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Document 32023D0596
Council Decision (EU) 2023/596 of 13 March 2023 appointing an alternate member, proposed by the Kingdom of Belgium, of the Committee of the Regions
Beschluss (EU) 2023/596 des Rates vom 13. März 2023 zur Ernennung eines vom Königreich Belgien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Beschluss (EU) 2023/596 des Rates vom 13. März 2023 zur Ernennung eines vom Königreich Belgien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
ST/6105/2023/INIT
ABl. L 79 vom 17.3.2023, p. 161–162
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
17.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 79/161 |
BESCHLUSS (EU) 2023/596 DES RATES
vom 13. März 2023
zur Ernennung eines vom Königreich Belgien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1), auf Vorschlag der belgischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
(2) |
Am 20. Januar 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/102 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen. |
(3) |
Infolge des Ablaufs des Mandats, auf dessen Grundlage Frau Alexia BERTRAND zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Die belgische Regierung hat Herrn Pierre-Yves JEHOLET, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat, Ministre-Président de la Fédération Wallonie-Bruxelles (Ministerpräsident der Föderation Wallonie-Brüssel), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Pierre-Yves JEHOLET, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat, Ministre-Président de la Fédération Wallonie-Bruxelles (Ministerpräsident der Föderation Wallonie-Brüssel), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. März 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. PEHRSON
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.
(2) Beschluss (EU) 2020/102 des Rates vom 20. Januar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 20 vom 24.1.2020, S. 2).