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Document 52021AE2419

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (Neufassung)“ (COM(2021) 558 final — 2021/0203 (COD))

EESC 2021/02419

ABl. C 152 vom 6.4.2022, p. 134–137 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 152/134


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (Neufassung)“

(COM(2021) 558 final — 2021/0203 (COD))

(2022/C 152/22)

Berichterstatterin:

Alena MASTANTUONO

Befassung

Europäisches Parlament, 13.9.2021

Rat der Europäischen Union, 20.9.2021

Rechtsgrundlage

Artikel 194 Absatz 2 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

Verabschiedung im Plenum

9.12.2021

Plenartagung Nr.

565

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

118/1/3

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie, da er einen für die vollständige Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und Gesellschaft in der EU wesentlichen Maßnahmenbereich betrifft.

1.2.

Der EWSA begrüßt, dass das neue EU-Ziel verbindlich ist. Der EWSA ist sich bewusst, dass die immer ehrgeizigeren EU-weiten Effizienzziele, die den Mitgliedstaaten eine Verringerung des Energieverbrauchs um 9 % bis 2030 gegenüber den Prognosen des Referenzszenarios von 2020 auferlegen, anspruchsvoll und hochgesteckt sind. Dem Fortschrittsbericht von 2020 (1) zufolge haben nur zwölf Mitgliedstaaten mehr oder weniger ihre indikativen nationalen Ziele für 2020 erreicht.

1.3.

Die COVID-19-Pandemie hat die gemeinsamen Anstrengungen der EU untergraben und wird sicherlich hinsichtlich der Erreichung ehrgeizigerer Ziele noch weitere Konsequenzen haben. Die Erreichung der nationalen indikativen Ziele erfordert von allen Mitgliedstaaten größere Anstrengungen. Hierbei sollte den unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden.

1.4.

Der EWSA bekräftigt seinen in der Stellungnahme zum Europäischen Klimagesetz (2) vertretenen Standpunkt, dass das Ziel in einer größtmöglichen Emissionssenkung zu niedrigstmöglichen sozioökonomischen Kosten besteht. Er empfiehlt, mit einem gut regulierten Markt kompatible Instrumente und erforderlichenfalls Regulierungsmaßnahmen miteinander zu kombinieren, einschließlich Finanzinstrumenten mit Unterstützung des mehrjährigen Finanzrahmens und des Aufbauinstruments NextGenerationEU, um zu einem effizienteren Energieumfeld beizutragen.

1.5.

Der EWSA begrüßt, dass in der vorgeschlagenen Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie dem öffentlichen Sektor, u. a. den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, eine Vorbildfunktion zugedacht wird, und betont, dass dafür ausreichende finanzielle und technische Unterstützung sowie Fachpersonal erforderlich sein wird. Er befürwortet die vom öffentlichen Sektor in Bezug auf Renovierungen und die Energieverbrauchssenkung zu ergreifenden Energiesparmaßnahmen, die seines Erachtens dem Bausektor, insbesondere KMU, zugutekommen und als Anreiz für die Entwicklung und Einführung neuer Technologien und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen der Renovierungswelle dienen wird.

1.6.

Der EWSA begrüßt zudem, dass mehr Gewicht auf die Information der Verbraucher und die Stärkung ihrer Position gelegt wird, beispielsweise im Bereich der Vertragsbedingungen oder der Verwendung einer klaren und verständlichen Sprache. Er unterstreicht die wichtige Rolle, die der Zivilgesellschaft bei Informationskampagnen über die Vorteile der Energieeffizienz zukommt.

1.7.

Der Anstieg der Energiepreise hat offenbart, wie schnell und stark Haushalte und Unternehmen hiervon in Mitleidenschaft gezogen werden können. Früher als erwartet ist deutlich geworden, wie wichtig Maßnahmen zur Abfederung dieses Kostenanstiegs sind. In diesem Zusammenhang unterstützt der EWSA die Anreize und Instrumente für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, mit denen schutzbedürftige Kunden und Haushalte unterstützt werden, und weist darauf hin, dass ehrgeizige Ziele für die Fernwärme- und Fernkälteversorgung die Bedingungen für Sozialwohnungen verschlechtern könnten. Daher begrüßt er den Vorschlag, einen Klima-Sozialfonds einzurichten, und fordert, den Grundsatz des „gerechten Übergangs“ einzuhalten, damit den unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.

1.8.

Der EWSA versteht zwar den Zweck und Nutzen des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“, doch ist seine Anwendung nicht immer eine kostengünstige Lösung. In einigen Fällen kann es effizienter sein, keine Energie einzusparen, sondern sie aus sicheren und nachhaltigen CO2-armen Quellen zu gewinnen.

1.9.

Der EWSA fordert die EU-Institutionen auf, unter den Initiativen des „Fit für 55“-Pakets für Synergien zu sorgen und im Falle wesentlicher Änderungen eine Folgenabschätzung vorzunehmen.

2.   Hintergrund und Fakten

2.1.

Die Energieeffizienz ist ein zentraler Maßnahmenbereich bei der vollständigen Dekarbonisierung der Unionswirtschaft. Die vorgeschlagene Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des „Fit für 55“-Pakets, mit dem die Grundsätze des europäischen Grünen Deals umgesetzt werden und in dem dargelegt wird, wie sich das neue Ziel der EU, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % zu senken, erreichen lässt.

2.2.

Der Vorschlag ist Teil dieser weiter gefassten Politik und sollte voll und ganz mit anderen Initiativen des „Fit für 55“-Pakets (wie Änderungen am Emissionshandelssystem der EU, die Anpassung des Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Umsetzung des Pakets, die Lastenteilungsverordnung, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge und die überarbeitete Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe) in Einklang stehen, um für die gewünschte nachhaltige Entwicklung in der EU zu sorgen.

2.3.

Hauptzweck des Vorschlags ist die Senkung des Gesamtenergieverbrauchs und die Verringerung der Emissionen. Seine grundlegenden Ziele bestehen darin, in der gesamten Wirtschaft ungenutztes Energieeinsparpotenzial auszuschöpfen, die ehrgeizigeren Ziele des Klimazielplans zu berücksichtigen und Maßnahmen für die Mitgliedstaaten festzulegen, die mit dem auf eine Emissionssenkung von 55 % angehobenen Klimaziel für 2030 vereinbar sind. Dies muss unter gebührender Berücksichtigung von gesellschaftlichen und Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgen, indem ein Beitrag zu einem erschwinglichen und integrativen Energieverbrauch geleistet wird, wie in der gemeinsamen Erklärung von Porto für soziales Engagement vereinbart. Zugleich muss gänzlich der Grundsatz des „gerechten Übergangs“ gewahrt werden.

2.4.

Grundlage hierfür ist das Leitprinzip „Energieeffizienz an erster Stelle“, das in allen Bereichen — über das Energiesystem hinaus und einschließlich des Finanzsektors — berücksichtigt werden sollte.

2.5.

In der Neufassung wird ein ehrgeizigeres verbindliches Jahresziel für die Verringerung des Energieverbrauchs auf EU-Ebene vorgeschlagen. Die Richtlinie soll auch als Richtschnur für die Festlegung nationaler Beiträge dienen, wodurch sich die jährlichen Energieeinsparverpflichtungen der Mitgliedstaaten nahezu verdoppeln werden.

2.6.

Als Anreiz und Vorbild für andere Sektoren wird der öffentliche Sektor verpflichtet, jährlich 3 % seines Gebäudebestands zu renovieren, um die Renovierungswelle zu beschleunigen, und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Waren, Dienstleistungen, Bauarbeiten und Gebäude Rechnung zu tragen. Beides kann zur Schaffung neuer stabiler Arbeitsplätze und zur Senkung der öffentlichen Ausgaben für Energieverbrauch und Energiekosten beitragen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie, da er einen für die vollständige Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und Gesellschaft in der EU wesentlichen Maßnahmenbereich betrifft. Generell erfordert die Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris eine Umgestaltung aller klima- und energiepolitischen Maßnahmen. Die Stärkung des politischen Rahmens für die Energieeffizienz durch einen spezifischen Mix politischer Maßnahmen wird dazu beitragen, die für den Übergang erforderlichen Investitionen zu mobilisieren. Daher ist der EWSA der Auffassung, dass mit der Überarbeitung der Richtlinie, die auch das Gesamtenergieeffizienzziel der EU umfasst, das richtige Signal für diese Reform gesendet werden sollte.

3.2.

Der EWSA weiß um die Erfolge der Energieeffizienzrichtlinie, ist sich zugleich aber durchaus der Mängel bei den gemeinsamen Anstrengungen der EU zur Senkung des Energieverbrauchs bewusst.

3.3.

Die COVID-19-Pandemie hat die gemeinsamen Anstrengungen der EU untergraben und wird sicherlich hinsichtlich der Erreichung ehrgeizigerer Ziele noch weitere Konsequenzen haben. Die Erreichung der nationalen indikativen Ziele erfordert von allen Mitgliedstaaten größere Anstrengungen. Der EWSA empfiehlt, mit einem gut regulierten Markt kompatible Instrumente wie Steuern, Verbrauchsteuern und begrenzte, aber handelbare Rechte, bspw. EHS, und erforderlichenfalls Regulierungsmaßnahmen miteinander zu kombinieren.

3.4.

Der EWSA bekräftigt die in der Stellungnahme zum Europäischen Klimagesetz (3) vertretene Auffassung, dass das Ziel in einer größtmöglichen Emissionssenkung zu niedrigstmöglichen sozioökonomischen Kosten besteht. Um die EU-Ziele zu möglichst geringen Gesamtkosten zu verwirklichen, muss ein ausgewogenes Verhältnis gefunden werden. Typischerweise sinkt mit zunehmender Energieeinsparung die Kosteneffizienz der ergriffenen Energiesparmaßnahmen: Anfangs lassen sich die Maßnahmen leicht umsetzen, dann aber werden sie kostspieliger und liefern schlechtere Ergebnisse. Mit dem Vorschlag sollte für die nötige Ausgewogenheit gesorgt und vermieden werden, die übermäßigen Kosten an die Energieverbraucher weiterzugeben.

3.5.

Der EWSA unterstützt Anreize und Instrumente zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, mit denen die sozialen Auswirkungen des Vorschlags abgefedert werden und die schutzbedürftigen Kunden sowie Haushalten zugutekommen, die von COVID-19 besonders hart getroffen wurden. Daher begrüßt er ganz besonders den Vorschlag, einen Klima-Sozialfonds einzurichten, mit dem zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollten, um eine Zunahme der Energiearmut zu vermeiden, und fordert, den Grundsatz des „gerechten Übergangs“ einzuhalten, damit den unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.

3.6.

Der EWSA fordert die EU-Institutionen auf, unter den Initiativen des „Fit für 55“-Pakets für Synergien zu sorgen und im Falle wesentlicher Änderungen eine Folgenabschätzung vorzunehmen.

3.7.

Der EWSA begrüßt, dass in der Richtlinie dem öffentlichen Sektor eine Vorbildrolle zugedacht wird. Er soll den Energieverbrauch seiner Dienstleistungen und Gebäude senken. Der EWSA ist sich der Herausforderung bewusst, in allen relevanten Bereichen, vor allem Verkehr, öffentliche Gebäude, IKT, Raumplanung sowie Wasser- und Abfallbewirtschaftung, Fortschritte zu erzielen. Der EWSA stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass in Artikel 6 der Richtlinie die Renovierungspflicht auf alle öffentlichen Einrichtungen auf allen Verwaltungsebenen und alle Aspekte ihrer Tätigkeitsbereiche ausgeweitet wird. Er betont, dass dies ausreichende finanzielle und technische Unterstützung sowie geschultes Personal voraussetzt. Daher empfiehlt er im Einklang mit seiner Stellungnahme zur Neugestaltung des haushaltspolitischen Rahmens der EU (4), bei öffentlichen Investitionen die „goldene Regel“ anzuwenden, um die Produktivität zu sichern und die soziale und ökologische Grundlage für das Wohlergehen künftiger Generationen zu schützen. Er fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, mit der Zentralregierung und allen Teilen des Bausektors zusammenzuarbeiten, um Synergien zu erzielen und unnötige Hindernisse für die Umsetzung der Renovierungsziele zu beseitigen.

3.8.

Er befürwortet die vom öffentlichen Sektor zu ergreifenden Maßnahmen mit Blick auf eine Unterstützung des Bausektors, insbesondere der KMU, und die Entwicklung und Einführung neuer Technologien im Rahmen der Renovierungswelle. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten Kriterien wie Kosteneffizienz und wirtschaftliche Machbarkeit sowie Qualitäts- und Sozialkriterien angewandt werden. Auch in anderen Bereichen sollten diese Kriterien weiterhin eine Rolle spielen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

3.9.

Der EWSA begrüßt, dass das neue EU-Ziel verbindlich ist, und empfiehlt daher, dass im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2020 (5) die indikativen nationalen Ziele den unterschiedlichen Ausgangssituationen und nationalen Gegebenheiten und dem Emissionsreduktionspotenzial, einschließlich jener der Inselmitgliedstaaten und Inseln, sowie den unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.

3.10.

Der EWSA betont, dass das Streben nach Energieeffizienz und der Auftrag und die Ziele des Aufbauinstruments NextGenerationEU, insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität, eng miteinander verflochten sind. Er fordert, die für ökologische Vorhaben vorgesehenen 37 % der Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität entsprechend der tatsächlichen Nachfrage und dem realen Bedarf der einzelnen Mitgliedstaaten großteils Energieeffizienzprojekten zuzuweisen.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1.

Der EWSA versteht zwar den Zweck und Nutzen des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“, doch ist seine Anwendung nicht immer eine kostengünstige Lösung, und er sollte nicht als Dogma verstanden werden. In einigen Fällen kann es effizienter sein, keine Energie einzusparen, sondern sie aus sicheren und nachhaltigen CO2-armen Quellen zu gewinnen.

4.2.

Der EWSA empfiehlt, bei der Anpassung der in Artikel 8 der Energieeffizienzrichtlinie genannten Prozentsätze den nationalen Unterschieden Rechnung zu tragen; es sollte kein Pauschalsatz für alle Mitgliedstaaten vorgegeben, sondern vielmehr ein auf die Gegebenheiten in den einzelnen Ländern zugeschnittener differenzierter Prozentsatz angewandt werden. Wenn die Formel zur Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Energieeffizienzzielen teilweise auf der Energieintensität des BIP beruhen soll, dann sollte dies angepasst werden, um den Anteil der Industrie am BIP widerzuspiegeln, damit die stärker industrialisierten Länder nicht benachteiligt werden.

4.3.

Der EWSA begrüßt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, über die Energieeffizienzinstrumente und ihre Leistung Bericht zu erstatten. Zugleich ist er ebenso wie die in den Mitgliedstaaten aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen, einschließlich der Sozialpartner, bereit, zur Einrichtung von Unterstützungsmechanismen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beizutragen. Der EWSA betont, wie wichtig es ist, alle Interessenträger (Erzeuger, Anbieter, Anlagenverwalter, Nutzer und Verbraucher) angemessen über die zusätzlichen Anforderungen zu informieren, um die Akzeptanz von Energieeffizienzmaßnahmen und Energieleistungsverträgen zu erhöhen. Er erwartet von der Europäischen Kommission hier eine aktive und führende Rolle und verweist erneut auf die Bedeutung der Zivilgesellschaft, die einen Beitrag zu Sensibilisierungs- und Informationskampagnen leisten und Schulungsprogramme fördern möchte.

4.4.

Der EWSA begrüßt, dass die Kommission keine Audit-Pflicht eingeführt hat, denn damit würden den Unternehmen Bedingungen für ihre Investitionspläne auferlegt. Die Unternehmen sind stets bereit, ihre Energieeffizienz zu verbessern, und Energiemanagementsysteme haben sich als kostengünstige Alternative zu Audits erwiesen.

4.5.

Der EWSA begrüßt zudem, dass mehr Gewicht auf die Information der Verbraucher und die Stärkung ihrer Position hinsichtlich der Vertragsbedingungen und der Verwendung einer klaren und verständlichen Sprache gelegt wird. Er unterstreicht, dass in diesem Bereich die Regulierungsbehörden eine wichtige Rolle spielen, insbesondere auf Märkten mit einer begrenzten Zahl von Wirtschaftsteilnehmern.

4.6.

Der EWSA ist sich bewusst, dass es in diesem Bereich an qualifizierten Arbeitnehmern mangelt und hält es für wesentlich, alle Fachleute, die zu dem neuen Konzept für die Energieeffizienzpolitik beitragen, angemessen zu schulen, damit sie über die erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen verfügen.

4.7.

Wie bereits in seiner Stellungnahme zu einer Renovierungswelle für Europa betont der EWSA, dass die effizientesten, einfachsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen die Hohlwanddämmung und die Bodenisolierung sind. Doch selbst diese relativ preiswerten Maßnahmen sind trotz der daraus resultierenden geringeren Energiekosten für viele Wohnraumeigentümer noch zu teuer. Deshalb plädiert der EWSA dafür, dass die nationalen Regierungen diese Maßnahmen subventionieren, die zudem zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen können. Aus einer im Rahmen von Renovate Europe durchgeführten Studie geht hervor, dass pro eine Million Euro, die in die energetische Sanierung von Gebäuden investiert wird, in der EU durchschnittlich 18 neue Arbeitsplätze entstehen (6).

4.8.

Der EWSA ist zwar der Auffassung, dass eine Deckelung des Energieverbrauchs ein sehr nützlicher Indikator bei Fragen wie dem Verbrauch der Privathaushalte ist, meldet jedoch Zweifel dahingehend an, ob ein solcher Indikator allein für die Industrie geeignet ist. Innovative Dekarbonisierungstechnologien sind häufig energieintensiver als konventionelle (aber umweltschädlichere) Alternativen. Daher könnte eine Deckelung des Energieverbrauchs der Industrie diese davon abhalten, ihre Prozesse zu dekarbonisieren, und gleichzeitig die Industrieproduktion beeinträchtigen.

4.9.

Der EWSA weist darauf hin, dass ehrgeizige Ziele für die Fernwärme- und Fernkälteversorgung zu einer Zunahme der Energiearmut beitragen könnten, da viele einkommensschwache Haushalte in Sozialwohnungen leben, die in der Regel zentral verwaltet werden. Die Änderungen an der Energieeffizienzrichtlinie dürfen nicht rückwirkend angewandt werden, und die geänderte Definition einer effizienten zentralen Wärme-/Kälteerzeugung (Artikel 24) sollte nicht für bereits in Betrieb befindliche, sondern nur für neue oder modernisierte Anlagen gelten.

Brüssel, den 9. Dezember 2021

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  COM(2020) 564 final.

(2)  ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 143.

(3)  ABl. C 364 vom 28.10.2020, S. 143.

(4)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Neugestaltung des haushaltspolitischen Rahmens der EU für einen nachhaltigen Aufschwung und einen gerechten Übergang, verabschiedet am 20.10.2021 (ABl. C 105 vom 4.3.2022, S. 11).

(5)  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-22-2020-INIT/de/pdf.

(6)  https://www.renovate-europe.eu/wp-content/uploads/2020/06/BPIE-Research-Layout_FINALPDF_08.06.pdf.


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