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Document 32023D1056
Council Decision (EU) 2023/1056 of 25 May 2023 on the conclusion, on behalf of the Union, of the Agreement between the European Union and the Federative Republic of Brazil pursuant to Article XXVIII of the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) 1994 relating to the modification of concessions on all the tariff rate quotas included in the EU Schedule CLXXV as a consequence of the United Kingdom’s withdrawal from the European Union
Beschluss (EU) 2023/1056 des Rates vom 25. Mai 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Beschluss (EU) 2023/1056 des Rates vom 25. Mai 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
ST/15053/2022/INIT
ABl. L 142 vom 1.6.2023, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1056/oj
1.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 142/1 |
BESCHLUSS (EU) 2023/1056 DES RATES
vom 25. Mai 2023
über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 15. Juni 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 Verhandlungen mit der Föderativen Republik Brasilien über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union aufzunehmen. |
(2) |
Die Verhandlungen mit der Föderativen Republik Brasilien wurden erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union mit der Paraphierung des Abkommens am 14. September 2022 paraphiert. |
(3) |
Das Abkommen wurde am 1. Februar 2023 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — gemäß dem Beschluss (EU) 2022/2492 (2) im Namen der Union unterzeichnet. |
(4) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird im Namen der Union genehmigt (3).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor (4).
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. FORSSELL
(1) Zustimmung vom 9. Mai 2023 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) Beschluss (EU) 2022/2492 des Rates vom 12. Dezember 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (ABl. L 323 vom 19.12.2022, S. 96).
(3) Siehe Seite 3 dieses Amtsblatts.
(4) Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union durch das Generalsekretariat veröffentlicht.