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Document 42004D0524

2004/524/EG, Euratom:Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 23. Juni 2004 über die Ernennung einer Richterin beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

ABl. L 230 vom 30.6.2004, p. 55–55 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 142M vom 30.5.2006, p. 82–82 (MT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2007

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/524/oj

30.6.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 230/55


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION

vom 23. Juni 2004

über die Ernennung einer Richterin beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

(2004/524/EG, Euratom)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 224,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 140,

gestützt auf die Beitrittsakte von 2003, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 46 Absatz 1 der Beitrittsakte von 2003 sieht unter anderem die Ernennung von zehn Richtern beim Gericht erster Instanz vor. Gemäß Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b endet die Amtszeit von fünf der Richter am 31. August 2004. Diese Richter werden durch das Los bestimmt. Die Amtszeit der anderen Richter endet am 31. August 2007.

(2)

Gemäß dem Beschluss 2004/490/EG, Euratom über die Ernennung von Richtern beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (1) wurden lediglich vier Richter ernannt; die Ernennung des fünften Richters musste auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

(3)

Es ist daher nunmehr angezeigt, die Ernennung dieses fünften Richters vorzunehmen —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Frau Verica TRSTENJAK wird für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 31. August 2007 zur Richterin beim Gericht erster Instanz ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2004 wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juni 2004.

Die Präsidentin

A. ANDERSON


(1)  ABl. L 169 vom 1.5.2004, S. 23.


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