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Document 32022R1220

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1220 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, in dem Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen und zuständige Behörden die in Artikel 41 Absätze 3 und 4 jener Richtlinie genannten Angaben zu übermitteln haben (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2022/4881

ABl. L 188 vom 15.7.2022, p. 98–113 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1220/oj

15.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 188/98


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1220 DER KOMMISSION

vom 14. Juli 2022

zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, in dem Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen und zuständige Behörden die in Artikel 41 Absätze 3 und 4 jener Richtlinie genannten Angaben zu übermitteln haben

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (1), insbesondere auf Artikel 41 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Es ist notwendig, sicherzustellen, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die betroffenen zuständigen Behörden alle für die Beaufsichtigung der Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen erforderlichen Angaben erhalten und diese Angaben effizient und zügig verarbeitet werden. Die in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben sollten daher in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache übermittelt werden.

(2)

Nach Artikel 39 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU müssen Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten zu erbringen beabsichtigen, eine vorherige Zulassung der zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats einholen. Derartige Zweigniederlassungen dürfen Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten nicht in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat erbringen, in dem sie ihre Zulassung erhalten haben. Die Europäische Kommission kann jedoch einen Gleichwertigkeitsbeschluss nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) erlassen, der besagt, dass die Rechts- und Aufsichtsvereinbarungen des betreffenden Drittlands in Bezug auf Wertpapierfirmen den in der Union geltenden Anforderungen gleichwertig sind. In diesem Fall würden die zugelassenen Zweigniederlassungen von Wertpapierfirmen, die unter einen solchen Gleichwertigkeitsbeschlusses fallen, unabhängig davon, ob sie grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben, weiterhin von der zuständigen Behörde desjenigen Mitgliedstaats beaufsichtigt, in dem diese Zweigniederlassungen errichtet wurden. Daher gilt es sicherzustellen, dass sich das Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben auch dafür eignet, über solche grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Tätigkeiten dieser Zweigniederlassungen zu berichten.

(3)

Nach Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU haben die gemäß Artikel 41 Absatz 1 jener Richtlinie zugelassenen Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Zulassung erteilt wurde, jährlich die in Artikel 41 Absatz 3 genannten Angaben zu übermitteln. Um nicht nur das Format, sondern auch den Zeitpunkt dieser Übermittlung zu harmonisieren, ist es notwendig, zeitliche Vorgaben für die Übermittlung dieser Angaben an die zuständigen Behörden festzulegen.

(4)

Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der ESMA vorgelegt wurde.

(5)

Die ESMA hat zu diesem Entwurf öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Format der Angaben, die Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen jährlich an die zuständigen Behörden zu übermitteln haben

(1)   Die Zweigniederlassung einer gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Richtlinie 2014/65/EU zugelassenen Drittlandfirma übermittelt die in Artikel 41 Absatz 3 jener Richtlinie genannten Angaben unter Verwendung des in Anhang I festgelegten Formats. Unterliegt die Drittlandfirma jedoch einem Gleichwertigkeitsbeschluss im Sinne von Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, verwendet die Zweigniederlassung dieser Drittlandfirma für die unter diesen Gleichwertigkeitsbeschluss fallenden Dienstleistungen und Tätigkeiten das in Anhang II festgelegte Format.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache übermittelt.

(3)   Die in Absatz 1 genannten Angaben werden zum 30. April eines jeden Jahres übermittelt und beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres. Die Richtigkeit der übermittelten Angaben ist zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres gegeben.

Artikel 2

Format der Angaben, die die zuständigen Behörden auf Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu übermitteln haben

Für die Zwecke von Artikel 41 Absatz 4 der Richtlinie 2014/65/EU übermitteln die zuständigen Behörden der ESMA die folgenden Felder aus den Anhängen I und II:

1.

Berichtszeitraum: 1a und 1b sowie, falls anwendbar, 19a und 19b;

2.

Name der Drittlandfirma und der Zweigniederlassung: 2a und 2d sowie, falls anwendbar, 20a und 20d;

3.

Von der Zweigniederlassung erbrachte Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen: 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f, 3g und 3h sowie, falls anwendbar, 21a, 21b, 21c, 21d, 21e, 21f, 21g und 21h;

4.

Anzahl der Kunden und Gegenparteien und Anzahl der Mitarbeiter der Zweigniederlassung: 4a, 4b, 4c und 4d sowie, falls anwendbar, 22a, 22b und 22c;

5.

Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung: 5a, 5b und 5c sowie, falls anwendbar, 23a, 23b und 23c.

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Juli 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84).


ANHANG I

Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben (1)

#

Feld

Teilfeld

1a

Berichtszeitraum

Beginn der Berichterstattung für das Kalenderjahr

(JJJJ-MM-TT)

1b

Ende der Berichterstattung für das Kalenderjahr

(JJJJ-MM-TT)

2a

Name und Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich Angaben der Zweigniederlassung, der für die Angabenübermittlung zuständigen Person und der für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständigen Drittlandsbehörden

Vollständiger Firmenname der Zweigniederlassung und Rechtsträgerkennung (LEI)

2b

Anschrift der Zweigniederlassung

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

2c

Kontaktdaten der Zweigniederlassung, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse

2d

Vollständiger rechtsgültiger Name der Drittlandfirma und, sofern verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI)

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

2e

Eingetragene Anschrift des Hauptsitzes der Drittlandfirma

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

2f

Kontaktdaten der Drittlandfirma, insbesondere auch E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse

2g

Land des Hauptsitzes der Drittlandfirma

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

2h

Name, Anschrift und Land der Behörde, die für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma im betreffenden Drittland zuständig ist. Wenn mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständig ist: Angaben und Zuständigkeitsbereiche für jede Behörde

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

2i

Vollständiger Name der Kontaktperson

2j

Anschrift der Kontaktperson

2k

Telefonnummer der Kontaktperson

2l

E-Mail-Anschrift der Kontaktperson

2m

Funktion/Titel der Kontaktperson

3a

Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen, die von der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums erbracht wurden

Liste der erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen (gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU) der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde

3b

Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten (gemäß Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU), für die solche Dienstleistungen und Tätigkeiten erbracht wurden

3c

Wenn die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Gesamtwert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, am Ende des Berichtszeitraums

3d

Wenn die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Durchschnittlicher Wert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, im Berichtszeitraum

3e

Falls die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Gesamtwert der Vermögenswerte, für die Anlageberatung erbracht wurde für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, am Ende des Berichtszeitraums

3f

Falls die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Durchschnittlicher Wert der Vermögenswerte, für die Anlageberatung erbracht wurde für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums

3g

Wenn die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder Kundengelder hält: Gesamtwert der von der Zweigniederlassung für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigstelle errichtet wurde, gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) am Ende des Berichtszeitraums

3h

Wenn die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder Kundengelder hält: Durchschnittlicher Wert der von der Zweigniederlassung für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigstelle errichtet wurde, gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) im Berichtszeitraum

4a

Anzahl der Kunden und Gegenparteien sowie Anzahl der Mitarbeiter der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums

Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde

4b

Aufschlüsselung der Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung in diesem Mitgliedstaat

4c

Anzahl der Kleinanleger, professionellen Anleger und geeigneten Gegenparteien (gemäß Richtlinie 2014/65/EU), für die die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen in dem Mitgliedstaat erbringt, in dem sie errichtet wurde

4d

Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung im betreffenden Mitgliedstaat

5a

Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums

Von der Zweigniederlassung erzielter Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte, die den erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen in dem Mitgliedstaat entsprechen, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde

5b

Aufschlüsselung des Umsatzes der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit und Nebendienstleistung in diesem Mitgliedstaat

5c

Aufschlüsselung des Umsatzes der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach Kundengattung gemäß Richtlinie 2014/65/EU

6

Wenn die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Angaben zur Risikoposition der Drittlandfirma während des Berichtszeitraums gegenüber Gegenparteien in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde

Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde

7

Wenn die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Angaben zum Wert der von Gegenparteien im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung während des Berichtszeitraums durchgeführt wurde

Gesamtwert und Anzahl der von Gegenparteien im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Zweigniederlassung die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung durchgeführt hat

8a

Zusammensetzung des Leitungsorgans der Drittlandfirma

Liste der Mitglieder des Leitungsorgans der Drittlandfirma

8b

Für jedes Mitglied des Leitungsorgans: vollständiger Name, Wohnsitzland und Kontaktdaten

8c

Position, für die jedes Mitglied des Leitungsorgans bestellt ist

9a

Inhaber von Schlüsselfunktionen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung

Liste der Inhaber von Schlüsselfunktionen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung

9b

Für jeden Inhaber von Schlüsselfunktionen: vollständiger Name, Wohnsitzland und Kontaktdaten

9c

Position, für die jeder Inhaber einer Schlüsselfunktion bestellt ist

9d

Berichtslinien zwischen den Inhabern von Schlüsselfunktionen und dem Leitungsorgan der Drittlandfirma

10

Angaben zu Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, während des Berichtszeitraums eingegangen sind

Anzahl der Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, eingegangen sind, samt

Aufschlüsselung für die fünf Finanzinstrumente, die die meisten Beschwerden verursacht haben

Aufschlüsselung für die fünf Themen, die am häufigsten Gegenstand einer Beschwerde waren

Anzahl der im Berichtszeitraum bearbeiteten Beschwerden

vorhandener Vorkehrungen für die sorgfältige Bearbeitung der Beschwerden

11a

Beschreibung der Vermarktungstätigkeiten der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, während des Berichtszeitraums

Beschreibung der eingesetzten Vermarktungsstrategie der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung, einschließlich Angaben zur geografischen Reichweite und zu den von der Drittlandfirma genutzten Vermarktungswegen (z. B. Vermittler, Informationsveranstaltungen, Telefonanrufe, Websites)

11b

Liste der von der Zweigniederlassung der Drittlandfirma verwendeten Handelsnamen im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, samt folgender Angaben für jeden Handelsnamen:

Kategorien von Finanzinstrumenten, für die der Handelsname verwendet wird, und

Kundengattungen, für die der Handelsname verwendet wird

11c

Bei Vermittlern oder ähnlichen Rechtssubjekten, die die Zweigniederlassung der Drittlandfirma im betreffenden Mitgliedstaat einsetzt: Name der Person oder des Rechtssubjekts samt Anschrift und Kontaktdaten

11d

Liste der verwendeten Websites der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, samt URL jeder Website

12a

Beschreibung der Anlegerschutzmaßnahmen der Drittlandfirma, die den Kunden der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, zur Verfügung stehen, einschließlich der aus dem System für die Entschädigung der Anleger gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 2014/65/EU resultierenden Rechte dieser Kunden

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Kundeninformation und Berichtspflicht gegenüber Kunden

Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen in Bezug auf ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber Kunden und in Bezug auf Durchführungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde

12b

Sprache(n), die die Zweigniederlassung gegenüber ihren Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, verwenden wird

12c

Eignung und Zweckmäßigkeit

Beschreibung der Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Beurteilung der Eignung bzw. Zweckmäßigkeit, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen für Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, erbringt

12d

Bestmögliche Ausführung

Wenn die Zweigniederlassung Aufträge für Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, ausführt: Beschreibung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um die kundengünstigste Ausführung von Aufträgen sicherzustellen

12e

Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen

Wenn die Zweigniederlassung Kundenaufträge bearbeitet: Beschreibung der von der Zweigniederlassung eingerichteten Systeme für die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen mit Fokus auf der Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde

12f

Vorkehrungen für die Produktüberwachung

Wenn die Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung Finanzinstrumente konzipiert und/oder vertreibt: Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Produktüberwachungsvorkehrungen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde

12g

Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Erkennung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten

Beschreibung der Maßnahmen, die die Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen entstehen, einschließlich derjenigen, die auf die Vergütungspolitik für Personen zurückgehen, die an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, beteiligt sind

12h

Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Bearbeitung von Beschwerden

Beschreibung des von der Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung eingerichteten und von den Kunden der Zweigniederlassung im Beschwerdefall einzuhaltenden Verfahrens

12i

Zuständige Abteilung für die Bearbeitung der Beschwerden von Kunden der Zweigniederlassung

12j

Sprache(n), in der bzw. denen Kundenbeschwerden eingereicht werden müssen

12k

Zuständige Gerichte (im Streitfall) laut Nennung in vertraglichen Vereinbarungen zwischen der über ihre Zweigniederlassung handelnden Drittlandfirma und ihren Kunden im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde

12l

Zuständige alternative Streitbeilegungsstelle(n) für Streitigkeiten zwischen Kunden im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, und der Drittlandfirma

12m

Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem

Beschreibung der Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem, einschließlich Angaben zur Anspruchsberechtigung der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung beim betreffenden System, zu seinem Geltungsbereich, den Anspruchsvoraussetzungen und zu den Beträgen und Finanzinstrumenten, die durch das System abgesichert sind

12n

Vorkehrungen der Drittlandfirma zum Schutz und zur Verwaltung von Kundengeldern und -vermögen

Beschreibung jeglicher Vorkehrungen zum Schutz von Kundengeldern oder Kundenvermögen (wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, insbesondere auch Name der Depotbank und zugehörige Verträge) in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde

12o

Sonstige Vorkehrungen

Beschreibung jeglicher sonstiger Vorkehrungen, die aus Sicht der Drittlandfirma relevant sind für die ehrliche, redliche, professionelle und im Kundeninteresse liegende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde

13a

Angaben zu den Auslagerungsvereinbarungen der Drittlandfirma für die Tätigkeit der Zweigniederlassung

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Liste und Beschreibung der Funktionen, die ausgelagert wurden (oder ausgelagert werden sollen)

13b

Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen (insbesondere der personellen und technischen Ressourcen sowie des internen Kontrollsystems) für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, zusammenhängen

14

Angaben zu den von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen (einschließlich der IT-Vorkehrungen) für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in Sachen algorithmischer Handel, Hochfrequenzhandel und direkter elektronischer Zugang

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Beschreibung etwaiger von der Drittlandfirma getroffener Vorkehrungen und/oder zugewiesener Ressourcen (insbesondere personeller Ressourcen und IT-Ressourcen) für die Tätigkeit ihrer Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, für den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und den direkten elektronischen Zugang sowie für die Kontrolle derartiger Tätigkeiten

15a

Angaben zu den Tätigkeiten der Compliance-Funktion (oder einer gleichwertigen Funktion)

Regulatorische Veränderungen

Beschreibung der Handhabung und Umsetzung wesentlicher Änderungen und Entwicklungen bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen während des Berichtszeitraums, die sich auf die Anlegerschutzmaßnahmen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung der Drittlandfirma auswirken

15b

Erkenntnisse

Anzahl der vor Ort durchgeführten und der ausgelagerten Kontrollen sowie Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Compliance-Funktion in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma, soweit sie für die Tätigkeit der Zweigniederlassung relevant sind

15c

Ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen (insbesondere auch nach Beschwerden oder Abweichung von den Empfehlungen der Compliance-Funktion an die Geschäftsleitung), um festgestellte Versäumnisse oder drohende Versäumnisse der Drittlandfirma zu adressieren, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängen

15d

Sonstiges

Jegliche sonstige Angaben, die die Zweigniederlassung für erwähnenswert hält

16a

Angaben zu den Tätigkeiten der Innenrevision (oder einer gleichwertigen Funktion)

Erkenntnisse

Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Innenrevision in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma, soweit sie für die Tätigkeit der Zweigniederlassung relevant sind

16b

Insgesamt ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen (insbesondere Zeitplan und beteiligte Organisationseinheiten der Drittlandfirma), um festgestellte Versäumnisse oder drohende Versäumnisse der Drittlandfirma zu adressieren, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängen

17a

Angaben zu den Tätigkeiten der Risikomanagementfunktion (oder einer gleichwertigen Funktion) und zur Risikomanagementstrategie der Drittlandfirma

Risikomanagementstrategie

Zusammenfassung der Risikomanagementstrategie der Drittlandfirma, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängt, und der Vorkehrungen, die die Zweigniederlassung in Bezug auf die Dienstleistungen und Tätigkeiten der Zweigniederlassung anwendet

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

17b

Erkenntnisse

Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Risikomanagementfunktion in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma insgesamt und daraufhin ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen

18

Jegliche sonstige Angaben, die der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, aus Sicht der Zweigniederlassung einer Drittlandfirma übermittelt werden sollten


(1)  Angaben zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen durch Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen sind Gegenstand von Anhang II.


ANHANG II

Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben im Falle eines Gleichwertigkeitsbeschlusses der Kommission nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

Zusätzlich zu den nach Anhang I dieser Durchführungsverordnung erforderlichen Angaben übermitteln Drittlandfirmen, die auch Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten im Rahmen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in der Europäischen Union erbringen (sofern sie nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 tatsächlich als gleichwertig anerkannt wurden), der zuständigen Behörde im Rahmen von Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU außerdem folgende Angaben:

#

Feld

Teilfeld

19a

Berichtszeitraum

Beginn der Berichterstattung für das Kalenderjahr

(JJJJ-MM-TT)

19b

Ende der Berichterstattung für das Kalenderjahr

(JJJJ-MM-TT)

20a

Name und Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich Angaben der Zweigniederlassung, der für die Angabenübermittlung zuständigen Person und der für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständigen Drittlandsbehörden

Vollständiger Firmenname der Zweigniederlassung und Rechtsträgerkennung (LEI), sofern verfügbar

20b

Anschrift der Zweigniederlassung

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20c

Kontaktdaten der Zweigniederlassung, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse

20d

Vollständiger rechtsgültiger Name der Drittlandfirma und, sofern verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI)

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20e

Eingetragene Anschrift des Hauptsitzes der Drittlandfirma

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20f

Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse

20g

Land des Hauptsitzes der Drittlandfirma

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20h

Name, Anschrift und Land der Behörde, die für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma im betreffenden Drittland zuständig ist. Wenn mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständig ist: Angaben und Zuständigkeitsbereiche für jede Behörde

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

20i

Vollständiger Name der Kontaktperson

20j

Anschrift der Kontaktperson

20k

Telefonnummer der Kontaktperson

20l

E-Mail-Anschrift der Kontaktperson

20m

Funktion/Titel der Kontaktperson

21a

Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen, die von der Zweigniederlassung in jedem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Errichtung während des Berichtszeitraums erbracht wurden

Liste der erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen (gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU) der Zweigniederlassung für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne von Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2014/65/EU in jedem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Errichtung

21b

Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten (gemäß Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU), für die solche Dienstleistungen und Tätigkeiten erbracht wurden

21c

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Gesamtwert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat am Ende des Berichtszeitraums

21d

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Durchschnittlicher Wert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums

21e

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Gesamtwert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, am Ende des Berichtszeitraums

21f

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Durchschnittlicher Wert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, im Berichtszeitraum

21g

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Gesamtwert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) am Ende des Berichtszeitraums

21h

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Durchschnittlicher Wert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) im Berichtszeitraum

22a

Zahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat und insgesamt während des Berichtszeitraums

Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Europäischen Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

22b

Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Drittlandfirma insgesamt

22c

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung im betreffenden Mitgliedstaat samt

Aufschlüsselung dieser Gesamtzahl nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung in jedem Mitgliedstaat und

Aufschlüsselung nach Kundenkategorie gemäß Richtlinie 2014/65/EU

23a

Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat sowie der Drittlandfirma insgesamt während des Berichtszeitraums

Umsatz der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde) und Gesamtwert der Vermögenswerte, die den von der Drittlandfirma in der Union (ohne Errichtungsmitgliedstaat) erbrachten Dienstleistungen und Tätigkeiten entsprechen

23b

Gesamtumsatz der Drittlandfirma

23c

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte, die diesen Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen entsprechen, samt

Aufschlüsselung nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung im betreffenden Mitgliedstaat und

Aufschlüsselung nach Kundenkategorie gemäß Richtlinie 2014/65/EU

24a

Wenn die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Angaben zur Risikoposition der Drittlandfirma gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat

24b

Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

25a

Wenn die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Angaben zum Wert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung während des Berichtszeitraums durchgeführt wurde

Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Gesamtwert der von Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat stammenden und von der Zweigniederlassung mit fester Übernahmeverpflichtung gezeichneten oder platzierten Finanzinstrumente

25b

Gesamtwert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Zweigniederlassung die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung durchgeführt hat

26

Angaben zu Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums eingegangen sind

Anzahl der Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat eingegangen sind, samt

Aufschlüsselung nach Mitgliedstaat,

Aufschlüsselung für die fünf Finanzinstrumente, die die meisten Beschwerden verursacht haben

Aufschlüsselung für die fünf Themen, die am häufigsten Gegenstand einer Beschwerde waren

Anzahl der im Berichtszeitraum bearbeiteten Beschwerden,

vorhandener Vorkehrungen für die sorgfältige Bearbeitung der Beschwerden

27a

Beschreibung der Vermarktungstätigkeiten der Zweigniederlassung oder Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums

Beschreibung der Vermarktungsstrategie, die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) mit Blick auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung eingesetzt hat, einschließlich Angaben zur geografischen Reichweite und zu den von der Drittlandfirma genutzten Vermarktungswegen (z. B. Vermittler, Informationsveranstaltungen, Telefonanrufe, Websites)

27b

Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) verwendeten Handelsnamen samt folgender Angaben für jeden Handelsnamen:

Liste der Mitgliedstaaten, in denen der betreffende Name verwendet wird

Kategorien von Finanzinstrumenten, für die der Handelsname verwendet wird, und

Kundengattungen, für die der Handelsname verwendet wird

27c

Bei Vermittlern oder ähnlichen Rechtssubjekten, auf die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zurückgreift: Name der Person oder des Rechtssubjekts samt Anschrift und Kontaktdaten

27d

Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwendeten Websites, jeweils samt URL der Website:

28a

Beschreibung der Anlegerschutzmaßnahmen der Drittlandfirma, die den Kunden der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zur Verfügung stehen, einschließlich der aus dem System für die Entschädigung der Anleger gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 2014/65/EU resultierenden Rechte dieser Kunden

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Kundeninformation und Berichtspflicht gegenüber Kunden

Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass sie ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber Kunden nach den Artikeln 24 und 25 der Richtlinie 2014/65/EU und Durchführungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) erfüllt

28b

Sprache(n), die die Zweigniederlassung gegenüber ihren Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwenden wird

28c

Eignung und Zweckmäßigkeit

Beschreibung der Vorkehrungen der Drittlandfirma zur Sicherstellung, dass sie ihre Verpflichtungen zur Beurteilung der Eignung bzw. Zweckmäßigkeit erfüllt, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung) erbringt

28d

Bestmögliche Ausführung

Wenn die Zweigniederlassung Aufträge für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) ausführt: Beschreibung der Vorkehrungen zur Sicherstellung der kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen

28e

Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen

Beschreibung der von der Drittlandfirma eingerichteten Systeme für die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen mit Fokus auf der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung)

28f

Vorkehrungen für die Produktüberwachung

Wenn die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) Finanzinstrumente konzipiert und/oder vertreibt: Beschreibung der von der Drittlandfirma für ihre Tätigkeit in der Union getroffenen Vorkehrungen für die Produktüberwachung

28g

Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Erkennung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten

Beschreibung der Maßnahmen, die die Drittlandfirma ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen entstehen, einschließlich derjenigen, die auf die Vergütungspolitik für Personen zurückgehen, die an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) beteiligt sind

28h

Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Bearbeitung von Beschwerden

Beschreibung des von Kunden der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) im Beschwerdefall einzuhaltenden Verfahrens

28j

Zuständige Abteilung für die Bearbeitung der Beschwerden von Kunden der Zweigniederlassung

28k

Sprache(n), in der bzw. denen Kundenbeschwerden eingereicht werden müssen

28l

Zuständige Gerichte (im Streitfall) laut Nennung in vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Drittlandfirma und ihren Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

28m

Zuständige alternative Streitbeilegungsstelle(n) für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde)

28n

Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem

Beschreibung der Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem, einschließlich Angaben zur Anspruchsberechtigung der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde), zu seinem Geltungsbereich, den Anspruchsvoraussetzungen und zu den Beträgen und Finanzinstrumenten, die durch das System abgesichert sind

28o

Vorkehrungen der Drittlandfirma zum Schutz und zur Verwaltung von Kundengeldern und -vermögen

Beschreibung der Vorkehrungen zum Schutz von Kundengeldern oder Kundenvermögen in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) (wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, insbesondere auch Name der Depotbank und zugehörige Verträge)

28p

Sonstige Vorkehrungen

Beschreibung jeglicher sonstiger Vorkehrungen, die die Drittlandfirma für die ehrliche, redliche, professionelle und im Kundeninteresse liegende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) für relevant halten könnte

29a

Angaben zu den Auslagerungsvereinbarungen der Drittlandfirma für die Tätigkeit der Zweigniederlassung

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Liste und Beschreibung der Funktionen, die für die Erbringung der Wertpapierdienstleistungen der Zweigniederlassung und die Ausübung ihrer Tätigkeiten in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) ausgelagert wurden (oder ausgelagert werden sollen)

29b

Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen (insbesondere der personellen und technischen Ressourcen sowie des internen Kontrollsystems) für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) zusammenhängen

30

Angaben zu den von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen (einschließlich der IT-Vorkehrungen) für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in Sachen algorithmischer Handel, Hochfrequenzhandel und direkter elektronischer Zugang

(anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben)

Beschreibung etwaiger von der Drittlandfirma getroffener Vorkehrungen und/oder zugewiesener Ressourcen (insbesondere personeller Ressourcen und IT-Ressourcen) für die Tätigkeit ihrer Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) für den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und den direkten elektronischen Zugang sowie für die Kontrolle derartiger Tätigkeiten

31

Alle sonstigen Informationen, die nach Ansicht der zuständigen Behörde für eine umfassende Überwachung der Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union erforderlich sind


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