: Looking at the lives of older people in the EU (Alterndes Europa. Ein Blick auf das Leben älterer Menschen in der EU), 2019.

    (23)  Eurostat, Ageing Europe: Looking at the lives of older people in the EU (Alterndes Europa. Ein Blick auf das Leben älterer Menschen in der EU), 2019.

    (24)  Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, Demografischer Ausblick für die Europäische Union, März 2020, S. 3.

    (25)  EU Science Hub: Wissenschafts- und Wissenschaftsdienst der Kommission, „How lonely are Europeans?“, 12. Juni 2019.

    (26)  Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, Demografischer Ausblick für die Europäische Union, März 2020, S. 16.

    (27)  Eurostat-Bezugsszenario.

    (28)  Eurostat, Ageing Europe: Looking at the lives of older people in the EU, 2019.

    (29)  Europäische Kommission, Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020, S. 52.

    (30)  SWD(2020)0109, S. 42.

    (31)  Eurostat, Ageing Europe: Looking at the lives of older people in the EU (Alterndes Europa: Ein Blick auf das Leben älterer Menschen in der EU), 2019, S. 53.

    (32)  Eurostat, „Disability statistics — elderly needs for help or assistance“ (Behindertenstatistik –Bedarf älterer Menschen an Hilfe oder Unterstützung), Auswertung der Daten im Juni 2019.

    (33)  Eurostat, „Functional and activity limitations statistics“ (Statistik über funktionelle Einschränkungen und Einschränkungen der Aktivität), Auswertung der Daten im Dezember 2020.

    (34)  Eurostat, Ageing Europe: Looking at the lives of older people in the EU (Alterndes Europa: Ein Blick auf das Leben älterer Menschen in der EU), 2019, S. 70.

    (35)  Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten et al., „High impact of COVID-19 in long-term care facilities, suggestion for monitoring in the EU/EEA“ (Starke Auswirkungen von COVID-19 in Langzeitpflegeeinrichtungen, Anregung zur Überwachung in der EU/im EWR), Eurosurveillance, Band 25, Ausgabe 22, 4. Juni 2020.

    (36)  Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, „Ageing societies, migration and climate change bring new challenges for gender equality“ (Alternde Gesellschaften, Migration und Klimawandel als neue Herausforderungen für die Geschlechtergleichstellung), 10. Dezember 2019.

    (37)  2018 waren in der EU-27 30,5 % der Frauen und 9,2 % der Männer in Teilzeit beschäftigt (Eurostat, Arbeitskräfteerhebung).

    (38)  Der Anteil der befristeten Arbeitsverträge für Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren ist in den letzten Jahren stabil geblieben. Gemessen an der Gesamtbeschäftigung lag er im Jahr 2018 bei 12,1 %. Der Anteil der Frauen ist hier etwas höher (13,1 %) als der der Männer (11,2 %) (Eurostat).

    (39)  Europäische Agentur für Grundrechte, Bulletins zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Grundrechte in der EU: Nr. 3 vom Juni 2020 mit Schwerpunkt auf älteren Menschen und Nr. 6 vom 30. November 2020 mit Schwerpunkt auf sozialen Rechten.

    (40)  Eurofound-Artikel vom 19. Mai 2021 mit dem Titel „Rente“.

    (41)  Eurofound, Europäische Erhebung zur Lebensqualität 2016, S. 79.

    (42)  Eurofound, Europäische Erhebung zur Lebensqualität 2016, S. 77.

    (43)  Eurofound, Europäische Erhebung zur Lebensqualität 2016, S. 15.

    (44)  Eurofound, Europäische Erhebung zur Lebensqualität 2016, S. 26.

    (45)  Laut Bericht über die demografische Alterung 2018 werden die Gesamtkosten der Bevölkerungsalterung anhand der öffentlichen Ausgaben für Renten, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege, Bildung und Arbeitslosenunterstützung festgelegt.

    (46)  Interinstitutionelles Papier der Kommission vom 25. Mai 2018 mit dem Titel „The 2018 Ageing Report: Economic & Budgetary Projections for the 28 EU Member States (2016-2070)“.

    (47)  Bericht der Kommission vom 12. April 2018 über die Seniorenwirtschaft.

    (48)  Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die alternde Erwerbsbevölkerung: Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Überblick über den Stand der Forschung“.

    (49)  Eurostat, „Employment rate of older workers, age group 55-64“, eingesehen am 2. Juni 2021.

    (50)  COM(2020)0241, S. 10.

    (51)  COM(2020)0241, S. 22.

    (52)  Bericht von Alzheimer Europe vom 17. Februar 2020 mit dem Titel „Dementia in Europe Yearbook 2019: Estimating the prevalence of dementia in Europe“.

    (53)  Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 über eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa (COM(2020)0103).

    (54)  COM(2020)0241, S. 20.

    (55)  Eurostat: „Farmers and the agricultural labour force — statistics“ (Landwirte und Arbeitskräfte in der Landwirtschaft), Daten vom November 2018.


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