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Document 52017TA1206(37)
Report on the annual accounts of the European Union Agency for Fundamental Rights for the financial year 2016, together with the Agency’s reply
Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur
ABl. C 417 vom 6.12.2017, p. 228–232
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/228 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2017/C 417/37)
EINLEITUNG
1. |
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“, auch „FRA“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
PRÜFUNGSURTEIL
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge Einnahmen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen
Zahlungen Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen
Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge
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16. |
Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
17. |
Die förmlichen Befugnisübertragungen (bzw. Weiterübertragungen der Anweisungsbefugnis) von Anweisungsbefugten (bzw. bevollmächtigten Anweisungsbefugten) stimmen nicht immer mit den Anweisungsrechten für Vorgänge im Modul ABAC Workflow überein. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
18. |
Mit 5,2 Millionen Euro bzw. 68 % (2015: 5,7 Millionen Euro bzw. 70 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) hoch. Dies ist in erster Linie auf die Art der Tätigkeiten zurückzuführen, zu denen die Finanzierung von Studien gehört, die sich über mehrere Monate, oft auch über den Jahreswechsel hin erstrecken. Die Agentur kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
19. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Klaus-Heiner LEHNE
Präsident
(1) ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.fra.europa.eu verfügbar.
(3) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.
(6) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkungen des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2015 |
Mit 5 723 282 Euro bzw. 70 % (2014: 5 848 956 Euro bzw. 75 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III weiterhin hoch. Dies ist in erster Linie auf die Art der Tätigkeiten der Agentur zurückzuführen, die u. a. Studien in Auftrag gibt, die sich über viele Monate, oft auch über den Jahreswechsel hin erstrecken. |
n. z. |
ANTWORT DER AGENTUR
17. |
2015 und 2016 wurden wegen Änderungen in der Organisationsstruktur die Befugnisübertragungen der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten aktualisiert. Aufgrund eines Übertragungsfehlers waren alle Befugnisübertragungen, d. h. die früheren und die neuen, im ABAC-System als gültig eingetragen. Der Fehler ist behoben worden, und es wurden Maßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass in ABAC ausschließlich die derzeit geltenden Befugnisübertragungen erscheinen. |
18. |
Wie der Hof bereits in vorangegangenen Jahren angemerkt hat, zeigt sich an den Mittelübertragungen in Titel III der mehrjährige Charakter der operativen Projekte der Agentur, wobei Zahlungen nach einem sorgfältig geplanten und überwachten Zeitplan erfolgen. Das endgültige Haushaltsergebnis der Agentur belief sich in den vergangenen Jahren auf mehr als 99 %, und die Höhe der annullierten C8-Mittel war stets äußerst niedrig (d. h. durchschnittlich 2,4 % in den vergangenen drei Jahren). Dies zeigt nach Auffassung der Agentur, dass die Mittelübertragungen vollkommen gerechtfertigt sind. Die Agentur hat bereits die Möglichkeit geprüft, getrennte Mittel einzusetzen, und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Einsatz von getrennten Mitteln wenig zusätzlichen Nutzen aufweist, da die Laufzeit der operativen Projekte nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Durch eine Verlängerung wird wahrscheinlich nicht nur die Projektdurchführung verzögert, sondern auch das Liquiditätsrisiko erheblich erhöht. |