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Document 52017AE0281

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission — Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019“ (COM(2016) 773 final)

ABl. C 345 vom 13.10.2017, p. 97–101 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 345/97


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission — Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019“

(COM(2016) 773 final)

(2017/C 345/16)

Berichterstatter:

Cillian LOHAN

Befassung

Kommission, 27.1.2017

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

 

Beschluss des Präsidiums

13.12.2016

 

 

Zuständige Fachgruppe

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

15.6.2017

Verabschiedung auf der Plenartagung

5.7.2017

Plenartagung Nr.

527

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

130/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Geltungsbereich des Ökodesign-Arbeitsprogramms 2016-2019 ist zu begrenzt, als dass davon starke Impulse für einen Wandel von Verhaltensmustern im Großhandel ausgehen könnten, der über die Lieferketten für Waren und Dienstleistungen und in einem Tempo stattfindet, das den ehrgeizigen Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft angemessen wäre.

1.2.

Das Ökodesign von Produkten und Dienstleistungen muss über reine Energieaspekte hinausgehen. Auch wenn diese Aspekte wichtig sind, muss der Schwerpunkt auf dem gesamten Produktlebenszyklus liegen, wobei auch Faktoren wie Langlebigkeit, einfache Instandhaltung und Reparatur, Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung und zur Digitalisierung, Wiederverwendung, Nachrüstbarkeit, Wiederverwertbarkeit und tatsächliche Weiternutzung der Sekundärrohstoffe für auf den Markt gelangende Produkte zu berücksichtigen sind.

1.3.

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung, der Wirtschaft des Teilens und der Functional Economy müssen in das Ökodesign die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft einbezogen werden, um eine Kohärenz zwischen den verschiedenen Strategien herzustellen, mit denen ein neues Wirtschaftsmodell begründet werden soll.

1.4.

Die Bestandteile eines Produkts sollten einfach zur Wiederverwendung und/oder Wiederaufarbeitung rückgewinnbar sein und der Schaffung eines starken Markts für Sekundärrohstoffe förderlich sein.

1.5.

Kennzeichnungsanforderungen können besseren Ökodesign-Strategien dienen, die Verbraucher bei der Entscheidungsfindung unterstützen und so Verhaltensänderungen anstoßen. Die Kennzeichnung sollte auch Angaben zur erwarteten Lebensdauer eines Produkts und/oder zu seinen wesentlichen Bestandteilen umfassen.

1.6.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bekräftigt seine Unterstützung für die Anwendung einer erweiterten Herstellerverantwortung als Instrument zur Begünstigung des Übergangs zu Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft und betont, dass auch dies bei der Förderung des Ökodesigns eine Rolle spielen kann.

2.   Hintergrund

2.1.

Das Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 ist ein Beitrag zu den neuen Initiativen der Kommission im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Übergang zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell zu fördern, bei dem der gesamte Lebenszyklus der Produkte und ihrer Bestandteile berücksichtigt wird.

2.2.

Mit dem Arbeitsprogramm wird an frühere Ökodesign-Arbeitsprogramme für die Jahre 2009-2011 und 2012-2014 angeknüpft. Den rechtlichen Kontext bilden die Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2009/125/EG und die Rahmenrichtlinie für die Energiekennzeichnung 2010/30/EG. In Artikel 16 Absatz 1 der Ökodesign-Richtlinie sind regelmäßige Arbeitsprogramme vorgesehen.

2.3.

Das Arbeitsprogramm soll als Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und gleichzeitig zur Förderung der Beschäftigung dienen.

2.4.

Zum Teil wurde erwartet, dass eine Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie bzw. eine Aktualisierung des Arbeitsprogramms zu einer Erweiterung des Wirkungsbereichs früherer Ökodesign-Initiativen führen würde.

3.   Das Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 im Überblick

3.1.

Der Regelungsrahmen für das Ökodesign und die Energiekennzeichnung dient zwei Zielen (1): Erstens soll dafür gesorgt werden, dass durch Ökodesign nach und nach mehr effiziente Produkte auf dem EU-Markt zugelassen werden. Zweitens sollen die Verbraucher durch die Energiekennzeichnung die Möglichkeit zum Kauf der effizientesten Produkte erhalten und zu dieser Wahl ermutigt werden.

3.2.

Im aktuellen Arbeitsprogramm werden die verabschiedeten Durchführungsmaßnahmen aufgeführt, darunter 28 Ökodesign-Verordnungen, 16 delegierte Verordnungen für die Energiekennzeichnung und drei anerkannte freiwillige Vereinbarungen.

3.3.

Andere Arbeitsbereiche umfassen die Ökodesignmaßnahme für Luftheizungs- und -kühlungsprodukte in Form einer künftigen Verordnung sowie mehrere Änderungen von Verordnungen zur Verbesserung der Produkterprobung und Reduzierung der Möglichkeiten für Betrug durch Ökodesign und Energiekennzeichnung. Dabei handelt es sich um ergänzende Initiativen zu dem Arbeitsprogramm, die zwar genannt werden, jedoch nicht konkret Gegenstand des Programms sind.

3.4.

Bei der Bewertung und Darstellung der bestehenden und laufenden Arbeiten geht es vor allem um Energiekennzeichnung und um die Verwirklichung von Ökodesign-Aspekten lediglich vor dem Hintergrund einer effizienten Leistung.

3.5.

In das Verzeichnis der Produktgruppen wurden neue Gruppen von Produkten aufgenommen, die im Mittelpunkt bestehender Rechtsvorschriften oder Überprüfungen stehen, namentlich:

Automatisierungs- und Kontrollsysteme von Gebäuden

Elektrische Wasserkocher

Handtrockner

Aufzüge

Solarmodule und Solarwechselrichter

Kühlcontainer

Hochdruckreiniger.

4.   Grundsätze des Ökodesigns

4.1.

Ökodesign kann zur Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch beitragen, indem weniger Material und Energie verbraucht, höhere Recyclingraten erreicht und weniger Abfälle produziert werden (2). Die Stärke eines Kreislaufwirtschaftsmodells liegt darin, dass die Schaffung von wirtschaftlichem Wohlstand, sozialen Vorteilen und Umweltnutzen miteinander verzahnt wird. Das Ökodesign kann ein wichtiger Impulsgeber für soziale Nachhaltigkeit sein.

4.2.

Die Ökodesign-Richtlinie wurde zwar zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten eingesetzt, könnte jedoch auch viel intensiver dazu genutzt werden, ein der Kreislaufwirtschaft entsprechendes Produktdesign anzuregen, indem z. B. Design-Strategien ausgeschlossen werden, die die Reparatur oder den Austausch defekter Teile behindern (3).

4.3.

Das Ökodesign bringt Produkt-Dienstleistungssysteme und Produkte hervor, für die weniger Ressourcen erforderlich sind, wiederverwertbare Werkstoffe und nachwachsende Rohstoffe genutzt und gefährliche Stoffe vermieden werden; zudem wird auf Komponenten zurückgegriffen, die langlebiger und einfacher instandzuhalten, zu reparieren und nachzurüsten sind sowie leichter wiederverwertet werden können. Zwei Ansätze sind zu unterscheiden: Zum einen ein Neudesign von Produkten basierend auf schrittweisen Verbesserungen bestehender Produkte und zum anderen das Design neuer Produkte, mit dem neue ressourceneffiziente Produkte entwickelt werden sollen, die repariert, nachgerüstet und wiederverwertet werden können (4). Im Zuge der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie wurde bislang vor allem auf den schrittweisen Ansatz gesetzt, doch sollte nun die Anwendung des zweiten Ansatzes vorangetrieben werden, flankiert durch die Entwicklung einer neu gestalteten, angemessenen Kennzeichnung und unterstützt durch die fortlaufende Arbeit der europäischen Normungsorganisationen in diesem Bereich.

4.4.

Ein wichtiger Aspekt des Kreislaufdesigns ist, dass ein Produkt zu einer Dienstleistung werden kann, wobei eine Schwerpunktverlagerung vom Eigentum zur Nutzung, vom Verkauf eines Produkts hin zu leistungsbasierten Verträgen stattfindet, z. B. Produkt-Dienstleistungssysteme (PSS) und Dienstleistungsvereinbarungen (SLA).

4.5.

In der Agrar- und Lebensmittelproduktion sollte darauf hingewiesen werden, dass nachhaltige Lebensmittelerzeugungssysteme, wie insbesondere ökologische, sowohl Beispiele für das Kreislaufprinzip als auch für das Ökodesign sind.

4.6.

Die jüngst angelaufene gemeinsame Initiative des EWSA und der Europäischen Kommission zur Einrichtung einer europäischen Plattform für die Kreislaufwirtschaft, an der verschiedene Interessenträger beteiligt sind, kann die Erfassung bewährter Verfahren auf diesem Gebiet erleichtern und dazu beitragen, politische Hindernisse für den Übergang zum Ökodesign zu ermitteln.

5.   Lücken und Schwachstellen

5.1.    Integrierter Ansatz

5.1.1.

Das Ökodesign von Produkten und Dienstleistungen muss über reine Energieaspekte hinausgehen. Auch wenn diese Aspekte wichtig sind, muss der Schwerpunkt auf dem gesamten Produktlebenszyklus liegen, wobei auch Faktoren wie Langlebigkeit, einfache Instandhaltung und Reparatur, Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung und zur Digitalisierung, Wiederverwendung, Nachrüstbarkeit, Wiederverwertbarkeit und tatsächliche Weiternutzung der Sekundärrohstoffe für auf den Markt gelangende Produkte zu berücksichtigen sind. Ökodesign muss Teil eines integrierten Ansatzes sein, bei dem sowohl die Energieeffizienz als auch die Produktleistung zusammen und gleichberechtigt mit der Effizienz und Leistung in puncto Ressourcen- und Materialnutzung berücksichtigt werden.

5.1.2.

In dem aktuellen Arbeitsprogramm werden die Grenzen einer vorrangigen Schwerpunktsetzung auf die Energieleistung anerkannt. Es liegt auf der Hand, dass aus Gründen der Kohärenz und Klarheit eine umfassendere Ökodesign-Strategie erforderlich ist. Die Ökodesign-Richtlinie an sich ist nicht auf die Energieleistung energieverbrauchsrelevanter Produkte beschränkt, es geht in ihr vielmehr auch um den größeren Rahmen der Bestandteile und Werkstoffe dieser Produkte sowie die weitergehenden Auswirkungen und Kosten mangelnder Ressourceneffizienz.

5.1.3.

Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind haltbare, wiederverwendbare, reparierbare und wiederverwertbare Produkte und Dienstleistungen gefordert. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung, der Wirtschaft des Teilens (5) und der Functional Economy (6) sind beim Ökodesign diese Grundsätze einzubeziehen, um für Kohärenz zwischen den verschiedenen Strategien zu sorgen, mit denen ein neues Wirtschaftsmodell (7) begründet werden soll. Die mit der derzeit mangelnden Kohärenz verbundenen Risiken können zu Unsicherheiten für die Wirtschaft führen, wodurch wiederum Innovationen oder Investitionen in Geschäfts- und Unternehmensmodelle, die auf einem umfassenderen Kreislaufwirtschaftsmodell beruhen, gehemmt werden. Eine weitere Folge werden Entwicklungen sein, mit denen Ressourceneffizienz auf Kosten einer übermäßigen Energienutzung angestrebt wird und umgekehrt. Die gegenwärtige und künftige Auswahl der Produkte, die bislang auf dem Kriterium der Energieeffizienz beruhte, sollte auf Produkte und Dienstleistungen mit hoher Ressourceneffizienz ausgeweitet werden.

5.1.4.

Ein starker Sekundärrohstoffmarkt ist für die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Das Ökodesign sollte zu einer Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen beitragen, die eine Trennung der Bestandteile eines Produkts ermöglicht, d. h. die Bestandteile eines Produkts sollten leicht zur Wiederverwendung und/oder Wiederaufarbeitung rückgewinnbar sein. Das Design sollte eine solche Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen ermöglichen, um den Markt mit sauberen und hochwertigen Materialien zu versorgen.

5.1.5.

Das Design muss auch angesichts der Bedeutung von Nachhaltigkeit und Modularität im Design als treibende Kraft für einen starken Sekundärrohstoffmarkt eingesetzt werden.

5.2.    Änderung von Verhaltensmustern

5.2.1.

Es sollten verschiedene Strategien eingesetzt werden, um einen Wandel des Verbraucherverhaltens herbeizuführen. Die Kennzeichnung allein wird nicht ausreichen, um umfangreiche Verhaltensänderungen zu bewirken. In früheren Stellungnahmen des EWSA wurde im Zusammenhang mit den Instrumenten für die Verwirklichung des Übergangs bereits herausgestellt, dass dazu wirtschaftliche Instrumente (8), Angaben zur Produktlebensdauer (9) und die Verhaltensökonomie (10) (insbesondere das Nudge-Konzept (11)) eingesetzt werden sollten.

5.2.2.

Nicht nur die Verbraucher und Endnutzer müssen ihre Verhaltensmuster ändern. Auch die Wirtschaft braucht Unterstützung durch Anreize und eine klar vorgegebene politische Richtung, um den Wandel zu fördern. Dies wird vor allem in den mittelständischen Unternehmen (KMU) wichtig sein, denn hier können das Verständnis und die Anwendung der Ökodesign-Grundsätze durch Schulungs- und Unterstützungsinstrumente gefördert werden; es sollte dafür gesorgt werden, dass der Übergang ggf. mit einer Neuzuweisung von Arbeitnehmern einhergeht, um Arbeitsplatzverlagerungen so weit wie möglich zu verhindern.

5.2.3.

Der EWSA bekräftigt seine Unterstützung für die Anwendung einer erweiterten Herstellerverantwortung als Instrument zum Übergang zu Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft und betont, dass auch dies bei der Förderung des Ökodesigns eine Rolle spielen kann.

5.2.4.

In der Stellungnahme des EWSA zum Paket zur Kreislaufwirtschaft (12) wird auf die Rolle neuer Eigentumsmodelle verwiesen, die auch das Leasing von Produktdienstleistungen umfassen würden. Dieser Ansatz kann auch zur Förderung des Ökodesigns als zwingendes Gebot für die Vermarktung beitragen, wovon sowohl die Umwelt als auch die Gesellschaft als Ganzes profitieren werden.

5.3.    Überprüfungsklauseln

5.3.1.

Die meisten Durchführungsmaßnahmen zu Ökodesign und Energiekennzeichnung enthalten Klauseln, die eine Überprüfung in den kommenden Jahren vorsehen. Gegenstand werden insbesondere die Ressourceneffizienz, Reparierbarkeit, Wiederverwertbarkeit und Langlebigkeit der Produkte sein.

5.3.2.

Der EWSA macht darauf aufmerksam, dass diese Grundsätze unbedingt auf die laufenden Studien zum bestehenden Produktverzeichnis angewandt werden müssen und nicht nur auf die neuen Produktgruppen, die in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen.

5.3.3.

Die Anwendung dieser Grundsätze sollte nicht nur auf die Überprüfungen ausgelagert werden, sondern nunmehr Teil des Ökodesign-Arbeitsprogramms sein.

5.4.    Erstellung eines sachdienlichen aktuellen Ökodesign-Arbeitsprogramms

5.4.1.

Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass das aktuelle Ökodesign-Arbeitsprogramm im Lichte des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft überarbeitet wurde. Die gemäß Artikel 18 der Ökodesign-Richtlinie erforderliche Anhörung des Konsultationsforums zu den Vorschlägen aus dem Entwurf des Ökodesign-Arbeitsprogramms wurde jedoch Ende Oktober 2015 durchgeführt, d. h. vor der Vorlage des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft.

5.4.2.

Das Konsultationsforum sollte den offiziellen Standpunkt der organisierten Zivilgesellschaft, der durch die Arbeiten des EWSA zum Ausdruck gebracht wird, zur Kenntnis nehmen.

5.4.3.

In Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wird in dem Arbeitsprogramm lediglich angeführt, dass sie aufgrund der Komplikationen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Produkten, die sich rasch weiterentwickeln, sowie wegen der Unwägbarkeiten künftiger Marktentwicklungen einer „separaten Behandlung“ unterzogen werden sollten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Kennzeichnung bei diesen Produkten in der Regel zu viel Zeit in Anspruch nimmt (durchschnittlich vier Jahre) und dass freiwillige Vereinbarungen nicht durchschlagend und rasch genug zu wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen führen.

5.4.4.

Die separate Behandlung von IKT-Produkten in dem Arbeitsprogramm hat erhebliche Bedeutung. Es ist wichtig, für diesen Bereich eine genaue und klare Richtung sowie Ziele vorzugeben, um die Innovation des Ökodesigns für die betreffenden Produkte anzustoßen. Die Anwendung des Ökodesigns auf Mobiltelefone beispielsweise könnte diese Geräte zu „Botschaftern“ des Ökodesigns machen. So könnte ein Kommunikationsgerät dazu genutzt werden, einem breiten Publikum die praktischen Aspekte des Ökodesigns zu vermitteln und über dessen Auswirkungen und Vorteile für den Einzelnen aufzuklären.

5.4.5.

Das Energy-Star-Abkommen zwischen der EU und den USA läuft 2018 aus. Mit diesem Abkommen werden in beiden Rechtsräumen dieselben freiwilligen Effizienzanforderungen für Bürogeräte festgelegt. Angesichts der neuen politischen Dynamik in den USA könnte die Verlängerung des Abkommens gewisse Risiken bergen. Bei einer Überarbeitung sollten die Wettbewerbsvorteile berücksichtigt werden, die mit einer starken Unterstützung des Ökodesigns für Unternehmen in Europa verbunden sind. Die EU hat die Chance, auf diesem Gebiet eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen. Die Bedeutung von auf Gegenseitigkeit beruhenden Ansätzen und internationalen Vereinbarungen ist nicht zu unterschätzen, wenn eine durchgängige Berücksichtigung des Ökodesigns erreicht werden soll.

5.4.6.

Es wird ausdrücklich erwähnt, dass ein größerer Abschnitt im Arbeitsprogramm zum Beitrag des Ökodesigns zur Kreislaufwirtschaft erarbeitet werden soll. Es ist zu begrüßen, dass die Notwendigkeit eines erweiterten Anwendungsbereichs anerkannt wird; zugleich sollten allerdings konkrete und kurze Umsetzungsfristen festgelegt werden.

5.4.7.

Die Entwicklung eines Instrumentariums der Kreislaufwirtschaft für das Ökodesign — wie der jüngst von der Ellen-MacArthur-Stiftung veröffentlichte Leitfaden zum Kreislaufdesign (Circular Design Guide) — kann den Wandel begünstigen, muss jedoch durch solide, angemessene Rechtsvorschriften flankiert werden, die durch Hintergrundanalysen, eine umfassende Anhörung der Interessenträger und Unterstützung bei der Normung untermauert werden. Sowohl aus der Verbraucher- als auch der Unternehmensperspektive wird die Nutzung eines solchen Instrumentariums vom Produktpreis und den wirtschaftlichen Anreizen abhängen. Bewährte Verfahren in diesem Bereich können durch das Verursacherprinzip unterstützt werden.

5.4.8.

Die Herausforderungen in den Bereichen Marktüberwachung und internationale Zusammenarbeit sollten nicht unterschätzt werden. Der EWSA weist darauf hin, dass auf Ebene der Mitgliedstaaten zunehmend eine Umsetzung und Berichterstattung im Wege der Marktüberwachung erforderlich ist. Bleibt dies aus, könnten verstärkte, auf einzelstaatlicher Ebene umzusetzende Überwachungsverfahren vonnöten sein, die entweder direkt oder indirekt durch eine Aufsicht auf EU-Ebene koordiniert werden. Eventuell sollte auch erwogen werden, andere als die derzeit üblicherweise im Ökodesign und bei der Energiekennzeichnung verwendeten Überwachungs- bzw. Kontrollverfahren anzuwenden, damit Hersteller und Importeure, die als „Trittbrettfahrer“ auftreten, möglichst vom EU-Markt verdrängt und Investitionen von Unternehmen, die bewährte und transparente Verfahren im Ökodesign, bei der Kennzeichnung und bei der Bereitstellung von Produktinformationen und -deklarationen verfolgen, geschützt und belohnt werden.

5.4.9.

Die Kennzeichnung ist für die Verbraucher und unter dem Gesichtspunkt der Transparenz von entscheidender Bedeutung. Allerdings ist die Kennzeichnung kein Allheilmittel und vor allem nicht unbedingt das angemessenste Instrument, wenn es um Produkte bzw. Dienstleistungen im Business-to-business-Bereich geht. Die Kennzeichnung sollte Angaben zu der zu erwartenden Lebensdauer enthalten und nicht ausschließlich auf die Energieleistung abstellen. So kann ein Gebäude z. B. aufgrund seiner Energieleistung hoch bewertet sein, aber auch noch eine höhere Einstufung aufgrund der beim Bau verwendeten Werkstoffe verdienen. Oder ein umfangreiches und komplexes Produkt (wie etwa ein Heiz-, Kühl- oder Ventilationsproduktsystem) sollte aufgrund der verwendeten Materialien und ihrer Reparierbarkeit, Austauschbarkeit, Langlebigkeit und Wiederverwertbarkeit zusätzlich gewürdigt werden.

Brüssel, den 5. Juli 2017

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  ABl. C 82 vom 3.3.2016, S. 6.

(2)  Ellen MacArthur Foundation, Towards the circular economy: Opportunities for the consumer goods sector (Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft: Möglichkeiten für den Verbrauchsgütersektor, liegt nur auf Englisch vor), 2013. Dokument abrufbar unter: https://www.ellenmacarthurfoundation.org/assets/downloads/publications/TCE_Report-2013.pdf.

(3)  Europäische Umweltagentur, Environmental indicator report 2014: Environmental impacts of production-consumption systems in Europe (Bericht 2014 über Umweltindikatoren: Umweltauswirkungen der Produktions- und Verbrauchssysteme in Europa, liegt nur auf Englisch vor). Dokument abrufbar unter: https://www.eea.europa.eu/publications/environmental-indicator-report-2014.

(4)  Umweltprogramm der Vereinten Nationen und Technische Universität Delft: Design for sustainability — A step-by-step approach (Design im Sinne der Nachhaltigkeit — ein schrittweiser Ansatz, liegt nur auf Englisch vor), 2009. Dokument abrufbar unter:

http://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/8742/DesignforSustainability.pdf?sequence=3&isAllowed=y.

(5)  ABl. C 303 vom 19.8.2016, S. 36.

(6)  ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 1.

(7)  Europäische Umweltagentur, Circular by design — Products in the circular economy (Kreislaufwirtschaft durch Design — Produkte in der Kreislaufwirtschaft, liegt nur auf Englisch vor), Bericht Nr. 6-2017, Juni 2017. Dokument abrufbar unter: https://www.eea.europa.eu/publications/circular-by-design. Der EWSA beschäftigt sich derzeit im Rahmen einer Stellungnahme (SC/048, voraussichtliche Verabschiedung im 2. Halbjahr 2017) mit dem Gesamtpotenzial neuer nachhaltiger Wirtschaftsmodelle.

(8)  ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 1.

(9)  ABl. C 67 vom 6.3.2014, S. 23.

(10)  Europäische Umweltagentur, Circular by design — Products in the circular economy (liegt nur auf Englisch vor), ebd., S. 31.

(11)  ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 28.

(12)  ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 98.


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