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Document 52006IE1159

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Zukunftsperspektiven der Landwirtschaft in Gebieten mit bestimmten naturbedingten Nachteilen (Berg- und Inselgebiete sowie Regionen in äußerster Randlage)

ABl. C 318 vom 23.12.2006, p. 93–101 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

23.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/93


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Zukunftsperspektiven der Landwirtschaft in Gebieten mit bestimmten naturbedingten Nachteilen (Berg- und Inselgebiete sowie Regionen in äußerster Randlage)“

(2006/C 318/16)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 19. Januar 2005 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine zu folgendem erarbeiten: „Zukunftsperspektiven der Landwirtschaft in Gebieten mit bestimmten naturbedingten Nachteilen (Berg- und Inselgebiete sowie Regionen in äußerster Randlage)“.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 11. Juli 2006 an. Mitberichterstatter waren Herr BROS und Herr CABALL I SUBIRANA.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 429. Plenartagung am 13./14. September 2006 (Sitzung vom 13. September) mit 173 gegen 6 Stimmen bei 16 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hält es für notwendig, die naturbedingten Nachteile von Berggebieten, Gebieten in äußerster Randlage und vor allem Inselgebieten öffentlich und politisch anzuerkennen, damit in der Folge spezifische, auf die realen Erfordernisse dieser Gebiete abgestimmte Maßnahmen ergriffen werden können.

1.2

Angesichts der laufenden Verhandlungen zwischen den Regionen bzw. den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über die Programme zur ländlichen Entwicklung und die Regionalprogramme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unterstreicht der Ausschuss die Bedeutung und die Erfordernisse der Landwirtschaft in Gebieten mit bestimmten naturbedingten Nachteilen (Berg- und Inselgebiete sowie Regionen in äußerster Randlage).

1.3

Im Hinblick auf diese Nachteile fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, Vorschläge für eine eigenständige, nur auf diese Gebiete ausgerichtete Politik vorzulegen, um die verschiedenen einschlägigen Maßnahmen zu koordinieren und Synergien zwischen den bestehenden Aktionen zu erzielen.

1.4

Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, ist unerlässlich und deshalb von hoher politischer Priorität. Allerdings ist auch festzustellen, dass sie zu den wichtigsten Anpassungsvariablen gehört, die es ermöglicht haben, eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau zu erzielen. Angesichts dieser Kürzungen der Haushaltsmittel ersucht der Ausschuss die Kommission und den Rat, die Mittel für die ländliche Entwicklung auf die strukturschwächsten und bedürftigsten Regionen zu konzentrieren, d.h. auf die Gebiete mit bestimmten naturbedingten Nachteilen.

1.5

Der Ausschuss fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Erarbeitung der Programme zur ländlichen Entwicklung und der Regionalprogramme im Rahmen der Strukturfonds die Komplementarität und die Kohärenz dieser Programme in den Gebieten mit naturbedingten Nachteilen zu gewährleisten.

1.6

Der Ausschuss schlägt vor, in den Inselgebieten und Regionen in äußerster Randlage eine Kooperationsform nach dem Vorbild der Plattformen zur Förderung und Bekanntmachung der Berggebiete (z.B. EUROMONTANA) anzuregen, und zwar vor allem zu agrarpolitischen Themen und unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft.

1.7

Angesichts der Schwäche der Landwirtschaft in den Berg- und Inselgebieten sowie in den Regionen in äußerster Randlage einerseits und der Bedeutung dieser Tätigkeit andererseits erachtet der Ausschuss die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für diese Gebiete als äußerst wichtig. Diese Beobachtungsstelle hätte zum Ziel, ein europäisches Konzept für die Landwirtschaft in diesen Gebieten zu entwickeln. Dabei sollte sie als Instanz zur Überwachung und Untersuchung der Situation der Landwirtschaft in diesen Gebieten und zur Verbreitung der diesbezüglichen Informationen sowie als Forum des Kontakts, der Reflexion und des Dialogs zwischen den Verwaltungen, der Zivilgesellschaft und den verschiedenen europäischen Organisationen fungieren sowie Vorschläge für europäische Initiativen zur Erhaltung und Entwicklung der Landwirtschaft in diesen Gebieten unterbreiten.

1.8

Der EWSA verweist jedoch darauf, dass es auch außerhalb der in dieser Stellungnahme besprochenen Berg- und Inselgebiete sowie Regionen in äußerster Randlage viele weitere landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete gibt — mit vergleichbaren Nachteilen bei Standortgüte, Bewirtschaftungskosten und klimatischen Verhältnissen. Dies gilt insbesondere für die „sonstigen benachteiligten Gebiete“ sowie die „Gebiete mit spezifischen Nachteilen“. Der EWSA wird sich in einer weiteren Stellungnahme mit diesen Gebieten befassen.

1.9

Auch bei Abgrenzung der übrigen benachteiligten Gebiete sollen objektive Standortnachteile in der landwirtschaftlichen Nutzung im Vordergrund stehen. Doch sollen auch spezifische regionale Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden.

2.   Begründung

2.1

Hintergrund der Stellungnahme

Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Zukunft der Berggebiete in der Europäischen Union“ (1);

Stellungnahme des EWSA zum Thema ländliche Entwicklung (2);

„Entschließung des Europäischen Parlaments zu 25 Jahren Anwendung der Gemeinschaftsregelung zugunsten der Landwirtschaft in den Gebirgsregionen“ vom 6. September 2001 (3);

Stellungnahme des EWSA zum Thema „Zukunftsstrategie für die Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union“ (4);

Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission — Eine verstärkte Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage“ (5).

Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Probleme der Landwirtschaft in den Regionen und auf den Inseln in äußerster Randlage der Europäischen Union“ (6).

3.   Gemeinsamer Teil: Gebiete mit dauerhaften naturbedingten Nachteilen

3.1

Der Regelungsrahmen für die ländliche Entwicklung und die Regionalpolitik ist nunmehr festgelegt. Die Verteilung der zugewiesenen Haushaltsmittel gestaltete sich infolge der Kürzungen des Budgets für diese Politiken jedoch schwierig. Die Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 führt zu einer Kürzung der Mittel für die ländliche Entwicklung in den alten Mitgliedstaaten und zu einer breiteren Streuung der Mittel für die Regionalpolitik.

3.2

Seit geraumer Zeit werden Berggebiete und Gebiete in äußerster Randlage mit dauerhaften naturbedingten Nachteilen auf Ebene der GAP und der Regionalpolitik anerkannt. Dies gilt aber nicht für Inselgebiete.

3.2.1

Die Berggebiete sind im europäischen Kontext nicht unbedeutend: Sie machen ein Drittel des Unionsgebiets aus, und etwa 18 % der Bevölkerung in der EU-25 lebt in Berggebieten. Mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens werden große Berggebiete zur Europäischen Union hinzukommen. Die europäischen Berggebiete sind extrem unterschiedlich, und zwar sowohl in Bezug auf physische Merkmale wie Topographie und Klima, als auch hinsichtlich sozioökonomischer Gesichtspunkte wie Demographie, Zugänglichkeit und Beziehungen zu den Nachbarregionen. Sie unterscheiden sich in Bezug auf Bodennutzung, Rolle der Landwirtschaft, sozialen Zusammenhalt und — wichtiger noch — hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Entwicklungsstands.

3.2.2

EUROSTAT verwendet fünf Kriterien zur Definition einer Insel: Sie muss mindestens 1 km2 groß sein, vom Festland mindestens 1 km entfernt liegen und mindestens 50 ständige Einwohner haben; es darf keine Straßen- oder Schienenverbindung zum Festland bestehen, und auf der Insel darf keine EU-Hauptstadt liegen.

3.2.3

Von dieser EUROSTAT-Definition ist also jede Insel ausgeschlossen, auf der eine EU-Hauptstadt liegt. So fielen das Vereinigte Königreich und Irland vor der letzten Erweiterung nicht darunter; seit dem 1. Mai 2004 gehören zu den EU-Mitgliedstaaten jedoch zwei verhältnismäßig kleine Inseln: Zypern und Malta. Der EWSA schlägt deshalb vor, die Definition zu überarbeiten, um darin diese beiden Mitgliedstaaten einzuschließen. Diesem Vorschlag wird sowohl in der Vorlage für die neuen Struktur- und Kohäsionsfonds der EU als auch im Europäischen Verfassungsvertrag Rechnung getragen.

3.2.4

Die Regionen in äußerster Randlage, d.h. die französischen überseeischen Départements, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln, sind zwar vollberechtigte Bestandteile der EU, unterscheiden sich aber vom Rest der Union durch bestimmte Eigenheiten. Es handelt sich um Regionen mit vergleichbaren Merkmalen, die von einer Reihe geographischer, physischer und historischer Faktoren abhängen. Diese Faktoren haben einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Regionen.

3.2.5

Andere spezifische Gebietsformen, die weniger große Flächen einnehmen, wie z.B. stadtnahe Gebiete (7), Feuchtgebiete oder Polder können besonderen Nachteilen ausgesetzt sein, denen im Rahmen einer dezentralisierteren Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Auf diese Aspekte könnte der Ausschuss in einer späteren Stellungnahme eingehen.

3.3

Die in dieser Stellungnahme behandelten Gebiete sind dauerhaften naturbedingten Nachteilen ausgesetzt. Beispielsweise resultieren aus der Abgelegenheit Mehrkosten bei der Vermarktung, Versorgung und Dienstleistungserbringung sowie ein erschwerter Marktzugang. Darüber hinaus sind sie mit höheren Kosten in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr und Energie konfrontiert.

3.4

Deshalb ist der Erhalt der landwirtschaftlichen Tätigkeit in diesen benachteiligten Gebieten für die wirtschaftliche Entwicklung, das Gesellschaftsleben, das Kulturerbe (hoher Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung in diesen Regionen), das territoriale Gleichgewicht und die Umwelt von besonderer Bedeutung.

3.5

Im Rahmen der GAP sind in jüngster Zeit zahlreiche und tiefgreifende Veränderungen vollzogen worden, die sich unweigerlich auf die nachhaltige Entwicklung der europäischen Gebiete und insbesondere auf die Gebiete mit besonderen naturbedingten Nachteilen auswirken werden (vor allem wegen der Schwächung der zweiten Säule hinsichtlich der alten Mitgliedstaaten). Diese Entwicklungen spiegeln zwei Tendenzen wider: Zum einen sind sie eine europäische Antwort auf die Verhandlungen der WTO (Welthandelsorganisation) und Ausdruck der Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten; zum anderen besteht der Trend einer zwar wünschenswerten, aber nicht realen Verstärkung der Unterstützungsleistungen für den Umwelt- und Tierschutz sowie den ländlichen Raum.

3.6

Das theoretische Ziel der GAP-Reform von 2003 besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Agrarproduktion an den Markterfordernissen auszurichten. Ließe man den Marktkräften jedoch freien Lauf, so würde dies zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit in benachteiligten Gebieten führen. Daher ist eine zielgerichtete Politik vonnöten, damit die Agrartätigkeit in Gebieten mit besonderen Schwierigkeiten aufrecht erhalten werden kann.

3.7

Die Auswirkungen der am 29. September 2003 beschlossenen Reform der ersten Säule, mit der Entkopplung, cross-compliance und Modulation eingeführt wurden, sind schwer einzuschätzen, da die Staaten und Regionen unterschiedliche strategische Entscheidungen getroffen haben. Wie es scheint, bringt die Reform jedoch die Gefahr mit sich, dass z.B. die Produktion aufgegeben und/oder verlagert wird (da die Gewährung von Direktzahlungen nicht mehr an die Produktion gekoppelt ist), so beispielsweise in den Bereichen Viehzucht und Endmast.

3.8

Im Hinblick auf die Gewährleistung des territorialen Zusammenhalts — einer Grundbedingung für den Erfolg der Lissabon-Strategie — muss den Gebieten mit dauerhaften naturbedingten Nachteilen bei den Verhandlungen der Kommission mit den europäischen Regionen und den Mitgliedstaaten über die Programme im Bereich der ländlichen Entwicklung und der Regionalpolitik unbedingt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die öffentlichen Maßnahmen einzig auf Wettbewerbsstrategien auszurichten, würde mithin den angestrebten Zielen zuwiderlaufen. Dennoch scheinen einige Länder Maßnahmen ergreifen zu wollen, die in eben diese Richtung gehen.

3.9

Die Landwirtschaft muss eine Wirtschaftstätigkeit bleiben, die auf dem Unternehmerwillen der Landwirte beruht. Die benachteiligten Gebiete sollten weder zu Museen für veraltete landwirtschaftliche Methoden noch zu Reservaten, in denen vornehmlich oder ausschließlich Umweltaspekte relevant sind, gemacht werden. Der Agrarsektor hat es bisher geschafft, sich so zu entwickeln und zu modernisieren, dass er den Erwartungen der Verbraucher und Bürger gerecht werden konnte. Diese Dynamik muss aufrecht erhalten bleiben, damit die Innovationskapazitäten und unternehmerischen Fähigkeiten der Landwirte honoriert werden. Die Produktivität der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten muss erhalten werden, damit sich die landwirtschaftliche Lebensmittelproduktion auf der Grundlage der lokalen Erzeugnisse entwickeln kann und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit dieser Gebiete gesichert ist. Dazu muss insbesondere die staatliche Regionalförderung beitragen.

4.   Berggebiete

4.1

Einleitung: die Besonderheiten der Landwirtschaft in Berggebieten und die Herausforderungen für die ländliche Entwicklung

4.1.1

Die Berglandwirtschaft in Europa weist einige besondere Merkmale auf. Zwar unterscheiden sich die europäischen Bergregionen in Bezug auf ihre ökologischen, bodenkundlichen, klimatischen, wirtschaftlichen und sozialen Eigenheiten voneinander, doch haben sie die Gemeinsamkeit, dass die Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit dort aufgrund der Hanglage, des unebenen Geländes und der meist ungünstigen klimatischen Bedingungen mit gewissen Einschränkungen (bzw. Nachteilen) verbunden ist. Bedingt durch diese Einschränkungen begrenzen sich die Produktionsmöglichkeiten auf Weidewirtschaft und Viehzucht, die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft an die Wettbewerbsbedingungen ist geringer, und es entstehen Mehrkosten, aufgrund derer die Erzeugung besonders wettbewerbsfähiger, günstiger Produkte nicht möglich ist. Hingegen bringt diese Landwirtschaftsform zahlreiche Vorteile für die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete mit sich.

4.1.2

Die Herausforderungen für die ländliche Entwicklung in Berggebieten ergeben sich im Wesentlichen aus dem Mangel an nutzbarem Boden, der Konkurrenz mit anderen Phänomenen wie der Forstwirtschaft oder der Verstädterung, der Aufgabe landwirtschaftlich genutzter Flächen, dem Zuwachsen von Landschaften, der Entwicklung des Tourismus, der Zugänglichkeit (bzw. Abgelegenheit), den Leistungen der Daseinsfürsorge, dem Wassermanagement, der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und insbesondere dem Erhalt der Artenvielfalt. Sie resultieren schließlich auch aus der Tatsache, dass die Land- und Forstwirtschaft beim Kampf gegen Naturgefahren (z.B. Erdrutsche, Hochwasser, Lawinen oder Brände) für die Sicherheit von Gütern und Personen eine positive Rolle spielt.

4.2   Notwendigkeit einer einheitlichen Definition in der Europäischen Union

In der Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Zukunft der Berggebiete in der Europäischen Union“  (8) wird darauf hingewiesen, dass

„große Unterschiede bei der [Klassifizierung der Berggebiete zwischen den] Mitgliedstaaten festzustellen [sind]. Auch wenn bei der letztendlichen Einstufung der betreffenden Gebiete das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden muss, ist es wünschenswert, zu einer Angleichung der Realität der europäischen Berggebiete zu kommen und folglich die gegenwärtige gemeinschaftliche Definition durch die Angabe einer Bandbreite für jedes der drei Kriterien [Hanglage, Höhenlage, Klima] zu ergänzen.“

4.2.1

Die Europäische Kommission verfügt dank des Berichts des Europäischen Rechnungshofs sowie der von ihr in Auftrag gegebenen und im Januar 2004 im Internet veröffentlichten Studie „Berggebiete in Europa: Analyse von Berggebieten in den EU-Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und weiteren europäischen Ländern“ (http://europa.eu.int/comm/regional_policy/sources/docgener/studies/study_de.htm) über das geeignete Material, um zu einer einheitlichen Definition der Berggebiete zu gelangen.

4.3   Die Europäische Union muss über eine spezifische Politik zugunsten der Berggebiete verfügen

4.3.1

Die Berglandwirtschaft ist aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Regionalstruktur von großem Nutzen. Die Tätigkeit der Landwirte wirkt sich positiv auf die lokale Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt aus.

Hier kommen die „positiven Außenwirkungen“ bzw. der „multifunktionale“ Charakter der Berglandwirtschaft zum Tragen. Die Landwirtschaft ist nämlich eine effiziente Schnittstelle, wenn es um Raumplanung und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen geht; darüber hinaus kommt ihr eine Schlüsselrolle für die Landschaftsgestaltung zu. All diese Aspekte haben für Berggebiete aufgrund der beträchtlichen dort vorhandenen Wasserressourcen, der typischen Artenvielfalt der Bergwelt und der Bedeutung des Tourismus für fast alle Bergregionen einen besonders großen Wert. Zudem trägt die Berglandwirtschaft zur Erhaltung bestimmter Tier- und Pflanzenarten bei, sei es durch deren direkte Nutzung (vor allem wegen ihrer Widerstandsfähigkeit in die ganze Welt exportierte Rinder- oder Schafrassen oder besondere Pflanzenarten, z.B. solche für die Parfumherstellung, oder einige von den Verbrauchern in jüngster Zeit wiederentdeckte Getreidesorten) oder durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Pflege der Almen usw.). Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag zur Vielfalt der Landwirtschafts- und Lebensmittelerzeugnisse auf den Märkten, vor allem weil aus der Berglandwirtschaft regionaltypische Produkte von großer Bekanntheit hervorgehen, die geringerem Wettbewerb ausgesetzt sind, wodurch wiederum traditionelle Arbeitsmethoden und Fachkenntnisse erhalten werden können. Schließlich trägt die Berglandwirtschaft zur Beschäftigung in ländlichen Gebieten bei und ist eng mit der außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Land verbunden, da der Anteil von Personen, die mehreren Tätigkeiten nachgehen, in vielen Regionen recht hoch ist.

4.3.2

Außer wenn angenommen wird, dass diese positiven Außenwirkungen zu einer Vergütung der erbrachten Leistungen führen können (was derzeit aber nur selten der Fall ist), hätte eine allgemeine Kürzung der Beihilfen für die Berglandwirte insofern sofortige Auswirkungen, als sie die Aufgabe von Agrarbetrieben und damit von deren Rolle im Rahmen der Landschaftspflege beschleunigen würde. Es handelt sich hier um eine Frage von allgemeinem Interesse, die sämtliche öffentlichen Entscheidungsträger und Bürger betrifft. Diese Frage darf nicht ignoriert werden, wenn der nachhaltigen Entwicklung tatsächlich Priorität eingeräumt werden soll.

4.3.3

Ganz besonders für die Wirtschaft im ländlichen Raum ist die Aufrechterhaltung einer produktiven landwirtschaftlichen Tätigkeit in Berggebieten notwendig, um den Strukturwandel und somit die Schaffung eines Mehrwerts in diesen Regionen — gleichbedeutend mit Beschäftigung, Wachstum usw. — zu ermöglichen. Darüber hinaus bilden die Erzeugnisse aus Bergregionen häufig die Grundlage eines kulturellen Erbes, das in Berggebieten besonders reich ist und dessen Fortbestehen von den lokalen Erzeugnissen abhängt, wie z.B. des Käses „Artisou de Margeride“ (9), der im Mittelpunkt der „Fête des artisous“ steht, des „Queso de Mahón“ [auf der Insel Menorca hergestellte Käseart] oder des Anisschnapsmuseums in Rute [Provinz Córdoba] usw.

4.3.4

Die Berglandwirtschaft unterliegt spezifischen dauerhaften Zwängen. Infolge der Schaffung der ersten Säule der GAP, die traditionell auf den Produktionsniveaus der Agrarsysteme basiert, erhalten Berggebiete im Rahmen dieser Säule eine geringere Unterstützung als Flachlandgebiete. Die Beihilfen der zweiten Säule sind für Berggebiete de facto genauso wichtig wie die Beihilfen der ersten Säule. Eine gezielte Politik zugunsten der Berggebiete muss es ermöglichen, den spezifischen Problemen der Landwirtschaftsbetriebe in Bergregionen — unabhängig davon, ob sie Ackerbau oder Weidewirtschaft betreiben — auf umfassende und kohärente Weise Rechnung zu tragen. Diese Politik zeugt davon, dass die Gesellschaft die erforderlichen Mittel zur Förderung einer dynamischen Berglandwirtschaft aufwendet, damit diese in die Lage versetzt wird, die Aufgaben der landwirtschaftlichen Erzeugung und Landschaftspflege wahrzunehmen, die als unabdingbar für die künftige Bewirtschaftung und Entwicklung dieser Gebiete angesehen werden.

4.3.5

Der Ausschuss fordert die Kommission auf, im Rahmen des europäischen Netzes für die ländliche Entwicklung eine Arbeitsgruppe zum Thema „Berggebiete“ einzusetzen.

4.3.6

Die Berggebiete im Mittelmeerraum sind nicht nur mit den für Berggebiete typischen Nachteilen konfrontiert, sondern auch mit den Nachteilen des Mittelmeerklimas (Trockenheit, Brände, Unwetter usw.). Diese Besonderheit gilt es auf europäischer Ebene zu berücksichtigen, um eine Anpassung der Maßnahmen auf regionaler Ebene zu ermöglichen.

4.4   Priorität für Berggebiete bei der Zuweisung der Mittel der zweiten Säule

4.4.1

Da die alten Mitgliedstaaten die Mittel für die ländliche Entwicklung kürzen oder einfrieren und die neuen Mitgliedstaaten dazu neigen, die Mittel den kurzfristig produktivsten Gebieten zuzuweisen, sollte die Europäische Kommission darauf achten, dass die EU-Finanzierung vornehmlich den Gebieten mit dauerhaften naturbedingten Nachteilen zugute kommt, da diese eine solche Unterstützung regelmäßig benötigen.

4.5   Konsolidierung der Beihilfen für die Berglandwirte ist wesentlich

4.5.1

Der Ausgleich der naturbedingten Nachteile und der infolgedessen höheren Produktionskosten stellt die wichtigste Maßnahme zur Unterstützung der Berglandwirtschaft dar. Diese Maßnahme wird heute von niemandem in Frage gestellt, auch wenn ihre finanzielle Ausstattung im Hinblick auf ihre Ziele nicht ausreichend ist.

4.5.2

Die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen in Bergregionen zeichnen sich vor allem durch starke Einschränkungen im Zusammenhang mit der Höhen- und Hanglage, den Schneeverhältnissen und den Verkehrsanbindungen aus. Diese Einschränkungen wirken sich in zweierlei Hinsicht aus: Sie führen zu höheren Anlageinvestitionen (Gebäude und Material) und Transportkosten und verringern je nach angewandtem Produktionssystem und Ausmaß der Einschränkungen mehr oder weniger die Produktivität der Produktionsfaktoren (Boden, Kapital, Arbeit).

4.5.3

Die niedrigere Produktivität der landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren in Berggebieten ergibt sich aufgrund der kürzeren Vegetationsdauer, die sich von acht Monaten im Flachland auf sechs Monate in 1.000 m Höhe verringert. Das bedeutet, dass zur Ernährung eines Tieres mindestens ein Drittel Futtermittel mehr geerntet werden müssen, und dies auf weniger produktiven Flächen in Bezug auf Futtermitteleinheiten.

4.5.4

ICHN (Indemnités Compensatoires de Handicap Naturel — Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile) sind das erste Unterstützungsinstrument, das diese Ziele berücksichtigt. Eine diesbezügliche Höchstgrenze ist wünschenswert, um die Vergrößerung von Betrieben, die bereits mittelgroß bis groß sind, zu begrenzen und so eine ausreichende Anzahl von Betrieben aufrechtzuerhalten und der Verödung vorzubeugen.

4.6   Sonstige Maßnahmen zur Stärkung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Berggebieten müssen fortgesetzt und intensiviert werden

4.6.1   Maßnahmen für die extensive Freilandhaltung

4.6.1.1

Mit Hilfe agroökologischer Maßnahmen konnte in den vergangenen Planungszeiträumen eine Politik zur Förderung der Freilandhaltung in Gebieten mit extensiver Bewirtschaftung umgesetzt werden. Dieses Ziel sollte durch einfache Maßnahmen, die einer möglichst großen Zahl von Viehzüchtern offen stehen, und flankierend durch gezieltere Maßnahmen, die auf Gebiete mit besonderen Umweltproblemen ausgerichtet sind, verwirklicht werden.

4.6.1.2

Die Begrenzung der agroökologischen Förderung auf den letztgenannten Gebietstyp liefe dem Ziel dieser Maßnahme zuwider, da sie fast unweigerlich zur Einstellung der Viehzucht und zur Rückkehr zu Brachland führen würde, was für die Prävention von Naturgefahren, die Multifunktionalität der betroffenen Räume und die Erhaltung der Artenvielfalt nachteilig wäre. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die ab 2007 in Kraft tretenden agroökologischen Maßnahmen faktisch selektiver sind als die bisherigen, da sie künftig eine obligatorische unvergütete Mindestleistung, die an die Umsetzung der Konditionalität gebunden ist, vorsehen.

4.6.2   Investitionsförderung

4.6.2.1

Die Mehrkosten für die Errichtung von Gebäuden in Berggebieten sind durch zahlreiche Faktoren bedingt: Die Gebäude müssen großen Schneemassen und heftigem Wind standhalten können und gut isoliert sein; es sind umfangreichere Erdbewegungen nötig, und die Dauer der Stallhaltung ist länger, weswegen ein größeres Lagervolumen für Futtermittel und Dung erforderlich ist. Hingegen ergeben sich die Mehrkosten im Zusammenhang mit der Mechanisierung aus den erforderlichen spezifischen Geräten zur Bearbeitung der Flächen in Hanglage, aus der vorzeitigen Materialabnutzung aufgrund der klimatischen Bedingungen und aus den Preisen für die nur in geringer Stückzahl produzierten Geräte. Wie der Ausgleich der naturbedingten Nachteile ist die Investitionsförderung eine Voraussetzung für den Fortbestand der Agrarbetriebe. Sie erscheint deshalb in Berggebieten besonders dringlich.

4.6.3   Niederlassung von Junglandwirten und zinsverbilligte Darlehen

4.6.3.1

In Bergregionen und andernorts geht die Anzahl der landwirtschaftlichen Niederlassungen wegen des Mangels an Zukunftsperspektiven, der Beschwerlichkeit der Arbeit und der großen finanziellen Belastung bei der Übertragung des Betriebskapitals zurück: Auf drei Landwirte, die ihren Betrieb aufgeben, kommt — in Berggebieten wie andernorts — nur eine Neuniederlassung.

4.6.3.2

Aufgrund der Anfälligkeit der Agrarsysteme in Bergregionen und der höheren Investitionen als im Flachland ist es jedoch in diesen Gebieten wichtiger als anderswo, die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in den nächsten Generationen und die Neugründung landwirtschaftlicher Betriebe zu fördern. Es handelt sich hier um ein Ziel von unmittelbarem Interesse für die Landwirtschaft, aber natürlich auch für die Allgemeinheit, wie bereits zuvor unterstrichen.

4.6.4   Ausgleich der Mehrkosten für Dienstleistungen

4.6.4.1

Die Mehrkosten für Dienstleistungen (künstliche Besamung, Einbringung der Ernte usw.) sind im Wesentlichen auf die geringere Besiedlungsdichte in Berglandwirtschaftsgebieten zurückzuführen, wodurch längere Transportwege entstehen, sowie auf die eigentlichen Transportbedingungen, die sich schwieriger gestalten und eine raschere Abnutzung der Fahrzeuge zur Folge haben. Zum Erhalt der Agrarbetriebe in Berggebieten ist es notwendig, diese Dienstleistungen zu unterstützen, vor allem die Milchsammlung, deren Kosten derzeit von den Landwirten getragen werden müssen. In Bezug auf Berggebiete ist das Argument, dass solche Unterstützungsleistungen wettbewerbsverzerrend wirken, nicht nachvollziehbar, da die Marktregeln nicht gleichmäßig und unterschiedslos auf alle Gebiete angewandt werden.

4.6.5   Unterstützung der landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie

4.6.5.1

Im Hinblick auf die Aufwertung der Erzeugnisse aus der Berglandwirtschaft ist es sehr wichtig, dass die gewerbliche Infrastruktur zur Verarbeitung und Vermarktung vor Ort vorhanden ist. Allerdings ist auch die landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie den für Bergregionen charakteristischen Einschränkungen ausgesetzt: Entfernung von den Märkten, höhere Transport-, Bau- und Betriebskosten. Dies würde auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen, was gerade im ländlichen Raum wichtig ist.

4.6.5.2

Daher ist eine dauerhafte Unterstützung für diese Bereiche begründet und erforderlich. Die landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie muss umfassend Zugang zu den Beihilfen mit regionaler Zielsetzung erhalten.

4.6.6   Förderung der Investitionen in den Agrotourismus

4.6.6.1

Der Agrotourismus ist in einigen europäischen Bergregionen — so z.B. in Österreich — stark entwickelt und leistet als zusätzliche Einnahmequelle einen unverzichtbaren Beitrag zum Überleben der Betriebe. Umgekehrt sind die reizvollen Landschaften und Anbaugebiete, die wesentlich durch die landwirtschaftliche Tätigkeit geprägt wurden, Voraussetzung für die Entwicklung des (auch nicht landwirtschaftlichen) Tourismus in diesen Gebieten.

4.6.7   Unterstützung der Europäischen Charta für hochwertige Lebensmittelprodukte

4.6.7.1

Die meisten Landwirtschaftsbetriebe in Bergregionen können sich im Wettbewerb nicht behaupten, da sie keine Massenware und Standardprodukte zum gleichen Preis wie im Flachland anbieten können (bzw. häufig aufgrund der abgelegenen Lage niedrigere Preise erzielen). Im Hinblick auf eine Steigerung der landwirtschaftlichen Einkommen muss in Berggebieten noch mehr als andernorts auf die Gewährleistung von Qualität, die Ursprünglichkeit und Originalität der Produkte sowie die Schaffung von Mechanismen gesetzt werden, mit denen die Produktion und Strukturierung im Agrarnahrungsmittelsektor verbessert und so der Mehrwert gesteigert werden kann. Sehr viele Ursprungsbezeichnungen stammen aus Berggebieten.

4.6.7.2

Die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes hochwertiger Lebensmittelerzeugnisse aus der Berglandwirtschaft — gleichbedeutend mit Verbrauchervertrauen und Aufwertung der Erzeuger — ist für die Berglandwirtschaft eine der großen Herausforderungen der Zukunft. Daher gehört der Ausschuss zu den Unterzeichnern der Europäischen Charta für hochwertige Lebensmittelprodukte aus Berggebieten  (10) und würde eine diesbezügliche Unterstützung durch die anderen Gemeinschaftsinstitutionen begrüßen.

4.7   Integration der Agrar- und Regionalpolitik zur besseren Berücksichtigung der Berggebiete

4.7.1

Die europäische Regionalpolitik beispielsweise hat den territorialen Zusammenhalt zum Ziel, der in der GAP nur sehr selten erscheint. Sie verfügt über eine ländliche Dimension, die verstärkt werden könnte. Wenn diese beiden Politiken gemeinsam und konzertiert vorgehen, haben sie das Potenzial, die nachhaltige Entwicklung in Berggebieten entschieden und positiv zu beeinflussen.

4.8   Weitere zu behandelnde Punkte

4.8.1   Notwendigkeit eines konzertierten Vorgehens beim Umgang mit Großraubtieren

4.8.1.1

Aufgrund der Ausrottung der Großraubtiere konnte in europäischen Bergregionen eine extensive Schafzucht eingeführt und entwickelt werden. Angesichts der Erholung der Bestände (z.B. des Wolfs in den Alpen und des Bärs in den Pyrenäen) muss diese Form der extensiven Tierhaltung, bei der wenig Hüteaufwand betrieben wird, jedoch überdacht werden.

4.8.1.2

Im Rahmen verschiedener Initiativen werden gerechte Lösungen vorgeschlagen, mit denen versucht wird, Weidehaltung in Berggebieten und Schutz der Großraubtiere miteinander zu vereinbaren. Insbesondere in Italien und Spanien bestehen solche Initiativen (effiziente Schutzvorkehrungen, Entschädigungszahlungen bei Verlust von Tieren, Leistungen zum Ausgleich des Zusatzaufwands aufgrund der Kohabitation mit Raubtieren usw.), die fortgeführt werden müssen. Diese Erfahrungen müssen von den anderen europäischen Bergregionen aufgegriffen werden.

4.8.2   Die Forstwirtschaft als unerlässliche Ergänzung

4.8.2.1

Die Bergwälder nehmen insgesamt eine Fläche von schätzungsweise 28 Mio. Hektar in der EU-15 und von 31 Mio. Hektar in der EU-25 ein. Ihre Wachstumsrate ist höher als die der europäischen Wälder insgesamt. Die Forstwirtschaft stellt für die Landwirte in Bergregionen häufig eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Da die Biomasse gegenwärtig — insbesondere für die Energiegewinnung — eine immer wichtigere Rolle spielt, könnte die Forstwirtschaft weitere Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung der Bergregionen bieten, sofern die neu angelegten Forstgebiete zweckmäßig bewirtschaftet werden. Auch die Auswahl von Arten und Sorten, die vor allem hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften geeignet erscheinen, könnte den Bergregionen und Holzbau-Märkten Perspektiven eröffnen, zumal dadurch eine Beschränkung von Einfuhren aus Drittländern möglich wäre, die Umweltkatastrophen verursachen können.

4.8.2.2

Auch in funktioneller Hinsicht weisen die Waldökosysteme in Bergregionen spezifische Merkmale auf. So spielen sie eine wichtige und grundlegende Rolle bei der Regulierung des Oberflächen- und Grundwassers und sind besonders anfällig für äußere Einflüsse (Verschmutzung, Wildüberhang, Stürme, Insekten) und Brände, die in den nur begrenzt zugänglichen Berggebieten, wo sich das Feuer schnell ausbreiten kann, schwerer vermieden und bekämpft werden können.

4.8.2.3

Die Stabilität der Bergökosysteme ist nicht nur für sie selbst von Bedeutung, sondern auch für den Schutz der tiefer gelegenen Regionen.

4.8.3

Der Ausschuss begrüßt die Verabschiedung des Agrarprotokolls der Alpenkonvention durch die Europäische Gemeinschaft. Er fordert die Kommission dazu auf, diese Art der internationalen Zusammenarbeit für alle europäischen Gebirgsmassive zu fördern.

5.   Inselgebiete

5.1   Definition

5.1.1

Über 10 Millionen EU-Bürger (3 % der Gesamtbevölkerung) leben auf den 286 Inseln mit einer Gesamtfläche von mehr als 100.000 km2 (3,2 % des Unionsgebiets). Diese 286 Inseln werden in Inselgruppen unterteilt. Dementsprechend können 30 Inselregionen unterschieden werden, z.B. bilden die vier Baleareninseln nach der Definition der EU eine einzige Inselregion. Im Allgemeinen liegt das Niveau der Wirtschaftsentwicklung in der Landwirtschaft auf diesen 286 Inseln unter dem des europäischen Festlands. Die Inselregionen generieren 2,2 % des Gesamt-BIP der Union, was lediglich 72 % des EU-Durchschnitts entspricht.

5.1.1.1

In erster Linie geht es hier um Mittelmeerinseln: 95 % der europäischen Inselbewohner leben auf Mittelmeerinseln und nur 5 % auf Inseln im Atlantik oder in nördlichen Gewässern. Allein auf den fünf Mittelmeerinselregionen (Sizilien, Korsika, Sardinien, Balearen und Kreta) leben 85 % der europäischen Inselbevölkerung.

5.1.1.2

Oft ist von „Kosten aufgrund der Insellage“ die Rede, d.h. von für das Leben auf einer Insel anfallenden Zusatzkosten. Man muss sich jedoch die Frage stellen, ob es diese Kosten tatsächlich gibt: Sind die Kosten für Konsum und Produktion auf einer Insel wirklich höher als auf dem Festland? Um diese Frage zu bejahen, ist die Prämisse zu akzeptieren, dass das natürliche Umfeld das menschliche Handeln und damit die landwirtschaftliche Tätigkeit beeinflusst. In diesem Sinne kann von „Kosten aufgrund der Insellage“ gesprochen werden.

5.2   Allgemeine Bemerkungen

5.2.1

Auch wenn sich die Landwirtschaft auf den Inseln von Region zu Region unterscheidet, so weist sie doch zwei Gemeinsamkeiten auf: den dualen Charakter und die Abhängigkeit von außen; neben einer modernen, exportorientierten Landwirtschaft besteht die traditionelle Landwirtschaft, die mehr oder weniger einer Subsistenzlandwirtschaft gleichkommt; bei dieser besteht eine starke Abhängigkeit von äußeren Märkten, sowohl was den Input und die Endbestimmung ihrer Produktion angeht, als auch hinsichtlich der lokalen wie ausländischen Märkte. Die Handelsbilanz zeigt deutlich die Ausfuhr einiger „Spezialerzeugnisse“ und die Einfuhr einer ganzen Palette von Agrarerzeugnissen für den Inlandsverbrauch.

5.2.2

Die Entwicklung des ländlichen Raums wird auf jeden Fall durch eine Reihe gemeinsamer, dauerhaft bestehender Probleme behindert, die sich aus der geographischen und wirtschaftlichen Isolierung dieser Regionen ergeben und die durch die übrigen bereits genannten natürlichen Nachteile verstärkt werden.

5.3   Besondere Bemerkungen

Charakteristisch für diese Regionen ist, dass sie dauerhaften Nachteilen ausgesetzt sind, die sie deutlich von Festlandregionen unterscheiden, als da sind:

5.3.1

Allgemeine und landwirtschaftsrelevante Nachteile:

Isolation vom Festland;

begrenzte nutzbare Landfläche;

begrenzte Wasservorräte;

begrenzte Energiequellen;

Abwanderung der einheimischen Bevölkerung, insbesondere junger Menschen;

Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern;

Fehlen eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds für Unternehmen;

erschwerter Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten;

hohe Kosten für Verkehr und Infrastrukturen für den See- und Luftverkehr;

erschwerte Abfallbewirtschaftung.

5.3.2

Landwirtschaftsrelevante Nachteile:

Monokultur und Saisonalität der landwirtschaftlichen Erzeugung;

territoriale Fragmentierung, die die Bewirtschaftung und Verwaltung der Flächen und somit die wirtschaftliche Entwicklung erschwert;

kleine Märkte;

Abgelegenheit von den Hauptmärkten;

Oligopole im Bereich der Rohstoffversorgung;

Mangel an Infrastrukturen zur Verarbeitung und Vermarktung;

starker Wettbewerb um Boden und Wasser aufgrund des florierenden Tourismus;

Mangel an Schlachthöfen und Erstverarbeitungsbetrieben für die lokalen Erzeugnisse.

6.   Regionen in äußerster Randlage

6.1   Definition

6.1.1

Die Europäische Kommission beschloss seinerzeit, hinsichtlich dieser Regionen eine gemeinsame Strategie zu verfolgen, und zwar in Form der POSEI-Programme (Programme zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und Insellage der betreffenden Regionen zurückzuführenden Probleme): POSEIDOM für die französischen überseeischen Departements (Martinique, Guadeloupe, Guayana und La Réunion), POSEICAN für die Kanarischen Inseln und POSEIMA für Madeira und die Azoren.

6.2   Allgemeine Bemerkungen

6.2.1

Die Landwirtschaft der Regionen in äußerster Randlage spielt — abgesehen von ihrem Anteil am regionalen BIP, der in jedem Fall über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt — für die dortige Wirtschaft (beträchtliche unmittelbare Auswirkungen auf den Verkehr und die damit verbundenen Tätigkeiten), für das soziale und arbeitsmarktpolitische Gleichgewicht, die Raumordnung, die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes sowie aus strategischen Gründen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit eine Schlüsselrolle.

6.3   Besondere Bemerkungen

6.3.1

Die von der Natur gesetzten Grenzen und die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Produktionsmitteln und angemessener Technik führen zu erhöhten Produktionskosten.

6.3.2

Die Erzeugnisse dieser Regionen sind teurer als die des europäischen Kontinents und haben aufgrund der Zersplitterung der Produktion und der Gebiete sowie fehlender angemessener Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen erhebliche Schwierigkeiten, auf den lokalen Märkten mit Einfuhren zu konkurrieren. Die zunehmende Zahl an Supermärkten und großen Vertriebsketten trägt nicht gerade zur Verbesserung dieser Situation bei.

6.3.3

Es fehlen Größenvorteile aufgrund der kleinen und häufig aufgesplitterten lokalen Märkte sowie genossenschaftliche Strukturen (o.Ä.). Zudem mangelt es an Schlachthöfen und kleinen Verarbeitungsbetrieben.

6.3.4

Die lokale Verarbeitungsindustrie, die unter ähnlichen Behinderungen ihrer Entwicklung leidet, ist auch kein geeigneter Abnehmer, zumal es sehr schwierig ist, mit den Erzeugnissen einen Mehrwert zu erwirtschaften.

6.3.5

Bei den Ausfuhren bestehen ähnliche Schwierigkeiten: zersplitterte und zerstreute Angebotsstrukturen, verschiedenartige Vermarktungssysteme und -infrastrukturen, Probleme beim Zugang zu den Vertriebsnetzen am Bestimmungsort und bei der rechtzeitigen Reaktion auf Veränderungen des Markts usw.

6.3.6

Die Zahl der Einheimischen (vor allem der Jugendlichen) sinkt aufgrund der Abwanderung in andere Wirtschaftsbereiche — insbesondere den Tourismussektor — oder aufgrund der Auswanderung aus den Inselgebieten.

6.3.7

Landwirtschaftliche Betriebe, in denen Frauen maßgebliche Aufgaben übernehmen, sind in der Regel kleine Familienbetriebe und beruhen in erheblichem Maße auf Teilzeitarbeit. Diesen Betrieben fällt es offenkundig schwer, wegen der übermäßigen Parzellierung und der Probleme bei der Mechanisierung eine extensivere Landwirtschaft zu betreiben.

6.3.8

Aufgrund des Fehlens eines größeren Industriesektors ist die wirtschaftliche Entwicklung auf den Fremdenverkehr ausgerichtet. Dadurch wird die Umwelt zusätzlich belastet und die Landwirtschaft einem (für sie stets nachteiligen) Wettbewerb um die besten Böden, Wasser und Arbeitskräfte ausgesetzt. Darüber hinaus schafft die Abwanderung der Bevölkerung in die Küstengebiete Probleme im Zusammenhang mit Bodenerosion und Verödung.

6.4   Landwirtschaftsrelevante Nachteile

6.4.1

Agrarerzeugnisse wie Tomaten und tropische Früchte sowie Pflanzen und Blumen müssen auf denselben Märkten mit entsprechenden Erzeugnissen aus Drittländern konkurrieren können, die Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben (z.B. die AKP-Staaten, Marokko) oder Zollpräferenzregelungen genießen.

6.4.2

Die POSEI-Programme im Landwirtschaftsbereich konnten bislang noch nicht optimal genutzt werden, was in erster Linie auf die erst vor kurzem erfolgte Durchführung einiger Maßnahmen zurückzuführen ist. Die festgelegten Kreditlinien sind einzuhalten, wobei ausreichende Finanzmittel für die Verwirklichung der festgelegten Ziele bereitgestellt werden müssen.

6.4.3

Die Änderungen im Rahmen der anstehenden Reform der Gemeinsamen Marktordnung für Bananen, mit der das Einkommensniveau und die Beschäftigung der Gemeinschaftserzeuger erhalten werden soll, damit die Zukunft der Bananenerzeugung in der Gemeinschaft gesichert ist;

6.4.4

das Endergebnis der WTO-Verhandlungen (Vorschlag zur Änderung der Zölle); gegebenenfalls müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigung und das Einkommensniveau der Landwirte in den betroffenen Sektoren zu sichern.

6.4.5

In Anbetracht des Umfelds dieser Regionen sollten Maßnahmen zur Kontrolle der Pflanzen- und Tiergesundheit eingeführt bzw. verschärft werden, wobei alle erforderlichen personellen und technischen Ressourcen bereitgestellt werden sollten.

7.   Vorschläge in Bezug auf Inselgebiete und Regionen in äußerster Randlage

7.1

Der Ausschuss unterstreicht die strategische Bedeutung der landwirtschaftlichen Tätigkeit für das soziale, kulturelle, territoriale, natürliche und landschaftliche Gleichgewicht in diesen Regionen.

7.2

Nach Prüfung der verschiedenen zuvor erwähnten Dokumente stellt der Ausschuss fest, dass strukturelle Nachteile für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Inselgebieten und in Regionen in äußerster Randlage bestehen.

7.3

Daher hält es der Ausschuss für notwendig, eine Reihe von Empfehlungen an die Europäische Kommission zu richten, in denen dazu aufgefordert wird, spezifische Maßnahmen zum Ausgleich der durch die Insel- bzw. äußerste Randlage bedingten Nachteile zu entwickeln, von denen 16 Mio. europäische Bürger betroffen sind und die insbesondere die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in diesen Gebieten beeinträchtigen.

7.4

In Bezug auf Inselgebiete und Regionen in äußerster Randlage fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

7.4.1

Anerkennung sämtlicher Inselgebiete und Regionen in äußerster Randlage als benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete. Die besonderen Nachteile für die Entwicklung der Landwirtschaft auf den Inseln Malta und Gozo (11) sind ein wichtiger Präzedenzfall für die Umsetzung dieser Maßnahme in den Inselgebieten und Regionen in äußerster Randlage.

7.4.2

Einführung einer Beihilferegelung für den Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse zwischen diesen Gebieten und dem Festland sowie für den Verkehr zwischen den einzelnen Inseln. Die Bezuschussung der Transportkosten muss dafür sorgen, dass die Landwirtschaftserzeugnisse aus Inselgebieten und Regionen in äußerster Randlage auf dem europäischen Markt zu gleichen Bedingungen mit den Produkten anderer landwirtschaftlicher Erzeuger in der Union konkurrieren können.

7.4.3

Erstellung eines Plans zur Gewährleistung gleicher Preise für grundlegende Betriebsmittel für die Landwirtschaft in diesen Gebieten (so z.B. Treibstoff, Futtermittel, Maschinen usw.), um die höheren Produktionskosten der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Inselgebieten und Regionen in äußerster Randlage auszugleichen. Es sollten Maßnahmen zur Unterstützung der Einfuhr von Grunderzeugnissen für die Tierfütterung ergriffen werden.

7.4.4

Einbeziehung der EU-Kofinanzierung in die Programme zur ländlichen Entwicklung und Festlegung höherer Kofinanzierungsanteile der EU; die Programme sollten auch den Aufbau und die finanzielle Förderung spezifischer Infrastrukturen zur Überwindung der durch die Insel- bzw. äußerste Randlage bedingten Nachteile umfassen. Zu diesen Infrastrukturen gehören u.a. Pläne zur Bewässerung mit geklärtem Wasser, Drainagesysteme, Hafen- und Lagerinfrastrukturen, Vermarktungshilfen usw.

7.4.5

Einleitung besonderer Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle oligopolistischer Tendenzen (besonders in Inselgebieten verbreitet) überall dort, wo die geringe Größe des lokalen Marktes eine Vormachtstellung einiger weniger Versorgungsunternehmen begünstigt, die zuweilen hohe Gewinnspannen erzielen. Die Bekämpfung dieser Praktiken wird die Entwicklung des freien Marktes in diesen Gebieten fördern.

7.5

In Bezug auf spezifische Maßnahmen für Inselgebiete der Union, die sich nicht in äußerster Randlage befinden, fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

7.5.1

Annahme spezifischer Aktionsprogramme für nicht in äußerster Randlage befindliche Inselgebiete der Union. Diese besonderen Programme müssen in dieselbe Richtung gehen wie die bereits genehmigten Programme für Regionen in äußerster Randlage (12) und gewährleisten, dass die Inselgebiete vergleichbare Entwicklungsfortschritte erzielen können wie die sieben Regionen in äußerster Randlage: In den Zeiträumen 1994-1999 und 2000-2006 erhielten diese Regionen pro Kopf ca. 33 % mehr Mittel aus den Strukturfonds als die restlichen Ziel-1-Gebiete pro Einwohner. Diese Finanzhilfen trugen dazu bei, dass das Wirtschaftswachstum größer war und die Arbeitslosenquoten stärker sanken als in vielen anderen EU-Regionen.

7.5.2

Im neuen Programmplanungszeitraum für die Regionalpolitik (2007-2013) sollte eine höhere Beteiligung der EU-Fonds an den zuschussfähigen Gesamtkosten vorgesehen werden, wobei für diesen Anteil eine Höchstgrenze von 85 % festgelegt werden sollte, wie dies bereits bei den Regionen in äußerster Randlage und den entlegensten griechischen Inseln der Fall ist (13). Die Bestimmungen des neuen Kommissionsvorschlags (14) für den Zeitraum 2007-2013 erweisen sich für Inselgebiete als unzureichend (vorgesehene Höchstgrenze von ca. 60 %).

7.5.2.1

Die Gebietskörperschaften sollten die Möglichkeit erhalten, das Programm JEREMIE (15) in Form eines Investitionsfonds umzusetzen; über dieses Programm könnten Finanzmittel für Junglandwirte bereitgestellt werden, die im Anbau von Nahrungsmittelpflanzen tätig werden möchten.

7.5.3

Der Ausschuss schlägt eine Sonderbehandlung der Inselgebiete im Rahmen der neuen Strukturfonds vor.

7.6

Angesichts der Folgen, die sich aus dem Fehlen einer spezifischen Politik zum Ausgleich der Kosten aufgrund der Insellage ergeben, fordert der Ausschuss gemeinsame Anstrengungen seitens der beteiligten Akteure, der Regierungen, der Zivilgesellschaft usw. zur Einrichtung einer Plattform, die sämtliche Fragestellungen bündelt und koordiniert, um die einschlägigen Probleme zu überwinden und zu gewährleisten, dass es auch künftig in den Inselgebieten Landwirtinnen und Landwirte gibt.

Brüssel, den 13. September 2006

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  ABl. C 302 vom 14.3.2003, Berichterstatter: Jean-Paul BASTIAN.

(2)  ABl. C 302 vom 7.12.2004 und CESE 251/2005, ABl. C 234 vom 22.9.2005, Berichterstatter: Gilbert BROS.

(3)  2000/2222(INI), ABl. C 072 vom 21.3.2001.

(4)  ABl. C 221 vom 17.9.2002, Berichterstatter: Philippe LEVAUX.

(5)  ABl. C 24 vom 31.1.2006, Berichterstatterin: Margarita LÓPEZ ALMENDÁRIZ.

(6)  ABl. C 30 vom 30.1.1997, Berichterstatter: Leopoldo QUEVEDO ROJO.

(7)  ABl. C 74 vom 23.3.2005.

(8)  Siehe Fußnote 1.

(9)  Weitere Informationen über diesen Käse aus der Region „La Margeride“ im südfranzösischen Département Lozère finden sich unter http://www.artisoudemargeride.com/.

(10)  Siehe folgende Website: http://www.mountainproducts-europe.org/sites/euromontana/. Die Charta ist auf Deutsch unter http://www.mountainproducts-europe.org/sites/Euromontana/CHARTER/Text_of_the_charter/charte_euromontana_de.pdf abrufbar.

(11)  Siehe Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union.

(12)  Programm POSEIDOM für die französischen Départements in äußerster Randlage, POSEICAN für die Kanarischen Inseln und POSEIMA für die Azoren und Madeira.

(13)  Verordnung (EG) Nr. 1260/1999.

(14)  KOM(2004) 492 endg.

(15)  ABl. C 110 vom 9.5.2006, Berichterstatter: Antonello PEZZINI.


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