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Document 52012XP0130
Children with Down syndrome Declaration of the European Parliament of 18 April 2012 on children with Down syndrome
Kinder mit Down-Syndron Erklärung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 zu Kindern mit Down-Syndrom
Kinder mit Down-Syndron Erklärung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 zu Kindern mit Down-Syndrom
ABl. C 258E vom 7.9.2013, p. 51–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.9.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 258/51 |
Mittwoch, 18. April 2012
Kinder mit Down-Syndron
P7_TA(2012)0130
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2012 zu Kindern mit Down-Syndrom
2013/C 258 E/06
Das Europäische Parlament,
— |
gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind mit Down-Syndrom geboren wird, bei 1 zu 600-1 000 liegt; |
B. |
in der Erwägung, dass das Down-Syndrom die häufigste genetische Ursache für Lernschwierigkeiten ist; |
C. |
in der Erwägung, dass angeborene Anomalien eine der Hauptursachen für Kindersterblichkeit und dauerhaften Behinderungen sind und dass Kinder, die vom Down-Syndrom betroffen sind, an Geburtsfehlern leiden, wobei Herzerkrankungen die häufigsten sind; |
D. |
in der Erwägung, dass es in Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt: „Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft“; |
E. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat, in dem universelle Mindestnormen zum Schutz und zur Gewährleistung einer großen Bandbreite von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten festgelegt sind; |
1. |
fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf,
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission, dem Rat und den zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln. |
(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 2 des Protokolls vom 18. April 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)04-18(ANN2)).