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Document 41994D0503
94/503/ECSC, EC, Euratom: Decision of the representatives of the Governments of the Member States of the European Communities of 26 July 1994 nominating the person they intend to appoint as President of the Commission of the European Communities
94/503/EGKS, EG, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1994 zur Benennung der Persönlichkeit, die sie zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen
94/503/EGKS, EG, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1994 zur Benennung der Persönlichkeit, die sie zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen
ABl. L 203 vom 6.8.1994, p. 20–20
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(FI, SV)
In force
94/503/EGKS, EG, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1994 zur Benennung der Persönlichkeit, die sie zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen
Amtsblatt Nr. L 203 vom 06/08/1994 S. 0020 - 0020
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0160
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0160
BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN vom 26. Juli 1994 zur Benennung der Persönlichkeit, die sie zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen (94/503/EGKS, EG, Euratom) DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, gestützt auf Artikel 158 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 21. Juli 1994 - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Herr Jacques SANTER wird als die Persönlichkeit benannt, die die Regierungen der Mitgliedstaaten zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen. Artikel 2 Dieser Beschluß, der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, tritt am heutigen Tag in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 1994. Der Präsident D. von KYAW