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Document 52009AP0342

Handel mit Robbenerzeugnissen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (KOM(2008)0469 – C6-0295/2008 – 2008/0160(COD))
P6_TC1-COD(2008)0160 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen

ABl. C 212E vom 5.8.2010, p. 169–169 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 212/169


Dienstag, 5. Mai 2009
Handel mit Robbenerzeugnissen ***I

P6_TA(2009)0342

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen (KOM(2008)0469 – C6-0295/2008 – 2008/0160(COD))

2010/C 212 E/30

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0469),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 95 und 133 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0295/2008),

in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschuss zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

unter Hinweis auf seine Erklärung zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union (1),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 24. April 2009 gemachten Zusage, den Vorschlag in der geänderten Fassung gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 Spiegelstrich 1 des EG-Vertrags zu billigen,

gestützt auf Artikel 51 und 35 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0118/2009),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 194.


Dienstag, 5. Mai 2009
P6_TC1-COD(2008)0160

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 1007/2009.)


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