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Document 52006AE1181

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überwindung der Breitbandkluft KOM(2006) 129 endg.

    ABl. C 318 vom 23.12.2006, p. 222–228 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    23.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 318/222


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überwindung der Breitbandkluft“

    KOM(2006) 129 endg.

    (2006/C 318/36)

    Die Europäische Kommission beschloss am 5. April 2006 gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 4. September 2006 an. Berichterstatter war Herr MCDONOGH.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 429. Plenartagung am 13./14. September 2006 (Sitzung vom 13. September) mit 193 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Einleitung

    1.1

    Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das brisante Problem der Vertiefung der digitalen Kluft zwischen den entwickelten und weniger entwickelten Regionen in der Europäischen Union in einem koordinierten Ansatz von den für Informationsgesellschaft und Medien, Wettbewerb, Regionalpolitik sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständigen Kommissionsmitgliedern aufgegriffen wird.

    1.2

    Die Kommissionsmitteilung „Überwindung der Breitbandkluft“ (KOM(2006) 129 endg.) ist jedoch nicht ehrgeizig genug; sie beinhaltet nicht genügend konkrete Empfehlungen, um einen ernsthaften Willen zur Überwindung der Breitbandkluft zu bekunden.

    1.3

    Das Forum zur digitalen Kluft (1) hat in seinem Bericht eine Untersuchung der regionalen Breitbandkluft in Europa vorgenommen und mögliche EU-Initiativen zur Überwindung dieser Kluft ermittelt. Angesichts des gravierenden Ausmaßes der von diesem Forum ermittelten Problematik und in Anbetracht der durch die Breitbandkluft hervorgerufenen Verzögerungen bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sollte die Europäische Kommission entschlossener vorgehen, um das Problem der immer größer werdenden digitale Kluft anzugehen.

    1.4

    Der Ausschuss begrüßt die auf dem Ministerratstreffen in Riga verabschiedete Erklärung zur e-Inclusion vom 11. Juni 2006 (2), mit der sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die regionalen Unterschiede beim Internetzugang in ganz Europa durch die Steigerung der Breitbandverbreitung in benachteiligten Gebieten deutlich zu verringern und die Kluft bei der Internetnutzung seitens Bevölkerungsgruppen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind, bis 2010 zu halbieren. Die Europäische Kommission muss diese Erklärung nun mittels politischer Initiativen und Empfehlungen untermauern, mit denen die digitale Kluft zügig überwunden werden soll.

    Der Ausschuss möchte daher in seiner Stellungnahme Bereiche von besonderer Bedeutung herausarbeiten und Vorschläge für weitere Maßnahmen unterbreiten.

    2.   Empfehlungen

    2.1

    Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass aufgrund der steigenden Bedeutung von Breitbanddiensten für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Breitbandanschlüsse in die Definition der Universaldienste (3) ab Dienstleistungen von bedeutendem öffentlichen Interesse aufzunehmen sind.

    2.2

    Die Europäische Kommission sollte alle nur erdenklichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation (4) strikt umsetzen.

    2.3

    Die Europäische Kommission sollte besondere Maßnahmen und Sanktionen in Erwägung ziehen, um eine wirksame Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse in den Mitgliedstaaten voranzubringen. Verzögerungen und technische Hürden für die Durchführung einer wirksamen Entbündelung stellen ein Haupthindernis für die Einführung des mehr als notwendigen Wettbewerbs für die Erbringung von Diensten, insbesondere Breitbandanschlüsse, dar.

    2.4

    Die Mitgliedstaaten sollten von der Europäischen Kommission dazu angehalten werden, ihre nationalen Interessen für die Beibehaltung bzw. die Rückgewinnung ihres Einfluss über grundlegende Telekommunikationsinfrastrukturen, d.h. Übermittlungen über das Hauptversorgungskabel (Trunk) und Netzwerkkoppelungen (Switches), geltend zu machen. Ein Einfluss seitens der Mitgliedstaaten ist erforderlich, um die Entwicklung und Nutzung dieser strategischen Trumpfkarte für die Verwirklichung der politischen Ziele des jeweiligen Mitgliedstaates wie die Überwindung der Breitbandkluft sicherzustellen.

    2.5

    Die nationalen Breitbandstrategien der Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf besondere Maßnahmen für die Überwindung der Breitbandkluft bis 2010 überarbeitet werden. Es sollte ein Benchmarking dieser Strategien auf der Grundlage von bewährten Verfahren vorgenommen werden.

    2.6

    Ferner sollte die Europäische Kommission europaweit ein echtes Planungs- und Verwaltungsverfahren für Breitband einrichten, um die Bereitstellung der unerlässlichen Infrastruktur auf lokaler Ebene für die Zukunft sicherzustellen. Mit diesem Verfahren sollten alle nationalen Breitbandstrategien sowie die lokalen Pläne in einen europaweiten Maßnahmeplan für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen in der gesamten Union zusammengeführt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens würde der Versorgung von ländlichen und benachteiligten Gebieten mit Breitbandanschlüssen zur Überwindung der digitalen Kluft besonders Augenmerk gewidmet.

    2.7

    Die Europäische Kommission sollte überlegen, wie die Mitgliedstaaten finanzielle Anreize für Telekommunikationsunternehmen (5) schaffen könnten, damit diese in Infrastrukturen in benachteiligten Gebieten investieren; hier seien insbesondere starke finanzielle Anreize für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) genannt.

    2.8

    Die Europäische Kommission sollte die Möglichkeiten untersuchen, wie Lokalregierungen und Gemeindebehörden einen aktivere Rolle bei der Bereitstellung von Breitbanddiensten und der Förderung der Nachfrage nach Breitband in ihren Regionen spielen können. Diese sollten voll und ganz in die Formulierung und Durchführung der in Ziffer 2.6 erwähnten nationalen Breitbandstrategien eingebunden werden. Darüber hinaus sollten auch noch andere denkbare Mechanismen ausgelotet werden; so könnten diese Behörden beispielsweise als Wirtschaftspartner bei ÖPP auftreten oder Mitgliedstaaten den Zugang zu Breitbandverbindungen bzw. -dienste für alle Neubauwohnungen zwingend vorschreiben.

    2.9

    Zur Erleichterung des Austausches von technischem Wissen und Handelsstrategien zwischen KMU in ganz Europa sollte die Europäische Kommission eine Website über weltweite Entwicklungen im Bereich Breitbandtechnologie und -dienste einrichten. Ein Wissensnetzwerk dieser Art könnte nach Meinung des Ausschusses neuen Initiativen der Unternehmen für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen und —diensten zuträglich sein.

    2.10

    Um die tatsächliche Verfügbarkeit von Breitband in Europa zu klären, sollte die Europäische Kommission eine effektive Download-Mindestgeschwindigkeit festlegen, ab der eine Internetverbindung als Breitbandanschluss gilt. Dies würde ein echtes Benchmarking der regionalen Breitbandkluft in der EU erleichtern.

    2.11

    Die Strukturfonds und der Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes sollten für gezielte Informationskampagnen zur Förderung der Nachfrage nach Breitband, insbesondere in ländlichen Gebieten und bei bestimmten Verbrauchergruppen, bei denen die Nachfrage nach dieser Technik gering ist, eingesetzt werden. So kann eine doppelte Wirkung erzielt werden: Einerseits können potenzielle Kunden mehr über diese Technologie erfahren, und andererseits wird der Marktdruck auf die Anbieter erhöht, die erforderlichen Breitbanddienste zur Verfügung zu stellen.

    2.12

    Die Europäische Kommission sollte Anstrengungen im F&E-Bereich für die Entwicklung von Breitbandtechnologien fördern, die effiziente Lösungen für das Problem der Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsbreitband-Internetanschlüssen in Regionen bieten, die nicht über eine angemessene Telekommunikationsinfrastruktur verfügen.

    2.13

    Die politischen Entscheidungsträger sollten Richtlinien für den Verbraucherschutz im Bereich Breitbanddienste ausarbeiten, in der die Fachbegriffe vereinfacht sowie die angebotenen Dienste und der daraus entstehende Nutzen in einer klaren Sprache erläutert werden. So wird den Verbrauchern eine Kaufentscheidung in Kenntnis der Sachlage erleichtert.

    2.14

    Alle Schulkinder ab der Sekundarstufe sollten über einen Breitband-Internetanschluss in ihrer Schule verfügen, um sie in das Informationszeitalter einzubinden.

    2.15

    Die Europäische Kommission sollte EU-weite Initiativen unterstützen, um Schulkinder, ältere Menschen und sozial benachteiligte Bürger mit der Breitbandtechnologie vertraut zu machen (z.B. Online-Lernangebot, Videokonferenzen, elektronische Behördendienste).

    2.16

    Die Europäische Kommission sollte sicherstellen, dass alle künftigen Statistiken über die Verfügbarkeit von Breitbanddiensten und das Ausmaß der digitalen und der Breitbandkluft im Einklang mit der jüngsten Verordnung der Kommission über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (6) erstellt und vorbereitet werden.

    3.   Allgemeiner Kontext

    3.1

    Am 20. März 2006 nahm die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Überwindung der Breitbandkluft“ an. Im Mittelpunkt dieser Mitteilung steht die regionale Kluft bei Breitbandzugängen. Ziel ist die Sensibilisierung der Regierungen und Institutionen auf allen Ebenen im Hinblick auf die Bedeutung dieser Kluft und auf die Bedenken wegen des Mangels an ausreichenden Breitbanddiensten in den weniger entwickelten Regionen der Union. Die Mitteilung dient der Verwirklichung einer der Prioritäten der Initiative „i2010Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“  (7).

    3.2

    Breitband ermöglicht neue sowie den Ausbau bestehender IKT-Anwendungen. Es stimuliert das Wirtschaftswachstum, indem neue Dienste geschaffen sowie neue Investitions- und Arbeitsmöglichkeiten erschlossen werden. Außerdem wird die Produktivität zahlreicher etablierter Prozesse gesteigert, was sich positiv auf Löhne und Kapitalrendite auswirkt. Regierungen und Behörden sind sich des Einflusses bewusst, den Breitbandverbindungen auf das Alltagsleben haben können, und wollen gewährleisten, dass diese Vorteile allen zugute kommen (8).

    3.3

    Damit die nachhaltige Entwicklung abgelegener und ländlicher Gebiete langfristig gesichert werden kann, ist eine Strategie für die Gestaltung der Informationsgesellschaft erforderlich. Die Verfügbarkeit von Breitbanddiensten ist eine wesentliche Hilfe für die Kommunen bei der Werbung um Unternehmensansiedlungen, der Bereitstellung von Telearbeit, der Gesundheitsversorgung oder der Verbesserung von Bildungsangeboten und Behördendiensten. Die Verfügbarkeit von Breitbanddiensten stellt eine entscheidende Verbindung zu Informationen her.

    3.4

    Die private Nachfrage nach Breitbanddiensten ist in der EU rasant gestiegen. Die Zahl der Breitbandanschlüsse hat sich in den letzten beiden Jahren nahezu verdoppelt. Im Oktober 2005 gab es in der EU der 25 etwa 53 Millionen Anschlüsse, was einer Durchdringungsrate von 11,5 % der Bevölkerung bzw. rund 20 % der Haushalte entspricht. Diese Entwicklung war hauptsächlich marktgesteuert und wurde durch zunehmenden Wettbewerb verstärkt.

    3.5

    Ungeachtet der allgemeinen Zunahme der Breitbandanschlüsse ist der Zugang in entlegeneren und ländlicheren Regionen wegen der hohen Kosten aufgrund der niedrigen Bevölkerungsdichte und der Abgeschiedenheit eingeschränkt.

    3.6

    In der Kommissionsmitteilung wird betont, dass die Europäische Union ihre Anstrengungen verstärken muss, um die Nutzung von Breitbanddiensten und ihren weiteren Ausbau zu fördern, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen der Union. Die Möglichkeiten staatlichen Eingreifens in unterversorgten Gebieten wurden im Aktionsplan eEurope 2005 (9) hervorgehoben, wobei insbesondere auf die Rolle der Strukturfonds verwiesen wurde, mit deren Hilfe Breitband in benachteiligte Regionen gebracht werden könnte.

    3.7

    In der Kommissionsmitteilung wird die wesentliche Bedeutung der kommunalen bzw. regionalen Behörden beim Auf- und Ausbau von Breitbandverbindungen in ihrem Gebiet hervorgehoben, sind sie doch am besten geeignet, Breitbandvorhaben unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und technologischen Anforderungen zu planen. Nationale Breitbandstrategien müssen forciert und stärker an lokalen Bedürfnissen ausgerichtet werden.

    3.8

    In der Kommissionsmitteilung werden zahlreiche politische Instrumente aufgelistet, die den Regierungen auf EU-Ebene zur Überwindung der Breitbandkluft zur Verfügung stehen:

    i)

    Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation;

    ii)

    Öffentliche Mittel;

    iii)

    EU-Mittel — Strukturfonds und Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes;

    iv)

    Nachfragebündelung und öffentliche Aufträge;

    v)

    Förderung moderner öffentlicher Dienstleistungen.

    3.9

    Mit dieser Mitteilung werden somit alle Regierungen und Behörden in der Europäischen Union aufgefordert, die verfügbaren Instrumente und Technologien aktiver einzusetzen, um die immer tiefere digitale Kluft zu überwinden. Die Mitgliedstaaten sollten ihre bestehenden nationalen Breitbandstrategien aktualisieren und den Beteiligten zusätzliche Leitsätze an die Hand geben. Die Pläne können Ziele hinsichtlich Versorgung und Nutzung umfassen und sollten sich dabei auf aktive Partnerschaften mit regionalen Behörden sowie auf Synergien zwischen alternativen Finanzierungsquellen (nationale Fördermittel, Strukturfonds, Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes) stützen. Außerdem sollten die nationalen Breitbandstrategien klare Ziele für die Anbindung von Schulen, Behörden und Gesundheitseinrichtungen enthalten.

    4.   Bemerkungen

    4.1   Besondere Bemerkungen

    4.1.1

    Die universelle Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen ist für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sämtlicher europäischer Regionen, d.h. der städtischen wie auch der ländlichen Gebiete, von grundlegender Bedeutung. Dies ist insbesondere in der globalen wissensbasierten Wirtschaft — in unserer Zeit einer der Hauptimpulsgeber für die Entwicklung — von Bedeutung. Wissensbasierte Unternehmen werden dort entstehen, wo die erforderlichen Qualifikationen und Infrastrukturen vorhanden sind, um sie zu unterstützen. Kostengünstige qualitativ hochwertige Breitbandinfrastrukturen sind eine grundlegende Komponente für eine dynamische Wirtschaft im 21. Jahrhundert. Außerdem werden immer mehr fortgeschrittene Gesundheits-, Bildungs- und Sozialdienstleistungen von der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen abhängen. Ohne Breitband werden die Bürger in bereits benachteiligten Gemeinden noch weiter diskriminiert.

    4.1.2

    Im Gegensatz zu den USA und einigen asiatischen Ländern kommen die meisten europäischen Länder bei der Bereitstellung von Breitbandanschlüssen für ihre Bürger nur allzu langsam voran. Allein schon die in der Kommissionsmitteilung enthaltene niedrige Durchdringungsrate von 20 % für Breitbandanschlüsse in den Haushalten der EU der 25 (Stand: Oktober 2005) verschleiert die Tatsache, dass die Qualität der Verbindungen (Verbindungsgeschwindigkeit) in vielen Fällen zu wünschen übrig lässt. So liegt die Übertragungsrate für das Herunterladen sowohl in städtischen wie auch ländlichen Gebieten weit unter 512 kbps. Haushalte mit Breitbandzugang finden sich außerdem in erster Linie in Städten, wohingegen nur 8 % der Haushalte im ländlichen Raum über derartige Zugänge verfügen.

    4.1.3

    Insbesondere ländliche Gemeinden leiden unter den rasanten volkswirtschaftlichen Veränderungen. So lange diese Gemeinwesen nicht über den gleichen Zugang zu Breitbandanschlüssen verfügen, steht ihre Wirtschaft zwangsläufig vor dem Niedergang. In einer wissensbasierten Wirtschaft stehen die Länder, Regionen, Städte und Gemeinden in einem Konkurrenzkampf, um informationsintensive Unternehmen anzuziehen und auszubauen, die zu ihrem Wohlstand betragen. Eine angemessene Breitbandinfrastruktur ist hierfür unerlässlich.

    4.1.4

    Ein angemessener Hochgeschwindigkeitsbreitband-Internetanschluss zu Hause und am Arbeitsplatz sollte ein „Recht“ jedes Unionsbürgers sein. Der Ausschuss verwahrt sich daher gegen die Darstellung der Europäischen Kommission, dass „der Breitbandanschluss noch nicht für eine normale Beteiligung am gesellschaftlichen Leben notwendig [ist], und ein fehlender Zugang nicht zur sozialen Ausgrenzung [führt]“. Die Europäische Kommission sollte die Aufnahme von Breitband in die Definition der Universaldienste sobald wie möglich erneut erwägen.

    4.1.5

    Die Europäische Kommission sollte außerdem eine effektive Download-Mindestgeschwindigkeit festlegen, ab der eine Internetverbindung als Breitbandanschluss gilt. Um sicherzustellen, dass die Infrastruktur- und Dienstleistungsstandards für die Bereitstellung neuartiger Internetdienste ausreichen. Eine derartige Vorgabe seitens der Europäischen Kommission würde für Klarheit über die tatsächliche Verfügbarkeit von Breitband-Internetanschlüssen in Europa (die aktuellen Anschlussstatistiken sind überzogen, da die Qualität der den Endkunden angebotenen Breitbanddienste zu gering ist, um wirklich als Breitband angesehen werden zu können) und den notwendigen Druck auf die Dienstleister sorgen, ihren Kunden tatsächlich auch Breitband anzubieten.

    4.2   Technologische Hürden für Breitbandanschlüsse

    4.2.1

    Obwohl Breitband über zahlreiche Plattformen zur Verfügung gestellt werden kann, stellen Beschränkungen bei einigen der bestehenden Technologien eine Hürde für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen in vielen ländlichen Gebieten dar.

    4.2.2

    Die Hochgeschwindigkeitsübertragungskapazität von Kabelfernsehsystemen kann ein ausgezeichneter Träger für Breitbanddienste sein. Bedauerlicherweise haben zahlreiche ländliche Gebiete gar keine Kabelfernsehsysteme. Und selbst in den Gebieten, in denen Kabelfernsehen zur Verfügung steht, sind bei den betreffenden Systemen oftmals teure Modernisierungsmaßnahmen erforderlich, um Breitband bereit stellen zu können.

    4.2.3

    DSL (Digital Subscriber Line) ist die vorherrschende Breitbandtechnologie in Europa. Einige DSL-Verfahren können sehr hohe Bandbreiten zu niedrigen Kosten bereitstellen. Es gibt jedoch gewisse Beschränkungen:

    Die Einführung von DSL erfordert die Aufrüstung der Ortsvermittlungsstellen, die den Verbrauchern als Zugangsstelle dienen. Die Betreiber sind oftmals nicht gewillt, die erforderlichen Investitionen zu tätigen, da sie in anderen Bereichen ihrer Unternehmenstätigkeit höhere Investitionsrenditen erzielen. Daher bieten sie ihren Kunden kein Breitband.

    Die meisten DSL-Verfahren sind nur für Verbraucher in einem Umkreis von 3 bis 5 km der mit DSL ausgestatten Vermittlungsstelle zugänglich. Verbraucher, die in größerer Entfernung wohnen, haben keinen Zugang zu DSL-Breitbandverbindungen.

    DSL verwendet die bestehende Kupferkabel-Infrastruktur der lokalen Netzwerke für die Bereitstellung von Breitbanddiensten. Diese Infrastruktur ist jedoch oftmals veraltet und muss für ein reibungsloses Funktionieren von DSL modernisiert werden. Die Betreiber sind jedoch nicht unbedingt gewillt, diese Aufrüstung vorzunehmen. Selbst wenn die Ortsvermittlungsstelle für Breitband gerüstet ist und der Verbraucher in einem Umkreis von weniger als 5 km von dieser Stelle wohnt, sind die Kupferkabelverbindungen im Ortsnetz zu den Privathaushalten bzw. Unternehmen mitunter für die Bereitstellung von DSL-Breitbandverbindungen nicht geeignet.

    4.2.4

    Veraltete Infrastrukturen für die Grundnetze können ein Hindernis für die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten darstellen, insbesondere in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte. So haben beispielsweise viele Länder in den 80er und 90er Jahren für die Einrichtung ihrer Telekommunikationsgrundnetze auf die digitale Mikrowellentechnologie zurückgegriffen. Diese funkgestützte Technologie war für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Digital-Telefonie und Niedriggeschwindigkeits-Datendienste in zahlreichen ländlichen Gebieten durchaus effizient. Doch hat die weitreichende Nutzung der digitalen Mikrowellentechnologie einen Bestand an Infrastruktur für die Grundnetze hinterlassen, die sich nicht für Hochgeschwindigkeitsdienste, wegen der Breitbandanschlüsse gefragt sind — und zwar Internet-Videodienste — eignet. In Irland beispielsweise hängen Schätzungen zufolge 50 % der nationalen Vermittlungsstellen (in ländlichen Gebieten), die rund 15 % der Telekommunikationskunden bedienen, an diesen digitalen Funkgrundnetzen. Das heißt, sie werden niemals über Hochgeschwindigkeits-Breitbandzugänge verfügen, so lange sie sich auf die bestehende nationale Telekommunikationsinfrastruktur stützen. Die Lösung dieses Problems durch die Versorgung ländlicher Gebiete mit Glasfasernetzwerken ist äußerst kostenintensiv und aus rein wirtschaftlichen Überlegungen nicht zu rechtfertigen. Die Regierung müsste die Aufrüstung der Netzwerke finanziell unterstützen.

    4.2.5

    Die Europäische Kommission sollte insbesondere der Frage nachgehen, wie die teure Modernisierung der bestehenden Infrastruktur (Backbone-Trunkleitungen, Vermittlungsstellen und Ortnetz) für die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten auf nationaler und europäischer Ebene gefördert werden kann — beispielsweise durch die Schaffung finanzieller Anreize und/oder die Förderung von ÖPP.

    4.2.6

    Satellitentechnologie und herstellerspezifische Drahtlostechnologien werden bereits zur Bereitstellung von Breitbanddiensten in Gebieten genutzt, in denen die öffentliche Telekommunikationsinfrastruktur keinen Breitbandanschluss ermöglicht. Die Kosten und technologischen Probleme stellen jedoch eine Hürde für die Zweckdienlichkeit dieser Technologien für die Überwindung der Breitbandkluft dar. In zahlreichen Bereichen von Forschung und Entwicklung werden Fortschritte erzielt, um kostengünstige Drahtlos-Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologien zu entwickeln, mit denen effiziente Breitbandzugänge bereitgestellt werden können. Die politischen Entscheidungsträger sollten diese Entwicklungen aktiv fördern und die Probleme der Verfügbarkeit von Funkfrequenzen angehen, um diese Lösungen auch wirtschaftlich rentabel zu gestalten.

    4.2.7

    Innovationen bei der Bereitstellung von Breitbanddiensten für alle Bürger könnten ferner durch den Aufbau eines Wissensnetzwerkes über aktuelle Entwicklungen in der Breitbandtechnologie zwischen KMU in ganz Europa angekurbelt werden, der seinerseits durch die Einrichtung einer Website erleichtert werden könnte, auf der die Informationen zusammengefasst und verbreitet werden.

    4.3   Probleme bei der Bereitstellung von Breitband

    4.3.1

    Mit dem Entstehen von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und der IP-Netzwerktechnologie sind die Netzwerkkosten stark gesunken, und die Flexibilität für die Bereitstellung maßgeschneiderter Dienste ist fast grenzenlos. In Ländern wie Italien, Frankreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich haben die Telekommunikationsunternehmen auf IP beruhende Netzwerke aufgebaut und dadurch immense Kosteneinsparungen beim Netzwerkbetrieb erzielt. Die niedrigeren Kosten für den Aufbau neuer IP-Netzwerke und die Deregulierung haben die Vormachtposition der dominierenden Diensteanbieter geschwächt. Immer mehr Telekommunikationsunternehmen bieten nunmehr Dienste für den Endkunden (Retail-Dienste) an.

    4.3.2

    Dieser Technologiewandel hat auch eine Änderung des Unternehmensmodells für den Telekommunikationsbereich nach sich gezogen: So wird in dem neuen Unternehmensmodell zwischen dem Besitz eines Netzwerkes und der Erbringung von Dienstleistungen für den Endkunden unterschieden. In effizienten und entwickelten Märkten geht die Tendenz zunehmend zu einer Unterteilung in Telekommunikations-Unternehmen in Wholesale- (Dienste für Provider und Reseller) und Retail-Unternehmen (Dienste für den Endkunden), wobei zahlreiche Wholesale-Diensteanbieter beim Verkauf von Breitband an Retail-Diensteanbieter miteinander konkurrieren. Dies ist Ausdruck der neuen Technologien, der Kostendynamik und der Rechtsvorschriften, die den Schwerpunkt des Telekommunikationsgeschäfts vom Netzwerk auf die Dienstleistungen verlagern. In weniger entwickelten und effizienten Märkten wird die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten jedoch nach wie vor von dominierenden Diensteanbietern kontrolliert, die keinerlei Interesse haben, ihren Wholesale- und Retailbereich zu trennen und so einen echten Wettbewerb zu ermöglichen. Dies wird erst dann geschehen, wenn die politischen Entscheidungsträger eine derartige Trennung durch geeignete Wettbewerbsregeln fördern.

    4.3.3

    Vor 25 Jahren befand sich der Großteil der Telekommunikationsinfrastruktur in Besitz der öffentlichen Hand, die diese für das Wohl der Allgemeinheit auf- und ausbaute. Seither ist die Privatisierung des Telekommunikationsbereichs in der EU immer weiter vorangeschritten, eine Privatisierung, die für die Wirtschaft, die Verbraucher und die Gesellschaft überwiegend positive Auswirkungen gezeitigt hat. Doch verfolgen kommerziell ausgerichtete Telekommunikationsunternehmen keine Ziele im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich, ja nicht einmal für die Wirtschaftsentwicklung. Ihnen geht es um Gewinnmaximierung, effiziente Anlagenverwaltung und Wachstum ihres eigenen Unternehmens. Nun, wo wir uns jedoch ungenügenden Netzwerkkapazitäten gegenübersehen, die für die Bereitstellung von Breitbanddiensten in weniger entwickelten Gebieten absolut erforderlich sind, finden die kommerziell ausgerichteten Telekommunikations-Anbieter keinerlei Anreiz, um in diese für die Gesellschaft unerlässliche Infrastruktur zu investieren. Wo immer möglich sollten die Mitgliedstaaten einen starken Einfluss auf die Bereitstellung und Wartung ihrer Telekommunikationsinfrastruktur behalten, wobei sie die hohen Gewinne aus Infrastrukturinvestitionen in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte für finanziell weniger interessante Investitionen in weniger entwickelten Regionen nutzen sollten.

    4.3.4

    Die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen in ganz Europa, insbesondere in weniger entwickelten Gebieten, wird durch ein weitverbreitetes Versagen des Marktes behindert. In vielen Märkten finden potenzielle neue Dienstleistungsanbieter nach wie vor keinen echten Wettbewerb vor, da dominierende Infrastrukturanbieter die Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse so lange wie möglich verzögern. Außerdem behindern restriktive Praktiken den Zugang zu den nationalen Grundnetzen. Darüber hinaus bestehen in den Gebieten, die über keinen oder nur sehr eingeschränkten Breitbandzugang verfügen, oftmals keine ausreichenden Investitionsanreize für die bestehenden Infrastrukturanbieter.

    4.4   Probleme im Zusammenhang mit der Nachfrage nach Breitband

    4.4.1

    Das Problem der latenten Nachfrage nach Breitbanddiensten und insbesondere der gravierende Unterschied zwischen der starken Nutzung der verfügbaren Dienste in entwickelten Gebieten und der viel geringeren Durchdringung in weniger entwickelten Gebieten hat viele weitere Ursachen: sozioökonomische Ursachen, geringe Qualität der verfügbaren Anschlüsse, wenig Wettbewerb, hohe Kosten, fehlendes Wissen über die Vorteile der Technologie sowie über ihre Nutzung.

    4.4.2

    Politische Entscheidungsträger und Regierungen können maßgeblichen Einfluss auf die Nachfrage-Seite für Breitbandanschlüsse ausüben. Der Ausschuss begrüßt daher die Empfehlung der Europäischen Kommission, finanzielle Anreize für Dienstnutzer in den Mitgliedstaaten zu prüfen, um die tatsächlichen Kosten für die Breitband-Anpassung zu senken. Ferner sollten die Mitgliedstaaten der Entwicklung von elektronischen Behördendiensten und der Bereitstellung von Anschlüssen für Behörden, Schulen und Gesundheitszentren den Vorrang einräumen, um die Nutzer über die Vorteile von Breitband aufzuklären und die Nachfrage zu beleben.

    4.4.3

    Die Verbrauchernachfrage nach Breitband wird durch die Unklarheiten in Bezug auf die Breitband-Fachterminologie sowie das unübersichtliche Angebot an Dienstleistungspaketen seitens der Anbieter negativ beeinflusst. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, die Fachterminologie zu vereinfachen und die Angebotspalette sowie die Vorteile in verständlicher Sprache zu erklären.

    4.4.4

    Über öffentliche Informationskampagnen sollte die Marktnachfrage für Breitband genau dort angekurbelt werden, wo bislang die Nachfrage nach dieser Technologie gering ist. So kann eine doppelte Wirkung erzielt werden: Einerseits können potenzielle Kunden mehr über diese Technologie erfahren und andererseits wird der Marktdruck auf die Anbieter erhöht, die erforderlichen Breitbanddienste zur Verfügung zu stellen.

    4.5   Eine Breitbandvision für ein vernetztes Europa

    4.5.1

    Breitbandanschlüsse sind von wesentlicher Bedeutung in unserem Informationszeitalter. Der Bedarf an schnelleren, günstigeren und praktischen Breitbanddiensten wird immer größer, je schneller die wissensbasierte Wirtschaft sich weiterentwickelt und je mehr Erfahrungen mit Internet gesammelt werden.

    4.5.2

    Bis 2010 wird Europa einen Universalbreitbanddienst mit ausreichender Bandbreite benötigen, um multimediale Inhalte für alle Nutzer überhaupt noch bereitstellen zu können. Erst dann können Wirtschaft und Gesellschaft einen Quantensprung hin zur Informationsgesellschaft vollziehen.

    4.5.3

    Die Europäische Kommission kann diese Vision durch die Festlegung sinnvoller technischer und wirtschaftlicher Kriterien sowie durch die Förderung von Maßnahmen zur Überwindung der nach wie vor bestehenden Hindernisse Wirklichkeit werden lassen.

    4.6   Planung und Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten

    4.6.1

    Wettbewerbsfähige Breitband-Anbieter fordern eine organisierte Marktnachfrage: ein Markt, auf dem die Verbraucher wissen, welche Dienste sie benötigen und wie viel sie für diese Dienste bezahlen wollen. Und einen Markt, auf dem die Nachfrage so groß ist, dass er für neue Anbieter attraktiv ist. Über eine organisierte Nachfrage könnte ein echter Wettbewerb gefördert werden. Außerdem könnte sie dazu beitragen, dass Diensteanbieter den Nutzen der Bereitstellung von Diensten in weniger entwickelten Regionen der EU erkennen. Der Ausschuss begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, eine Website einzurichten, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern und die Nachfragebündelung zu erleichtern.

    4.6.2

    Die Europäische Union braucht für jede einzelne Region einen kohärenten und integrierten Plan für die Entwicklung der Breitbandinfrastruktur und der Breitbanddienste. Die nationalen Breitbandstrategien müssen um detaillierte Pläne für die Bereitstellung von Breitbanddiensten vor Ort in allen Regionen erweitert werden. Der Ausschuss teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedstaaten diese detaillierten Pläne selbst ausarbeiten und vorantreiben müssen Ein derartiger Plan sollte eine detaillierte Karte der gesamten Breitbandinfrastruktur der Region sowie eine detaillierte Ansicht (bis zur genauen Angabe der Straßen) des Ausbaus der gewünschten Infrastruktur enthalten: Was, wann und wie? In diesem Plan sollte außerdem die Mindestreichweite der Breitbanddienste angegeben werden, die für die verschiedenen Nutzergruppen und Gemeinden bereitgestellt werden sollen.

    4.6.3

    Angesichts der immer rasanteren Innovationen in der Telekommunikationstechnologie und der immer dynamischeren Natur der Telekommunikationsindustrie müssen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dauerhaft sicherstellen, dass sämtliche Regionen der EU stets über die beste und kosteneffizienteste bestehende Breitbandinfrastruktur verfügen.

    4.6.4

    Lokalregierungen und Gemeindebehörden können für die Förderung der Bereitstellung von Breitbandanschlüssen in ihren Regionen eine wichtige Rolle spielen, indem sie Initiativen von ÖPP anführen und Bestimmungen erlassen, mit denen Wohnbauprojektträger dazu verpflichtet werden, Breitband-Telekommunikationsinfrastrukturen in ihren Bauplänen vorzusehen.

    4.6.5

    Es ist hervorzuheben, dass einige Mitgliedstaaten bei der Überwindung der digitalen Kluft erfolgreicher waren als andere und besondere Maßnahmen in ihre nationalen Breitbandstrategien zur Überwindung der regionalen Breitbandkluft aufgenommen haben (10).

    4.6.6

    Durch entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit den nationalen Breitbandstrategien kann die Europäische Kommission ein kohärentes Vorgehen für die Entwicklung von Breitband durch die Mitgliedstaaten in der gesamten EU koordinieren und fördern. Dieses Konzept sollte ausgebaut werden, um sicherzustellen, dass die Regierungen bei der Konzipierung ihrer Pläne nach bewährten Verfahren vorgehen und so ein umfassender Plan für die gesamte EU erstellt wird, mit dem die Breitbandkluft bis 2010 überwunden werden kann.

    Brüssel, den 13. September 2006

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  Bericht des Forums zur digitalen Kluft: Broadband Access and Public Support in under-served areas, Brüssel, 15. Juli 2005.

    (2)  Ministererklärung, Riga, 11. Juni 2006, IP/06/769.

    (3)  KOM(2005) 203 endg. und Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie).

    (4)  Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie); Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie); Richtlinie 2002/77/EG über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

    (5)  Der Begriff „Telekommunikationsunternehmen“ umfasst alle Unternehmen, die Zweiweg-Telekommunikationsdienste anbieten, einschl. Festnetz- und Mobiltelefonunternehmen sowie Kabelfernsehunternehmen, die derartige Dienste anbieten.

    (6)  Verordnung (EG) Nr. 1031/2006 der Kommission vom 4. Juli 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft.

    (7)  KOM(205) 229 endg. — „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“.

    (8)  KOM(2004) 369 endg. — „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien“.

    (9)  KOM(2002) 263 endg. — „eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle“.

    (10)  Der neue Breitbandplan des französischen interministeriellen Ausschusses für Raumplanung und —entwicklung (Comité Interministériel pour l'Aménagement Du Territoire, CIADT) von September 2004 ist ein gutes Beispiel für eine derartige umfassende Strategie.


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