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Document 52016IP0021

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2016 zu den Tätigkeiten des Petitionsausschusses 2014 (2014/2218(INI))

    ABl. C 11 vom 12.1.2018, p. 105–115 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.1.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 11/105


    P8_TA(2016)0021

    Tätigkeiten des Petitionsausschusses 2014

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2016 zu den Tätigkeiten des Petitionsausschusses 2014 (2014/2218(INI))

    (2018/C 011/11)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu den Ergebnissen der Beratungen des Petitionsausschusses,

    unter Hinweis auf die Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

    unter Hinweis auf die Bedeutung des in Artikel 24 und Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Petitionsrechts und unter Hinweis darauf, wie wichtig es für das Parlament ist, innerhalb kürzester Zeit von konkreten Anliegen der Bürger und Einwohner der Europäischen Union zu erfahren,

    unter Hinweis auf Artikel 228 AEUV,

    unter Hinweis auf Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten,

    unter Hinweis auf die Bestimmungen des AEUV zum Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere auf Artikel 258 und Artikel 260,

    gestützt auf die Artikel 52, 215, Artikel 216 Absatz 8 und die Artikel, 217 und 218 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A8-0361/2015),

    A.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2014 insgesamt 2 714 Petitionen eingingen, was einem Rückgang von fast 6 % im Vergleich zum Jahr 2013 entspricht, in dem beim Parlament 2 885 Petitionen eingingen; in der Erwägung, dass 790 Petitionen für zulässig erklärt und weiterbearbeitet wurden; in der Erwägung, dass 1 070 Petitionen für unzulässig erklärt wurden; in der Erwägung, dass 817 Petitionen zulässig waren und abgeschlossen wurden; in der Erwägung, dass die Empfehlungen zu 37 Petitionen angefochten wurden; in der Erwägung, dass sich die Zahl der Petitionen damit im Vergleich zu 2009 nahezu verdoppelt hat; in der Erwägung, dass die Zahl der mit der Bearbeitung dieser Petitionen befassten Beamten nicht entsprechend erhöht wurde;

    B.

    in der Erwägung, dass es das Ziel des Jahresberichts über die Tätigkeiten des Petitionsausschusses ist, sowohl eine Analyse der im Jahr 2014 erhaltenen Petitionen vorzulegen als auch mögliche Verbesserungen der Verfahren und der Beziehungen zu anderen Organen zu erörtern;

    C.

    in der Erwägung, dass die Zahl der eingegangenen Petitionen im Vergleich zur Gesamtbevölkerungszahl der EU eher bescheiden anmutet, wodurch deutlich wird, dass eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der EU das Petitionsrecht, oder seine mögliche Nützlichkeit als ein Mittel, die Aufmerksamkeit der Institutionen der EU und der Mitgliedstaaten auf ihre Anliegen und Probleme zu lenken, noch nicht kennt; in der Erwägung, dass obwohl einige Bürgerinnen und Bürger der EU das Petitionsverfahren kennen, dennoch weiterhin viel Verwirrung über die Tätigkeitsbereiche der EU herrscht, wie aus der hohen Zahl unzulässiger Petitionen (39,4 %) deutlich wird;

    D.

    in der Erwägung, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Petitionen während des gesamten Verfahrens entscheidend ist, um sicherzustellen, dass das Petitionsrecht geachtet wird; in der Erwägung, dass es sich bei den Petenten in der Regel um Bürgerinnen und Bürger handelt, die sich für die Verbesserung und das künftige Wohlergehen unserer Gesellschaften einsetzen; in der Erwägung, dass die künftige Haltung dieser Bürgerinnen und Bürger zum europäischen Projekt möglicherweise dadurch bestimmt wird, wie ihre Petitionen behandelt werden;

    E.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2014 insgesamt 1 887 Petitionen — darunter 1 070 unzulässige Petitionen — abgeschlossen wurden; in der Erwägung, dass nur 29,1 % der Petitionen für zulässig erklärt und weiterbearbeitet wurden, 39,4 % für unzulässig erklärt wurden und 30,1 % für zulässig erklärt und sofort abgeschlossen wurden;

    F.

    in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU durch das einzige von ihnen direkt gewählte EU-Organ — das Europäische Parlament — vertreten werden; in der Erwägung, dass das Petitionsrecht ihnen Gelegenheit gibt, ihre gewählten Vertreter auf sich aufmerksam zu machen;

    G.

    in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU sowie die ihnen entgegengebrachte Dienstleistungskultur immer im Mittelpunkt der parlamentarischen Arbeit und ganz besonders der des Petitionsausschusses stehen sollten und dass dies vor allen anderen Erwägungen oder Effizienzkriterien Vorrang haben sollte; in der Erwägung, dass die Verwirklichung dieser Grundsätze durch den aktuellen Personalbestand im Referat Petitionen gefährdet wird;

    H.

    in der Erwägung, dass das Petitionsrecht, wenn es im Kern uneingeschränkt geachtet wird, die Interaktion zwischen dem Parlament und den Bürgern und Einwohnern der EU verbessern kann, wenn in allen Phasen des Petitionsverfahrens ein offener, demokratischer, integrativer und transparenter Mechanismus besteht, um Probleme zu lösen, die vorrangig im Zusammenhang mit der Anwendung der Rechtsvorschriften der EU bestehen;

    I.

    in der Erwägung, dass das Petitionsrecht ein zentraler Bestandteil der partizipativen Demokratie ist;

    J.

    in der Erwägung, dass das Petitionsrecht gemeinsam mit der Funktion der Europäischen Bürgerbeauftragten dazu dienen soll, Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Institutionen der EU oder der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts zu begegnen;

    K.

    in der Erwägung, dass Petitionen der Legislative und der Exekutive sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene wertvolle Hinweise insbesondere über mögliche Lücken bei der Umsetzung des EU-Rechts liefern; in der Erwägung, dass Petitionen ein frühes Warnsignal für Mitgliedstaaten sein können, die bei der Umsetzung des EU-Rechts im Verzug sind;

    L.

    in der Erwägung, dass sich aus den an den Petitionsausschuss gerichteten Petitionen oftmals wertvolle und unmittelbare Erkenntnisse für andere Ausschüsse des Parlaments bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ergeben haben;

    M.

    in der Erwägung, dass nicht nur der Petitionsausschuss dafür zuständig ist, die gebührende Achtung des Grundrechts auf Petition zu gewährleisten, sondern dass dies auch eine Aufgabe aller Ausschüsse des Parlaments sowie der anderen Institutionen der EU sein sollte; in der Erwägung, dass keine Petition abgeschlossen werden sollte, solange noch Rückmeldungen aus anderen parlamentarischen Ausschüssen ausstehen;

    N.

    in der Erwägung, dass sich der Petitionsausschuss darum bemühen sollte, seine Vorrechte und die allgemeinen oder spezifischen Instrumente der Ausschüsse — zum Beispiel mündliche Anfragen oder kurze Entschließungen — stärker zu nutzen, um die unterschiedlichen, in den Petitionen angesprochenen Anliegen der europäischen Bürgerinnen und Bürger bzw. Einwohner der EU stärker ins Bewusstsein zu rücken, indem sie in das Plenum des Parlaments eingebracht werden;

    O.

    in der Erwägung, dass jede Petition aufmerksam, effizient, zügig, transparent, auf Einzelfallbasis und unter Einhaltung der Mitwirkungsrechte der Mitglieder des Petitionsausschusses zu prüfen und zu bearbeiten ist; in der Erwägung, dass jeder Petent innerhalb kurzer Zeit eine Antwort erhalten muss, in der die Gründe des Abschlusses der Petition oder die Folgemaßnahmen, die Durchsetzung oder die ergriffenen Überwachungsmaßnahmen dargestellt werden; in der Erwägung, dass eine bessere institutionelle Koordinierung zwischen den Institutionen auf EU-Ebene sowie auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene entscheidend ist, um die in den Petitionen vorgebrachten Anliegen zügig anzugehen;

    P.

    in der Erwägung, dass eine effiziente und zügige Bearbeitung von Petitionen auch über Wahlperioden hinweg und einhergehendem personellen Wechsel garantiert werden muss;

    Q.

    in der Erwägung, dass es vor allem im Interesse zulässiger und begründeter Petitionen liegt, dass die Arbeit des Petitionsausschusses nicht damit belastet wird, sich ungebührlich lange mit unzulässigen oder unbegründeten Petitionen zu befassen;

    R.

    in der Erwägung, dass die Petenten gebührend über die Gründe der Unzulässigkeit der jeweiligen Petition informiert werden müssen;

    S.

    in der Erwägung, dass Petitionen in den Sitzungen des Petitionsausschusses besprochen werden, und in der Erwägung, dass Petenten an dieser Aussprache teilnehmen dürfen und das Recht haben, ihre Petitionen mit detaillierteren Informationen vorzustellen und somit aktiv an der Ausschussarbeit mitwirken können, indem sie den Mitgliedern des Ausschusses und den Vertretern der Kommission sowie der Mitgliedstaaten, die möglicherweise zugegen sind, weitere Informationen liefern; in der Erwägung, dass 127 Petenten an den Beratungen des Ausschusses im Jahr 2014 teilgenommen und sich an diesen aktiv beteiligt haben; in der Erwägung, dass diese Quote der direkten Teilnahme relativ gering ist und erhöht werden sollte, auch durch den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln und durch eine Planung, die den Petenten eine bessere Organisation ihres Erscheinens im Ausschuss ermöglicht;

    T.

    in der Erwägung, dass viele Petitionen nach der öffentlichen Debatte in den Ausschusssitzungen offen gelassen werden und dass dazu weitere Folgemaßnahmen vorgesehen und Rückmeldungen erwartet werden, insbesondere zusätzliche Anfragen durch die Kommission oder parlamentarische Ausschüsse oder ein konkreter Austausch mit den betroffenen nationalen oder regionalen Behörden;

    U.

    in der Erwägung, dass mehr Zeit für Sitzungen erforderlich ist, um ein breites Themenspektrum besprechen zu können und um die Qualität jeder Debatte sicherzustellen; in der Erwägung, dass die Sitzungen mit den Koordinatoren der Fraktionen für die reibungslose Planung und den reibungslosen Ablauf der Arbeit im Ausschuss entscheidend sind, und dass daher für die demokratische Entscheidungsfindung im Ausschuss genügend Zeit vorgesehen werden sollte;

    V.

    in der Erwägung, dass die Tätigkeit des Petitionsausschusses auf den schriftlich eingereichten Informationen der Petenten und ihren mündlichen und audiovisuellen Beiträgen in den Sitzungen, ergänzt um zusätzliches Fachwissen der Kommission, der Mitgliedstaaten, der Bürgerbeauftragten oder anderen politischen Vertretungsgremien basiert;

    W.

    in der Erwägung, dass die Anliegen der Petenten während des gesamten Petitionsverfahrens eine gründliche und gebührende Behandlung erfahren sollten; in der Erwägung, dass hierzu möglicherweise eine mehrstufige Vorgehensweise erforderlich ist, einschließlich mehrerer Runden von Rückmeldungen der Petenten und der betroffenen Institutionen bzw. einzelstaatlichen Behörden;

    X.

    in der Erwägung, dass die für die Zulässigkeit einer Petition aufgestellten Kriterien gemäß den Bestimmungen des Vertrags und der Geschäftsordnung des Parlaments vorsehen, dass die Petitionen die Voraussetzungen der formellen Zulässigkeit erfüllen (Artikel 215 der Geschäftsordnung) müssen, d. h. eine Petition im Tätigkeitsbereich der Union liegt und den Petenten unmittelbar betrifft, der Bürger der Union sein oder über einen Wohnort in einem Mitgliedstaat verfügen muss; in der Erwägung, dass ein Teil der eingehenden Petitionen infolgedessen für unzulässig erklärt wird, da sie diese Kriterien nicht erfüllen; in der Erwägung, dass der Beschluss über die Zulässigkeit eher auf Grundlage solcher rechtlichen und technischen Kriterien gefällt wird und nicht durch politische Entscheidungen bestimmt werden sollte; in der Erwägung, dass das Internetportal für Petitionen ein wirksames Instrument sein sollte, um den Petenten die notwendigen Informationen und Leitfäden bezüglich der Zulässigkeitskriterien zu vermitteln;

    Y.

    in der Erwägung, dass nunmehr für Petitionen, die Kinder betreffen, ein spezifisches Verfahren angenommen wurde, da jede Verzögerung in diesen Fällen für die betroffenen Personen eine besonders schwere Belastung darstellt;

    Z.

    in der Erwägung, dass Petitionen eine Form der Kontrolle der Rechtsetzung und der Anwendung des Rechts der EU durch die Bürgerinnen und Bürger der Union darstellen können; in der Erwägung, dass damit Unionsbürger wertvolle Informationsquelle zu Anfragen in Bezug auf das Unionsrecht und zu Verstößen gegen diese Recht sein können, in Bezug auf Verstöße gegen das Unionsrecht vor allem in den Bereichen Umwelt, Binnenmarkt, Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verbraucherschutz und Finanzdienstleistungen;

    AA.

    in der Erwägung, dass die Einreichung einer Petition häufig mit der gleichzeitigen Vorlage einer Beschwerde bei der Kommission zusammenfällt, die zu der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens oder zu einer Untätigkeitsklage führen kann; in der Erwägung, dass Statistiken (vgl. 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (COM(2006)0416) zeigen, dass ein Viertel oder sogar ein Drittel der bearbeiteten Petitionen und Beschwerden mit Vertragsverletzungsverfahren zusammenhingen oder Anlass zu solchen Verfahren gab; in der Erwägung, dass durch die Einbeziehung des Parlaments in diese Petitionsverfahren die Untersuchungen der zuständigen EU-Organe einer zusätzlichen Kontrolle unterworfen werden; in der Erwägung, dass keine Petition abgeschlossen werden sollte, solange sie noch durch die Kommission geprüft wird;

    AB.

    in der Erwägung, dass die wichtigsten in den Petitionen angesprochenen Probleme ein breites Themenspektrum betreffen, wie etwa das Umweltrecht (insbesondere Angelegenheiten in Verbindung mit der Wasser- und Abfallwirtschaft, Erkundungsbohrungen im Zusammenhang mit der Suche nach und der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, große Infrastruktur- und Raumordnungsprojekte), die Grundrechte (insbesondere die Rechte von Kindern und von Menschen mit Behinderungen, was vor allem vor dem Hintergrund relevant ist, dass bis zu einem Viertel der europäischen Wählerinnen und Wähler angibt, von einer Form der Beeinträchtigung oder Behinderung betroffen zu sein), die Personenfreizügigkeit, Diskriminierung, Immigrations- und Beschäftigungsangelegenheiten, die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), das Wohlergehen der Tiere, Fragen der Justiz und die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen;

    AC.

    in der Erwägung, dass das Internetportal des Petitionsausschusses mit einem Jahr Verspätung am 19. November 2014 in Betrieb genommen wurde, um die vorher zur Verfügung gestellte elektronische Plattform für die Einreichung von Petitionen auf der Website „Europarl“ zu ersetzen, und dass das Portal konzipiert wurde, um das Petitionsrecht und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Leben in der EU zu fördern; in der Erwägung, dass dieses Portal, das bisher noch nicht voll funktionsfähig ist, eine integrierte Lösung sein soll, um die spezifischen Bedürfnisse im Petitionsverfahren abzudecken und um Bürgerinnen und Bürger der EU, die eine Petition einreichen möchten, eine besser ihren Bedürfnissen angepasste Internetanwendung einschließlich der Möglichkeit, die verschiedenen Phasen der Bearbeitung ihrer Petitionen in Echtzeit zu verfolgen, anzubieten; in der Erwägung, dass verschiedene Unzulänglichkeiten, insbesondere in Bezug auf die Suchfunktion, festgestellt wurden, die die Funktion das Portals als ein öffentliches Register für Petitionen untergraben, und in der Erwägung, dass die zweite Phase, die die bestehenden Probleme lösen sollte, bereits abgeschlossen sein sollte; in der Erwägung, dass das Portal dazu beitragen kann, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Sichtbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger und Mitglieder des Ausschusses zu verbessern und es als elektronisches Register (vorgesehen in Artikel 216 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Parlaments) funktionieren wird, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Petitionen einreichen und verfolgen sowie ihre elektronische Unterschrift unter ihre eigene Petition setzen können; in der Erwägung, dass das neue Portal die Effizienz im Verwaltungsbereich erhöhen und das Petitionsverfahren für die Petenten, die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die breitere Öffentlichkeit transparenter und interaktiver machen soll; in der Erwägung, dass das Internetportal das Instrument sein sollte, mit dem die Transparenz im Petitionsverfahren erhöht und der Zugang der Petenten zu Informationen verbessert werden kann sowie die Bürgerinnen und Bürger für die Fähigkeit und die Möglichkeiten des Petitionsausschusses sensibilisiert werden, sie bei der Bereinigung ihrer Situation zu unterstützen; betont, dass der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien verstärkt und weiter gefördert werden sollte, um den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit des Ausschusses näherzubringen;

    AD.

    in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerinitiative ein wichtiges Instrument dafür ist, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess der EU zu ermöglichen, deren Potenzial in vollem Maße ausgeschöpft werden muss; in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerinitiative, ihr Niveau der Repräsentativität und ihrer praktischen Aspekte verbessert werden sollten, um die bestmöglichen Ergebnisse in Bezug auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen, wobei sie durch die europäischen Institutionen, insbesondere die Kommission, uneingeschränkt geachtet und umgesetzt werden sollte;

    AE.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss die Anwendung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative weiterhin mit großem Interesse verfolgt, und sich der Notwendigkeit einer neuen Verordnung bewusst ist, um die vielen Unzulänglichkeiten, Hindernisse und Schwachstellen sowie die Schwerfälligkeit des bestehenden Rechtsrahmens zu beseitigen und die erforderlichen Mechanismen zur Einleitung und Nachbearbeitung einer Europäischen Bürgerinitiative, insbesondere im Hinblick auf die eigentliche Sammlung von Unterschriften, berücksichtigt;

    AF.

    in der Erwägung, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 am 1. April 2012 der Petitionsausschuss der Ansicht ist, dass es notwendig ist, ihre Umsetzung zu bewerten, damit Unzulänglichkeiten ermittelt und tragfähige Lösungen für ihre umgehende Überarbeitung mit dem Ziel der Verbesserung ihrer Umsetzung vorgeschlagen werden können;

    AG.

    in der Erwägung, dass die Veranstaltung öffentlicher Anhörungen für die erfolgreichen Initiativen positiv zu bewerten ist und in der Erwägung, dass das Engagement und die Teilnahme des Petitionsausschusses als assoziierter Ausschuss in den Anhörungen zu einer Europäischen Bürgerinitiative sowohl von den Mitgliedern als auch den Vertretern der Zivilgesellschaft sehr willkommen geheißen wurden; in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss diesen Prozess unterstützt und seine langjährige Erfahrung mit Bürgerinnen und Bürgern in den Dienst dieses Ziels stellt; in der Erwägung, dass bei allen erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiativen eine konkrete Weiterbearbeitung durch die Kommission zu erwarten wäre;

    AH.

    in der Erwägung, dass festzustellen ist, dass wegen der Arbeitsbelastung des Petitionsausschusses und wegen der Notwendigkeit, das Personal des Sekretariats des Petitionsausschusses zu verstärken, keine Informationsreisen in Bezug auf Petitionen durchgeführt wurden, die im Laufe des Jahres 2014 untersucht wurden; in der Erwägung, dass künftig in Verbindung mit geeigneten Petitionen Informationsreisen durchgeführt werden;

    AI.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2016 wieder die reguläre Anzahl an Informationsreisen stattfinden sollte, da sie im Rahmen der Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit den Behörden in den betroffenen Mitgliedstaaten ein spezifisches Vorrecht des Petitionsausschusses und ein grundlegender Teil seiner Arbeit sind; in der Erwägung, dass die Mitglieder dieser Delegationen gleichberechtigt an allen damit zusammenhängenden Aktivitäten, einschließlich der Berichterstattung, teilnehmen;

    AJ.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss bestimmte Aufgaben in Bezug auf das Amt der Europäischen Bürgerbeauftragten, das für die Untersuchung von Beschwerden von Unionsbürgern über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU zuständig ist, wahrnimmt und dass er über diese Aufgaben ebenfalls einen Jahresbericht auf der Grundlage des Jahresberichts der Europäischen Bürgerbeauftragten erstellt; in der Erwägung, dass der Ausschuss 2014 gemäß Artikel 204 der Geschäftsordnung des Parlaments aktiv und unmittelbar an der Organisation der Wahl der Europäischen Bürgerbeauftragten teilgenommen hat; in der Erwägung, dass Emily O'Reilly im Dezember 2014 für eine Amtszeit von fünf Jahren in das Amt der Bürgerbeauftragten wiedergewählt wurde und diese Wiederwahl effizient und transparent ablief;

    AK.

    in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten angehört, zu dem — sofern vorhanden — auch Petitionsausschüsse einzelstaatlicher Parlamente, gehören; und in der Erwägung, dass es wichtig erscheint, dass die Parlamente der Mitgliedstaaten Petitionsausschüsse einrichten bzw. diese — wenn sie bereits bestehen — stärken und dass die Zusammenarbeit zwischen den Petitionsausschüssen verbessert werden sollte;

    1.

    hebt die Arbeit des Petitionsausschusses hervor, durch die eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Einwohner der EU am Schutz und an der Stärkung ihrer Rechte und an der Kontrolle der korrekten Anwendung der Unionsvorschriften ermöglicht wird, da aufgrund ihrer Petitionen sichergestellt wird, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bekannt werden und dass ihre berechtigten Beschwerden in einer angemessenen Frist geklärt werden können; unterstreicht, dass zulässige Petitionen innerhalb von neun Monaten nach deren Eingang im Ausschuss erörtert werden sollten; bekräftigt, dass eine bessere institutionelle Koordinierung zwischen den Institutionen auf EU-Ebene, auf nationaler und regionaler Ebene sowie mit anderen Gremien entscheidend ist, um die in den Petitionen vorgebrachten Anliegen zügig anzugehen;

    2.

    unterstreicht, dass der Petitionsausschuss als Kontaktstelle für die Bürgerinnen und Bürger, die Europäische Bürgerbeauftragte und die Europäische Bürgerinitiative zusammen grundlegende Instrumente für eine stärkere politische Bürgerbeteiligung darstellen können, und dass den Bürgern deshalb ein transparenter und ordnungsgemäßer Zugang zu ihnen sowie ein zuverlässiges Funktionieren sichergestellt sein müssen; unterstreicht die Verantwortung, die diese Stellen für die Förderung der Unionsbürgerschaft und die Verbesserung der Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der Institutionen der EU tragen; fordert eine stärkere Berücksichtigung der Arbeit der Europäischen Bürgerbeauftragten durch die Institutionen der EU; fordert zusätzliche Mechanismen, um die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Entscheidungsprozess der Institutionen der EU sicherzustellen;

    3.

    betont, dass die Verbesserung der Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden in Fragen, die mit der Anwendung des Unionsrechts zusammenhängen, unabdinglich ist, um mit den Bürgerinnen und Bürgern der EU wieder in Kontakt zu treten und die demokratische Legitimität der Entscheidungsprozesse des Parlaments und die diesbezügliche Rechenschaftspflicht zu stärken; weist darauf hin, dass ein proaktiver Informationsaustausch für die Zusammenarbeit auf allen institutionellen Ebenen förderlich ist und dass dies für die Bearbeitung der von den Petenten vorgebrachten Anliegen wesentlich ist; bedauert, dass einzelstaatliche, regionale und lokale Stellen in bestimmten Fällen nicht auf die Anfragen des Petitionsausschusses reagieren;

    4.

    warnt vor dem anhaltenden Rückstand bei der Bearbeitung von Petitionen, der durch die mangelnde Personalausstattung im Ausschusssekretariat bedingt ist und sich eindeutig auf die Bearbeitungsdauer der Petitionen auswirkt, insbesondere was die Feststellung der Zulässigkeit betrifft; ist der Ansicht, dass solche Verzögerungen inakzeptabel sind, wenn herausragende Dienstleistungen erbracht werden sollen, und dass dadurch nicht nur das wirksame Petitionsrecht untergraben, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU-Organe bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern beeinträchtigt wird; ermahnt die verantwortlichen politischen und administrativen Stellen des Parlaments, gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss eine geeignete Lösung zu finden, um dafür zu sorgen, dass die Arbeit des Petitionsausschusses dem Geist der Verträge gerecht werden kann;

    5.

    betont die Notwendigkeit, dass gegenüber den Petenten die Unzulässigkeit beziehungsweise die Schließung der Petition wegen Unbegründetheit sorgfältig begründet werden muss;

    6.

    fordert den Petitionsausschuss und gegebenenfalls die für eine Änderung der Geschäftsordnung zuständigen Ausschüsse des Parlaments auf, die Unterscheidung zwischen den Kriterien der Begründetheit und der Zulässigkeit einer Petition sowie zwischen Offenhaltung und Schließung einer Petition klarer zu strukturieren und diese Struktur auch gegenüber potenziellen Petenten deutlich zu machen;

    7.

    betont die wichtige Rolle der Kommission, die Bearbeitung der von den Petenten vorgelegten Fälle zu unterstützen, und fordert diese zu proaktiver und zeitnaher Kontrolle darüber auf, ob in bestimmten von den Petenten mitgeteilten Projekten durch die Umsetzung der amtlichen Planung gegen EU-Recht verstoßen wurde oder in Zukunft verstoßen werden wird; fordert die Kommission als Hüterin der Verträge auf, sich mit diesen Fälle mangelhafter oder fehlender Umsetzung von EU-Recht, wie sie in zahlreichen beim Parlament eingereichten Petitionen mitgeteilt wird, auseinanderzusetzen; fordert die Kommission auch auf, dabei von der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren weniger zögerlich Gebrauch zu machen; betont, dass bei der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren dem Eindruck entgegengewirkt werden muss, dass auf größere Mitgliedsstaaten mehr Rücksicht genommen wird; fordert die Kommission auf, den Petitionsausschuss regelmäßig über Fortschritte bei Vertragsverletzungsverfahren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Petitionen stehen, sowie über deren konkretes Ergebnis zu unterrichten;

    8.

    fordert die Kommission auf, umfassend am Petitionsverfahren mitzuwirken, indem sie insbesondere detaillierte Untersuchungen zu den zulässigen und an sie weitergeleiteten Fällen durchführt und den Petenten am Ende schriftlich präzise und auf den neuesten Stand gebrachte Antworten zeitnah zukommen lässt; erwartet, dass diese Antworten in den öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses in den mündlichen Aussprachen über diese Angelegenheiten weiter erörtert werden; ist der Ansicht, dass die Kommission aus Gründen der institutionellen Glaubwürdigkeit bei solchen Debatten durch einen Beamten angemessenen Ranges vertreten sein sollte; ist der Ansicht, dass die Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge die Fälle unter Berücksichtigung des Geistes der jeweils relevanten EU-Rechtsvorschriften eingehender behandeln sollte;

    9.

    fordert, dass die Kommission im Sinne der Transparenz und im Geiste der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen der EU den Zugang zu Dokumenten mit allen einschlägigen Informationen über EU-Pilotverfahren — insbesondere in den Fällen, die mit bereits eingereichten Petitionen in Zusammenhang stehen — erleichtert, und zwar einschließlich des Austauschs von Fragen und Antworten zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat — zumindest dann, wenn das Verfahren abgeschlossen ist;

    10.

    betont die Bedeutung proaktiver Überwachung und zeitnaher Vorbeugemaßnahmen seitens der Kommission, wenn fundierte Belege vorliegen, dass bestimmte geplante und veröffentlichte Projekte möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen; ist besorgt über den derzeitigen Trend in der Kommission, bei vielen Petitionen Untersuchungen in der Sache aus rein verfahrenstechnischen Gründen zu behindern; ist nicht einverstanden mit den wiederkehrenden Vorschlägen, viele Akten im Zusammenhang mit bestimmten Petitionen zu schließen, ohne auf die Ergebnisse der Untersuchungen zu den aufgeworfenen Problemen zu warten, und ist der Ansicht, dass dies nicht im Einklang mit dem Geist der obersten Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge ist; fordert noch sorgfältigere Aufmerksamkeit und konsequenteres Handeln insbesondere in den von Petenten vorgebrachten Fällen, die mögliche Verletzungen des EU-Rechts seitens der Kommission selbst betreffen, etwa beim Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, wie er durch die Århus-Konvention garantiert ist;

    11.

    unterstreicht wie wichtig es ist, dass die Kommission auf alle Petitionen ausführlich, proaktiv und so schnell wie möglich reagiert;

    12.

    fordert, dass angesichts des besonderen Charakters dieses Ausschusses und der erheblichen Arbeitsbelastung aufgrund des Kontakts zu Tausenden von Bürgern und Einwohnern, die jedes Jahr Petitionen einreichen, das dem Sekretariat zur Verfügung stehende Personal aufgestockt wird;

    13.

    unterstreicht die Notwendigkeit eines besseren Schriftverkehrs mit den Bürgern zur Bearbeitung ihrer Forderungen;

    14.

    erachtet es als äußerst wichtig, die Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Parlamenten, ihren einschlägigen Ausschüssen und mit den Regierungen der Mitgliedstaaten zu stärken und die Behörden der Mitgliedstaaten zur uneingeschränkt transparenten Umsetzung und Anwendung des Unionsrechts anzuhalten; unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten mit dem Ziel der effektiveren und transparenteren Verteidigung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, und fordert die Anwesenheit von Vertretern der Mitgliedstaaten in Sitzungen; betont, dass möglichst hochrangige Vertreter von Rat und Kommission bei Ausschusssitzungen und Anhörungen anwesend sein müssen, in denen die Inhalte der dort besprochenen Themen die Einbindung dieser Organe erforderlich machen; bekräftigt die in der Entschließung vom 11. März 2014 zu den Tätigkeiten des Petitionsausschusses 2013 (1) enthaltene Forderung, einen verbesserten strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten insbesondere durch regelmäßige Treffen mit Mitgliedern der Petitionsausschüsse der Mitgliedstaaten oder anderer zuständiger Stellen einzuleiten;

    15.

    ruft die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, die Verpflichtung zur Schaffung von gut funktionierenden Petitionsausschüssen in einzelstaatlichen Parlamenten gesetzlich zu normieren, was die Effektivität der Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit den einzelstaatlichen Parlamenten steigern würde;

    16.

    erachtet es als äußerst wichtig, die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit anderen Ausschüssen des Parlaments zu intensivieren, indem um ihre Stellungnahme zu Petitionen ersucht wird, ihre Mitglieder zu Aussprachen, deren Thema zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehört, eingeladen werden, und der Petitionsausschuss als beratender Ausschuss bei bestimmten Berichten, insbesondere bei Berichten über die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Rechtsvorschriften der EU in den Mitgliedstaaten stärker einbezogen wird; fordert die zuständigen Ausschüsse dazu auf, die an sie weitergeleiteten Petitionen gebührend zu berücksichtigen und eine für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Petitionen notwendige Rückmeldung zu geben;

    17.

    betont die zunehmende Bedeutung des Petitionsausschusses als Kontrollausschuss, der für die Umsetzung und Durchführung des EU-Rechts auf der Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten als Bezugspunkt dienen sollte; bekräftigt die in seiner oben genannten Entschließung zu den Tätigkeiten des Petitionsausschusses 2013 enthaltene Forderung nach einer umfassenderen politischen Debatte in den Plenarsitzungen und einem lebhafteren Austausch über die Petitionen der europäischen Bürgerinnen und Bürger;

    18.

    bedauert, dass immer mehr Petenten ihren Fall nicht direkt im Petitionsausschuss vorbringen können, was zum Teil auf fehlende Sitzungszeit und auf Personalknappheit im Ausschusssekretariat zurückzuführen ist; fordert dazu auf, die Fristen, innerhalb derer die Petenten von der Bearbeitung ihrer Petitionen und deren Vorlage vor dem Ausschuss in Kenntnis gesetzt werden, zu verbessern; unterstützt die verstärkte Nutzung von Videokonferenzen oder anderen Instrumenten, die es den Petenten ermöglichen, aktiv an der Arbeit des Petitionsausschusses teilzunehmen, auch wenn sie nicht physisch anwesend sein können;

    19.

    fordert die umgehende Einrichtung eines informellen Petitionsnetzwerks innerhalb des Parlaments, in dem Mitglieder aus jedem parlamentarischen Ausschuss vertreten sein sollten, um eine reibungslose und wirksame Koordinierung der Aufgaben im Zusammenhang mit Petitionen sicherzustellen, was die Ausübung des Petitionsrechts erleichtern würde;

    20.

    unterstreicht wie wichtig die Rolle ist, die andere Ausschüsse des Parlaments spielen müssen, einschließlich der Behandlung relevanter, in den Petitionen angesprochener Themen in Verbindung mit ihren Zuständigkeiten in ihren Sitzungen und gegebenenfalls der Nutzung eingegangener Petitionen als Informationsquellen für legislative Verfahren;

    21.

    bedauert, dass die Charta der Grundrechte nicht in allen Mitgliedstaaten angenommen wurde, und sich ihre Umsetzung als unklar und in gewissem Maße als enttäuschend für viele Menschen erwiesen hat; bedauert außerdem, dass die Europäische Menschenrechtskonvention noch nicht von der EU selbst gemäß Artikel 6 Absatz 2 EUV angenommen wurde und dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger über die diesbezüglichen Verfahren nicht ausreichend informiert werden; bedauert die enge Auslegung der Kommission in Bezug auf Artikel 51 der Charta der Grundrechte, der vorsieht, dass diese Charta für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union gilt; erinnert daran, dass die Kommission dann, wenn der Ausschuss sie auffordert, im Bereich der Grundrechte aktiv zu werden, häufig erklärt, wegen Artikel 51 der Charta der Grundrechte nicht aktiv werden zu können; betont, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Charta häufig viel mehr erwarten, als ihre Bestimmungen aus rein rechtlicher Sicht hergeben; fordert die Kommission auf, näher an den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu sein und einen neuen Ansatz für die Auslegung des Artikels 51 zu finden;

    22.

    unterstreicht die wichtige Arbeit des Petitionsausschusses im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; nimmt die abschließende Stellungnahme des VN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf den ersten Bericht der Europäischen Union (2) gebührend zur Kenntnis; betont, dass der Rahmen der Europäischen Union im Sinne der Anforderungen des Übereinkommens über angemessene Ressourcen verfügen sollte; fordert diesbezüglich die Erweiterung der Kapazitäten des Petitionsausschusses und seines Sekretariats, damit der Ausschuss in der Lage ist, seine Schutzfunktion ordnungsgemäß zu erfüllen; fordert die Einsetzung eines eigens für die Bearbeitung von Petitionen zum Thema Behinderung zuständigen Beamten; betont die Bereitschaft des Ausschusses, eng mit anderen gesetzgeberisch tätigen parlamentarischen Ausschüssen zusammenzuarbeiten, die am Netzwerk des Europäischen Parlaments zum Thema Behinderung beteiligt sind; stellt fest, dass weitere Anstrengungen und Maßnahmen seitens des Ausschusses für den Schutz von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, wie beispielsweise Maßnahmen zur Förderung einer zügigen Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch;

    23.

    unterstreicht die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Verhandlungen über die Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), an denen die Kommission beteiligt ist, wie aus den zahlreichen Petitionen hervorgeht, die im Jahr 2014 eingingen; unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Kommission dringend die diesbezüglichen Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten umsetzt;

    24.

    weist auf die Stellungnahme des Ausschusses zu den Empfehlungen der Kommission zu den Verhandlungen über die TTIP hin, in der, wie in zahlreichen eingegangenen Petitionen hervorgehoben wurde, das als ISDS bekannte Instrument zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten abgelehnt und bedauert wird, dass die Europäische Bürgerinitiative zur TTIP zurückgewiesen wurde;

    25.

    bedauert, dass einige Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch nicht ratifiziert haben und fordert sie auf, das Übereinkommen schnellstmöglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    26.

    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    27.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    28.

    nimmt die besondere Aufmerksamkeit zur Kenntnis, die bestimmte Petitionen im Zusammenhang mit dem Projekt der Erkundung und Erschließung möglicher Ölvorkommen auf den Kanarischen Inseln auf sich zogen; erkennt an, dass Petenten, die die Pläne aus Gründen des Umweltschutzes ablehnen, einen erheblichen Beitrag zu mehr Klarheit in der Debatte geleistet haben; erkennt an, dass Umweltfragen nach wie vor ein Hauptthema für die Petenten sind, womit Schwächen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich hervorgehoben werden; stellt fest, dass viele Petitionen die Abfallbehandlung, die Sicherheit der Wasserversorgung, die Kernkraft, das Hochvolumen-Hydrofracking und den Schutz von Tierarten betreffen;

    29.

    weist auf die große Anzahl eingegangener Petitionen hin, in denen die Nutzung des Hochvolumen-Hydrofrackings zur Förderung von Erdgas und -öl aus dem Untergrund abgelehnt wird und die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Technologie hervorgehoben werden;

    30.

    verurteilt insbesondere die Praxis der „scheibchenweisen Aufteilung“ der Vorhaben, die bei großen Infrastruktur- oder Bohrprojekten, die zahlreichen die Umwelt betreffenden Petitionen zugrunde liegen, immer wieder festzustellen sind;

    31.

    verweist auf die Bedenken von Petenten in Bezug auf das Thema vermuteter Ungerechtigkeiten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung von Eltern, in denen Fragen des Sorgerechts für Kinder sowie der Zwangsadoption zu erörtern sind; stellt in diesem Zusammenhang in einigen Mitgliedstaaten bei binationalen Paaren eine mögliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit fest, wenn das Elternteil aus dem mit dem Verfahren befassten Mitgliedstaat gegenüber dem aus einem anderen Staat stammenden Elternteil bevorzugt wird, was schwerwiegende und oft sehr nachteilige und dramatische Auswirkungen auf die Rechte des Kindes hat; betont, dass dem Ausschuss Fälle aus verschiedenen Mitgliedstaaten (Deutschland — insbesondere Fälle, die die Tätigkeiten des Jugendamts betreffen –, Frankreich, Niederlande, Slowakei und Dänemark) vorgelegt worden sind und begrüßt in dieser Hinsicht die für das Jahr 2016 vorgesehene Überarbeitung der Brüssel-IIa-Verordnung; betont, dass im Jahr 2015 innerhalb des Petitionsausschusses eine neue Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die damit beauftragt wurde, schnell und kohärent auf diese Anliegen zu reagieren, die einen Informationsbesuch in das Vereinigte Königreich durchgeführt hat, um Beschwerden vor Ort zu untersuchen;

    32.

    weist auf die hohe Anzahl der eingegangenen Petitionen hin, in denen die Einwanderungs-, Handels- und Außenpolitik der EU scharf kritisiert wird und vor deren Folgen in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte der Migranten gewarnt wird; weist auf die Verpflichtung hin, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, einschließlich FRONTEX, zu jeder Zeit die Achtung der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte in ihrem Tätigkeitsbereich sicherstellen;

    33.

    begrüßt den auf Initiative der Kommission alljährlich seit 2007 organisierten gesellschaftlichen Dialog „Europäisches Forum für die Rechte des Kindes“, dessen Ziel in der Förderung von Kinderrechten im Rahmen von internen und externen EU-Maßnahmen besteht; nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnehmer an diesem Dialog Vertreter der Mitgliedstaaten, Kinderrechtsbeauftragte, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts-und Sozialausschuss, der Europarat, UNICEF und zahlreiche nichtstaatliche Organisationen sind;

    34.

    betont, dass die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger thematisch sehr vielfältig sind und sich beispielsweise auf die Bereiche Grundrechte, Menschenrechte, Rechte von Personen mit Behinderungen, Binnenmarkt, Umweltrecht, Arbeitsbeziehungen, Einwanderungspolitik, Handelsabkommen, öffentliche Gesundheit, Kindeswohl, Verkehr, Tierrechte und Diskriminierung beziehen; fordert eine weitere Spezialisierung der Arbeit des Petitionsausschusses für die wichtigsten von den Petenten angesprochenen Politikbereiche; fordert, dass das Sekretariat mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet wird, damit es in der Lage ist, die große inhaltliche und quantitative Bandbreite der Petitionen zu bewältigen;

    35.

    ist der Ansicht, dass die Durchführung öffentlicher Anhörungen ein wichtiges Instrument zur Prüfung der von Petenten angesprochenen Probleme darstellt; möchte auf die mit dem Umweltausschuss im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ und auf die mit dem Rechtsausschuss im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“ organisierten öffentlichen Anhörungen aufmerksam machen; ist der Ansicht, dass die Europäische Bürgerinitiative ein Instrument ist, das länderübergreifende, partizipatorische und repräsentative Demokratie fördert, das — sobald die neue Verordnung erlassen ist — eine direktere Beteiligung der Bürger an der Gestaltung, Diskussion und Schwerpunktsetzung der europäischen Politik und wichtiger Themen der Gesetzgebung ermöglichen kann; bekräftigt erneut seine Bereitschaft, an der Durchführung öffentlicher Anhörungen für erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen proaktiv mitzuwirken; sagt zu, der Wirksamkeit dieses Mitwirkungsprozesses und gegebenenfalls der Sicherstellung gebührender legislativer Folgemaßnahmen Priorität auf institutioneller Ebene einzuräumen; begrüßt die Barrierefreiheitsfunktionen für Menschen mit Behinderungen bei den Anhörungen, wie beispielsweise den Bildschirmleser;

    36.

    beklagt die Reaktion der Kommission auf die wenigen erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiativen und bedauert, dass das einzige Instrument länderübergreifender Demokratie in der EU kaum weiterverfolgt wurde;

    37.

    macht auf mehrere Entschließungen aufmerksam, die im Jahr 2014 angenommen wurden, wie seine Entschließung vom 12. März 2014 zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 — Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU (3), der eine Diskussion über die Harmonisierung von Rentenansprüchen und das aktive und passive Wahlrecht ausgelöst hat; weist auf den Jahresbericht des Ausschusses über die Tätigkeit des Ausschusses 2013 (A7-0131/2014) sowie seine Entschließung vom 15. Januar 2015 zu dem Jahresbericht 2013 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (4) hin, insbesondere in Bezug auf das Abkommen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP);

    38.

    begrüßt die Entscheidung der Kommission, 2014 die im Jahr 2013 begonnenen Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen, wobei den Wahlen zum Europäischen Parlament, die vom 22. bis 25. Mai 2014 stattfanden, verstärkte Aufmerksamkeit beigemessen wurde; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, die Bürgerinnen und Bürger über die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zur Beteiligung am europäischen Entscheidungsprozess zu informieren, und ihre Bereitschaft, Bürgerinnen und Bürgern der EU dadurch Informationen und Beratung über ihre Rechte und die ihnen für die Geltendmachung dieser Rechte zur Verfügung stehenden demokratischen Instrumente zu vermitteln; betont, dass angesichts einer Wahlbeteiligung von weniger als 50 % in vielen Mitgliedstaaten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 weitere Anstrengungen zur Sensibilisierung für diese Wahlen unternommen werden sollten;

    39.

    betont, wie wichtig es ist, dass dem Petitionsausschusses ein voll funktionsfähiges Internetportal zur Verfügung steht, das den Petenten die Möglichkeit eröffnet, sich wirksam zu registrieren, eine Petition einzureichen, Begleitdokumente hochzuladen, zulässige Petitionen zu unterstützen, Informationen über Änderungen des Stands ihrer Petitionen zu erhalten und mittels automatischer E-Mail darauf aufmerksam gemacht zu werden sowie mit den Beamten der EU-Organe direkt in Kontakt zu treten, um klare und verständliche Informationen über den Fortschritt in den von ihnen in ihren Petitionen angesprochenen Problemen zu erhalten; bedauert, dass der vorgesehene Zeitrahmen für die Umsetzung des Portals nicht eingehalten wurde und dass viele der vorgesehenen Funktionen noch immer unvollständig sind; fordert die zuständigen Verwaltungsstellen mit Nachdruck dazu auf, die zur Umsetzung der verbleibenden Projektphasen erforderlichen Maßnahmen zu beschleunigen und dabei alle vorhandenen Mängel zu beseitigen; betont, dass weitere Schritte zur Verbesserung der Transparenz des Petitionsverfahrens unternommen werden sollten;

    40.

    fordert einen gemeinsamen Ansatz des Europäischen Parlaments, der einzelstaatlichen Parlamente und den nachgeordneten Ebenen der Mitgliedsstaaten mit entsprechenden Beschwerdeinstanzen, um den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar sichtbar zu machen, welche Ebene und welche Instanz mit ihren Petitionen befasst werden kann;

    41.

    fordert, das Personal des Sekretariats des Petitionsausschusses effektiv daraufhin zu bewerten, ob es angesichts der großen Ansammlung an Petitionen und des anhaltenden Rückstands bei deren Bearbeitung qualitativ und quantitativ angemessen ist; ist der Ansicht, dass eine angemessene Behandlung und Berücksichtigung zugelassener Petitionen, verbunden mit fairen Rückmeldungen an die Petenten, ein Schlüssel zur Stärkung der Beziehungen zwischen der europäischen Zivilgesellschaft und den Institutionen der EU sind;

    42.

    betont die Notwendigkeit, die Bürger über das Internetportal des Petitionsausschusses mittels der Organisation von Schulungen in den Mitgliedstaaten konstruktiver zu unterrichten;

    43.

    unterstreicht die wichtige Rolle des SOLVIT-Netzwerkes, das regelmäßig Probleme in Verbindung mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt aufdeckt und löst; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dieses Instrument zu stärken, den Mitgliedern des Petitionsausschusses den Zugang zu allen über SOLVIT verfügbaren Informationen zu ermöglichen und sie über die Fälle im Zusammenhang mit eingetragenen Petitionen auf dem Laufenden zu halten;

    44.

    betont die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit anderen Organen und Einrichtungen der EU und mit den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten; ist der Ansicht, dass es sehr wichtig ist, den Dialog und die systematische Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, insbesondere mit den Petitionsausschüssen der einzelstaatlichen Parlamente, zu verbessern; empfiehlt allen mitgliedstaatlichen Parlamenten, die dies bisher noch nicht getan haben, Petitionsausschüsse einzurichten; ist der Auffassung, dass der Besuch des Petitionsausschusses des schottischen Parlaments am 2. Dezember 2014 beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ein Beispiel für diese Zusammenarbeit war, und dass eine solche Partnerschaft Gelegenheit für den Austausch bewährter Verfahren und die Bündelung von Erfahrungen bietet sowie für die Umsetzung einer wirksamen und systematischen Weiterleitung von Petitionen an die zuständigen Organe;

    45.

    betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Tätigkeit des Petitionsausschusses von maßgeblicher Bedeutung ist; legt den Mitgliedstaaten nahe, eine proaktive Rolle bei der Beantwortung von Petitionen im Zusammenhang mit der Anwendung und Einhaltung von EU-Recht zu übernehmen, und misst der Anwesenheit und aktiven Mitarbeit der Vertreter der Mitgliedstaaten bei den Sitzungen des Petitionsausschusses große Bedeutung bei; hebt die Anwesenheit von Vertretern der griechischen Regierung in der Sitzung vom 10. Februar 2014 während der Vorstellung des Berichts über die Informationsreise nach Griechenland vom 18. bis 20. September 2013 zum Thema der Abfallbewirtschaftung hervor;

    46.

    erinnert daran, dass Informationsreisen gemäß der Geschäftsordnung zu den wichtigsten Untersuchungsinstrumenten des Petitionsausschusses gehören, auch wenn 2014 keine derartige Reise durchgeführt wurde; hält es für wesentlich, dass die Weiterverfolgung von untersuchten Petitionen während der Informationsreisen und auch zwischen Neuwahlen und Neukonstituierung des Europäischen Parlaments nicht zum Stillstand kommt und fordert die Parlamentsausschüsse auf, entsprechende Vorkehrungen zu treffen; betont, dass Informationsreisen klare Empfehlungen zur Folge haben müssen, die darauf ausgerichtet sind, die Probleme der Petenten zu lösen; erwartet, dass der Petitionsausschuss ab 2016 wieder regelmäßig Informationsreisen durchführt;

    47.

    fordert Griechenland auf, die Empfehlungen im Bericht über die Informationsreise zur Abfallentsorgung und zu den Standorten der Abfalldeponien in Griechenland, der im Februar 2014 vom Ausschuss angenommen wurde, zur Kenntnis zu nehmen; fordert die Kommission auf, die Verwendung der für die Abfallentsorgung bereitgestellten Mittel genau zu überwachen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinien der EU zur Wiederaufbereitung von Abfall zu achten;

    48.

    misst der Anwesenheit und aktiven Mitarbeit der Vertreter der Mitgliedstaaten bei den Sitzungen des Petitionsausschusses große Bedeutung bei; begrüßt die Anwesenheit von Vertretern der Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, ihre Teilnahme und aktive Mitarbeit und spricht sich dafür aus; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich aktiv am Petitionsverfahren zu beteiligen;

    49.

    unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie die Teilnahme des Europäischen Parlaments am Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten; begrüßt die hervorragenden interinstitutionellen Beziehungen zwischen der Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss; begrüßt insbesondere die regelmäßigen Beiträge, die die Bürgerbeauftragte während des ganzen Jahres zur Arbeit des Petitionsausschusses leistet;

    50.

    sieht der Zusammenarbeit mit den Petitionsausschüssen der nationalen und regionalen Parlamente der Mitgliedstaaten, sofern vorhanden, zuversichtlich entgegen; sichert den übrigen Mitgliedstaaten, die solche Ausschüsse einrichten möchten, seine beratende Unterstützung zu;

    51.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, deren Petitionsausschüssen und Bürgerbeauftragten oder ähnlichen Einrichtungen zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0204.

    (2)  Vom VN-Ausschuss in seiner 14. Sitzung angenommen (17. August — 4. September 2015); vgl.: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fEU%2fCO%2f1&Lang=en

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0233.

    (4)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0009.


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