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Document 32023D0804(02)

Beschluss des Rates vom 14. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank 2023/C 275/08

ST/10502/2023/INIT

ABl. C 275 vom 4.8.2023, p. 19–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 04/08/2023

4.8.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 275/19


BESCHLUSS DES RATES

vom 14. Juli 2023

zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

(2023/C 275/08)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 1,

gestützt auf die Empfehlung EZB/2023/15 der Europäischen Zentralbank vom 6. Juni 2023 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Europäischen Zentralbank (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft werden, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden.

(2)

Im Jahr 2017 wählte die EZB die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 aus, mit der Option, das Mandat um die Geschäftsjahre 2023 und 2024 zu verlängern (2).

(3)

Das Mandat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2022. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

(4)

Die EZB beabsichtigt, das Mandat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft um die Geschäftsjahre 2023 und 2024 zu verlängern. Diese Verlängerung ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der EZB und der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich.

(5)

Der EZB-Rat hat empfohlen, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als externen Rechnungsprüfer der EZB für die Geschäftsjahre 2023 bis 2024 zu bestellen.

(6)

Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 98/481/EG des Rates (3) entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 des Beschlusses 98/481/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2024 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet.

Geschehen zu 14. Juli 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. PLANAS PUCHADES


(1)  ABl. C 208 vom 15. Juni 2023, S. 1.

(2)  Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2017 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Europäischen Zentralbank (ABl. C 444 vom 23.12.2017, S.1).

(3)  Beschluss 98/481/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (ABl. L 216 vom 4.8.1998, S. 7).


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