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Document 52005AE0139

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“(KOM(2004) 474 ENDG. — 2004/0153 (COD))

ABl. C 221 vom 8.9.2005, p. 134–140 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

8.9.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/134


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“

(KOM(2004) 474 ENDG. — 2004/0153 (COD))

(2005/C 221/22)

Der Rat beschloss am 9. September 2004, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 149 Absatz 4 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem obenerwähnten Vorschlag.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 20. Januar 2005 an. Berichterstatter war Herr KORYFIDIS.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 414. Plenartagung am 9./10. Februar 2005 (Sitzung vom 10. Februar) mit 107 gegen 2 Stimmen folgende Stellungnahme:

1.   EINLEITUNG

1.1

Nach langjährigen Untersuchungen, vorbereitenden Arbeiten und Konsultationen (1) hat die Kommission ihren Vorschlag für ein„Integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“ vorgelegt.

1.2

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bekundet seine Genugtuung über diesen Sachverhalt und macht darauf aufmerksam, dass die in dieser Stellungnahme zum Ausdruck gebrachten Ideen darauf abzielen, den Vorschlag der Europäischen Kommission an sich möglichst funktionell und effizient zu gestalten.

1.3

Im Lichte der vorstehenden Bemerkungen spielen in die Sichtweise des Ausschusses bezüglich des Vorschlags der Kommission hauptsächlich ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Folgendes hinein:

den Rückstand bei der Annäherung an die Lissabon-Ziele,

den Rückstand bei der Entsprechung von Bildung/Ausbildung und Produktivität (2),

die demografische Situation in Europa und

die Probleme, die bei der Suche nach Lösungswegen für die genannten Probleme neuerdings auf europäischer und nationaler Ebene auftreten (3).

2.   DER KOMMISSIONSVORSCHLAG

2.1

Der Kommissionsvorschlag (KOM(2004) 474 endg.) sieht eine Neustrukturierung der bestehenden Programme im Bildungsbereich vor. Dem Kommissionsvorschlag zufolge waren im Wesentlichen folgende vier Faktoren Auslöser für diese Umstrukturierung:

Veränderungen in der gesamten EU, die bewirken, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung immer stärker in den Kontext des lebenslangen Lernens eingebunden werden;

wachsende Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung beim Aufbau einer wettbewerbsfähigen, dynamischen Wissensgesellschaft in Europa;

bessere Ausschöpfung vorhandener Stärken und Beseitigung der festgestellten Inkohärenzen und Synergiemängel;

Notwendigkeit der Vereinfachung und Rationalisierung der Rechtsakte der Gemeinschaft durch die Schaffung eines integrierten Bezugsrahmens, der die Finanzierung einer großen Bandbreite von Aktivitäten ermöglicht.

2.2

Der Kommissionsvorschlag basiert auf den laufenden Programmen Sokrates und Leonardo da Vinci, dem Programm eLearning, der Initiative Europass sowie den verschiedenen Aktivitäten, die derzeit im Rahmen des „Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung“ finanziert werden.

2.3

Des Weiteren geht der Vorschlag von folgender Feststellung aus: „Aus der Zusammenlegung sämtlicher gemeinschaftlicher Fördermaßnahmen für die transnationale Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in einem einzigen Programm ergeben sich klare Vorteile. Unter anderem können die Synergien zwischen den verschiedenen Aktionsbereichen besser ausgeschöpft werden, es stehen größere Kapazitäten zur Unterstützung von Entwicklungen beim lebenslangen Lernen zur Verfügung, und die Verwaltungsmodalitäten lassen sich kohärenter, straffer und effizienter gestalten.“ (4)

2.4

Deshalb sollte dem Kommissionsvorschlag zufolge „ein integriertes Programm geschaffen werden, das durch lebenslanges Lernen dazu beiträgt, dass sich die Europäische Union zu einer fortschrittlichen Wissensgesellschaft entwickelt — einer Gesellschaft mit dauerhaftem Wirtschaftswachstum, mehr und besseren Arbeitsplätzen und stärkerem sozialen Zusammenhalt“ (5).

2.5

„Angesichts der Besonderheiten der einzelnen Bereiche des Bildungswesens — Schulbildung, Hochschulbildung, Berufsbildung und Erwachsenenbildung — und der daraus entstehenden Notwendigkeit, die Ziele, Aktionsformen und Organisationsstrukturen der Gemeinschaftsaktivitäten individuell auf diese Bereiche abzustimmen, ist es sinnvoll, das integrierte Programm in Einzelprogramme zu untergliedern, die jeweils auf einen dieser vier Bereiche ausgerichtet sind, und zugleich eine größtmögliche Kohärenz und Übereinstimmung dieser Programme anzustreben“ (6).

2.6

Das „integrierte Programm“ umfasst folgende Kategorien von Programmen:

Sektorale Programme:

das Programm Comenius, das ausgerichtet ist auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der Vorschul- und Schulbildung Beteiligten;

das Programm Erasmus, das ausgerichtet ist auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der formalen Hochschulbildung und an der auf tertiärer Ebene angesiedelten beruflichen Bildung Beteiligten;

das Programm Leonardo da Vinci, das ausgerichtet ist auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der beruflichen Bildung Beteiligten;

das Programm Grundtvig, das ausgerichtet ist auf die Lehr- und Lernbedürfnisse aller an der Erwachsenenbildung jeglicher Art Beteiligten.

Das Querschnittsprogramm umfasst die folgenden vier Schwerpunktaktivitäten:

politische Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft in Bezug auf lebenslanges Lernen;

Förderung des Sprachenlernens;

Entwicklung innovativer IKT-basierter Inhalte, Dienste, pädagogischer Ansätze und Verfahren für lebenslanges Lernen;

Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von im Rahmen des Programms und der entsprechenden Vorgängerprogramme geförderten Maßnahmen sowie Austausch vorbildlicher Verfahren.

Mit dem Programm Jean Monnet werden Einrichtungen und Aktivitäten im Bereich der europäischen Integration gefördert. Das Programm umfasst die folgenden drei Schwerpunktaktivitäten:

die Aktion Jean Monnet;

Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung bestimmter Einrichtungen, die sich mit Fragen der europäischen Integration befassen;

Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung anderer europäischer Einrichtungen und Vereinigungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.

2.7

Ein wesentliches Element des Kommissionsvorschlags ist die Überarbeitung der quantitativen Zielvorgaben im Lichte der in der ausführlichen Finanziellen Vorausschau 2007-2013 vorgeschlagenen Beträge. Die neuen Vorgaben lauten:

Teilnahme jedes zwanzigsten Schülers an Comenius-Aktivitäten 2007-2013

3 Millionen Erasmus-Studierende bis 2011

150 000 Leonardo-Praktika bis 2013

25 000 Grundtvig-Mobilitätsaktivitäten bis 2013.

2.7.1

Mit diesen ehrgeizigen Vorgaben ist das neue Programm nach Auffassung der Kommission ein geeignetes Instrument für die Realisierung des Ziels, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen.

2.7.2

Die Kommission schlägt hierfür einen Richtbetrag von 13,620 Mrd. Euro für die siebenjährige Laufzeit des Programms vor.

3.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

3.1

Ein konstruktiver Ansatz bezüglich des hier in Rede stehenden Kommissionsvorschlags ist gewiss ein komplexes Unterfangen. Er setzt allgemeine und spezifische Kenntnis der Ziele, der Instrumente und der Schwierigkeiten bei der Gestaltung der europäischen Bildungspolitik voraus. Er impliziert ferner die Möglichkeit einer umfassenden Verknüpfung der bildungspolitischen Weichenstellungen mit den großen Zielen der Union für das 21. Jahrhundert (7) und insbesondere den großen Zielen für das derzeitige Jahrzehnt (8). Und schließlich bedingt er einen entsprechenden Weitblick für die Richtigkeit der Weichenstellungen, die heute für die Zukunft vorgenommen werden.

3.2

Der EWSA hat eine dezidierte Meinung hinsichtlich der Rangordnung der zentralen Ziele der Union aus heutiger Sicht und eine konkrete Vorstellung bezüglich der Kombination des lebenslangen Lernens mit diesen Zielen. Die diesbezüglichen Sichtweisen des EWSA sind in der Sondierungsstellungnahme zum Thema „Ausbildung und Produktivität“ (9) festgehalten, die der EWSA kürzlich auf Ersuchen des niederländischen Ratsvorsitzes ausgearbeitet hat. In diesem Zusammenhang wird die Beschäftigung des EWSA mit dem besagten Kommissionsvorschlag denn auch weitgehend von diesen Sichtweisen und Auffassungen geprägt.

3.3

Des Weiteren spielen in die Betrachtungsweise des EWSA aber auch seine Erfahrungen bezüglich der Ergebnisse der bisherigen Umsetzung der Politiken und dazugehörigen Programme der Union im Bereich der Kultur, der allgemeinen Bildung, der beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports mit hinein.

3.3.1

Diese Erfahrungen ergeben — von einzelnen Vorbehalten abgesehen — im Allgemeinen ein insgesamt positives Bild, dem zufolge diese Programme:

einen qualitätsmäßig hochstehenden und effizienten Kommunikationsweg der EU-Organe und dabei vor allem der Kommission mit den europäischen Bürgern darstellen;

ein grundlegendes Betätigungsfeld für die innergemeinschaftliche Entwicklung der Mobilität von Personen, aber auch der Verbreitung von Ideen und bewährten Vorgehensweisen in der Praxis sind;

ein Handlungsfeld bilden, das unmittelbar, aber auch für die Zukunft ein hohes Maß an Mehrwert für Europa abwirft.

3.3.1.1

Es ist darauf hinzuweisen, dass die bisherigen europäischen Bildungsprogramme zu den wenigen Tätigkeitsbereichen der Union gehörten, die sich unmittelbar an die europäischen Bürger richteten. Mit dem neuen Programm müssen einerseits die demokratische Entwicklung auf der Grundlage einer partizipativen Demokratie mit aktiven Bürgern sowie andererseits die Beschäftigung und ein vielseitiger Arbeitsmarkt gefördert werden. Das neue Programm sollte ferner auch zur persönlichen und beruflichen Vervollkommnung der europäischen Bürger beitragen, weswegen die entsprechenden Möglichkeiten geschaffen werden müssen, damit sie ihr Potenzial ausbauen und zum Tragen bringen können. Für die Perspektive der Union und ihr Verhältnis zu ihren Bürgern ist es wichtig, dass ein integriertes Programm entwickelt wird, das sich an die verschiedenen Altersgruppen, die einzelnen Bürger, die Arbeitswelt, die kleinen und mittleren Unternehmen und die Sozialpartner wendet.

3.4

Die von der Kommission vorgeschlagene Auflegung eines „integrierten Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens“ wird vom EWSA positiv bewertet. Die diesbezüglichen Vorschläge des EWSA zielen denn auch ausschließlich darauf ab, dieses Programm zu verbessern.

3.4.1

In diesem Zusammenhang macht der EWSA im Kommissionsdokument eine grundsätzliche Schwachstelle bezüglich dessen aus, was unter lebenslangem Lernen zu verstehen ist.

3.4.1.1

Genauer gesagt ist der EWSA der Ansicht, dass eine ganzheitliche Betrachtungsweise (10) der Politik im Bereich der Bildung, der Berufsbildung und der Jugend erforderlich ist, da nach seiner Einschätzung das lebenslange Lernen ein in sich geschlossener Prozess ist, der vom Vorschulalter bis zum Ruhestand reicht (11). Außerdem ist es an der Zeit, dass die bildungsmäßigen Altersgrenzen aufgehoben werden, die die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung dem europäischen Bürger bisher aufbürdeten. Daher hatte sich der EWSA von dem betreffenden Programm mehr erwartet, insbesondere was die Gestaltung des lebenslangen Lernens betrifft. Nach Ansicht des EWSA besteht die Hauptschwierigkeit darin, diesem gemeinsamen, horizontalen Konzept des „lebenslangen Lernens“ über die Rechte auf Zugang zu den bereichspezifischen Programmen hinaus eine materielle und rechtliche Grundlage zu geben. Das integrierte Programm sollte spezifisch auf die Mitgliedstaaten ausgerichtet sein, um die Voraussetzungen zu schaffen, die den unbegrenzten Zugang zu einem Programm der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Personen und Altersgruppen unabhängig von den Lebensumständen ermöglichen. Parallel dazu sollte dieser Grundsatz als Grundrecht vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar sein können.

3.4.1.2

Der EWSA ist sich bewusst, dass die Verwirklichung der Perspektive des lebenslangen Lernens im Grunde auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene stattfinden wird. Ferner ist er sich darüber im Klaren, dass es auf europäischer Ebene Hindernisse gibt, wegen derer das vorgeschlagene Programm dem Wesen nach de facto nicht wirklich integriert sein kann. Er plädiert jedoch für entsprechende Bestimmungen in den sektoralen Programmen, mit dem Ziel, die starken Schranken (in Bezug auf Altersgruppen und Lerninhalte), die die bestehenden Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung einander sowie auch den Lernenden in den Weg legen, zu beseitigen. Außerdem spricht er sich für ein aktives Zusammenspiel bei der Ausgestaltung des integrierten Programms und der Programme betreffend die Kultur und die jungen Menschen aus, sowie (mit Blick auf die anzunehmende Ratifizierung der Verfassung für Europa) vielleicht auch der Programme über Sport. Diese Feststellung ist insofern sehr wichtig, als das vorgenannte nicht formelle Bildungsangebot insbesondere für Jugendliche vor allem auf die Verinnerlichung von Grundsätzen abhebt, die für die Beschäftigungsfähigkeit der Bürger und ihr aktives soziales Verhalten erforderlich sind.

3.4.2

Schwächen sind aber auch bei der horizontalen Kommunikation und der Verknüpfung der sektoralen Programme untereinander auszumachen.

3.4.2.1

Der EWSA ist der Ansicht, dass die Probleme bei der Erreichung der großen Ziele der Union vielschichtig sind. Deswegen ist für die Lösung dieser Probleme eine Beseitigung der Hindernisse jedweder Art bezüglich Mobilitätsformen erforderlich, die innerhalb der Teilsysteme des Bildungswesens eines Landes und grenzüberschreitend entwickelt werden könnten. Diese Aufhebung der Schranken und Auflagen ist aber auch Voraussetzung, damit das lebenslange Lernen zu einer bewussten und lohnenden Übung wird.

3.4.2.2

Die Begründung des Kommissionsvorschlags enthält eine wichtige Bemerkung, die ursprünglich in der Mitteilung mit dem Titel „Die neue Generation von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung nach 2006“ (12) vorgetragen wurde. Hier heißt es, dass „… die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung immer stärker in den Kontext des lebenslangen Lernens eingebunden werden, um die Herausforderungen der Wissensgesellschaft und des demografischen Wandels besser zu bewältigen (13)“. Leider wird diese Sichtweise in dem vorliegenden Vorschlag nicht in eine konkrete Form gegossen. Im Grunde richtet sich der Vorschlag der Kommission nämlich an die existierenden Strukturen der Bildungssysteme, während auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bildungsebenen nur sehr wenig abgehoben wird. Nach Auffassung des EWSA wäre das neue Programm flexibler und innovativer, wenn der Zugang zu den spezifischen Programmen auch vorrangigen Zielgruppen gölte, ohne jedoch etwaige sonstige Interessengruppen wegen ihrer Bildungsqualifikationen oder ihres Alters auszuschließen.

3.4.2.3

Aus diesen Gründen wird denn auch eine Aufstockung der Mittelausstattung und eine Erweiterung des Handlungsspektrums des Querschnittsprogramms vorgeschlagen. Das Ziel dieser Ausdehnung muss darin bestehen, Zusammenarbeitsformen und Aktionen zur Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die Schaffung eines echten europäischen Raums des lebenslangen Lernens zu entwickeln, die einen wesentlichen europäischen Mehrwert und einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Lissabon sowie zur nachhaltigen Entwicklung mit sich bringen. Es liegt auf der Hand, dass bei diesen Zusammenarbeitsformen und Aktionen alle Komponenten der Teilsysteme des Bildungswesens (14), die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft ganz allgemein, sowie auch die Gebietskörperschaften — vor allem der regionalen und lokalen Ebene — zusammenwirken sollten.

3.4.2.4

Vor diesem Hintergrund sollte vor allem auch das Programm Grundtvig ausgebaut werden, das auf die Bedürfnisse aller Arten von Erwachsenenbildung ausgerichtet ist.

3.4.3

Ein dritter, aber wesentlicher Schwachpunkt ist bei der Verknüpfung des integrierten Programms mit den Zielen und der Strategie von Lissabon festzustellen.

3.4.3.1

Nach Meinung des EWSA ist bereits eine enorme Verzögerung bei der Verwirklichung der Lissabon-Ziele zu verzeichnen. Außerdem ist das Jahr 2010 nicht mehr fern, und folglich wird es von den Bürgern abhängen, die jetzt im Arbeitsprozess stehen, ob die Ziele von Lissabon erreicht werden oder nicht. Und schließlich müssen im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern für das Verständnis der Ziele von Lissabon dauerhafte und umfassende Maßnahmen bezüglich des oben genannten Spektrums europäischer Bürger getroffen werden. Dies bedeutet, dass — neben der umfassenden Förderung des lebenslangen Lernens als Konzept auf sämtlichen Ebenen — es vor allem darum gehen muss, dass diese Bürger die Strategie und die Ziele von Lissabon begreifen und gemeinsam auf deren erfolgreiche Abstimmung auf die Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung und der wissensbasierten Wirtschaft hinarbeiten.

3.4.3.2

Zu diesem Zweck schlägt der EWSA einen Ausbau der Programme im Bereich des lebenslangen Lernens vor, die auf die Bürger ausgerichtet sind, die jetzt im Arbeitsleben stehen, und außerdem zugleich auf eine nachhaltige Entwicklung und die Verwirklichung der wissensbasierten Wirtschaft abzielen. Das heißt, es sollten auf der Grundlage der konkreten Erfordernisse breiterer Programme für eine nachhaltige Entwicklung und die Verwirklichung der Ziele von Lissabon (15) nach Konsultation der Sozialpartner und im Einvernehmen mit diesen spezifische kleine und große Programme im Bereich des lebenslangen Lernens konzipiert werden.

3.4.3.3

Besondere Bedeutung misst der EWSA der Möglichkeit des Zugangs von KMU zu den Programmverfahren bei. Er weist darauf hin, dass nach seinen einschlägigen Erkenntnissen die KMU „... den Rat und die Unterstützung des sozialen und wirtschaftlichen Umfelds benötigen, in dem sie tätig sind, denn für sie ist es sehr schwierig, von sich aus umfassende Weiterbildungsaktivitäten zu entwickeln (16)“. Vor diesem Hintergrund schlägt der EWSA für das Problem der KMU einen spezifischen Lösungsansatz im Sinne einer Vereinfachung der entsprechenden Verfahren vor, so dass den KMU eine Teilnahme an diesem Programm möglich ist und ihnen auch etwas bringt.

3.4.3.4

Die Finanzierung der vorstehenden Vorschläge des EWSA ist im Rahmen der vorgesehenen Mittelausstattung des Programms machbar, wenn das Verhältnis zwischen Mobilität und Entwicklungsmaßnahmen für den Zeitraum bis 2010 zugunsten der Entwicklungsmaßnahmen verlagert wird. Außerdem kann die finanzielle Förderung des Vorschlags des EWSA durch die Sicherstellung einer umfassenderen und stärkeren Kohärenz und Komplementarität zu den anderen einschlägigen Politiken der Union ins Werk gesetzt werden (Artikel 14 des Kommissionsvorschlags). Deswegen müsste die europäische Bildungs- und Forschungspolitik, die Politiken im Bereich des Sozialfonds aber auch der Strukturfonds auch eine Komponente lebenslanges Lernen umfassen. Außerdem müssten die besagten Politiken bis 2010 eine größtmögliche Kompatibilität mit den Zielen des hier in Rede stehenden Programms im Bereich des lebenslangen Lernens annehmen.

3.5

Ein weiterer Mangel betrifft die Verwirrung, die die Kompetenzverteilung zwischen der europäischen, einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Ebene stiftet, die aber auch durch die Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften und den Sozialpartnern bzw. der organisierten Zivilgesellschaft ganz allgemein entsteht.

3.5.1

Nach Meinung des EWSA ist eine klare und funktionelle Verteilung der Rollen und Zuständigkeiten aller an der Konzipierung des „integrierten Aktionsprogramms“ beteiligten Akteure und Faktoren von vitaler Bedeutung. Bei einem gemeinsamen Unterfangen dieser Größenordnung und einer Ausrichtung auf die Vision des wissensbasierten Europas ist es widersprüchlich, eine Trennung in aktive Politikgestalter und passive Adressaten vorzunehmen.

3.5.2

Das EWSA fordert, dass die Sozialpartner, aber auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in das gesamte Spektrum der Prozesse und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem „integrierten Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“ eingebunden werden. Den sozialen und zivilen Organisationen könnte auf Wunsch ein europäisches Gütezeichen „Teilnehmer am integrierten Programm“ verliehen werden, unter der Voraussetzung, dass sie sich selbst zu Aktionen verpflichten, die das integrierte Programm ergänzen. Das Gütezeichen würde ihnen die Mitwirkung in einer „europäischen Koalition für Volksbildung“ ermöglichen, die einen oder mehrere Vertreter in den „Ausschuss für das integrierte Programm“ entsenden könnte. Eine solche aktive Mitwirkung würde das System sozialverträglich machen und ihm die entsprechende Dynamik für ein effizientes Funktionieren verleihen.

3.5.3

Auf diese Weise werden die Voraussetzungen geschaffen für eine Verknüpfung des Programms mit den praktischen alltäglichen sozialen Bedürfnissen, aber auch mit den Erfordernissen des Marktes. Dies bedeutet u.a. die Verbesserung der Möglichkeit der Herbeiführung einer größeren Ausgewogenheit zwischen den Bedürfnissen des Marktes — und zwar insbesondere des Arbeitsmarktes — und den sozialen Bedürfnissen.

3.5.3.1

Der EWSA weist nachdrücklich darauf hin, dass dem Kommissionsvorschlag der Bezug zu den Prioritäten fehlt, die die Sozialpartner im März 2002 bezüglich des Rahmens der Anstrengungen für eine lebenslange Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen abgesteckt haben.

3.6

Ein weiterer wichtiger Problemkomplex ist die Mobilität, die hierfür bereitgestellten Mittel und deren Verteilung auf die verschiedenen sektoralen Programme.

3.6.1

Nach Ansicht des EWSA ist die Mobilität eine positive Komponente, wenn sie mit qualitativen Elementen der Programme kombiniert wird. Deswegen muss das Ziel einer Verdreifachung der Mobilitätsprogramme auch mit den entsprechenden qualitativen Merkmalen einhergehen. Daher muss in der verbleibenden Zeit bis 2010 die Mobilität der Bürger, die heute im Arbeitsleben stehen, die besagten Qualitätsmerkmale aufweisen und die Verwirklichung der Ziele von Lissabon erheblich voranbringen.

3.6.2

Aus diesem Grund fordert der EWSA eine ausgewogenere Verteilung der für Mobilität bereitgestellten Mittel auf diese Kategorie von Bürgern.

3.7

Der EWSA ist der Auffassung, dass die kommunikative Komponente ein schwerwiegendes Problem für die positive Aufnahme des „integrierten Aktionsprogramms“ seitens der europäischen Bürger ist.

3.7.1

Daher ist er u.a. der Meinung, dass die Bezeichnung „integriertes Programm“ auch für die Vermittlung eines positiven Erscheinungsbildes nicht hilfreich ist.

3.7.2

Deswegen schlägt er vor, die Bezeichnung „integriertes Aktionsprogramm“ durch eine andere Namensgebung zu ersetzen, die eingängig und aussagekräftig ist. Eine solche Bezeichnung wäre nach Meinung des EWSA etwa der Name „Athene“. Sprich der Name der Göttin des Wissens und der Weisheit.

4.   BESONDERE BEMERKUNGEN

4.1

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bemerkungen sollen in den nachstehenden besonderen Bemerkungen die Vorbehalte und Einwände des EWSA zu den einzelnen Artikeln des Kommissionsvorschlags dargelegt werden. So weit nicht anders angegeben, ist der EWSA mit den einzelnen Artikeln der Kommissionsvorlage grundsätzlich einverstanden.

4.2   Artikel 1-8

4.2.1

Nach Meinung des EWSA müssten die Artikel 1 bis 8 im Sinne seines Vorschlags einer aktiveren Beteiligung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft ganz allgemein und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den einschlägigen Verfahren und Maßnahmen (Ziffer 3.5.2) sowie seines Vorschlags bezüglich der Namensgebung des Programms (Ziffer 3.7.2 des Stellungnahmetexts) umgestaltet werden.

4.2.2

Was speziell die sektoralen Programme angeht, schlägt der EWSA im Lichte seiner allgemeinen Bemerkungen vor, die entsprechenden institutionellen Rahmenbedingungen zu schaffen für den Ausbau gemeinsamer — evtl. langfristiger — Maßnahmen vor allem in denjenigen Sektoren, in denen das Konzept des lebenslangen Lernens und die Anpassung der Bürger an die Herausforderungen unserer Zeit gepflegt wird.

4.3   Artikel 9-14

4.3.1

Artikel 11, der die Vertretung und Mitwirkung der Sozialpartner im Ausschuss betrifft, ist nach Ansicht des EWSA lückenhaft formuliert.

4.3.1.1

Zunächst einmal gibt es ein substantielles Problem bezüglich der Form der Mitwirkung der Sozialpartner in diesem Ausschuss. Der Beobachterstatus der Vertreter der Sozialpartner, selbst wenn ihr Standpunkt in den Sitzungsprotokollen festgehalten wird, verträgt sich nicht mit dem Konzept der partizipativen Demokratie, das die Union in ihrem zur Ratifizierung anstehenden Verfassungsvertrag hochhält. Außerdem kommt es bei der derzeitigen Konstellation vor allem darauf an, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen für eine Kultur der sozialen Mitverantwortung bei der Konzipierung und Ausgestaltung der europäischen Bildungspolitiken. Eine substantielle Mitwirkung der Sozialpartner in diesem Ausschuss (Stimmrecht) würde die Voraussetzungen für eine soziale Mitverantwortung (Mitbestimmung) geschaffen, und dadurch bekäme ihre Rolle eine ausschlagende Bedeutung bei der Konzipierung und Ausgestaltung effizienter konkreter bildungspolitischer Weichenstellungen. Darüber hinaus gibt es neben der Verantwortung der staatlichen Stellen bei Bildungsentscheidungen allgemeiner Art auch die entsprechende Verantwortung der Sozialpartner. Es ist dies die Verantwortung, die sich auf die berufliche Bildung während des gesamten Arbeitslebens bezieht und institutionell durch den Prozess der Kollektivverhandlungen zum Ausdruck kommt bzw. kommen muss.

4.3.1.2

Des Weiteren schafft diese Form der beschränkten Mitwirkung der Sozialpartner in dem besagten Ausschuss einen Vorwand für vergleichbare Entscheidungen auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene, was aber nicht angehen kann, denn zumindest in einigen Mitgliedstaaten spielen die Sozialpartner bereits eine maßgebliche Rolle bei der Konzipierung der besagten Politiken.

4.3.1.3

Der EWSA ist der Ansicht, dass über die Zusammensetzung des Ausschusses ein gesonderter Dialog stattfinden sollte, und zwar auf einer geeigneten Basis, so dass dieser Ausschuss funktionell und effizient angelegt ist. Ganz allgemein müssten in diesem Ausschuss — im Sinne einer konstruktiven Ausgewogenheit — alle Akteure, die mit dem lebenslangen Lernen zu tun haben bzw. vom lebenslangen Lernen betroffen sind und über das diesbezügliche allgemeine und spezifische Wissen verfügen, in diesem Ausschuss vertreten sein. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass der besagte Ausschuss von seiner Zusammensetzung her so strukturiert sein muss, dass nicht nur die einzelstaatliche Ebene, sondern auch die produktiven und sozialen Kräfte (Sozialpartner, die Zivilgesellschaft ganz allgemein) und die Wissenschaft (akademische Kreise) vertreten sind.

4.3.1.4

Der EWSA hält es schließlich für einen Fehler, die Mitwirkung der Sozialpartner auf Fragen zu beschränken, die ausschließlich mit der beruflichen Bildung zusammenhängen. Die Funktionsweise des Ausschusses sollte in den Prozess der Verwirklichung des wissensbasierten Europas integriert sein. Dies bedeutet, dass dieser Ausschuss ein Beispiel guter Praxis für die politische Konzeption und Ausgestaltung auf der Basis authentischen Wissens sein kann. Und zwar Allgemeinwissen, aber auch Fachwissen als Teil des gesamten Wissensfundus. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass alle Akteure, die in diesem Ausschuss vertreten sind, sowohl funktionell als auch engagiert bei sämtlichen Verfahren dieses Ausschusses mitwirken, bei denen es darum geht, was, wie und warum getan werden soll.

4.3.1.5

Der EWSA fordert eine aktivere Vorgehensweise in Bezug auf die besonderen Lernbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Daher ersucht er darum, Artikel 12 Absatz b) folgendermaßen umzuformulieren:

Artikel 12 Absatz b) „die Berücksichtigung von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen und das aktive Eingehen auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch Vorkehrungen zur Förderung ihrer Integration in reguläre Bildungs- und Berufsbildungsgänge;“

4.4   Artikel 15-46

4.4.1

In seinen allgemeinen Bemerkungen schlägt der EWSA (in Ziffer 3.4.2) eine Erweiterung des Handlungsspektrums und eine Aufstockung der Mittelausstattung des Querschnittsprogramms und eine entsprechende Reduzierung der Mittel vor, die für die sektoralen Programme bereitgestellt werden.

4.4.1.1

Der Beweggrund für diesen Vorschlag ist nicht schwer zu erraten. Der Ausbau des Querschnittsprogramms und seines Inhalts setzt Prozesse zur Modernisierung der europäischen Bildungssysteme insgesamt in Gang. Dies bedeutet im wesentlichen, dass die Investitionen in das Querschnittsprogramm überwiegend in Form eines jeweiligen konkreten Mehrwerts den europäischen Bildungssystemen zugute kommen. Deswegen sind die Investitionen, die in das Querschnittsprogramm gesteckt werden sollen, in der Praxis die produktivsten und effizientesten Investitionen.

4.4.2

Der EWSA schlägt vor, das nachgebesserte Querschnittsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens mit den Zielen von Lissabon, der nachhaltigen Entwicklung und den europäischen Bürgern, die in der Zeit bis 2010 im Arbeitsleben stehen werden, unmittelbar zu verbinden (Ziffer 3.4.3.2).

4.4.2.1

Diese Verknüpfung bedeutet in der Praxis ein in sich geschlossenes Konzept für unsere Gesamtstrategie für das lebenslange Lernen auf der Basis der Probleme, die uns zu diesem Konzept veranlasst haben, der Ziele, die wir uns zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gesteckt haben, sowie der Mittel und Wege, die uns für die Verwirklichung der Ziele zur Verfügung stehen. So impliziert diese Kombination:

Förderung von Untersuchungen und Pilotanwendungen auf der Ebene der Wissenschaftskreise, der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft ganz allgemein, aber auch auf der Ebene der regionalen Gebietskörperschaften über die Frage, wie die Ziele von Lissabon erreicht werden können;

besondere Förderung von Zusammenarbeitsformen der betreffenden Akteure, die dem vorstehend genannten Ziel sowie auch den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung gelten;

Alternativvorschläge der Union auf der Basis bewährter einschlägiger Vorgehensweisen über die Art und Weise der Kombination des lebenslangen Lernens mit den Zielen von Lissabon auf lokaler Ebene.

4.5

Der EWSA ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene Programm eine Maßnahme von höchster Bedeutung für die Zukunft der Europäischen Union ist. Deshalb ist es sehr wichtig, dass bei der Abwicklung des Programms Nachjustierungen vorgenommen werden können und eine Verfolgung des Programmablaufs auf höchster Ebene erfolgt. In diesem Zusammenhang stellt der EWSA fest, dass ein einziger interinstitutioneller hochrangig besetzter Ausschuss für die Verfolgung der Abwicklung des Programms im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung eingesetzt werden sollte. Die Hauptaufgabe dieses Gremiums würde darin bestehen, mit Unterstützung der Kommission die Abwicklung des Programms im einzelnen zu erfassen und den Europäischen Rat regelmäßig zu unterrichten, damit erforderlichenfalls Korrekturen vorgenommen werden können.

Brüssel, den 10. Februar 2005

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Die wesentlichen Stationen dieses jahrelangen Prozesses sind im Anhang zu der vorliegenden Stellungnahme aufgeführt.

(2)  Siehe ABl. C 120 vom 20.5.2005.

(3)  Bei der Suche nach Lösungen für die heutigen zentralen Problematiken der Gemeinschaft, wie die Probleme im Zusammenhang mit den Lissabon-Zielen (Beschäftigung, wissensbasierte Wirtschaft, nachhaltige Entwicklung usw.) hat sich in der letzten Zeit eine starke Mobilität entfaltet. Der gemeinsame Nenner aller vorgeschlagenen Lösungswege für die genannten Probleme ist das lebenslange Lernen und die Notwendigkeit, es als Institution auszubauen. Zu dieser Mobilität zählen u.a. die einschlägigen Initiativen des niederländischen Ratsvorsitzes in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zu dem „Verhältnis zwischen Ausbildung und Produktivität“ und „der Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung“ sowie der Kok-Bericht mit der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie im März 2005: http://europa.eu.int/comm/lisbon_strategy/pdf/2004-1866-DE-complet.pdf.

(4)  KOM(2004) 474 - Erwägungsgrund 16.

(5)  KOM(2004) 474 - Erwägungsgrund 17.

(6)  KOM(2004) 474 - Erwägungsgrund 18.

(7)  Gemeint sind hier u.a. die Ziele der Verwirklichung der wissensbasierten Gesellschaft, der nachhaltigen Entwicklung mit ihren drei Dimensionen und des multilateralen Systems der weltweiten Governance.

(8)  Gemeint sind hier die Ziele von Lissabon bezüglich einer wissensbasierten Wirtschaft und einer nachhaltigen Entwicklung (Göteborg) bzw. von Barcelona bezüglich der qualitativen Dimension der europäischen Bildungssysteme.

(9)  Vgl. hierzu Dok. CESE 1435/2004.

(10)  Vgl. hierzu ABl. C 157 vom 25.5.1998, Ziffer 3.7.1, die wie folgt lautet: „Das Schlüsselelement für die Entwicklung des europäischen Bildungsraumes, aber auch für die europäische Bildungspolitik im Allgemeinen ist nach Auffassung des Ausschusses eine integrierte Politik (für die Bereiche Bildung, Ausbildung und Jugend) und die Zusammenlegung der einschlägigen Aktionsprogramme. Das politische Handeln in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend muss von der Konzeptions- und Entscheidungsphase bis zur Phase der praktischen Umsetzung in einen einheitlichen Aktionsrahmen eingebettet werden und in sich geschlossen sein. Damit soll keineswegs der Stab über die Konzipierung bestimmter Bildungsinitiativen und schon gar nicht eine Lanze für politischen Zentralismus gebrochen werden. Dem Ausschuss geht es vielmehr um die Notwendigkeit einer letztlich einheitlichen Strategie im bildungs-, ausbildungs- und jugendpolitischen Bereich und dem auch ein in sich geschlossenes Handlungskonzept“.

(11)  Vgl. hierzu die Begriffsbestimmung für „lebenslanges Lernen“ in Artikel 3 Punkt 27 des Kommissionsvorschlags.

(12)  KOM(2004) 156 endg.

(13)  KOM(2004) 474 endg., Ziffer 1.3 (erster Spiegelstrich).

(14)  Unter den Teilsystemen des Bildungswesens sind die verschiedenen Ebenen (Primär-, Sekundär- und Tertiärbereich), Bereiche (allgemeine Bildung, berufliche Bildung), Akteure (Bildungs- und Ausbildungsstätten, Lehrkräfte) und Formen (formale und informelle Formen) der Bildung zu verstehen.

(15)  Näheres siehe Dok. CES 1435/2004, Ziffer 9 (Beispiel einer bewährten Vorgehensweise).

(16)  Siehe ABl. C 120 vom 20.5.2005.


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