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Document 52010AP0250
Agreement between the EU and Iceland and Norway on the application of certain provisions of Council Decision 2008/615/JHA and 2008/616/JHA *** European Parliament legislative resolution of 6 July 2010 on the draft Council decision on the conclusion of the Agreement between the European Union and Iceland and Norway on the application of certain provisions of Council Decision 2008/615/JHA on the stepping up of cross-border cooperation, particularly in combating terrorism and cross-border crime and Council Decision 2008/616/JHA on the implementation of Decision 2008/615/JHA on the stepping up of cross-border cooperation, particularly in combating terrorism and cross-border crime, and the Annex thereto (05309/2010 – C7-0031/2010 – 2009/0191(NLE))
Übereinkommen zwischen der EU und Island und Norwegen zur Anwendung einzelner Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (05309/2010 – C7-0031/2010 – 2009/0191(NLE))
Übereinkommen zwischen der EU und Island und Norwegen zur Anwendung einzelner Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (05309/2010 – C7-0031/2010 – 2009/0191(NLE))
ABl. C 351E vom 2.12.2011, p. 140–141
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 351/140 |
Dienstag, 6. Juli 2010
Übereinkommen zwischen der EU und Island und Norwegen zur Anwendung einzelner Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates ***
P7_TA(2010)0250
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (05309/2010 – C7-0031/2010 – 2009/0191(NLE))
2011/C 351 E/25
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Entwurfs des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs (05060/2009),
in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (05309/2010),
in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d und Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0031/2010),
gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0173/2010),
1. |
gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, Islands und Norwegens zu übermitteln. |