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Document 52016AP0011

P8_TA(2016)0011 Unschuldsvermutung und Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (COM(2013)0821 — C7-0427/2013 — 2013/0407(COD)) P8_TC1-COD(2013)0407 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Januar 2016 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2016/… EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren

ABl. C 11 vom 12.1.2018, p. 148–148 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 11/148


P8_TA(2016)0011

Unschuldsvermutung und Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2016 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (COM(2013)0821 — C7-0427/2013 — 2013/0407(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2018/C 011/19)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0821),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 82 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0427/2013),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die vom Unterhaus des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014 (1),

unter Hinweis auf die im Schreiben vom 4. November 2015 vom Vertreter des Rates gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie die Stellungnahme des Rechtsausschusses (A8-0133/2015),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 63.


P8_TC1-COD(2013)0407

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Januar 2016 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2016/… EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2016/343.)


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