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Document 52009IP0141

    Strategische Partnerschaft EU/Mexiko Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))

    ABl. C 87E vom 1.4.2010, p. 172–176 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.4.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 87/172


    Donnerstag, 12. März 2009
    Strategische Partnerschaft EU/Mexiko

    P6_TA(2009)0141

    Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))

    2010/C 87 E/35

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-DE-Fraktion eingereichten Entwurfs einer Empfehlung an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (B6-0437/2008),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Juli 2008 mit dem Titel „Für eine strategische Partnerschaft EU-Mexiko“ (KOM(2008)0447),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2007 zu den Frauenmorden (Femiziden) in Mexiko und Mittelamerika und der Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens (1),

    unter Hinweis auf das am 8. Dezember 1997 unterzeichnete Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (2) („Globalabkommen“),

    in Kenntnis der auf den bisherigen fünf Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik (EU-LAK) in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002), Guadalajara (28./29. Mai 2004), Wien (12./13. Mai 2006) und Lima (16./17. Mai 2008) abgegebenen Erklärungen,

    unter Hinweis auf das auf dem Vierten Gipfeltreffen Europäische Union/Mexiko in Lima, am 17. Mai 2008 angenommene gemeinsame Kommuniqué,

    unter Hinweis auf das anlässlich der achten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses EU/Mexiko am 13./14. Oktober 2008 in Mexiko-Stadt angenommene gemeinsame Kommuniqué,

    unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Siebten Treffens des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses (GPA) Vereinigte Mexikanische Staaten/Europäische Union am 28. und 29. Oktober 2008 in Mexiko,

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 13. Oktober 2008,

    unter Hinweis auf die Botschaft der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) an das Fünfte Gipfeltreffen Europäische Union/Lateinamerika und Karibik vom 1. Mai 2008,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum Fünften Gipfeltreffen Lateinamerika/Karibik und Europäische Union in Lima (3),

    unter Hinweis auf die anlässlich des 18. iberoamerikanischen Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 29. bis 31. Oktober 2008 angenommene Erklärung von San Salvador,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 über die Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union (4),

    gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0028/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass sich sowohl Mexiko als auch die Europäische Union zu bestimmten Grundwerten und gemeinsamen Grundsätzen bekennen und dass zwischen beiden Seiten historische und kulturelle Bindungen bestehen,

    B.

    in der Erwägung, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, auf die sich die Demokratieklausel bezieht, ein wesentliches Element der strategischen Partnerschaft und des Globalen Abkommens ist, das von beiden Seiten umgesetzt werden muss,

    C.

    in der Erwägung, dass Mexiko sowohl auf internationaler Ebene als auch auf regionaler Ebene sein politisches Gewicht konsolidiert, wie seine kürzliche Ernennung zum nichtständigen Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (für den Zeitraum 2009 bis 2010) bzw. die Übernahme des Vorsitzes im Pro-Tempore-Sekretariat der Rio-Gruppe (Zeitraum 2008 bis 2010) belegen,

    D.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union den Beitrag Mexikos zum multilateralen System anerkennen muss, da der Multilateralismus eines der Grundprinzipien ist, zu dessen Förderung auf internationaler Ebene sich beide Seiten, Mexiko und die Europäische Union, verpflichtet haben,

    E.

    in der Erwägung, dass Mexiko in strategisch wichtigen Sektoren Strukturreformen eingeleitet und mittlerweile in der Reihe der Wirtschaftsmächte weltweit die zehnte Position erreicht hat, Mitglied der G-20 und der G-5 (Brasilien, China, Indien, Südafrika und Mexiko) und darüber hinaus das einzige lateinamerikanische Land ist, das der OECD angehört,

    F.

    in der Erwägung, dass Mexiko mehr als 100 Millionen Einwohner hat und ein ausgesprochen junges Land ist, da 45 % der Bevölkerung jünger als 20 Jahre sind, und dass ihm als „Brücke“ zwischen Nord- und Südamerika und zwischen Karibik und Pazifik eine wichtige geostrategische Position zukommt,

    G.

    in der Erwägung, dass sich das Globalabkommen auf drei Säulen stützt: den politischen Dialog, den schrittweisen Aufbau einer Freihandelszone und die Zusammenarbeit, und dass sich seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 die Beziehungen zwischen beiden Seiten in diesen drei Bereichen – Politik, Handel und Zusammenarbeit – vertieft und gefestigt haben,

    H.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko anlässlich des Gipfeltreffens in Lima auf die positive Entwicklung der Handels- und Investitionsströme im Rahmen des Globalabkommens hingewiesen haben,

    I.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko sowohl im bilateralen Bereich als auch im Rahmen des Globalabkommens ihre Kontakte auf allen Ebenen und mit allen Institutionen, besonders im Bereich der parlamentarischen Zusammenarbeit im Rahmen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko und der EuroLat verstärkt haben,

    J.

    in der Erwägung, dass der Vorschlag für eine strategische Partnerschaft mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenfällt und dass diese Krise das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht der bilateralen Beziehungen beeinflussen kann,

    K.

    in der Erwägung, dass die Vertiefung der Beziehungen zwischen Mexiko und der Europäischen Union die Einigung zwischen der Europäischen Union und ihren lateinamerikanischen Partnern über regionale und globale Fragen begünstigen und ein gemeinsames Eintreten für ihre gemeinsamen Werte und Interessen in den internationalen und regionalen Gremien ermöglichen könnte,

    L.

    in der Erwägung, dass diese strategische Partnerschaft eine qualitative Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf zweierlei Ebenen bewirken sollte: auf multilateraler Ebene die Koordinierung zwischen beiden Seiten in globalen Fragen und auf bilateraler Ebene den Ausbau ihrer besonderen Beziehungen und Initiativen,

    M.

    in der Erwägung, dass die Prozesse der politischen und wirtschaftlichen Integration, das zunehmende Voranschreiten der wirtschaftlichen Globalisierung und die sehr bedeutsame Diskussion über Demokratie, Menschenrechte, Umwelt usw. die Prioritäten auf der Tagesordnung beider Regionen verändert haben,

    N.

    in der Erwägung, dass Mexiko aufgrund seiner strategischen Lage und seines Netzwerks von Handelsabkommen für die europäischen Ausfuhren große strategische Bedeutung erlangt hat und die Europäische Union die zweitwichtigste Quelle ausländischer Direktinvestitionen in Mexiko ist,

    O.

    in der Erwägung, dass die Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Mexiko in den bilateralen Beziehungen der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielt, da ihr Geltungsbereich sehr umfassend ist (Waren, Dienstleistungen, Beschaffungswesen, Wettbewerb, Rechte des geistigen Eigentums, Investitionen und damit zusammenhängende Zahlungen),

    P.

    in der Erwägung, dass die Auswanderung von Mexikanern u. a. in die Europäische Union für Mexiko wegen der großen Zahl der mexikanischen Einwanderer in der Europäischen Union, von denen viele hoch qualifiziert sind, eines der wichtigsten und sensibelsten Themen ist,

    1.

    richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

    a)

    hofft, dass diese strategische Partnerschaft eine qualitative Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf multilateraler Ebene in Fragen von globaler Bedeutung mit sich bringen und auch zum Ausbau der bilateralen Beziehungen beitragen wird,

    b)

    plädiert dafür, im Rahmen der strategischen Partnerschaft jährliche Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Mexiko zu einer festen Einrichtung zu machen, wie dies auch mit den Vereinigten Staaten, Russland, China und Brasilien der Fall ist,

    c)

    ist zuversichtlich, dass diese strategische Partnerschaft dem Globalabkommen EU-Mexiko in seinen verschiedenen Komponenten, d. h. in politischen (einschließlich die Menschenrechte betreffenden), sicherheitsrelevanten, die Bekämpfung des Drogenhandels betreffenden, ökologischen, die technische und kulturelle Zusammenarbeit betreffenden und sozioökonomischen Fragen, neue Impulse geben wird,

    d)

    wünscht, dass sich das Handelskapitel auf gleichberechtigten Umgang, Solidarität, Dialog und Achtung der Besonderheiten Mexikos und der Europäischen Union gründet;

    e)

    sichert der mexikanischen Regierung und Präsident Calderón erneut seine Unterstützung bei der wichtigen Aufgabe zu, einige staatliche Stellen zu sanieren; vertritt die Auffassung, dass dies notwendig ist, um Korruption zu vermeiden und zu verhindern, dass die Gesellschaft der Schutzlosigkeit preisgegeben wird;

    f)

    trägt im Rahmen seiner Tätigkeit der Bekämpfung des Phänomens der Femizide in beiden Regionen im Wege des Dialogs, der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren Rechnung;

    g)

    vertraut darauf, dass die strategische Partnerschaft die Koordinierung von Standpunkten in Krisensituationen und globalen Fragen auf der Grundlage der beiderseitigen Interessen und Anliegen ermöglichen wird;

    h)

    wünscht die Ausarbeitung klarer Leitlinien für eine möglichst effiziente enge Zusammenarbeit, um wirksamen Multilateralismus zu fördern und die Fähigkeiten zur Sicherung und Festigung des Friedens sowie der Achtung der Menschenrechte seitens der Vereinten Nationen zu stärken sowie im Einklang mit der Erklärung von Lima im Rahmen des Völkerrechts gemeinsamen Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit einschließlich des Drogenhandels, des Waffenhandels, der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und des Menschenhandels zu begegnen;

    i)

    ist der Auffassung, dass die strategische Partnerschaft eine Gelegenheit zu Gesprächen darüber bietet, wie die effizientere Anwendung der Klausel für Menschenrechte und Demokratie erreicht werden könnte und wie sich ihre Einhaltung bewerten lässt, etwa durch den Ausbau der positiven Dimension der Klausel, da Menschenrechte und Demokratie für beide Seiten wesentliche Elemente in allen Abkommen sind;

    j)

    versichert die mexikanische Regierung seiner Unterstützung bei ihren Beiträgen zur Tätigkeit der Vereinten Nationen und ihrem Kampf gegen Drogenhandel, internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität, insbesondere angesichts der steigenden Zahl der Opfer des Drogenhandels und des Drogenkonsums;

    k)

    ist zuversichtlich, dass die aus der strategischen Partnerschaft EU-Mexiko erwachsenden privilegierten Mechanismen des politischen Dialogs zu einem echten Impuls für die Beziehungen zu den einzelnen Prozessen regionaler Integration und zwischen diesen zum Schutz der Werte und Interessen der strategischen Partnerschaft und zur Stärkung des Multilateralismus im Bereich der internationalen Beziehungen werden;

    l)

    schlägt vor, dem Forum der Zivilgesellschaft EU-Mexiko größere Bedeutung zukommen zu lassen und so weit wie möglich seinen Empfehlungen zu folgen;

    m)

    betont, dass diese strategische Partnerschaft zu einem Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten in internationalen Gremien wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds, der OECD, der G-20 und der G-8+5 werden muss, um im Einklang mit der Erklärung von San Salvador Lösungen für die weltweite Finanzkrise zu finden und gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, damit das Vertrauen in die Finanzinstitute wiederhergestellt wird;

    n)

    betont insbesondere in Anbetracht der weltweiten Finanzkrise die Notwendigkeit, die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen, die für die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze unerlässlich sind, zu unterstützen;

    o)

    betont die Bedeutung aller zwischen der Europäischen Union und Mexiko geschlossenen bilateralen Abkommen, insbesondere des Globalabkommens, das eine Freihandelszone umfasst, sowie der strategischen Partnerschaft;

    p)

    verweist auf die positiven Auswirkungen der Durchführung des Globalabkommens für beide Seiten in Anbetracht des zu verzeichnenden Anstiegs des bilateralen Handels um mehr als 100 %;

    q)

    unterstreicht, dass die Strategische Partnerschaft den bilateralen Beziehungen neue Impulse verleihen und den Weg für eine Entwicklung und Verbesserung von Kooperationsprogrammen wie dem Umfassenden Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen („Programa Integral de Apoyo a Pequeñas y Medianas Empresas – PIAPYME“) bereiten wird, deren Ergebnisse beiden Seiten zugute kommen werden; fordert, in diesem Zusammenhang eine Informationskampagne mit dem Ziel durchzuführen, alle Programme, die im Rahmen dieser Vertiefung der Beziehungen für beide Seiten von Nutzen sein werden, bekannt zu machen; hebt hervor, dass die strategische Partnerschaft dazu dienen wird, die Koordinierung zwischen beiden Seiten in den wichtigsten multilateralen Foren und Institutionen weiter zu verstärken;

    r)

    empfiehlt, dass Mexiko ständiges Mitglied der neuen internationalen Finanz- und Wirtschaftsarchitektur der G-20 wird, weil in diesem Zusammenhang die bilaterale strategische Partnerschaft mit der Europäischen Union noch wichtiger werden wird;

    s)

    betont die Notwendigkeit, Gemeinsamkeiten zu ermitteln, um im Hinblick auf die für 2009 in Kopenhagen geplante Konferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel und den Abschluss eines weltweiten Abkommens eine weitreichende gemeinsame Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels auszuarbeiten;

    t)

    fordert mit Nachdruck kohärentere Anstrengungen zur Förderung des Wissenschafts- und Technologietransfers, um eine wirkliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Klimawandels voranzutreiben und den Umweltschutz zu verbessern;

    u)

    fordert, darüber hinaus einen umfassenden und strukturierten Dialog zum Thema Migration zu entwickeln, der sowohl legale als auch illegale Migration und die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung einschließt, aufbauend auf den Erfahrungen Mexikos und der Europäischen Union in dieser Hinsicht und im Einklang mit der Erklärung von Lima;

    v)

    fordert den Gemischten Rat EU-Mexiko auf der Grundlage der Evolutivklausel gemäß Artikel 43 des Globalabkommens auf zu prüfen, ob es an der Zeit ist, zwischen beiden Seiten u. a. ein Abkommen über eine Einwanderungspolitik zu schließen, insbesondere was die Mode-4-Verfahren betrifft;

    w)

    fordert, dass die im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele eingegangenen Verpflichtungen bekräftigen und sich erneut die Notwendigkeit vor Augen halten, in Fragen des sozialen Zusammenhalts, der Geschlechtergerechtigkeit, des Klimawandels, der nachhaltigen Entwicklung, der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität, der Lebensmittelsicherheit und der Bekämpfung von Armut eng zusammenzuarbeiten;

    x)

    fordert, dass das Europäische Parlament, EuroLat und der Gemischte Parlamentarische Ausschuss EU-Mexiko von den Organen der Europäischen Union und der mexikanischen Regierung regelmäßig über den Stand der strategischen Partnerschaft und der in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen unterrichtet werden;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Regierung und dem Kongress der Vereinigten Mexikanischen Staaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 140.

    (2)  ABl. L 276 vom 28.10.2000, S. 45.

    (3)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0177.

    (4)  ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.


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