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Document 52017DC0650

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Arbeitsprogramm der Kommission 2018 Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa

COM/2017/0650 final

Straßburg, den 24.10.2017

COM(2017) 650 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2018

Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa


I.    Eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union

Europa gewinnt seine Stärke erkennbar zurück. Die Europäische Union befindet sich nun im fünften Jahr eines Wirtschaftsaufschwungs, der in jedem Mitgliedstaat ankommt. Mit einem Wachstum von über 2 % in der EU insgesamt – und von 2,2 % im Euroraum – ist die europäische Wirtschaft schneller gewachsen als diejenige der Vereinigten Staaten in den vergangenen beiden Jahren. Fast 8 Millionen Arbeitsplätze sind in der laufenden Amtszeit entstanden, was zum Teil der Arbeit der EU-Institutionen, dem Beitrag des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der Jugendgarantie, den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zu verdanken ist. Zuversicht und Vertrauen in die Europäische Union kehren zurück. Im März haben die Staats- und Regierungschefs in Rom ihren Willen bekundet, die Europäische Union durch noch mehr Einheit und Solidarität und die Achtung gemeinsamer Regeln stärker und widerstandsfähiger zu machen.

Für Europa öffnet sich jetzt ein Fenster der Möglichkeit. Aber es wird nicht ewig offen bleiben. Um die derzeitige Dynamik bestmöglich zu nutzen, legt die Kommission ihr Arbeitsprogramm für die nächsten 14 Monate bis Ende 2018 vor. Es baut auf dem Fahrplan für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union auf, den Präsident Juncker im Zusammenhang mit seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 vorgestellt hat. Das Arbeitsprogramm wird dazu beitragen, dass Europa durch weitere Umsetzung seiner positiven Agenda auf Kurs bleibt, und es wird sicherstellen, dass Europa sich auch künftig unbeirrt auf die großen Fragen konzentriert, bei denen ein Handeln auf europäischer Ebene einen eindeutigen und nachweislichen Mehrwert bietet.

Diese Kommission hat bereits mehr als 80 % der Vorschläge vorgelegt, die für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes, der Energieunion, der Kapitalmarktunion, der Bankenunion, der Sicherheitsunion und einer umfassenden europäischen Migrationspolitik benötigt werden. 1 Nun geht es darum, die Vorschläge zu Rechtsvorschriften zu machen und diese umzusetzen. Je früher das Europäische Parlament und der Rat den Gesetzgebungsprozess abschließen, desto eher werden die Bürger und Unternehmen den Nutzen unserer gemeinsamen Arbeit spüren. Die Kommission wird ihre Anstrengungen verdoppeln, um das Europäische Parlament und den Rat in allen Etappen dieses Prozesses zu unterstützen.

Das Arbeitsprogramm für 2018 hat zwei Schwerpunkte. Erstens sieht es eine begrenzte Anzahl gezielter legislativer Maßnahmen zur Vollendung unserer Arbeit in vorrangigen Politikbereichen in den kommenden Monaten vor. Die Kommission wird alle Legislativvorschläge spätestens bis Mai 2018 vorlegen. Auf diese Weise haben das Europäische Parlament und der Rat genügend Zeit und Spielraum, den Gesetzgebungsprozess abzuschließen, bevor die Europäerinnen und Europäer im Juni 2019 bei den Europawahlen ihr demokratisches Urteil über die Ergebnisse unserer gemeinsamen Arbeit abgeben werden.

Zweitens werden in dem Arbeitsprogramm auch eine Reihe von Initiativen vorgestellt, die mit Blick auf die Frage, wie die neue Union der 27 ihre Zukunft vor dem Zeithorizont 2025 gestalten wird, längerfristig ausgerichtet sind. Diese Initiativen tragen der Debatte Rechnung, die durch das Weißbuch der Kommission über die Zukunft Europas und die Rede zur Lage der Union in Gang gebracht wurde. Sie können alle verwirklicht werden, indem auf bisher nicht genutzte Möglichkeiten des Vertrags von Lissabon zurückgegriffen wird. 2 Wir werden bei allen diesen Initiativen bis zum Ende unserer Amtszeit Ergebnisse vorweisen.

Wie in den Vorjahren enthält das Arbeitsprogramm auch eine Reihe von Vorschlägen, die auf die Überprüfung geltender Rechtsvorschriften im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der REFIT-Plattform zurückgehen. Um es den gesetzgebenden Organen zu ermöglichen, sich auf die wirklich wichtigen Vorschläge zu konzentrieren, werden in diesem Arbeitsprogramm eine ganze Reihe anhängiger Vorschläge aufgeführt, die zurückgezogen werden sollten, da keine Einigung im Europäischen Parlament und im Rat absehbar ist, sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen oder sie technisch überholt sind. Zudem sieht dieses Arbeitsprogramm die Aufhebung weiterer Rechtsakte vor, die nicht mehr aktuell sind. 3 Parallel dazu veröffentlichen wir einen Überblick über die Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung und ihre Ergebnisse 4 zusammen mit dem REFIT-Anzeiger, in dem ausführlich beschrieben wird, welche Maßnahmen im Anschluss an die Stellungnahmen der REFIT-Plattform ergriffen werden und welche geltenden Rechtsvorschriften einer Evaluierung und Überprüfung unterzogen werden.

II.    Vervollständigung und Umsetzung der 10 Prioritäten der Juncker-Kommission 5

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

Die Rückkehr des Vertrauens und die Belebung der Investitionstätigkeit in Europa haben die wirtschaftlichen Aussichten entscheidend verbessert. So wurden Beschäftigung und Wachstum in ganz Europa gefördert, neue – physische und digitale – Infrastrukturen sind entstanden und Europa konnte den Umstieg auf saubere Energieträger rascher vorantreiben. Nun müssen wir unsere Bemühungen zur Stärkung der Investitionstätigkeit fortsetzen. Die Investitionsoffensive für Europa spielt eine wichtige Rolle für die Ingangsetzung von Projekten, die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Darauf aufbauend müssen wir nun rasch den Vorschlag für den „EFSI 2.0“ und den Omnibus-Vorschlag 6 umsetzen, damit es leichter wird, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen zu kombinieren. Doch ohne flankierende Strukturreformen wird der Investitionsaufschwung nicht lange anhalten. Wir werden eine Analyse solcher Reformen vornehmen, mit denen die Investitionstätigkeit angekurbelt werden soll. Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Semesters auch weiterhin die Wirtschaftspolitik koordinieren und eine Wachstumsstrategie fördern, die auf Investitionen, gesunde öffentliche Finanzen und Strukturreformen abzielt.

Die Wirtschaft Europas hängt von der Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie ab. Aufbauend auf den Stellungnahmen von Stakeholdern hat die Europäische Kommission eine erneuerte Strategie für die Industriepolitik der EU 7 vorgelegt. Wir werden auf die Förderung von Innovation, Beschäftigung und Wachstum durch unsere Strategie für die Kreislaufwirtschaft 8 setzen, die für unsere Wirtschaft, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Umwelt enorme Vorteile bringen kann. Wir werden eine begrenzte Zahl von Vorschlägen für die Intensivierung unserer Arbeit in diesem Bereich machen. Diese werden sich insbesondere auf die Frage konzentrieren, wie wir Kunststoffe herstellen und einsetzen – wobei bis 2030 alle Kunststoffverpackungen recycelbar sein sollen – und auf die Frage, wie wir bei der Wasserwiederverwendung und Trinkwasserbewirtschaftung vorgehen. Wir werden auch einen Rahmen für die Überwachung der Fortschritte bei der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft vorschlagen. Auf der Grundlage unseres sektoralen Ansatzes zur Verbesserung der Rechtsetzung werden wir die Frage der rechtlichen, der technischen und der praktischen Engpässe an der Schnittstelle zwischen chemikalien-, produkt- und abfallspezifischen Rechtsvorschriften angehen. Wir werden mit der Bewertung der Bioökonomie-Strategie von 2012 9 fortfahren und prüfen, welche Schritte am besten folgen sollten, einschließlich der Ausweitung ihres Anwendungsbereichs.

Zwar verbessern sich die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit erheblich, doch hat die Europäische Union immer noch mit den Folgen der Krise zu tun und muss dafür sorgen, dass das höhere Wachstum sich in neuen Arbeitsplätzen, Gerechtigkeit und neuen Chancen für alle niederschlägt. Diese Kommission hat die Grundlagen für die Bewältigung dieser Herausforderung geschaffen, beispielsweise mit der Europäischen Agenda für Kompetenzen 10 . Wir müssen diese Agenda nun auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Regionen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds voranbringen, wobei besonderes Augenmerk auf den Grundkompetenzen und digitalen Kompetenzen liegen sollte.

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

360 Millionen Europäer nutzen das Internet täglich für ihre Arbeit oder ihr Studium, zum Einkaufen oder für ihre Kontakte. Daher braucht Europa einen echten digitalen Binnenmarkt. Zu diesem Zweck hat die Kommission seit Mai 2015 bereits 24 Legislativvorschläge vorgelegt. Bisher haben die gesetzgebenden Organe nur sechs dieser Vorschläge verabschiedet. Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat vorrangig die noch anhängigen Vorschläge so rasch wie möglich annehmen, vor allem diejenigen über den Kodex für die elektronische Kommunikation, die vorgeschlagene Reform des Urheberrechts und die Richtlinie über digitale Inhalte. Europa muss bei der Frequenzverwaltung mit dem Ziel verstärkt zusammenarbeiten, bis 2020 unter kohärenten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sehr schnelle Fest- und Mobilfunknetze (5G) von Weltklasse zu verwirklichen und in abgestimmter Weise mehr Frequenzen verfügbar zu machen. Zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts werden wir auch einen Vorschlag über die Fairness in den Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen, eine Initiative zur Bekämpfung von Falschmeldungen und überarbeitete Leitlinien zur Frage der beträchtlichen Marktmacht im Bereich der elektronischen Kommunikation vorlegen.

Der Erfolg des digitalen Binnenmarkts hängt letztlich vom Vertrauen der Europäer ab. Cyberangriffe sind auf dem Vormarsch und die Europäer sehen sich heutzutage neuen, vielfältigen Gefahren im Internet ausgesetzt. Um diesen zu begegnen, hat die Kommission bereits am 13. September eine Reihe von Vorschlägen zum besseren Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen im Zusammenhang mit neuen Technologien gemacht 11 . Wir werden dieses Paket abschließen und die Stabilität unserer Volkswirtschaften und unserer Demokratien durch Einrichtung eines Netzwerks von Kompetenzzentren für Cybersicherheit vor Cyberbedrohungen schützen. Gleichzeitig wird sich die Kommission auch weiterhin auf die optimale Nutzung der Möglichkeiten konzentrieren, die sich aus den neuen Technologien wie Hochleistungsrechnen und autonomem Fahren ergeben. Wir werden uns zudem bemühen, die künstliche Intelligenz, die für unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften eine immer größere Rolle spielen wird, optimal zu nutzen.

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

Wir haben bei der Verwirklichung der Energieunion bedeutende Fortschritte erzielt. Die Annahme des im Dezember 2016 vorgelegten Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ 12 und der Vorschläge zur Aktualisierung unserer Klimaschutzpolitik hat nunmehr Priorität. Die Kommission wird ihre Arbeiten zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und des Funktionierens des Binnenmarktes fortsetzen. Wir werden gemeinsame Vorschriften für Gasfernleitungen, über die der europäische Gasbinnenmarkt versorgt wird, vorschlagen. Wir werden mit Russland Verhandlungen über die wesentlichen Grundsätze für den Betrieb der geplanten Gaspipeline Nord Stream 2 führen, sobald der Rat das von uns empfohlene starke Mandat angenommen hat. Im Verkehrsbereich wird die Kommission ihre Anstrengungen auf neue CO2-Normen für Personenkraftwagen sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge konzentrieren. Wir werden unsere Arbeit in den Bereichen Traktionsbatterien und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorantreiben, da ihnen eine strategisch wichtige Rolle bei der Umstellung auf umweltfreundliche Mobilität und saubere Energie zukommt.

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Ein gut funktionierender Binnenmarkt ist das Kernstück des europäischen Projekts. Er ermöglicht den freieren Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Er bietet europäischen Unternehmen Chancen und den Verbrauchern bessere Wahlmöglichkeiten und niedrigere Preise. Die Kommission wird ihre Bemühungen im nächsten Jahr auf die Überarbeitung des Gesellschaftsrechts der EU konzentrieren, um die Unternehmen durch klare, moderne und effiziente Regeln zu unterstützen. Wir werden unsere Bemühungen zum Schutz der Staatshaushalte vor schädigenden Steuerpraktiken fortsetzen. Dazu gehören modernisierte Vorschriften für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze, neue Vorschriften für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, ein Vorschlag zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für KMU und Vorschriften für die Besteuerung der Gewinne, die multinationale Unternehmen in der digitalen Wirtschaft erzielen. Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette vorlegen, um Landwirte bei der Stärkung ihrer Marktposition zu unterstützen und dazu beizutragen, sie vor künftigen Schocks zu schützen.

Zur Vollendung der Kapitalmarktunion 13 werden wir Vorschläge unterbreiten, die das Zusammenspiel zwischen Finanzen und Technologie betreffen, und wir werden Vorschriften für Crowdfunding und Peer-to-Peer-Finanzierungen vorschlagen. Wir werden die Nutzung gedeckter Schuldverschreibungen erleichtern, Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds abbauen und eine Initiative für nachhaltige Finanzierungen vorlegen. Wir werden neue Vorschriften für grenzüberschreitende Zahlungen in den anderen Währungen als dem Euro vorschlagen. Dies wird dazu beitragen, für alle Europäer geringere Gebühren bei Geldüberweisungen ins Ausland oder bei Abhebungen an Geldautomaten im Urlaub zu gewährleisten.

Es bleibt noch viel zu tun, wenn wir dafür sorgen wollen, dass soziale Gerechtigkeit und Arbeitnehmerrechte zum Markenzeichen des Binnenmarktes werden. Die Kommission wird die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Mobilität der Arbeitnehmer und der Koordinierung der sozialen Sicherheit angehen, indem sie eine europäische Arbeitsmarktbehörde und eine europäische Mehrzweck-Sozialversicherungsnummer, die Kontakte zwischen Bürgern und Behörden in einer Reihe von Bereichen vereinfachen wird, vorschlägt. Wir werden vorschlagen, die Sozialversicherungssysteme unter Berücksichtigung neuer Arbeitsformen zu modernisieren, um die Lücken zu schließen, sodass alle Erwerbstätigen unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus Beiträge leisten und Zugang zu Sozialschutz erhalten können. Zum noch besseren Schutz der Arbeitnehmer im Binnenmarkt wird die Kommission verschärfte Verpflichtungen vorschlagen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Arbeitnehmer schriftlich über ihre Arbeitsbedingungen informiert werden.

Wir müssen auch unsere Bürgerinnen und Bürger besser schützen und werden zu diesem Zweck einen gemeinsamen Aktionsplan für nationale Impfstrategien vorlegen. Dadurch werden die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Impfprogrammen, der Verringerung der Impfskepsis und der Verbesserung der Verfügbarkeit von Impfstoffen unterstützt.

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Um die Dynamik des Wirtschaftsaufschwungs aufrechtzuerhalten, wird die Kommission einen weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs für den Euroraum empfehlen, der vorrangig auf die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz und Widerstandsfähigkeit ausgerichtet ist. Wir werden uns außerdem weiterhin für eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion und die Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht einsetzen. Die Wirtschafts- und Währungsunion ist unser wirksamsten Instrument, um den Wohlstand Europas zu mehren und die europäischen Bürgerinnen und Bürger vor künftigen wirtschaftlichen Schocks schützen. Die Kommission wird bis Ende 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorschlagen, um die Arbeit in diesem Bereich voranzubringen.

Dazu gehört auch unser Vorschlag, den Europäischen Stabilitätsmechanismus in den Rechtsrahmen der Europäischen Union einzubinden, um für mehr demokratische Rechenschaftspflicht zu sorgen und gleichzeitig seine Rolle und Beschlussfassungsverfahren zu stärken. Unser Ziel muss es sein, über einen echten europäischen Währungsfonds zu verfügen, der gemeinsam mit den bestehenden üblichen Instrumenten für wirtschaftspolitische Koordinierung und Überwachung zur Bewältigung von Krisen eingesetzt werden kann. Wir werden außerdem die Schaffung einer eigenen EU-Haushaltslinie für den Euroraum vorschlagen, die für folgende Aufgaben eingesetzt wird: Strukturreform-Hilfe Stabilisierung, Letztsicherung für die Bankenunion als Konvergenz-Instrument, mit dem Mitgliedstaaten, die noch nicht dem Euroraum angehören, Hilfen für den Weg zum Beitritt erhalten. Wir werden zudem, wie 2012 vereinbart, die Integration der Substanz des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion in das EU-Recht vorschlagen, unter Wahrung des entsprechenden Maßes an Flexibilität, das die Kommission seit Januar 2015 in den Stabilitäts- und Wachstumspakts eingebracht hat. Nur wenn Solidarität und Verantwortung Hand in Hand gehen, lässt sich eine stärkere Wirtschafts- und Währungsunion erreichen.

Die Vollendung der Bankenunion, um sowohl eine Risikominderung als auch eine Risikoteilung im Bankensektor zu erreichen, ist ein weiteres zentrales Anliegen. Die Kommission hat kürzlich einen ehrgeizigen, aber realistischen Fahrplan festgelegt, damit auf der Grundlage der bestehenden Zusagen des Rates 14 eine Einigung über alle noch ausstehenden Elemente der Bankenunion - insbesondere das Europäische Einlagenversicherungssystem - erzielt werden kann. Wir werden weitere Vorschläge zur Verringerung des Bestands an notleidenden Krediten sowie für die Entwicklung staatsanleihebesicherter EU-Wertpapiere vorlegen. Zusammen mit der Kapitalmarktunion wird eine vollständige Bankenunion zur Schaffung des stabilen und integrierten Finanzsystems in der EU beitragen, das Bürger und Unternehmen brauchen.

Die europäische Säule sozialer Rechte 15 wird dem Konvergenzprozess in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in den Mitgliedstaaten neue Impulse geben. Sie wird die Sozialagenda der EU auf allen Ebenen voranbringen und dazu beitragen, dass wir uns auf einen Konsens darüber verständigen, was in unserem Binnenmarkt sozial fair ist - auf eine „Europäische Union der Sozialstandards“ - wie sie von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 gefordert wurde. Wir sehen erwartungsvoll der Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte auf dem Göteborg-Gipfel im November entgegen. Wir werden das neue sozialpolitische Scoreboard, das mit der europäischen Säule sozialer Rechte eingerichtet wird, in das Europäische Semester einbeziehen, um die Fortschritte in diesen Fragen angemessen überwachen können.

Eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der Globalisierung

Als größte Handelsmacht der Welt, ist Europa auf den offenen und fairen Handel mit Partnern aus der ganzen Welt angewiesen. Wir wollen eine fortschrittliche und ehrgeizige Handelsagenda vorlegen, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Offenheit, dem Prinzip der Gegenseitigkeit und der Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards sorgt. Die Handelsabkommen der EU fördern Beschäftigung und Wachstum. Wir werden unsere Verhandlungen mit dem Mercosur und Mexiko fortführen und gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten sicherstellen, dass solche Abkommen, auch mit Japan, Singapur und Vietnam, abgeschlossen und ordnungsgemäß umgesetzt werden, damit die damit verbundenen Vorteile zum Tragen kommen. Wir wollen auch die Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland voranbringen, sobald der Rat die von der Kommission empfohlenen Verhandlungsmandate angenommen hat. Wir sind allerdings keine naiven Freihändler. In diesem Jahr werden wir uns in den Beziehungen mit Drittländern weiterhin für die Aufrechterhaltung und Förderung der hohen europäischen Standards und die Gewährleistung weltweit einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen und Arbeitnehmer einsetzen. In diesem Kontext ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Europäische Parlament und der Rat rasch die anhängigen Vorschläge für die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente und für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union annehmen. 16

Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte

Der Erfolg des Binnenmarkts hängt letztlich von Vertrauen ab. Dieses Vertrauen droht verloren zu gehen, wenn die Verbraucher das Gefühl haben, dass ihnen im Fall eines Schadens keine angemessenen Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Die Kommission wird daher eine Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vorschlagen, um die gerichtliche sowie auch die außergerichtlichen Durchsetzung der Verbraucherrechte zu stärken und die Koordinierung und ein wirksames Handeln der nationalen Verbraucherschutzbehörden zu erleichtern. Wir werden uns außerdem weiterhin für den Schutz von Personen, die Hinweise auf rechtswidriges Verhalten geben, einsetzen.

Ziel der Union ist es, das Wohlergehen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu fördern und folglich zu deren Sicherheit beizutragen. Sie hat im vergangenen Jahr eine Schlüsselrolle beim Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Naturkatastrophen übernommen und muss dies auch in Zukunft tun. Das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union ist ein Beweis für die europäische Solidarität sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der Union. Wir werden vorschlagen, dieses Verfahren zu stärken und mit eigenen operativen Kapazitäten auszustatten, um sicherzustellen, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern im Krisen- und Notfall mit maximaler Effizienz und minimalem Bürokratieaufwand effizienter Hilfe leisten können.

Die Vollendung der Sicherheitsunion stellt eine Priorität dar. Wir konnten bereits konkrete Fortschritte bei der Bekämpfung des Terrorismus verzeichnen und werden weitere Vorschläge für die Verbesserung des grenzübergreifenden Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel und Finanzdaten vorlegen und zudem die Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, die von Terroristen zur Herstellung von Waffen verwendet werden, verschärfen. Wir werden die Zusammenarbeit mit Social-Media-Unternehmen im Hinblick auf die Erkennung und Löschung terroristischer und anderer illegaler Online-Inhalte weiter intensivieren und Rechtsvorschriften für die Entfernung terroristischer Inhalte vorschlagen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch künftig bei der Bekämpfung der Radikalisierung und bei der Durchführung des Aktionsplans für den Schutz des öffentlichen Raums 17 unterstützen und arbeitet an weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienenpersonenverkehr. Wir werden einen Vorschlag zur Interoperabilität der Informationssysteme vorlegen und damit unserem Engagement für eine sicherere Gesellschaft in der Europäischen Union unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte Nachdruck verleihen.

Der Austausch von Informationen und Daten ist ein wesentliches Merkmal unserer Gesellschaften mit zunehmend grenzüberschreitendem Charakter. Die Kommission wird ihre Leitlinien für die Vorratsspeicherung von Daten fertigstellen. Anfang 2018 will die Kommission außerdem einen Beschluss über die Angemessenheit der Daten für Japan annehmen, um als wichtigen Bestandteil unserer verstärkten Wirtschaftspartnerschaft den freien Fluss personenbezogener Daten zwischen der EU und Japan zu gewährleisten.

Die Kommission bekräftigt ihr Bekenntnis zum Schengen-System und bringt ihre Absicht zum Ausdruck, so bald wie möglich „Zurück zu Schengen“ zu gelangen und dabei die verhältnismäßigen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten voll und ganz zu berücksichtigen. Dafür ist eine zügige Annahme des Vorschlags der Kommission für die Überarbeitung des Schengener Grenzkodex durch das Europäische Parlament und den Rat erforderlich.

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Wir sind bei der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda gut vorangekommen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun den bereits vorliegenden Vorschlägen Vorrang einräumen. Insbesondere die Reform des Dublin-Systems 18 ist eine entscheidende Voraussetzung für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das sich auf Solidarität stützt und eine angemessene Aufteilung der Verantwortung gewährleistet. Wir unterstützen die Anstrengungen des Europäischen Parlaments und des Rates, die Arbeiten zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis Juni 2018 abzuschließen.

Der Migrationspartnerschaftsrahmen ist von grundlegender Bedeutung, um bei der externen Komponente unserer Migrationspolitik Ergebnisse zu erzielen. Außerdem setzt ein wirksameres Handeln der EU zur Rückführung von Menschen, die kein Recht haben, in der EU zu bleiben, ein entschlossenes Vorgehen der Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Drittländern voraus. Wir haben eine Investitionsoffensive für Drittländer 19 vorgelegt, mit der neue Formen von Investitionen in unserer Nachbarschaft und auf dem afrikanischen Kontinent auf den Weg gebracht werden. Wir werden nun zügig ihre Umsetzung vorantreiben, um nachhaltige lokale Projekte zu unterstützen.

Europa muss eine funktionierende legale Zuwanderung ermöglichen, um eine Alternative zu lebensgefährlichen Fluchtrouten oder Ausbeutung durch Schleuser zu bieten. Im Rahmen der verstärkten Neuansiedlungsmaßnahmen kann die EU Menschen, die Schutz benötigen, eine verlässliche Perspektive bieten. Europa braucht als alternder Kontinent ein System der legalen Migration, um demografische und Kompetenzdefizite zu überbrücken. In diesem Bereich ist die EU als Ganzes stärker, als die Mitgliedstaaten allein. Über den Vorschlag für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Vorschlag zur Einführung einer „Blue Card“ 20 )sollte rasch eine Einigung erzielt werden. Die Kommission wird 2018 außerdem die erforderlichen Vorschläge für die Reform des Visakodex und die Aktualisierung des Visa-Informationssystems vorlegen und in diesem Zusammenhang ihre Vorschläge für eine Neufassung des Visakodex und für ein Rundreise-Visum 21 zurückziehen.

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

Europa ist nach wie vor ein Vorbild für Frieden und Stabilität, aber wir dürfen unsere eigene Sicherheit keineswegs für selbstverständlich halten. Wir müssen im Verteidigungsbereich enger zusammenarbeiten und dafür alle verfügbaren Instrumente einsetzen, auch den Haushalt der EU. Innovation und Kooperation in der europäischen Verteidigungsindustrie müssen aus triftigen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Gründen gestärkt werden. Der Europäische Verteidigungsfonds muss dabei eine maßgebliche Rolle spielen. Die Kommission wird der raschen Umsetzung der Fonds sowie dem Vorschlag für ein Programm zur Entwicklung der europäischen Rüstungsindustrie Priorität einräumen 22 .

Wir werden unsere Beziehungen zu wichtigen Partnern wie Indien und Lateinamerika aufrechterhalten und intensivieren. Um unsere Verbundenheit mit Asien in allen Bereichen zu stärken, werden wir eine Strategie für eine stärkere Vernetzung unserer Kontinente vorschlagen. Unsere langjährige Partnerschaft mit den Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ist für uns von großem Wert. Wir werden uns für die Erneuerung dieser Partnerschaft im Jahr 2020 einsetzen, sie an den sich rasch verändernden globalen Kontext anpassen und in ein starkes und modernes politisches Bündnis umwandeln. Wir werden zusammen für unsere gemeinsamen Interessen und für die Stärkung einer auf Regeln beruhenden Weltordnung eintreten. Die historische Einigung mit Iran in der Nuklearfrage hat den Weg für eine Erneuerung der Beziehungen zwischen der EU und Iran geebnet. Ferner werden wir unsere Beziehungen zu Irak weiterentwickeln.

Eine Union des demokratischen Wandels

Der demokratische Wandel der Union ist ein zentrales Anliegen dieser Kommission. Die Kommission hat ihre Anstrengungen für eine bessere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger erheblich verstärkt und dafür im Rahmen unserer Agenda für bessere Rechtsetzung 312 Bürgerdialoge abgehalten sowie alle Interessengruppen ausführlich konsultiert und eine Überarbeitung der Europäischen Bürgerinitiative 23 vorgeschlagen, um Zugang und Nutzung zu erleichtern. Wir haben vor knapp einem Jahr das Europäische Solidaritätskorps 24 geschaffen, dessen breites Spektrum an Möglichkeiten bereits von Tausenden jungen Menschen in der gesamten Europäischen Union genutzt wird. Es unterstützt junge Menschen dabei, sich für die Gesellschaft zu engagieren und zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Das Europäische Solidaritätskorps muss nun bis zum Jahresende eine solide Rechtsgrundlage erhalten.

Für die demokratische Legitimität sind auch Transparenz und Rechenschaftspflicht von zentraler Bedeutung. Die Kommission, die in Bezug auf ihre Beziehungen zu Interessenvertretern Vorbildfunktion hat, fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, rasch eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister 25 für alle drei Organe anzunehmen. Wir werden uns mit dem Europäischen Parlament und dem Rat konstruktiv um eine Einigung über die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über das Ausschussverfahren 26 sowie über Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen 27 bemühen.

III.    Was wir bis 2025 erreichen müssen: eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union

Während wir unsere laufende Agenda weiter umsetzen, müssen wir auch die Union von morgen vorbereiten. In diesem Arbeitsprogramm wird nicht nur dargelegt, was wir gemeinsam in den nächsten vierzehn Monaten tun müssen, sondern auch eine Reihe von Initiativen für die Zeit bis 2025 und darüber hinaus vorgeschlagen.

Am 30. März 2019 wird ein neues Europa der 27 entstehen. Uns bietet sich die Chance, dieses neue Europa zu gestalten. Nur wenige Wochen später, im Juni 2019, werden sich die Europäerinnen und Europäer zu den Wahlurnen begeben. Bis zu diesen Wahlen müssen wir mit unserer Arbeit dafür sorgen, dass das neue Europa ihren Erwartungen entspricht und dass Ergebnisse in den für sie wichtigsten Bereichen erzielt werden. Dies ist das Ziel, das die Kommission in ihrem Fahrplan für Sibiu (Hermannstadt) für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union festgelegt hat 28 , der auch in der am 19. Oktober im Europäischen Rat vereinbarten Agenda der Staats- und Regierungschefs aufgegriffen wurde und für konkrete Ergebnisse auf einem Sondergipfel am 9. Mai 2019 in Rumänien sorgen soll. Mit dem vorliegenden Arbeitsprogramm liefern wir den politischen Beitrag der Kommission zu diesem Fahrplan. Wir müssen jetzt also handeln, und darum werden während dieser Amtszeit so viele zukunftsgerichtete Initiativen vorgelegt. Dabei werden wir das bislang ungenutzte Potenzial der geltenden Verträge ausschöpfen, das uns ermöglicht, ambitioniert und zügig voranzukommen.

Wir werden diesen Fahrplan gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie den nationalen Parlamenten erörtern und weiterentwickeln und bei den genannten Initiativen mit ihnen zusammenarbeiten. Während des gesamten Prozesses werden wir auch weiterhin auf der demokratischen und alle Seiten einbeziehenden Debatte aufbauen, die durch das Weißbuch über die Zukunft Europas 29 und die darauf folgenden Reflexionspapiere zu den Optionen in den Schlüsselbereichen 30 in Gang gebracht wurde. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Beitrag zur Zukunft Europas zu leisten und direktes Feedback zu der Art und Weise zu geben, wie wir gemeinsam weiter vorankommen können.

Eine enger vereinte Union

Während der laufenden Amtszeit der Kommission werden wir alle erforderlichen Schritte unternehmen, um den Schengen-Raum der Freizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien auszuweiten, damit sie die gleichen Chancen erhalten wie andere Mitgliedstaaten. Wir sollten auch Kroatien die volle Schengen-Mitgliedschaft ermöglichen, sobald es alle Kriterien erfüllt. Auch der Euro ist dazu bestimmt, die einheitliche Währung der Europäischen Union als Ganzes zu sein. Er muss unseren Kontinent einen und nicht spalten und mehr als die Währung einer kleinen auserwählten Gruppe von Ländern sein. Die Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten wollen, müssen dies auch tun können. Daher werden wir ein neues Euro-Beitrittsinstrument vorschlagen, das sowohl technische als auch finanzielle Unterstützung bieten wird.

Auch wenn feststeht, dass es während der Amtszeit dieser Kommission und dieses Parlaments keine weitere EU-Erweiterung geben wird, da noch kein Kandidat ausreichend vorbereitet ist, muss allen westlichen Balkanstaaten eine glaubwürdige EU-Perspektive geboten werden. Die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft ist eine echte Triebkraft für Reformen und Stabilität in der Region. In diesem Zusammenhang wird die Kommission eine Strategie für den Beitritt von Serbien und Montenegro vorlegen, die die fortgeschrittensten Beitrittskandidaten des Westbalkans sind.

Eine stärkere Union

Eine stärkere Union muss mit geeigneten finanziellen Mitteln ausgestattet sein, um ihre Politik weiter umsetzen zu können. Die Union hat sich in den letzten Jahren ebenso grundlegend verändert wie die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert ist. Unsere Union braucht einen Haushalt, der ihr zur Verwirklichung ihrer Ambitionen verhilft. Dies muss sich im mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 widerspiegeln. Die Union muss nicht nur die Herausforderungen bewältigen, die mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs verbunden sind, sondern auch in der Lage sein, sich die Vorteile neuer und sich entwickelnder Technologien zunutze zu machen, den Weg hin zu einer vollwertigen Verteidigungsunion fortzusetzen und Sicherheits- und Migrationsfragen anzugehen. Im Anschluss an die politischen Orientierungsdebatten im Kollegium (Januar 2018) und zwischen den führenden Vertretern der EU (Februar 2018) werden wir im Mai nächsten Jahres einen umfassenden Vorschlag für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt vorlegen, der auch die Eigenmittel betreffen und den Empfehlungen aus dem Monti-Bericht Rechnung tragen wird. Ziel ist es, die Verhandlungen über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen während der laufenden Amtszeit der Kommission abzuschließen. Der neue Finanzrahmen wird uns dabei helfen, den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, die von der EU erwarten, dass sie konkrete Ergebnisse in den wichtigsten Bereichen liefert, die zur langfristigen Nachhaltigkeit der EU beitragen.

Wenn Europa stärker sein will, muss es auch effizienter werden. Wir müssen in der Lage sein, in einer Reihe von Politikbereichen rascher und entschlossener zu handeln, damit Bürger und Unternehmen unmittelbarer vom Unionsrecht profitieren können. Die Kommission wird daher darlegen, wie die EU die sogenannten „Überleitungsklauseln“ der derzeitigen Verträge nutzen könnte, die es uns ermöglichen, in bestimmten Bereichen mit qualifizierter Mehrheit statt einstimmig zu entscheiden, wenn alle Staats- und Regierungschefs sich über diese Vorgehensweise einig sind. Darauf werden wir bei Binnenmarktangelegenheiten sowie bei bestimmten außenpolitischen Entscheidungen zurückgreifen, um sicherzustellen, dass die Union ein starker globaler Akteur bleibt, der auf der internationalen Bühne echtes Gewicht hat.

Schließlich muss ein stärkeres Europa auch seine Bürgerinnen und Bürger schützen und dafür sorgen, dass Terroristen vor Gericht gebracht werden. Aus diesem Grund schlagen wir im Vorfeld eines für September 2018 in Wien geplanten spezifischen Gipfels der Staats-und Regierungschefs zu Sicherheitsfragen vor, dass die Aufgaben der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Terrorismusbekämpfung ausgeweitet werden.

Eine demokratischere Union

Wir müssen einen demokratischen Quantensprung machen, um den Anliegen und Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Als ersten Schritt müssen wir sicherstellen, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament mehr als die Summe nationaler Kampagnen und Wahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten sind. Der oben genannte Vorschlag der Kommission, der den politischen Parteien zu mehr Wirksamkeit verhelfen soll, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und spiegelt die neuere Idee der „Spitzenkandidaten“ wider, auf die auch die Einsetzung der derzeitigen Kommission und ihrer Führung zurückgeht. Auf mittlere Sicht müssen wir unsere Überlegungen über transnationale Listen fortsetzen, die eine Möglichkeit darstellen, die Europawahlen noch „europäischer“ und demokratischer zu gestalten. Ebenso sollten wir bei unseren Überlegungen über institutionelle Reformen, die auf eine demokratischere und effizientere Union abzielen, die Idee eines einzigen Präsidenten für den Europäischen Rat und die Kommission weiter ausloten. Die EU ist ebenso eine Union der Staaten wie eine Union der Bürgerinnen und Bürger. Die Einsetzung eines einzigen Präsidenten würde die doppelte Legitimität unserer Union widerspiegeln.

Die Kommission wird auch ihren Standpunkt zu der möglichen Einsetzung eines ständigen europäischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen darlegen. Dieses Amt würde die Effizienz der Politikgestaltung verbessern, da ein und dieselbe Person für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und der wichtigsten haushaltspolitischen Instrumente auf Ebene der EU und des Euroraums zuständig wäre. Auch die demokratische Rechenschaftspflicht würde verstärkt, wenn dies mit dem Amt eines Vizepräsidenten der Kommission kombiniert würde. Parallel dazu werden wir Sondierungsergebnisse im Hinblick auf die mögliche Entwicklung einer sicheren Anlage des Euroraums vorlegen.

Eine Union, die sich stärker auf die wirklich wichtigen Bereiche konzentriert, muss über die richtigen Instrumente verfügen, um demokratisch und effizient handeln zu können, wann und wo immer es erforderlich ist. Aufbauend auf der bisherigen Arbeit der jetzigen Kommission sollten wir uns weiter auf die großen Dinge konzentrieren. Dies bedeutet, dass nicht jeder einzelne Aspekt des täglichen Lebens geregelt werden muss. Wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, weniger, aber dafür effizienter zu handeln und Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten zurückzuübertragen, wo dies sinnvoll erscheint. Auf der Grundlage der Arbeiten der in der Rede zur Lage der Union angekündigten Taskforce unter Leitung des Ersten Vizepräsidenten Timmermans wird die Kommission ihre Ideen zu einer weiteren Stärkung der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtsetzung vorstellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass wir nur dann tätig werden, wenn die EU einen Mehrwert erbringt.

Die Zukunft Europas hängt von der Fähigkeit ab, die gemeinsamen Werte aufrechtzuerhalten, die uns verbinden: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit setzt eine unabhängige Justiz frei von politischer Kontrolle voraus und ist Vorbedingung für eine Gesellschaft, in der Frieden, Freiheit, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit herrschen. Sie ist außerdem unerlässlich für ein nachhaltiges und faires Wachstum sowie für das Vertrauen in Europa. Zu diesem Zweck werden wir eine Initiative mit dem Ziel einer verstärkten Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips in der Europäischen Union vorlegen.

IV.    Bessere Ergebnisse in der Praxis durch die Verbesserung der Rechtsvorschriften und ihrer Um- und Durchsetzung

Heute bedarf es mehr denn je solider Vorbereitungen und Bewertungen sowie einer faktengestützten Politikgestaltung. Jede Entscheidung, jeder Vorschlag muss allen verfügbaren Fakten und Erkenntnissen in strukturierter und umfassender Weise Rechnung tragen. Es steht so viel auf dem Spiel und die Herausforderungen sind so komplex, dass keine andere Vorgehensweise denkbar ist. Daher gilt für sämtliche Arbeiten der Kommission der Grundsatz der besseren Rechtsetzung, der nach wie vor sicherstellt, dass alle Vorschläge auf den besten verfügbaren Informationen beruhen. Im vergangenen Jahr haben wir unsere Bemühungen um eine aktive Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft erheblich verstärkt, um sowohl die Legitimität als auch die Qualität unserer Arbeit zu verbessern. Auch künftig werden wir nur dann handeln, wenn es tatsächlich erforderlich ist und einen Mehrwert erbringt.

Allerdings werden auch die besten Vorschläge wirkungslos bleiben, wenn die Mitgliedstaaten sie nicht in nationales Recht übernehmen und in der Praxis ordnungsgemäß und effizient anwenden. Der Kommission als Hüterin der Verträge kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, dies sicherzustellen. Ende 2016 stellte die Kommission ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept für Vertragsverletzungen vor, das die bessere Einhaltung des Unionsrechts gewährleisten soll 31 . Dank dieses Konzepts können wir den Schwerpunkt auf systemische Probleme legen, bei denen Durchsetzungsmaßnahmen tatsächlich etwas bewirken können, weil sie zu einer rascheren Einhaltung von Rechtsvorschriften führen, wo es darauf ankommt. Die wirksame Durchsetzung des bestehenden EU-Rechts ist ebenso wichtig wie die Bemühungen zur Entwicklung neuer Rechtsvorschriften. Die Mitgliedstaaten müssen ihrer Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Regeln nachkommen, die sie gemeinsam eingeführt haben. Wir sind zur vollständigen Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung 32 entschlossen, die im vergangenen Jahr mit dem Europäischen Parlament und dem Rat geschlossen wurde.

Im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren wird die Kommission auch weiterhin mit den Mitgliedstaaten partnerschaftlich zusammenarbeiten und sie unterstützen, um dafür zu sorgen, dass die EU-Vorschriften wirksam und einheitlich angewandt werden. Die Kommission wird sich weiter für die Modernisierung der für die Durchsetzung zuständigen Behörden einsetzen, und zwar im Rahmen des Europäischen Semesters und, soweit erforderlich, durch spezifische Rechtsvorschriften. Sie wird die Mitgliedstaaten außerdem im Rahmen des Europäischen Semesters weiter dabei unterstützen, die Wirksamkeit ihrer nationalen Justizsysteme und die Korruptionsbekämpfung zu verbessern und Justizreformen sowie die Ausbildung im Justizbereich mit EU-Mitteln und auch über das EU-Justizbarometer zu fördern. Der Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen wird weiter maßgeschneiderte Unterstützung bieten, um den Mitgliedstaaten beim Aufbau wirksamerer Institutionen und effizienterer öffentlicher Verwaltungen sowie bei der Einführung soliderer politischer Steuerungsrahmen Hilfe zu leisten. Gleichzeitig wird er seine Tätigkeit auf noch mehr Sektoren und Mitgliedstaaten ausweiten.

Die Kommission wird insbesondere darauf achten, dass die im EU-Recht vorgesehenen unabhängigen Behörden und Aufsichtsstellen ausreichend und adäquat ausgestattet sind und über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Unabhängigkeit verfügen. Dies betrifft die nationalen Wettbewerbsbehörden, die nationalen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikationsdienste, den Energie- und den Eisenbahnsektor, die nationalen Finanzaufsichtsbehörden und die nationalen Datenschutzbehörden.

Außerdem werden wir mit den nationalen Behörden weiterhin mithilfe einer Reihe von Netzen zusammenarbeiten, darunter das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, das die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden bei der Umsetzung des EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation unterstützt. In ähnlicher Weise werden wir mit dem Europäischen Wettbewerbsnetz zusammenarbeiten, das zur wirksamen und kohärenten Umsetzung der Wettbewerbsvorschriften beiträgt, sowie auch mit dem Netz der Europäischen Union für die Anwendung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts, das eine wichtige Rolle bei der Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren für die Durchsetzung des Umwelt-Besitzstands und die Achtung der Mindestkontrollanforderungen spielt. Das jüngste Paket mit Einhaltungs- und Unterstützungsmaßnahmen, darunter vor allem das zentrale digitale Zugangstor, wird dazu beitragen, dass Bürger und Unternehmen den größtmöglichen Nutzen aus den Chancen des Binnenmarkts ziehen können.

Der neue EU-Rechtsrahmen für den Datenschutz sieht die Einführung solider gemeinsamer Datenschutzstandards vor, die den Ansprüchen des digitalen Zeitalters genügen. Solche Vorschriften, die sowohl einen hohen Schutz bieten als auch Innovationsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt schaffen, werden den Bürgern und Unternehmen zugutekommen. Die Kommission wird Orientierungshilfen für die Vorbereitung von Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen auf die neuen Vorschriften veröffentlichen, bevor diese im Mai 2018 in Kraft treten. Dabei werden wir eng mit dem Europäischen Datenschutzausschuss zusammenarbeiten, einem gemeinsamen Gremium der nationalen Datenschutzbehörden, das seine Tätigkeit am 25. Mai 2018 aufnehmen wird.

Wir werden unsere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten, das vom Europäischen Bürgerbeauftragten koordiniert wird, weiter vertiefen. Dies dient der Vernetzung der nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten mit Blick auf die Förderung einer guten Verwaltungspraxis bei der Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene.

V.    Schlussfolgerungen

In den nächsten 16 Monaten bietet sich Europa die Chance, zu handeln und etwas zu bewegen. Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 stützt sich auf die derzeitige Dynamik und enthält eine gezielte Agenda zur vollständigen Umsetzung der zehn Prioritäten und der sie flankierenden Strategien. 2018 wird ein entscheidendes Jahr für Europa werden. Dabei muss es um konkrete Ergebnisse für unsere Bürgerinnen und Bürger gehen und darauf liegt der Schwerpunkt unserer Agenda. Wir werden dafür sorgen, dass diese Ergebnisse greifbar und leicht verständlich sind und einen Mehrwert erbringen, den die Menschen in ihrem Alltag auch spüren.

Die Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU, die im vergangenen Dezember von den Präsidenten der drei Organe unterzeichnet wurde, hat sich als wertvoll erwiesen, um rasche Fortschritte bei den wichtigsten und dringendsten Gesetzgebungsvorschlägen zu erzielen. Wir sehen einer weiteren gemeinsamen Erklärung der drei Präsidenten, die sicherstellen soll, dass das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission denselben Kurs verfolgen, erwartungsvoll entgegen.

Die Kommission wird intensiv mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Union auch erreicht, was sie sich vorgenommen hat, bevor die Bürgerinnen und Bürger 2019 zu den Wahlurnen schreiten. Europa wird nicht anhand der Anzahl neu erlassener Richtlinien und Verordnungen beurteilt, sondern anhand der konkreten Ergebnisse, die unsere Politik für die Bürgerinnen und Bürger erbringt. Das vorliegende Arbeitsprogramm bildet die Grundlage für die gemeinsamen europäischen Anstrengungen.

(1)

„The European Commission at mid-term: State of play of President Juncker’s ten priorities“, Bericht des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2017.

(2)

Die einzelnen Vorschläge sind in Anhang 1 (Neue Initiativen) und Anhang 3 (Vorrangige anhängige Vorschläge) aufgeführt.

(3)

Anhang 4 enthält die detaillierte Liste der vorgeschlagenen Rücknahmen und Anhang 5 die Liste der Aufhebungen.

(4)

Mitteilung „Vollendung der Agenda für bessere Rechtsetzung: bessere Lösungen für bessere Ergebnisse“ (COM(2017) 651).

(5)

Die Kommission wird ihre Kommunikationsaktivitäten im Jahr 2018 auf der Grundlage der im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehenen Maßnahme für institutionelle Kommunikation 2017-2018 (C(2016) 6838 vom 25.10.2016) an den von der Kommission definierten Prioritäten ausrichten, wobei dem Fahrplan für Sibiu (Hermannstadt) besonderes Augenmerk gewidmet wird.

(6)

EFSI 2.0 (COM(2016) 597); Omnibus-Vorschlag (COM(2016) 605).

(7)

Mitteilung „Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie – Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU“ (COM(2017) 479).

(8)

Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (COM(2017) 33).

(9)

Mitteilung „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ (COM(2012) 60).

(10)

Mitteilung „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016) 381).

(11)

Mitteilung „Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen“ (JOIN(2017) 450 final).

(12)

Saubere Energie für alle Europäer (COM(2016) 860).

(13)

 Die Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion wurden in der Halbzeitbilanz vom Juni 2017 angekündigt (siehe COM(2017) 292).

(14)

Mitteilung über die Vollendung der Bankenunion (COM(2017) 592).

(15)

Mitteilung der Kommission zur Einführung einer Säule sozialer Rechte, (COM(2017) 250).

(16)

Siehe Anhang 3 (Vorrangige anhängige Vorschläge).

(17)

 Aktionsplan für den Schutz des öffentlichen Raums  (COM(2017) 612) .

(18)

 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (COM(2016) 270)

(19)

 Mitteilung über den Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer (COM(2016) 581).

(20)

 Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung (COM(2016) 378).

(21)

 Vorschlag für eine Verordnung über den Visakodex der Union (Visakodex) (COM(2014) 164). Vorschlag für eine Verordnung über die Einführung eines Rundreise-Visums und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 562/2006 und (EG) Nr. 767/2008 (COM(2014) 163).

(22)

 Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zwecks Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der Verteidigungsindustrie der EU (COM(2017) 294).

(23)

Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (COM(2017) 482).

(24)

Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps (COM(2017) 262).

(25)

 Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister (COM(2016) 627).

(26)

Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (COM(2017) 085).

(27)

Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (COM(2017) 481).

(28)

Gemeinsam mit der Absichtserklärung am 13. September 2017 vorgelegt.

(29)

Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas (COM(2017) 2025).

(30)

Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas (COM(2017) 206); Reflexionspapier: Die Globalisierung meistern (COM(2017) 240); Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (COM(2017) 291); Reflexionspapier über die Zukunft der Europäischen Verteidigung (COM(2017) 315); Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen (COM(2017) 358).

(31)

Mitteilung „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ (C(2016) 8600).

Top

Straßburg, den 24.10.2017

COM(2017) 650 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2018

Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa


Anhang I: Neue Initiativen

Nr.

Bezeichnung

Beschreibung 1

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 2

Diese Initiative umfasst eine Strategie für die Verwendung, das Recycling und die Wiederverwendung von Kunststoffen (nicht legislativ, Q4/2017), einen Vorschlag für eine Verordnung über die Mindestqualitätsanforderungen an wiederverwendetes Wasser (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 192 AEUV, Q4/2017), eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 192 AEUV, Q4/2017), eine Initiative zur Beseitigung rechtlicher, technischer oder praktischer Engpässe an der Schnittstelle zu chemischen, produktspezifischen und abfallspezifischen Rechtsvorschriften (nicht legislativ, Q4/2017) und einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft (nicht legislativ, Q4/2017). 

2.

Mehrjähriger Finanzrahmen (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Umfassender Vorschlag in Bezug auf den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 (Q2/2018), gefolgt von Vorschlägen für die nächste Generation von Programmen und die neuen Eigenmittel (legislativ, einschließlich der Folgenabschätzung, Art. 311 AEUV sowie sektorale Grundlagen, Q2/2018)

3.

Eine nachhaltige Zukunft Europas (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Diskussionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030, aufbauend auf den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie dem Übereinkommen von Paris über den Klimawandel“ (nicht legislativ, Q2/2018)

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

4.

Vollendung des digitalen Binnenmarkts

Vorschlag für faire Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018), Initiative zu den Herausforderungen für Online-Plattformen in Bezug auf die Verbreitung von Falschmeldungen (nicht legislativ, Q1/2018) und Überarbeitung der Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht im Bereich der elektronischen Kommunikation (nicht legislativ, Q2/2018)

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

5.

Vollendung der Energieunion

Folgemaßnahme zum Solidaritätsaspekt der Energieunion, einschließlich eines Vorschlags über gemeinsame Regeln für in den europäischen Erdgasbinnenmarkt eintretende Gasfernleitungen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 194 AEUV, Q4/2017)

6.

Zukunft der Energie- und Klimapolitik der EU (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Mitteilung über die Zukunft der Energie- und Klimapolitik der EU, einschließlich der Zukunft des Euratom-Vertrags (unter Berücksichtigung der Erklärung Nr. 54 von fünf Mitgliedstaaten, die der Schlussakte des Vertrags von Lissabon beigefügt sind), und über die mögliche Anwendung des Artikels 192 Absatz 2 Unterabsatz 2 AEUV (nicht legislativ, Q2/2018)

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

7.

Eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Vorschlag zur Festlegung von Regeln auf EU-Ebene zur Besteuerung der Gewinne, die multinationale Unternehmen durch die digitale Wirtschaft erzielen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 113 und 115 AEUV, Q1/2018)

8.

Paket zu sozialer Gerechtigkeit

Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsmarktbehörde (legislativ, Q2/2018), Initiative zum Zugang zu sozialer Sicherung für Selbständige in atypischen Arbeitsverhältnissen (legislativ/nicht legislativ, Art. 153-155 und 352 AEUV, Q2/2018), Initiative für eine europäische Sozialversicherungsnummer, die je nach Bedarf in verschiedenen Politikbereichen genutzt werden könnte (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q2/2018) und eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen, mit der Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmer über die für deren Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverhältnis geltenden Voraussetzungen zu informieren (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung/nichtlegislativ; Art. 153 und 154 AEUV, Q4/2017)

9.

Lebensmittelversorgungskette in der EU

Vorschlag zur Verbesserung der EU-Lebensmittelversorgungskette (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 42 und 43 AEUV, Q1/2018)

10.

Vollendung der Kapitalmarktunion

Überarbeitung des Rahmens für Investmentgesellschaften (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q4/2017), Aktionsplan für nachhaltige Finanzen mit regulatorischen Maßnahmen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung/nicht legislativ, Q1/2018), Initiative zu Finanztechnologie (FinTech) (nicht legislativ, Q1/2018), Vorschlag für einen EU-Rahmen zu Crowdfunding und Peer-to-peer-Finanzierung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018), Schaffung eines europäischen Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018) und eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Initiative zur Verringerung der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb alternativer Investmentfonds und OGAW (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018)

11.

Steigerung der Effizienz der Binnenmarkt-Rechtsetzung (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Mitteilung über einen möglichen intensiveren Rückgriff auf die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in Binnenmarktfragen auf der Grundlage des Artikels 48 Absatz 7 EUV (nicht legislativ, Q3/2018)



Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

12.

Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion

Vorschläge zur Umgestaltung des europäischen Stabilitätsmechanismus in einen dem EU-Recht unterliegenden europäischen Währungsfonds (legislativ, Q4/2017), Schaffung einer eigenen Euroraum-Haushaltslinie im Rahmen des EU-Haushalts mit vier Funktionen: 1) Strukturreform-Hilfe, 2) Stabilisierungsfunktion, 3) Letztsicherung für die Bankenunion und 4) Konvergenz-Instrument, mit dem Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, Hilfen für den Weg zum Beitritt erhalten können (nicht legislativ, Q4/2017) und inhaltliche Integration des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion in das EU-Recht unter Berücksichtigung der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der die Kommission seit Januar 2015 Rechnung trägt (legislativ, Q4/2017)

13.

Vollendung der Bankenunion

Vorschläge zur Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018), Schutz gesicherter Gläubiger gegen Ausfall von Schuldner-Unternehmen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018) und Schaffung eines Rahmens für die Entwicklung von EU-staatsanleihebesicherten Wertpapieren (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018) 

14.

Einführung des Amts eines ständigen und rechenschaftspflichtigen europäischen Wirtschafts- und Finanzministers (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Mitteilung über die mögliche Schaffung eines ständigen und demokratisch rechenschaftspflichtigen europäischen Wirtschafts- und Finanzministers (nicht legislativ, Q4/2017)

Handel: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern

15.

Umsetzung der Strategie „Handel für alle“

Abschluss von Abkommen mit Japan, Singapur und Vietnam, Fortsetzung der Verhandlungen mit Mexiko und Mercosur – sowie mit Australien und Neuseeland, sobald der Rat die entsprechenden von der Kommission empfohlenen Mandate gebilligt hat

Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte

16.

Vollendung der Sicherheitsunion

Umsetzung der Agenda für die Sicherheitsunion und Fortsetzung der Bekämpfung des Terrorismus: Vorschläge zur Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen für Sicherheits-, Grenz- und Migrationsmanagement (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 74, 77, 79, 85, 87 und 88, Q4/2017), Vorschlag zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs von Strafverfolgungsbehörden zu elektronischen Beweismitteln (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 82 AEUV, Q1/2018), eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Verordnung über den Vertrieb und die Nutzung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q2/2018) und Initiativen, um Strafverfolgungsbehörden den grenzüberschreitenden Zugang zu und die Nutzung von Finanzdaten zu erleichtern (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung/nicht legislativ, Q2/2018)

17.

Katastrophenschutzverfahren der EU

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überarbeitung des Beschlusses 1313/2013/EU im Hinblick auf die Einrichtung eines umfassenden Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union mit eigenen operativen Kapazitäten (legislativ, Art. 196 AEUV, Q4 2017)

18.

Ausweitung des Aufgabenfelds der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Mitteilung über eine mögliche Ausweitung des Aufgabenfelds der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung von Terrorismus auf der Grundlage des Artikels 86 Absatz 4 AEUV (nicht legislativ, Q3/2018)

19.

Rechtsstaatlichkeit (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Initiative zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (nicht legislativ, Q4/2018)

Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

20.

Umsetzung der EU-Migrationsagenda

Überarbeitung des gemeinsamen Visakodex (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 77 AEUV, Q1/2018), auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung des Visa-Informationssystems (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 77 und 87 AEUV, Q2/2018) und Überarbeitung der Verordnung über Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q2/2018)

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

21.

Umsetzung der globalen Strategie

Einschließlich einer EU-Strategie zur Intensivierung der Beziehungen zwischen Europa und Asien, einer erneuerten Partnerschaft mit Lateinamerika und der Karibik und neuen Rahmenregelungen für die Zusammenarbeit mit Indien, Iran und Irak (nicht legislativ, Q1 und Q2/2018)

22.

Glaubwürdige Erweiterungsperspektive (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Strategie für eine erfolgreiche EU-Aufnahme von Serbien und Montenegro als Vorläuferkandidaten auf dem westlichen Balkan, mit besonderem Schwerpunkt auf Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie der allgemeinen Stabilität der Region (nicht legislativ, Q1/2018)

23.

Effizientere und kohärentere Umsetzung der Gemeinsamen Außenpolitik (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Mitteilung über einen möglichen intensiveren Rückgriff auf die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Gemeinsamen Außenpolitik auf der Grundlage des Artikels 31 Absatz 3 EUV sowie zur Steigerung der Kohärenz der Gemeinsamen Außenpolitik (nicht legislativ, Q3/2018)

Eine Union des demokratischen Wandels

24.

Europa vermitteln

Mitteilung: So kann die Union im Bereich der Kommunikation enger vereint, stärker und demokratischer werden (nicht legislativ, Q2/2018)

25.

Weniger, aber effizienter (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Mitteilung über die weitere Förderung der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der besseren Rechtsetzung im täglichen Betrieb der Europäischen Union (nicht legislativ, Q3/2018) 

26.

Ein effizienteres und demokratischeres Europa (mit Blick auf das Jahr 2025 einzuleitende Initiative)

Mitteilung über Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz an der Spitze der Europäischen Union (nicht legislativ, Q3/2018)

(1)

Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung stellt die Kommission in diesem Anhang – soweit verfügbar – weitere Informationen zu den in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen bereit. Bei den in der Beschreibung der einzelnen Initiativen in Klammern aufgeführten Angaben handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich im Laufe des Vorbereitungsprozesses und insbesondere infolge der Ergebnisse einer Folgenabschätzung noch ändern können.

(2)

Das Paket zur Kreislaufwirtschaft wurde bereits in Anhang I des Arbeitsprogramms der Kommission 2017 genannt.

Top

Straßburg, den 24.10.2017

COM(2017) 650 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission 2018

Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa


Anhang II: REFIT-Initiativen 1

Nr.

Bezeichnung

Beschreibung 2

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

Folgemaßnahmen zur Eignungsprüfung in Bezug auf Umweltüberwachung und -berichterstattung

Initiative zur Straffung der Anforderungen, die sich aus der Eignungsprüfung in Bezug auf Umweltüberwachung und -berichterstattung ergeben (Art. 95, 175 und 192 AEUV, Q1/2018)

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

2.

Informationen des öffentlichen Sektors

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie 2013/37/EU über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors kann der Zugang zu derartigen Daten zum Nutzen der Gesellschaft, zur Verringerung der Regulierungskosten und zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften erleichtert werden (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q2/2018).

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik 

3.

Überarbeitung des Fischereikontrollsystems

Im Rahmen dieser Initiative soll der gegenwärtige Rechtsrahmen (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates, Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates, Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates) auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung (SWD(2017)134 final) vereinfacht und wirksamer gemacht werden, u. a. durch Straffung der Vorschriften, Harmonisierung des Katalogs der schweren Verstöße, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Förderung der Verwendung einheitlicher IT-Instrumente. Diese Initiative geht auf eine Stellungnahme der REFIT-Plattform zurück (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 43 AEUV, Q2/2018).

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

4.

Anerkennung elektronischer Frachtpapiere durch Behörden und/oder Geschäftspartner

Durch die Förderung der Anerkennung elektronischer Frachtpapiere und deren breitere Verwendung durch Frachtführer sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Verkehrssektor besser genutzt werden (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 91 AEUV, Q2/2018).

5.

Initiative „einziges Fenster“ im Seeverkehr

Überarbeitung der Richtlinie 2010/65/EU über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 100 Abs. 2 AEUV, Q2/2018)

6.

TEN-V-Investitionen

Verordnung zur Straffung der Maßnahmen für eine raschere Durchführung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im transeuropäischen Verkehrsnetz (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 171-172 AEUV, Q1/2018)

7.

Allgemeines Verbrauchsteuersystem 3

Überarbeitung der Richtlinie 2008/118/EG zum Zwecke der Angleichung und der Gewährleistung von Kohärenz zwischen den Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften, der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Sicherstellung der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 113 AEUV, Q1/2018)

Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte 

8.

Neue Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Gezielte Überarbeitung der EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz auf der Grundlage der Eignungsprüfung zu den EU-Rechtsvorschriften über Werbung und Verbraucherschutz, die am 23. Mai 2017 abgeschlossen wurde; Initiative zur Verbesserung der Koordinierung und für wirksame Maßnahmen nationaler Verbraucherbehörden auf EU-Ebene sowie zur Stärkung der öffentlichen Durchsetzungsmaßnahmen und des Schutzes der Verbraucherrechte (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2018) 

9.

Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel

Rechtsetzungsinitiative zur Verbesserung der Sicherheit der Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen aus Drittstaaten; diese Initiative geht auf eine Stellungnahme der REFIT-Plattform zurück (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 21 und/oder Art. 77 Abs. 3 AEUV, Q2/2018).

10.

Überarbeitung der Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 81 Abs. 2 AEUV, Q2/2018)

11.

Überarbeitung der Verordnung über die Beweisaufnahme

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Beweisaufnahme (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 81 Abs. 2 AEUV, Q2/2018)

12.

Rückkehrausweise

Überarbeitung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Ersetzung des Beschlusses zur Ausarbeitung eines Rückkehrausweises (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 23 AEUV, Q2/2018)

(1)

Ergänzend zur Aufstellung der neuen Initiativen in Anhang I sind in diesem Anhang Rechtsetzungsinitiativen aufgeführt, die 2018 im Rahmen des REFIT-Programms angenommen werden sollen.

(2)

Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung stellt die Kommission in diesem Anhang – soweit verfügbar – weitere Informationen zu den in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen bereit. Bei den in der Beschreibung der einzelnen Initiativen in Klammern aufgeführten Angaben handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich im Laufe des Vorbereitungsprozesses und insbesondere infolge der Ergebnisse einer Folgenabschätzung noch ändern können.

(3)

Das allgemeine Verbrauchsteuersystem wurde bereits in Anhang II des Arbeitsprogramms der Kommission 2017 genannt.

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Straßburg, den 24.10.2017

COM(2017) 650 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission 2018

Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa


Anhang III: Vorrangige anhängige Vorschläge

Nr.

Vorschlag

Genaue Bezeichnung

Nummer des Vorschlags

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

EFSI 2.0*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

COM(2016) 597 final

2016/0276 (COD)

14.9.2016

2.

Haushaltsordnung/Omnibus*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2012/2002, (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014,(EU) Nr. 283/2014, (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2016) 605 final

2016/0282 (COD)

14.9.2016

3.

Paket zur Kreislaufwirtschaft*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

COM(2015) 593 final

2015/0272 (COD)

2.12.2015

4.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

COM(2015) 595 final

2015/0275 (COD)

2.12.2015

5.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

COM(2015) 594 final

2015/0274 (COD)

2.12.2015

6.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

COM(2015) 596 final

2015/0276 (COD)

2.12.2015

Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

COM(2015) 615 final

2015/02785 (COD)

2.12.2015

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

7.

Grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

COM(2016) 285 final

2016/0149 (COD)

25.5.2016

8.

Digitale Verträge

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte

COM(2015) 634 final

2015/0287 (COD)

09.12.2015

9.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren

COM(2015) 635 final

2015/0288 (COD)

09.12.2015

10.

Telekommunikationsreform*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung)

COM(2016) 590 final

2016/0288 (COD)

14.9.2016

11.

Vorschlag für eine VERODNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)

COM(2016) 591 final

2016/0286 (COD)

14.9.2016

12.

Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

COM(2016) 593 final

2016/0280 (COD)

14.9.2016

13.

Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im Bereich des Rundfunks*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen

COM(2016) 594 final

2016/0284 (COD)

14.9.2016

14.

Modernisierung des audiovisuellen Rahmens*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten

COM(2016) 287 final

2016/0151 (COD)

25.5.2016

15.

Vorschlag zur Vorbeugung ungerechtfertigten Geoblockings*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

COM(2016) 289 final

2016/0152 (COD)

25.5.2016

16.

Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)

COM(2017) 10 final

2017/0003 (COD)

10.1.2017

17.

EU-interne Datenschutzvorschriften – Angleichung an die Datenschutz-Grundverordnung*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

COM(2017) 8 final

2017/0002 (COD)

10.1.2017

18.

Freier Fluss nicht personenbezogener Daten

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union

COM(2017) 495 final

2017/0228 (COD)

13.9.2017

19.

EU-Agentur für Cybersicherheit

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die „EU-Cybersicherheitsagentur“ (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik („Rechtsakt zur Cybersicherheit“)

COM(2017) 477 final

2017/0225 (COD)

13.9.2017

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

20.

Paket „Saubere Energie für alle Europäer“*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

COM(2016) 761 final

2016/0376 (COD)

30.11.2016

COM(2016) 765 final

2016/0381 (COD)

30.11.2016

21.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung)

COM(2016) 767 final

2016/0381 (COD)

30.11.2016

22.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG

COM(2016) 864 final

2016/0380 (COD)

COM(2016) 861 final

2016/0379 (COD)

COM(2016) 863 final

2016/0378 (COD)

COM(2016) 862 final

2016/0377 (COD)

Alle angenommen am 30.11.2016

23.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70/EG, der Richtlinie 2009/31/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009, der Richtlinie 2009/73/EG, der Richtlinie 2009/119/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31/EU, der Richtlinie 2012/27/EU, der Richtlinie 2013/30/EU und der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013

COM(2016) 759 final

2016/375 (COD)

30.11.2016

24.

Klimapaket*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2-effiziente Technologien

COM(2015) 337 final

2015/0148 (COD)

15.7.2015

25.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen

COM(2016) 479 final

2016/0230 (COD)

20.7.2016

26.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen

COM(2016) 482 final

2016/0231 (COD)

20.7.2016

27.

Paket „Europa in Bewegung“

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

COM(2017) 275 final

2017/0114 (COD)

31.5.2017

28.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu den Kraftfahrzeugsteuern

COM(2017) 276 final

2017/0115 (COD)

31.5.2017

29.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (Neufassung)

COM(2017) 280 final

2017/0128 (COD)

31.5.2017

30.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor

COM(2017) 281 final

2017/0123 (COD)

31.5.2017

31.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/1/EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr

COM(2017) 282 final

2017/0113 (COD)

31.5.2017

32.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen in Bezug auf die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Bezug auf die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern

COM(2017) 277 final

2017/0122 (COD)

31.5.2017

33.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge

COM(2017) 279 final

2017/0111 (COD)

31.5.2017

34.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung spezifischer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor

COM(2017) 278 final

2017/0121 (COD)

31.5.2017

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

35.

Rechtstreue-Paket

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in Bezug auf den Binnenmarkt und damit verbundene Bereiche

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts

COM(2017) 256 final

2017/0086 (COD)

2.5.2017

COM(2017) 257 final

2017/0087 (COD)

2.5.2017

COM(2017) 142 final

2017/0063 (COD)

22.3.2017

36.

Dienstleistungspaket

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen

COM(2016) 821 final

2016/0398 (COD)

10.1.2017

COM(2016) 822 final

2016/0404 (COD)

10.1.2017

COM(2016) 824 final

2016/0403 (COD)

10.1.2017

37.

Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge

COM(2016) 31 final

2016/014 (COD)

27.1.2016

38.

Insolvenzrichtlinie

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU

COM(2016) 723 final

2016/0359 (COD)

22.11.2016

39.

Europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP)

COM(2017) 343 final

2017/0143 (COD)

29.6.2017

40.

Änderungen an der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister

COM(2017) 208 final

2017/0090 (COD)

4.5.2017

41.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

COM(2017) 331 final

2017/0136 (COD)

13.6.2017

42.

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

COM(2016) 685 final

2016/0337 (CNS)

25.10.2016

COM(2016) 683 final
2016/0336 (CNS)

25.10.2016

43.

Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

COM(2016) 755 final

2016/0371 (CNS)

1.12.2016

44.

Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften

COM(2016) 758 final

2016/0374 (CNS)

1.12.2016

45.

Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen

COM(2016) 198 final

2016/0107 (COD)

12.4.2016

46.

Automatischer Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle

COM(2017) 335 final

2017/0138 (CNS)

21.6.2017

47.

Entsendung von Arbeitnehmern

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

COM(2016) 128 final

2016/0070 (COD)

8.3.2016

48.

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

COM(2016) 815 final

2016/0397 (COD)

13.12.2016

49.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates

COM(2017) 253 final

2017/0085 (COD)

26.4.2017

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

50.

Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Artikels 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB

EZB/2017/18

23.6.2017

51.

Einheitliche Vertretung des Euro-Währungsgebiets im Internationalen Währungsfonds

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über Maßnahmen zur schrittweisen Einrichtung einer einheitlichen Vertretung des Euro-Währungsgebiets im Internationalen Währungsfonds

COM(2015) 603 final

2015/0250 (NLE)

21.10.2015

52.

Reform der Eigenmittelverordnung*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

COM(2016) 850 final

2016/0360 (COD)

23.11.2016

53.

Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

COM(2016) 851 final

2016/0361 (COD)

21.11.2016

54.

Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/47/EG, 2012/30/EU, 2011/35/EU, 2005/56/EG, 2004/25/EG und 2007/36/EG

COM(2016) 852 final

2016/0362 (COD)

23.11.2016

55.

Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge

COM(2016) 853 final
2016/0
363 (COD)

23.11.2016

56.

von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen

COM(2016) 854 final

2016/0364 (COD)

23.11.2016

57.

Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012 und (EU) 2015/2365

COM(2016) 856 final

2016/0365 (COD)

28.11.2016

58.

Europäisches Einlagenversicherungssystem*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems

COM(2015) 586 final

2015/0270 (COD)

24.11.2015

Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte

59.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG

COM(2016) 450 final

2016/0208 (COD)

5.7.2016

60.

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem*

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/794 und (EU) 2016/1624

COM(2016) 731 final

2016/0357 (COD)

16.11.2016

61.

Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung und Unterstützung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ECRIS-TCN)

COM(2017) 344 final

2017/0144 (COD)

26.6.2017

62.

eu-LISA

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Ratsbeschlusses 2007/533/JI sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

COM(2017) 352 final

2017/0145 (COD)

29.6.2017

63.

Gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

COM(2016) 819 final

2016/0412 (COD)

21.12.2016

64.

Schengener Grenzkodex

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

COM(2017) 571 final

2017/0245 (COD)

28.9.2017

65.

Schengener Informationssystem (SIS)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

COM(2016) 881 final

2016/0407 (COD)

21.12.2016

66.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

COM(2016) 882 final

2016/0408 (COD)

21.12.2016

67.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006, des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

COM(2016) 883 final

2016/0409 (COD)

21.12.2016

Handel: Eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der Globalisierung

68.

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern und der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern

COM(2013) 192 final

2013/0103 (COD)

10.4.2013

69.

Internationales Instrument für die öffentliche Auftragsvergabe

Geänderter Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für öffentliche Aufträge und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge von Drittländern

COM(2016) 34 final

2012/0060 (COD)

29.1.2016

70.

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union

COM(2017) 487 final

2017/0224 (COD)

13.9.2017

71.

Multilateraler Investitionsgerichtshofs

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

COM(2017) 493 final

13.9.2017

Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

72.

Reform des Dublin-Systems*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)

COM(2016) 270 final

2016/0133 (COD)

4.5.2016

73.

Asylagentur/EASO*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

COM(2016) 271 final

2016/0131 (COD)

4.5.2016

74.

Eurodac*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist], für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung)

COM(2016) 272 final

2016/0132 (COD)

4.5.2016

75.

Aufnahmebedingungen*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)

COM(2016) 465 final

2016/0222 (COD)

13.7.2016

76.

Asylanerkennung*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

COM(2016) 466 final

2016/0223 (COD)

13.7.2016

77.

Asylverfahren*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

COM(2016) 467 final

2016/0224 (COD)

13.7.2016

78.

Neuansiedlungsrahmen der Union*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM(2016) 468 final

2016/0225 (COD)

13.7.2016

79.

Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung (Vorschlag „Blaue Karte EU“)*

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung

COM(2016) 378 final

2016/0176 (COD)

7.6.2016

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

80.

Darlehenstätigkeit der Europäischen Investitionsbank in Drittstaaten*

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union

COM(2016) 583 final

2016/0275 (COD)

14.9.2016

81.

Europäische Investitionsbank: Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

COM(2016) 582 final

2016/0274 (COD)

14.9.2016

82.

Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zwecks Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der Verteidigungsindustrie der EU

COM(2017) 294 final

2017/0125 (COD)
7.6.2017

Eine Union des demokratischen Wandels

83.

Europäisches Solidaritätskorps*

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1288/2013, (EU) Nr. 1293/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU

COM(2017) 262 final

2017/0102 (COD)

30.5.2017

84.

Verordnung über das Ausschussverfahren

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren

COM(2017) 85 final

2017/035 (COD)

14.2.2017

85.

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

COM(2017) 481 final

2017/0219 (COD)

13.9.2017

86.

Europäische Bürgerinitiative

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Europäische Bürgerinitiative

COM(2017) 482 final

2017/0220 (COD)

13.9.2017

Top

Straßburg, den 24.10.2017

COM(2017) 650 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission 2018

Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa


Anhang IV: Rücknahmen 1

Nr

COM- bzw. interinstitutionelle Nummer

Bezeichnung des Vorschlags

Begründung der Rücknahme

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

1.

COM(2017) 150 final
2017/0068 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festsetzung des in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vorgesehenen Anpassungssatzes für Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2017

Nicht mehr aktuell: Dieser Punkt wurde im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1236 der Kommission vom 7. Juli 2017 geregelt.

Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zollunion

2.

KOM(2011) 737 endgültig
2011/0333 (CNS)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer

Die Kommission wird im Rahmen des detaillierten Vorschlags zur künftigen mehrjährigen Finanzplanung (nach 2020) neue Vorschläge zu den Eigenmitteln vorlegen. Dieser Vorschlag wird daher durch neue Vorschläge ersetzt und somit hinfällig.

3.

COM(2014) 43 final
2014/0020 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über strukturelle Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Kreditinstituten in der Union

Keine Einigung in Sicht. In dieser Frage sind seit 2015 keine Fortschritte zu verzeichnen. Zudem wurden in Bezug auf die Finanzstabilität, das Hauptanliegen dieses Vorschlags, im Bankensektor inzwischen andere Regulierungsmaßnahmen getroffen; insbesondere sind die Aufsichts- und Abwicklungsmechanismen für die Bankenunion in Kraft getreten.

Außen- und Sicherheitspolitik

4.

KOM(2003) 695 endgültig
2003/0268 (CNS)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss eines Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits

Nicht mehr aktuell: Der Vorschlag wurde durch den Gemeinsamen Vorschlag JOIN(2016) 4 final vom 3. Februar 2016 ersetzt.

5.

COM(2014) 360 final
2014/0182 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Georgien

Nicht mehr aktuell: Die Assoziierungsagenda wurde am 23. Juni 2014 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) angenommen (Georgien - ST 10978/14, ABl. L 261 vom 30.8.2014).

6.

COM(2014) 359 final
2014/0181 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau

Nicht mehr aktuell: Die Assoziierungsagenda wurde am 23. Juni 2014 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) angenommen (Moldau - ST 9621/14, I/A-Punkt-Vermerk).

7.

JOIN(2013) 14 final
2013/0149 (NLE)

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des zweiten ENP-Aktionsplans EU-Libanon

Mit dem BESCHLUSS Nr. 1/2016 DES ASSOZIATIONSRATES EU-LIBANON vom 11. November 2016 über die Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon wurden anstelle einer Erneuerung des ENP-Aktionsplans Partnerschaftsprioritäten und ein Pakt angenommen. Der Gemeinsame Vorschlag JOIN(2013) 14 ist daher nicht mehr aktuell.

Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

8.

COM(2012) 164 final
2012/0082 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts

Keine Einigung in Sicht. In dieser Frage sind seit 2012 keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Kommission wird die Frage erneut prüfen und insbesondere eine aktuelle Folgenabschätzung anstoßen.

Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung

9.

KOM(2011) 861 endgültig
2011/0420 (NLE)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Beitritt der EU zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC)

Nicht mehr aktuell: Der Rat hat am 18. Mai 2017 auf der Grundlage eines aktualisierten Vorschlags der Kommission (COM(2016) 712 final - 2016/0349 (NLE)) einen Beschluss angenommen.

Justiz, Verbraucher und Gleichstellung

10.

COM(2014) 212 final
2014/0120 (COD)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

Wie in den schriftlichen Antworten auf Fragen des “Panama-Papers”-Untersuchungsausschusses erwähnt wurde, wird erwogen, diesen Vorschlag zurückzunehmen. Die Kommission beabsichtigt, im 4. Quartal 2017 neue Vorschläge zum Gesellschaftsrecht vorzulegen; der Vorschlag soll anschließend zurückgenommen werden.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

11.

KOM(2011) 760 endgültig
2011/0345 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1300/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für den Heringsbestand des Gebietes westlich Schottlands und für die Fischereien, die diesen Bestand befischen

Dieser Vorschlag wird hinfällig, sobald die Verordnung Nr. 1300/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für den Heringsbestand des Gebietes westlich Schottlands (siehe Anhang V) wie vorgeschlagen aufgehoben wird.

12.

COM(2013) 9 final
2013/0007 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik

Die Kommission beabsichtigt, im 2. Quartal 2018 einen neuen Vorschlag über die grundlegende Überarbeitung des Fischereikontrollsystems vorzulegen.

Migration, Inneres und Bürgerschaft

13.

COM(2014) 163 final
2014/0095 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einführung eines Rundreise-Visums und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 562/2006 und (EG) Nr. 767/2008

Der Vorschlag soll im Rahmen des für das 1. Quartal 2018 geplanten Vorschlags für einen überarbeiteten Visakodex zurückgenommen werden.

14.

COM(2014) 164 final
2014/0094 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Visakodex der Union (Visakodex)  

Der Vorschlag soll im Rahmen des für das 1. Quartal 2018 geplanten Vorschlags für einen überarbeiteten Visakodex zurückgenommen werden.

Verkehr

15.

COM(2013) 409 final
2013/0187 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste

Diese Fragen wurden in den neuen Vorschlag zur Errichtung der EASA (COM(2015) 613 final) aufgenommen, der sich derzeit im interinstitutionellen Verfahren befindet. Der Vorschlag wird somit hinfällig werden.

(1)

Diese Liste enthält anhängige Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission innerhalb der nächsten sechs Monate (bis April 2018) zurückzunehmen gedenkt.

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Straßburg, den 24.10.2017

COM(2017) 650 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission 2018

Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa


Anhang V: Geplante Aufhebungen

Nr.

Politik-bereich

Bezeichnung des Rechtsakts

Begründung

1.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Verordnung (EG) Nr. 1300/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für den Heringsbestand des Gebietes westlich Schottlands und für die Fischereien, die diesen Bestand befischen

Dieser Mehrjahresplan für den Heringsbestand wird nicht mehr angewandt, da seine Referenzpunkte überholt sind. Die Verordnung kann daher aufgehoben werden.

2.

Steuern und Zoll

Richtlinie 79/802/EWG der Kommission vom 6. September 1979 über zum aktiven Veredelungsverkehr abgefertigte Waren, für die im Falle einer Einfuhr zum freien Verkehr eine Abgabenbegünstigung wegen ihrer besonderen Verwendung gewährt würde

Diese Richtlinie ist nicht mehr nötig, da Waren im Verfahren der Endverwendung in den Anwendungsbereich des Gemeinsamen Zolltarifs (Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87) fallen und sowohl das Verfahren der aktiven Veredelung als auch das Verfahren der Endverwendung nunmehr vom Zollkodex der Union (UZK) erfasst werden.

3.

Justiz und Inneres

Gemeinsame Maßnahme 98/699/JI des Rates betreffend Geldwäsche, die Ermittlung, das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten

Dieses Instrument wurde für alle an der Richtlinie 2014/42/EU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union teilnehmenden Mitgliedstaaten (alle außer Dänemark und das Vereinigte Königreich) durch diese Richtlinie vollumfänglich ersetzt. Der Großteil ihrer Bestimmungen waren bereits durch den Rahmenbeschluss 2001/500/JI des Rates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten ersetzt worden, die auch in Dänemark und im Vereinigten Königreich anwendbar ist. Ihre übrigen Bestimmungen sind nicht rechtsverbindliche allgemeine Empfehlungen, die nunmehr lediglich auf Dänemark und das Vereinigte Königreich anwendbar sind.

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