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Document 52008AE1192
Opinion of the European Economic and Social Committee on Developments in the business service sector in Europe
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema Entwicklung des europäischen Unternehmensdienstleistungssektors
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema Entwicklung des europäischen Unternehmensdienstleistungssektors
ABl. C 27 vom 3.2.2009, p. 26–33
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 27/26 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema „Entwicklung des europäischen Unternehmensdienstleistungssektors“
(2009/C 27/06)
Am 6. Dezember 2007 ersuchten Margot WALLSTRÖM, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie, sowie Günter VERHEUGEN, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für Unternehmen und Industrie, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zu folgendem Thema:
„Entwicklung des europäischen Unternehmensdienstleistungssektors“.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 11. Juni 2008 an. Berichterstatter war Herr CALLEJA.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 446. Plenartagung am 9./10. Juli 2008 (Sitzung vom 9. Juli) mit 135 gegen 2 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Einleitung
1.1 |
Margot WALLSTRÖM, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie, sowie Günter VERHEUGEN, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für Unternehmen und Industrie, ersuchten den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Nachgang zu einer früheren Stellungnahme (1), in der die Wechselwirkungen zwischen Dienstleistungen und Industrie untersucht worden waren, um Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme mit einer weiterführenden Analyse des Themas Unternehmensdienstleistungen. |
1.1.1 |
Im Rahmen einer solchen Analyse ist zu berücksichtigen, dass die Europäische Kommission der Lissabon-Agenda im Hinblick auf die Wahrung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch eine im Einklang mit der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung stehende Steuerung des Wandels sowie im sozialen Bereich durch die Förderung eines stärkeren Auftretens der repräsentativen Sozialpartner bei Verhandlungen auf der geeigneten Ebene große Bedeutung beimisst. |
1.1.2 |
Die Umsetzung der vorstehend beschriebenen Ziele muss Hand in Hand gehen mit der Vereinfachung des Regelungsumfelds für die Industrie, einer der Hauptprioritäten der Industriepolitik der Europäischen Kommission. |
1.1.3 |
Die Industriepolitik zeichnet sich außerdem durch einen integrierten Ansatz aus, in dessen Rahmen den Bedürfnissen der einzelnen Wirtschaftszweige Rechnung getragen wird. |
2. Zusammenfassung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen
2.1 Anerkennung der Bedeutung des Dienstleistungssektors für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist der Auffassung, dass es dringend einer Verlagerung und Ausweitung des Schwerpunkts hin zu den Dienstleistungen bedarf, die nicht mehr nur als reine „Anhängsel“ der Fertigungsindustrie betrachtet werden dürfen. Die Gesellschaft durchläuft einen tiefgreifenden Wandel, und die Dienstleistungen stehen im Mittelpunkt dieser Veränderungen. Die Europäische Kommission muss diese Entwicklung daher anerkennen und ihr mehr Beachtung schenken.
2.2 Zuweisung von Prioritäten für die Maßnahmen
Angesichts der großen Bandbreite an Maßnahmen, die in den mit den Unternehmensdienstleistungen im Zusammenhang stehenden Politikbereichen ergriffen werden können, ist es von entscheidender Bedeutung, den einzelnen Maßnahmen Prioritäten zuzuweisen. Dringend notwendig sind Fortschritte bei der Umsetzung der zehn Hauptziele, die im Rahmen des Vorschlags für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft für den Zeitraum 2008-2010 festgelegt wurden. Dies wirkt sich direkt bzw. indirekt auf die künftige Entwicklung im Dienstleistungsbereich aus. Nach Auffassung des EWSA sollten die Prioritäten wie folgt festgelegt werden:
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Maßnahmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungspolitik und Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe — Der Ausschuss empfiehlt die Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe zum Thema Unternehmensdienstleistungen. Diese könnte eine vertiefte Analyse des Sektors sowie eine Bestandsaufnahme der bestehenden Maßnahmen durchführen, um die wirksamsten und erfolgreichsten Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Unternehmensdienstleistungen herauszuarbeiten und konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der schwerwiegendsten Unzulänglichkeiten und Befriedigung der wichtigsten Bedürfnisse vorzuschlagen. Dabei sollte den erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Teilsektoren im Bereich der Unternehmensdienstleistungen besonderes Augenmerk gewidmet und untersucht werden, welche Teilsektoren ins Zentrum der politischen Maßnahmen gestellt und auf welcher Ebene (regionale, nationale bzw. europäische Ebene) diese durchgeführt werden sollten. |
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Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen — Aus sozialpolitischer Sicht muss auf sektoraler Ebene eingehend geprüft werden, welche Probleme sich im Zusammenhang mit den neuen Beschäftigungsformen ergeben, die im Rahmen der Interaktionen zwischen dem Unternehmensdienstleistungssektor und der Fertigungsindustrie entstehen. Dabei sind sowohl die Bereiche Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen als auch die Beschäftigungsbedingungen für Arbeitnehmer einschließlich der von Auslagerungsprozessen Betroffenen zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieses Ziels sollte der soziale Dialog auf Sektorebene gefördert werden. In diesem Zusammenhang sollte eine Agenda festgelegt werden, um die Veränderungen im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Beschäftigungsmöglichkeiten zu untersuchen, die sich aufgrund des Strukturwandels im Unternehmensdienstleistungssektor ergeben. |
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Unternehmensdienstleistungen im Zusammenhang mit innovationspolitischen Maßnahmen — FuE und Innovationsprogramme sowie Maßnahmen zur Förderung innovativer Dienstleistungen sollten nachdrücklich unterstützt werden. Bereichen wie der organisatorischen Innovation, den wissensintensiven Unternehmensdienstleistungen und dem Innovationsmanagement ist mehr Aufmerksamkeit zu widmen. |
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Entwicklung von Standards für Unternehmensdienstleistungen — Unternehmen sollten dazu ermuntert werden, nach eingehender Konsultation mit den Nutzern von Unternehmensdienstleistungen durch Selbstregulierung zur Entwicklung von Standards beizutragen. Die Unterstützung durch den Europäischen Normungsausschuss CEN und seine Partner (offene Plattform) ist wichtig, um die Ergebnisse erfolgreicher Innovation vor allem mittels einer raschen informellen Konsensbildung zu verbreiten. |
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Förderung der „Dienstleistungswissenschaft“ als neue Disziplin in der allgemeinen und beruflichen Bildung. |
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Der Binnenmarkt und die Vorschriften, die Unternehmensdienstleistungen betreffen — Der EWSA hat ein Verzeichnis der Gebiete zusammengestellt, auf denen eine Vereinfachung, Klärung und Verringerung der regulatorischen Belastungen erfolgen muss, ohne die bestehenden Verpflichtungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Arbeitnehmervertretung einzuschränken. Unter anderem wird darauf verwiesen, dass bislang keine Abschätzung der Folgen der Dienstleistungsrichtlinie auf Unternehmensdienstleistungen durchgeführt wurde und es zur Bewältigung dieser Aufgabe großer Anstrengungen bedarf, insbesondere nach erfolgter Umsetzung der Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften. Dabei sollten auch weitere mögliche Maßnahmen für einen freieren Handel und einen freieren Wettbewerb im erweiterten EU-Binnenmarkt ermittelt werden. |
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Weitere Verbesserungen im Bereich der statistischen Erfassung von Daten zu Unternehmensdienstleistungen — Von Seiten der Mitgliedstaaten ist eine stärkere Zusammenarbeit erforderlich, um bessere Statistiken über Unternehmensdienstleistungen und insbesondere genauere Informationen über ihre Leistung und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft der Mitgliedstaaten zu erhalten. Derartige Statistiken sind für die Regierungen ein wichtiges Hilfsmittel, um dem Sektor die nötige Unterstützung zur Entwicklung seines Potenzials zukommen zu lassen. Auch die jüngsten Änderungen in Kapitel 74 der Europäischen Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE reichen nicht aus, um die nötigen Details für aussagekräftige Daten über Unternehmensdienstleistungen zu erhalten. |
3. Allgemeine Bemerkungen
3.1 |
Hintergrund — In der im September 2006 verabschiedeten Initiativstellungnahme des EWSA (CCMI/035) wurde vorgeschlagen, den Unternehmensdienstleistungen größere Aufmerksamkeit zu schenken, da sie zur Leistungsfähigkeit der europäischen verarbeitenden Industrie beitragen. In dieser Stellungnahme wurden die Wechselwirkungen zwischen Dienstleistungen und Industrie sowie ihre Folgen für die sozialen und wirtschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der Beschäftigung, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit herausgestellt. Dies wurde als Ausgangspunkt genommen, um die vorliegende Anschlussstellungnahme zu erarbeiten und eine eingehendere Untersuchung der Unternehmensdienstleistungen durchzuführen. Zu Beginn sollte eine Definition der Unternehmensdienstleistungen gegeben werden: Dabei handelt es sich um eine Reihe von Dienstleistungen, die durch ihren Einsatz als Produktionsmittel die Qualität und Effizienz von Produktionsaktivitäten beeinflussen, indem sie die unternehmensinternen Dienstleistungsfunktionen ergänzen oder ersetzen (Rubalcaba und Kox, 2007). Diese Definition weist einige Übereinstimmungen mit NACE rev. 1 (Schlüssel 72-74), der neuen Version der NACE (Schlüssel 69-74, 77-78, 80-82) sowie der Aufstellung der verschiedenen Dienstleistungskategorien auf. So lassen sich Unternehmensdienstleistungen in zwei Hauptkategorien unterteilen:
Ziel dieser Stellungnahme ist es, um mehr Anerkennung für diese Branche zu werben und ihr eine ungehinderte Entwicklung zu ermöglichen sowie die europäische Wirtschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu werden. |
3.2 |
Die Bedeutung der Dienstleistungen und der Unternehmensdienstleistungen — Die Bedeutung der Dienstleistungen für die Bürger, Fachkräfte, Unternehmen, Regionen und Staaten nimmt beständig zu. Dienstleistungen dominieren heute zu einem großen Teil das neue Angebot und die neue Nachfrage in den sozialen und wirtschaftlichen Systemen. Obwohl Dienstleistungen in den meisten Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens präsent sind, wird ein großer Teil dieser Tätigkeit in den Statistiken nicht erfasst. Die traditionelle Einteilung nach Produktionssektoren, selbst wenn sie unvollständig ist und die ausgeprägten Wechselbeziehungen zwischen den Branchen nicht offenlegt, ermöglicht es, die Bedeutung der wichtigsten Wirtschaftsaktivitäten einzuschätzen. Die Bedeutung der Dienstleistungen als wirtschaftlichem Sektor steigt in Europa weiter an: Ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung ist mit 70 % geringer als in den USA (80 %) und größer als in Japan (67 %). In Europa wie in den USA und Japan kann der Teilsektor der Unternehmensdienstleistungen auf eine sehr dynamische Entwicklung zurückblicken, die zu einem entsprechenden Anstieg des Anteils an der Gesamtbeschäftigung führte. Der Anteil von Unternehmen mit Hauptgeschäftsbereich Unternehmensdienstleistungen beläuft sich auf 10-12 % der Gesamtbeschäftigten und des Mehrwerts. Berücksichtigt man auch jene Unternehmen, für die Unternehmensdienstleistungen nur ein Nebengeschäftsbereich sind, liegt der Beschäftigtenanteil noch deutlich höher. Die führenden europäischen Länder auf dem Gebiet der Unternehmensdienstleistungen waren 2004 die Benelux-Staaten, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Deutschland. Im Zeitraum 1995-2004 konnten Länder wie Ungarn, Polen, Österreich, Lettland, Malta u.a. ihren Unternehmensdienstleistdungssektor beträchtlich ausbauen. Dies lässt auf eine gewisse Konvergenz zwischen einigen EU-Staaten schließen. Untersucht wurde in diesen Ländern nur die Beschäftigung in Unternehmen, die in der Hauptsache Unternehmensdienstleistungen anbieten. Die meisten davon sind KMU. |
3.3 |
Bewertung der Entwicklung — Der Ausschuss hat die Situation im Lichte der Entwicklung seit der Verabschiedung der letzten Stellungnahme zu diesem Thema (CCMI/035) im September 2006 erneut geprüft und dabei zu seiner Zufriedenheit festgestellt, dass die Kommission der Bedeutung von Unternehmensdienstleistungen für die Fertigungsindustrie bei ihren Entscheidungen nunmehr stärker Rechnung trägt.
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3.4 |
Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmensdienstleistungen — Neben den laufenden groß angelegten EU-Initiativen zur Förderung von Unternehmensdienstleistungen im Rahmen der Industrie- und Innovationspolitik sowie den potenziellen Wechselwirkungen der Binnenmarktrichtlinie tragen folgende weitere Maßnahmen der Kommission indirekt zu einer stärkeren Anerkennung der Bedeutung der Unternehmensdienstleistungen für die Fertigungsindustrie bei:
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3.5 |
Haupterfordernisse des Unternehmensdienstleistungssektors — Trotz der verstärkten Maßnahmen, die gegenwärtig im Zusammenhang mit Dienstleistungen ergriffen werden, bleiben entscheidende Lücken bestehen und wichtige Erfordernisse unberücksichtigt. Das Rahmenkonzept der Gemeinschaftspolitik ist in seiner gegenwärtigen Form hauptsächlich auf die Fertigungsindustrie ausgerichtet, obwohl Dienstleistungen bei weitem den größten Anteil an der Gesamtwirtschaft ausmachen, die wichtigste Rolle für die Gesellschaft spielen und in sämtlichen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens einen Beitrag zum Wachstum leisten. |
3.5.1 |
Bei den meisten sektorübergreifenden und sektorspezifischen Initiativen, die im Rahmen der EU-Industriepolitik sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch der EU durchgeführt werden, liegt der Schwerpunkt auf der Fertigungsindustrie, wobei über die wesentliche Unterstützungsfunktion hinweggesehen wird, die den Unternehmensdienstleistungen in diesem Zusammenhang zukommt. Es muss daher dringend für eine ausgewogene EU-Politik gesorgt werden, bei der die Bedeutung der Unternehmensdienstleistungen für die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fertigungsindustrie im Einzelnen sowie für die Gesamtwirtschaft nicht unterbewertet wird. Sektorübergreifende Maßnahmen müssen unabhängig von den Wirtschaftsbereichen, auf die sie abzielen, wirklich Querschnittscharakter haben und auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Arbeitnehmer in der neuen Dienstleistungswirtschaft abgestimmt sein, in der Industrie- und Dienstleistungssektor untrennbar miteinander verwoben sind, wodurch sich als unmittelbares Ergebnis der Synergien zwischen diesen beiden Bereichen neue Möglichkeiten für die europäische Wirtschaft auf dem Weltmarkt ergeben. Zahlreiche Initiativen der EU-Politik, die Bestandteil der Industriepolitik sind, müssen auf den Dienstleistungssektor abgestimmt und angewandt werden. Hierbei reicht die Palette von einem voll funktionsfähigen Binnenmarkt für Dienstleistungen, dem internationalen Handel und Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen bis hin zu arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen, Bildungs- und Regionalpolitik, FuE, Innovation, Normung, Unternehmertum, Verbesserung der Statistiken und der Informationspolitik usw., wobei gegebenenfalls die besonderen Erfordernisse des Dienstleistungssektors zu berücksichtigen sind. Dies sollte nicht in dem Sinne verstanden werden, dass alle Maßnahmen in vertikalem Sinne speziell auf den Dienstleistungssektor ausgerichtet werden sollten. Vielmehr ist damit gemeint, dass die Auswirkungen all dieser Maßnahmen auf den Dienstleistungssektor überprüft werden sollten, um erforderlichenfalls besondere Maßnahmen zu ergreifen. |
3.5.2 |
Handlungsbedarf besteht insbesondere in folgenden Bereichen:
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3.6 |
Wechselwirkungen zwischen Unternehmensdienstleistungen und zielgerichteten Maßnahmen — Die Erfahrung hat gezeigt, welche Wechselwirkungen sich zwischen ersten umfassenden Maßnahmen ergeben könnten und inwiefern diese zu einer wirkungsvollen Weiterentwicklung der Unternehmensdienstleistungen beitragen könnten, um künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Synergieeffekte und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Politikfeldern und Maßnahmen sollten berücksichtigt werden. |
3.7 |
Bei der Konzipierung besonderer Maßnahmen der EU-Politik zur Förderung von Unternehmensdienstleistungen ist eine wirtschaftliche Argumentation vonnöten. Dies wurde jüngst von Kox und Rubalcaba verdeutlicht (siehe Business Services in European Economic Growth, 2007. Zur Bekräftigung ihrer Argumente verwiesen sie in erster Linie auf Marktversagen und systemische Mängel wie Informationsasymmetrie und externe Effekte. |
3.8 |
Lissabon-Agenda 2008-2010 — Die Politikbereiche mit Relevanz für Unternehmensdienstleistungen könnten hinsichtlich der Vorschläge für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010 (KOM(2007) 804 endg.) einen wertvollen Beitrag leisten. Die meisten der bis 2010 zu verwirklichenden 10 Hauptziele haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Dienstleistungen: |
3.8.1 |
Die Kommission wird bis Mitte 2008 eine erneuerte Sozialagenda vorschlagen und einen Beitrag zur Bekämpfung des Qualifikationsdefizits leisten. Bei den meisten besonders arbeitsintensiven Unternehmensdienstleistungen sind erhebliche Defizite und Bedarfslagen zu erkennen. In seiner Stellungnahme zum Thema „Beschäftigung für vorrangige Bevölkerungsgruppen (Lissabon-Strategie)“ (9) stellte der Ausschuss fest, dass die ambitionierten Beschäftigungsziele von Lissabon nur bedingt erreicht wurden und die in den letzten Jahren zu beobachtenden Beschäftigungszuwächse insbesondere bei Frauen in hohem Maß aus einem Plus an Teilzeitarbeitsplätzen resultieren. Bei älteren Arbeitnehmern herrscht weiterhin ein eklatanter Mangel an adäquaten Arbeitsplätzen vor und insbesondere bei Jugendlichen ist eine starke Zunahme atypischer (nicht dem Standard entsprechender) Beschäftigungsformen festzustellen, die teilweise rechtlich und sozial nicht ausreichend abgesichert sind. In der EWSA-Stellungnahme wird dafür plädiert, dass im Zusammenhang mit dem Flexicurity-Konzept auf ein hohes Maß an sozialer Sicherheit, eine aktive Arbeitsmarktpolitik und auf Bildung sowie Aus- und Weiterbildung geachtet wird. |
3.8.2 |
Die Kommission hat im ersten Halbjahr 2008 Vorschläge für eine gemeinsame Zuwanderungspolitik unterbreitet. Dies könnte sich auf die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitnehmer auf Gebieten wie beispielsweise wissensintensiven Unternehmensdienstleistungen sowie weniger qualifizierter Arbeitnehmer für Tätigkeiten wie etwa Reinigungs- oder Sicherheitsdienste auswirken. |
3.8.3 |
Die Gemeinschaft wird eine Regelung für kleine Unternehmen, einen „Small Business Act“, einführen, mit deren Hilfe das Wachstumspotenzial der KMU während ihres gesamten Lebenszyklus erschlossen werden kann. Im Unternehmensdienstleistungssektor gibt es die meisten Unternehmensneugründungen und -abwicklungen, sodass besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf neue KMU angezeigt erscheint. In seiner Stellungnahme zum Thema „Unternehmenspotenzial — insbesondere von KMU (Lissabon-Strategie)“ (10) fordert der EWSA anlässlich der nächsten Revision der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung für den Zeitraum 2008-2010 die Festlegung gezielterer und strafferer integrierter Leitlinien für die KMU. Letztere werden auch von der Verringerung der EU-Verwaltungslast bis 2012 um 25 % profitieren. |
3.8.4 |
Die Gemeinschaft wird den Binnenmarkt stärken und den Wettbewerb im Dienstleistungsbereich fördern. In der bereits erwähnten EWSA-Stellungnahme INT/324 wird beklagt, dass der Binnenmarkt unvollendet ist, und die schleppende Umsetzung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten, der Verwaltungsaufwand und die fehlende Mobilität der Arbeitnehmer bemängelt. Für KMU sind dies enorme Hindernisse. |
3.8.5 |
Die Gemeinschaft arbeitet darauf hin, die fünfte Grundfreiheit (freier Verkehr von Wissen) umzusetzen und einen echten europäischen Forschungsraum zu schaffen. Im Rahmen dieser Lissabon-Priorität dürften wissensintensive Unternehmensdienstleistungen von Bedeutung sein. |
3.8.6 |
Die Gemeinschaft wird die Rahmenbedingungen für die Innovation verbessern. Der EWSA hat zudem eine Stellungnahme zum Thema „Investitionen in Wissen und Innovation“ (11) erarbeitet. Die Kernaussage ist hier, dass Europa seinen Vorsprung in Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation wahren muss und es einer stärkeren Förderung aus dem EU-Haushalt, einer Verbesserung der Bildungseinrichtungen und einer allgemeinen Anhebung der Standards bedarf. Es muss ferner für ein gesellschaftliches Klima gesorgt werden, das gegenüber Fortschritt und Innovation aufgeschlossen ist; die erforderlichen Rahmenbedingungen sind zu schaffen und die entsprechenden richtungweisenden Entscheidungen müssen getroffen werden, sodass seitens der Wirtschaft genügend Vertrauen und Optimismus für Investitionen in neue Unternehmungen in Europa aufgebaut wird. Dazu gehört auch, die elementare Bedeutung der Grundlagenforschung noch bewusster zu machen und bei denjenigen, die innovations- und risikobereit sind, Unternehmergeist zu wecken. Auch muss ein gewisses Maß an Fehlschlägen und Verlusten hingenommen werden, die mit Risiken unweigerlich einhergehen. Der EWSA untersuchte ferner die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ein innovationsfreudiges Unternehmertum und einen innovationsfreundlichen Markt. |
3.8.7 |
Die Gemeinschaft wird eine Industriepolitik fördern, die auf eine nachhaltigere Produktion und einen nachhaltigeren Verbrauch ausgerichtet ist. Die Rolle der ökologischen Unternehmensdienstleistungen in der Industriepolitik könnte unter dieser Priorität angesiedelt werden. |
3.8.8 |
Die Gemeinschaft wird bilateral mit den Haupthandelspartnern verhandeln, um neue Möglichkeiten für den internationalen Handel und Investitionen auszuloten und eine gemeinsame Plattform für rechtliche Bestimmungen und Standards zu bilden. |
4. Prioritäten für die Maßnahmen zur Förderung der Unternehmensdienstleistungen
Diese Notwendigkeit ergibt sich aufgrund des breiten Spektrums an Politikfeldern, die den Bereich Unternehmensdienstleistungen berühren. Nach Auffassung des EWSA sollten folgende Prioritäten gesetzt werden:
4.1 |
Priorität 1: Die Europäische Kommission sollte im Rahmen der Unternehmens- und Industriepolitik eine Hochrangige Gruppe für Unternehmensdienstleistungen einsetzen, um sicherzustellen, dass bei Maßnahmen auch die Wechselwirkungen mit dem industriellen und gesamtwirtschaftlichen Umfeld, in das der Dienstleistungssektor eingebettet ist, berücksichtigt werden. Die Hochrangige Gruppe könnte insbesondere die nachstehend beschriebenen Zielsetzungen verfolgen:
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4.2 |
Priorität 2: Es sollte ein spezifisch diesem Sektor der Unternehmensdienstleistungen gewidmeter sozialer Dialog angeregt werden, in dessen Rahmen folgende Fragen erörtert und Empfehlungen zu folgenden Bereichen abgegeben werden könnten:
In der Tat wird die Durchführbarkeit und Wirksamkeit eines solchen sektorbezogenen Sozialdialoges (u.a. Anerkennung von Vereinbarungen, organisatorische Unterstützung) hier allerdings von der Festlegung und Anerkennung der repräsentativen europäischen Verbände auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite abhängen. |
4.3 |
Priorität 3: FuE und Innovation im Dienstleistungsbereich:
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4.4 |
Priorität 4: Erarbeitung von Normen — Die Erarbeitung von Normen im Dienstleistungsbereich kommt nur schleppend voran. Sie kommen meist auf Nachfrage zustande. Die Anbieter von Unternehmensdienstleistungen haben mit Strukturproblemen zu kämpfen. In den meisten Fällen handelt es sich um kleine Unternehmen, die nicht zu repräsentativen Organisationen gehören, weder in ihrem eigenen Land, noch auf europäischer Ebene, wo diese Unternehmenskategorie in den europäischen Organisationen kaum vertreten ist. Die einzige Möglichkeit, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, besteht darin, die Nutzer zu mobilisieren und sie dazu aufzufordern, ihren Bedürfnissen Ausdruck zu verleihen. Der Markt für Unternehmensdienstleistungen wird von klaren Normen auf diesem Gebiet enorm profitieren. Die Entwicklung von Normen kann nützlich sein, um:
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4.5 |
Priorität 5: Weitere Verbesserungen im Bereich der statistischen Erfassung von Daten zu Unternehmensdienstleistungen. Politische Maßnahmen hängen von der Untersuchung der aktuellen Trends ab, die nur durch klare und aussagekräftige Statistiken ermittelt werden können. Der offensichtliche Mangel an zufriedenstellenden Produktivitätszuwächsen im Vergleich zu den USA könnte zum Teil auf unzuverlässige Statistiken zurückzuführen sein, die auf Methoden beruhen, die bei der Messung der Leistungsfähigkeit in der Fertigungsindustrie Anwendung finden. Genauere Statistiken über Unternehmensdienstleistungen erfordern nicht nur eine Entscheidung von Eurostat, sondern auch die Mitarbeit der einzelstaatlichen Regierungen, die ihre Methoden zur statistischen Erfassung ändern müssen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Funktion der Unternehmensdienstleistungen innerhalb anderer Industrie- oder Dienstleistungssektoren geschenkt werden. |
4.6 |
Priorität 6: Dienstleistungswissenschaft Die Dienstleistungswissenschaft (auch „Service Science, Management and Engineering“, SSME) ist eine neue, sich entwickelnde Fachrichtung, in der verschiedene fragmentarische Ansätze für die Dienstleistungen behandelt werden, so u.a. Dienstleistungswirtschaft, Dienstleistungsmanagement, Dienstleistungsmarketing und Dienstleistungs-Engineering. Dienstleistungsforscher und Unternehmen sind sich darüber einig, dass alle diese Bereiche gefördert und besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Innerhalb der Dienstleistungswissenschaft ist das Dienstleistungs-Engineering ein gutes Beispiel. Es hat sich zu einer eigenen technischen Fachrichtung entwickelt, in der die systematische Entwicklung und Gestaltung von Dienstleistungsprodukten unter Verwendung geeigneter Modelle, Methoden und Werkzeuge behandelt wird. Zwar umfasst das Dienstleistungs-Engineering auch Bereiche des Dienstleistungsmanagements, doch ist sein Hauptschwerpunkt die Entwicklung von neuen Dienstleistungsprodukten. Gleichzeitig befasst sich das Dienstleistungs-Engineering auch mit der Gestaltung von Entwicklungssystemen, d.h. mit den dienstleistungsbezogenen Fragen des allgemeinen FuE- und Innovationsmanagements. Integrierte Ansätze für die parallele technische Planung von materiellen Gütern, Software und Dienstleistungen werden eine gewohnte Erscheinung. Die Grundlagenforschung zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Methoden und Instrumente wird dem Dienstleistungs-Engineering zu einem Aufschwung verhelfen. Und schließlich wird die zunehmende Harmonisierung der Dienstleistungsstandards die Spezialisierung und effiziente Entwicklung von neuen Dienstleistungen fördern (12). Dienstleistungs-Engineering ist einer der wenigen Bereiche im Dienstleistungssektor, der grundlegend durch die europäische Forschung geprägt wurde. Eine engere Verflechtung mit internationalen Netzen und der gezielte Aufbau einer eigenen Fachwelt für Dienstleistungs-Engineering sind unerlässlich, um künftig in diesem Bereich eine Führungsrolle zu behalten (13). |
4.7 |
Priorität 7: Binnenmarkt und Regelungen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen Verringerung und Vereinfachung der regulatorischen Belastungen — Es gibt verschiedene restriktive Faktoren, mit denen die Anbieter von Unternehmensdienstleistungen zu kämpfen haben und die ihre Bemühungen, die Produktivität zu steigern und ihre Dienste auch in anderen Mitgliedstaaten anzubieten, zunichte machen. Dazu gehören Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitskräftemobilität und der Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Umfang und die Komplexität der Regulierungen hat in den letzten Jahren ständig zugenommen, so dass kleine Dienstleistungsanbieter unter dieser Belastung immer mehr zu leiden haben. Die wichtigsten Punkte, die Aufmerksamkeit verlangen, sind:
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Brüssel, den 9. Juli 2008
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Dimitris DIMITRIADIS
(1) ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 4 (CCMI/035).
(2) KOM(2007) 374 endg. vom 4. Juli 2007.
(3) SEK(2007) 1059 vom 27. Juli 2007. Anm. d. Ü.: Dieses Dokument liegt nur in englischer Fassung vor.
(4) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006.
(5) Siehe Pressemitteilung IP/08/192 vom 7. Februar 2008.
(6) Memo/08/125 vom 10. März 2008.
(7) KOM(2007) 359 endg.
(8) KOM(2008) 133 endg. vom 11. März 2008.
(9) ABl. C 256 vom 27.10.2007, S. 93 (SOC/251).
(10) ABl. C 256 vom 27.10.2007, S. 8 (INT/324).
(11) ABl. C 256 vom 27.10.2007, S. 17 (INT/325).
(12) „Service engineering — methodical development of new service products“ von Hans-Jörg Bullinger, Klaus-Peter Fähnrich und Thomas Meiren.
(13) Thomas Meiren, Fraunhofer Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation, Stuttgart.
(14) Siehe CESE 995/2008 vom 29. Mai 2008 (SOC/282). ABl. C 224 vom 30.8.2008, S. 95.
ANHANG
zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Folgender Text der Fachgruppenstellungnahme wurde gemäß einem vom Plenum angenommenen Änderungsantrag geändert, erhielt jedoch mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen:
Ziffer 2.2 — zweiter Aufzählungspunkt:
„— |
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen — Aus sozialpolitischer Sicht muss auf sektoraler Ebene eingehend geprüft werden, welche Probleme sich im Zusammenhang mit den neuen Beschäftigungsformen ergeben, die im Rahmen der Interaktionen zwischen dem Unternehmensdienstleistungssektor und der Fertigungsindustrie entstehen. Dabei sind sowohl die Bereiche Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen als auch die Beschäftigungsbedingungen für Arbeitnehmer einschließlich der von Auslagerungsprozessen Betroffenen zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieses Ziels sollte die Agenda für den sozialen Dialog ausgeweitet werden, um die Veränderungen im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Beschäftigungsmöglichkeiten zu untersuchen, die sich aufgrund des Strukturwandels im Bereich der Unternehmensdienstleistungen ergeben.“ |
Abstimmungsergebnis:
87 Stimmen für den Änderungsantrag, 35 Gegenstimmen und 13 Stimmenthaltungen.