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Document 52004AE1437

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht“(KOM(2003) 808 endg. – 2003/0311 (CNS))

    ABl. C 120 vom 20.5.2005, p. 78–79 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    20.5.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 120/78


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht“

    (KOM(2003) 808 endg. – 2003/0311 (CNS))

    (2005/C 120/15)

    Der Rat beschloss am 23. September 2004, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 152 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem obenerwähnten Vorschlag zu ersuchen.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bestellte Herrn Olsson zum Hauptberichterstatter.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 412. Plenartagung am 27./28. Oktober 2004 (Sitzung vom 27. Oktober) mit 159 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

    1.   Wesentlicher Inhalt der Kommissionsvorlage

    1.1

    Die Kommission schlägt die Neufassung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) vor.

    1.2

    Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen u.a.

    die Stärkung der Rolle der EBDD: Vornehmlich sollen die neuen Praktiken besonders beim Drogenkonsum Jugendlicher Berücksichtigung finden, die immer häufiger illegale und legale Substanzen wie Alkohol miteinander kombinieren; außerdem soll die Beobachtungsstelle Indikatoren zur Bewertung der Drogenbekämpfungsmaßnahmen und strategien der Europäischen Union erarbeiten;

    Anpassungen im Zusammenhang mit der Erweiterung: Geplant ist die Einrichtung eines Vorstands, der den Verwaltungsausschuss der EBDD unterstützt; außerdem wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses der Beobachtungsstelle zu überprüfen;

    die Beseitigung einiger Unsicherheiten bei der Anwendung der ursprünglichen Verordnung: Insbesondere ist zu erwähnen, dass die Kontaktstellen des REITOX-Netzes die Fachzentren ersetzen.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bedauert die äußerst kurze Frist, die ihm der Rat für die Erarbeitung seiner Stellungnahme zu dem von der Kommission bereits im Dezember 2003 vorgelegten Verordnungsvorschlag einräumt.

    2.2

    Zweck der Beobachtungsstelle ist, der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten in den in Artikel 4 genannten Bereichen objektive, zuverlässige und auf europäischer Ebene vergleichbare Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen zu liefern.

    2.3

    Der Ausschuss begrüßt deshalb nachdrücklich den Verordnungsvorschlag, mit dem die Rolle der EBDD gestärkt, die Funktionsweise ihrer Arbeitsorgane angepasst und einige Unsicherheiten bei der Anwendung der ursprünglichen Verordnung beseitigt werden sollen. Dies entspricht den bereits in früheren Stellungnahmen des EWSA zum Ausdruck gebrachten Gedanken zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit (1).

    3.   Besondere Bemerkungen

    3.1

    Der EWSA fordert die Beteiligung der betroffenen Organisationen der Zivilgesellschaft an den Arbeiten der EBDD. Deshalb unterstützt er uneingeschränkt die in Artikel 5 Absatz 5 des Verordnungsvorschlags genannte Möglichkeit, dass „(...) die Beobachtungsstelle auf Gutachten und zusätzliche Informationsquellen, insbesondere auf in der Bekämpfung von Drogen und Drogensucht tätige grenzübergreifende Netze, zurückgreifen (kann)“.

    3.2

    Der EWSA schlägt vor, in der Beobachtungsstelle einen Verbindungsausschuss einzurichten, der aus Vertretern der in diesem Bereich tätigen europäischen Netze besteht, die die von den nationalen Kontaktstellen gelieferten Informationen durch zusätzliche Informationen ergänzen können (2).

    3.3

    Angesichts der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft für die nationalen Kontaktstellen empfiehlt der Ausschuss:

    eine möglichst weitgehende Harmonisierung bei der Erhebung statistischer Daten durch die Mitgliedstaaten – nach dem Beispiel von Eurostat –, um eine bessere Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten zu erzielen. Artikel 5 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags ist in diesem Sinne zu verdeutlichen;

    die in diesem Bereich tätigen einzelstaatlichen Netzwerke der Zivilgesellschaft umfassend an den Arbeiten der nationalen Kontaktstellen zu beteiligen.

    3.4

    Der Ausschuss wird den neuen Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung, der Anfang 2005 veröffentlicht werden soll, aufmerksam prüfen.

    Brüssel, den 27. Oktober 2004

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  

    Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2000-2004)“, Berichterstatterin: Frau Hassett-Van Turnhout, ABl. C 51 vom 23.2.2000 und

    Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit“, Berichterstatterin: Frau Le Nouail-Marlière, ABl. C 61 vom 14.3.2003.

    (2)  Die nationalen Kontaktstellen sind Teil des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht (REITOX) der Beobachtungsstelle.


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